Dubai Direkt Fonds GmbH & Co. KG i.L.
Dubai Direkt Fonds GmbH & Co. KG i.L., c/o Liquidator Dr. Julius F. Reiter, Benrather Schlossallee 101, 40597 Düsseldorf
Fon: 0211 - 836 805 70, Fax: 0211 - 836 805 78, liquidator@ddf-liquidationsverfahren.de, www.ddf-liquidationsverfahren.de

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Sachstandsbericht November 2021


Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger,
im Anschluss an meinen Bericht von März 2018 möchte ich Sie im Folgenden über die Entwicklung des Liquidationsverfahrens informieren.
 
I. Wohnungsverkäufe in Dubai
Wie im Sachstandsbericht aus März 2018 beschrieben konnte zu jeder Wohnung, die sich im Portfolio des Fonds befand, ein Kaufvertrag geschlossen werden. Aufgrund der damaligen Marktlage war mit den Käufern vereinbart worden, dass die Zahlung des Kaufpreises erst bei Weiterverkaufsmöglichkeit fällig wurde. Aufgrund der fortschreitenden Verschlechterung am Immobilienmarkt in Dubai sowie der in 2020 aufkommenden Corona-Krise mit der Absage der Weltausstellung 2020 als Folge, hatten die Käufer ein verstärktes Interesse, sich von den ursprünglich geschlossenen Kaufverträgen zu lösen. Neue Käufer zu annähernd ähnlichen Verkaufspreisen waren wegen der bereits stark gesunkenen Marktpreise nicht zu finden. Die beauftragten Makler errechneten einen möglichen Verlust von 25-35% bei Auflösung der Kaufverträge, jedoch ohne die Garantie für einen anderweitigen Verkauf zu haben. Deshalb hat der Fonds an den ursprünglichen Kaufverträgen festgehalten. Um den Käufern keinen Ansatzpunkt und keine Möglichkeit zu geben sich von den Kaufverträgen zu lösen, wurde von den ursprünglichen Vertragsbedingungen nicht mehr abgewichen. Die Kaufpreiszahlungen erfolgten schließlich Ende 2020.
 
II. Abschlussrechnung und Ausblick
Eine vorläufig erstellte Abschlussrechnung ergibt, dass nur im Falle eines positiven Ausgangs des Steuerverfahrens (siehe unten) mit einer geringen Restquote für die Anleger gerechnet werden kann. Das Fondsvermögen wird durch offene Verbindlichkeiten (laufende Kosten in Dubai und Deutschland, Abwicklungs- und Betreuungskosten etc.) nahezu vollständig aufgezehrt. Ich habe Ihnen daher leider mitzuteilen, dass es womöglich zu keiner weiteren Auszahlung, die über die bereits erhaltenen 54,3 % Ihres eingesetzten Kapitals hinausgeht, kommen wird.
In 2016 stand es jedem Anleger grundsätzlich frei, für eine Gesamtquote von 61,0% (d.h. gegen eine weitere Abschlagszahlung von 6,7 %) des eingesetzten Kapitals aus dem Fonds auszutreten. Bereits im Sachstandsbericht aus Juni 2016 hatte ich Ihnen von der Abwärtsbewegung am Immobilienmarkt in Dubai berichtet. Die Aussicht bestand damals darin, dass sich der Markt, wie es in den Jahren 2009 bis 2012 der Fall war, noch einmal erholt. Bedauerlicherweise war dies jedoch nicht der Fall. Im Gegenteil, die negative Entwicklung des Immobilienmarktes in Dubai setzte sich weiter fort. Im selben Bericht hatte ich darauf hingewiesen, dass bei einem Verbleib im Fonds die Gefahr bestehe, dass den verbleibenden Anlegern eine geringere Gesamtrückflussquote drohen könne.
Aktuell verfügt der Fonds im Rahmen der Abwicklung noch über eine Vermögensposition, die bislang das Liquidationsverfahren in die Länge gezogen hat und zurzeit eine formale Beendigung der Liquidation verhindert.
So hatte die Finanzverwaltung nach Durchführung einer Betriebsprüfung die Auffassung vertreten, der Fonds unterliege zu Beginn in Deutschland der Gewerbesteuer und bestimmte Aufwendungen zu Beginn des Fonds seien nicht als gewinnmindernde Betriebsausgaben abzuziehen. Darüber besteht zwischen der Finanzverwaltung und dem Fonds ein Rechtsstreit, der aktuell noch im Klageverfahren vor dem Finanzgericht anhängig ist. Dazu waren Rücklagen in Höhe von EUR 500.000 gebildet worden. Da zwischenzeitlich durch das Finanzamt keine weitere Aussetzung der sofortigen Vollziehung erreicht werden konnte, wurden im Jahr 2019 gemäß erneuter Zahlungsaufforderung des zuständigen Finanzamts Gewerbesteuern in Höhe von EUR 501.155,37 bezahlt. Im Falle eines positiven Ausgangs der gerichtlichen Auseinandersetzung wäre eine Rückzahlung des vorgenannten Betrags an den Fonds fällig. Dieser Betrag würde dann in der Schlussrechnung berücksichtigt und könnte für die Verteilung zur Verfügung stehen. Ein Gerichtstermin hat jedoch noch nicht stattgefunden und verhindert eine Beendigung der Liquidation.
Wie oben bereits geschildert ergibt eine vorläufig erstellte Abschlussrechnung, dass das Fondsvermögen durch offene Verbindlichkeiten nahezu vollständig aufgezehrt wird. Mit den Kostengläubigern des Fonds habe ich u.a. Stundungsvereinbarungen geschlossen, da diese derzeit nicht vollständig bezahlt werden können. Kostenauslösende Maßnahmen wurden ohnehin auf ein Minimum zurückgefahren. Die Verbindlichkeiten, die den Vermögenspositionen gegenüberstehen, lassen wie erwähnt eine signifikante Schlusszahlung an die Anleger nicht zu. Nur in dem Falle, dass der Fonds aus dem vorgenannten Steuerverfahren eine Rückzahlung erhält, wäre eine geringe Schlusszahlung für die Anleger denkbar.
Ich bedauere, Ihnen keine günstigeren Nachrichten übermitteln zu können. Gleichwohl bleibt es dabei, dass angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage, der unterdurchschnittlichen Bauqualität der Fondsimmobilien, der Anfangskosten der Initiatoren, der Weich- und Vertriebskosten, der Kosten der vorherigen Liquidation sowie dem behördlichen Aufwand vor Ort in Dubai auch eine Gesamtrückflussquote von 54,3 % – unter Berücksichtigung, dass es sich hier um die Liquidation eines geschlossenen Immobilienfonds handelt – ein unerwartetes gutes Ergebnis ist, nachdem bei Übernahme der Liquidation sogar das Risiko des Totalverlustes im Raum stand.
Für den weiteren Sachstand und die Abschlussrechnung komme ich erneut auf Sie zu. Allen Widrigkeiten zum Trotz bin ich auf Wunsch verschiedener Anleger damit befasst, Ihnen doch noch einmal die Gelegenheit zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Fonds bei Zahlung einer Restquote von weiteren 0,7 % Ihrer Anlagesumme aus den noch verfügbaren geringen liquiden Reserven zu ermöglichen. Damit ergäbe sich für Ausstiegswilligen eine Gesamtrückflussquote von 55 %, was aus meiner Sicht weiterhin ein gutes Liquidationsergebnis ist. Mit dem vorgenannten Angebot zum Ausstieg komme ich im Wege eines Umlaufverfahrens kurzfristig auf Sie zu.
Für Ihre Aufmerksamkeit bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
 
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -
 

 

Sachstandsbericht März 2018


Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger,
im Anschluss an meinen Bericht von Juni 2016 möchte ich Sie im Folgenden über die Entwicklung des Fonds und dabei insbesondere über die Ende 2016 erfolgten Austritte mancher Anleger aus dem Fonds sowie den Stand der Wohnungsabverkäufe in Dubai informieren.
 
I. Fondsausstieg 2016
Auf der Grundlage des Umlaufverfahrens aus Juni 2016 hatten Ende 2016 alle Anleger die Möglichkeiten, gegen einen Gesamtrückfluss von 61 % des Anlegerkapitals vorzeitig aus dem Fonds auszutreten. Bislang waren über die Jahre 2007 und 2011 insgesamt 54,3 % des Anlegerkapitals zurückgezahlt worden. Die Anleger, die sich für einen vorzeitigen Ausstieg entschieden haben, bekamen mithin eine weitere abschließende Zahlung von 6,7 % ihres eingesetzten Kapitals.
Etwa 46% der Anleger haben von dieser vorzeitigen Ausstiegsoption Gebrauch gemacht. Sämtliche Anleger, die die Austrittsvereinbarung unterzeichnet haben, konnten bei der nachfolgenden Auszahlung auch berücksichtigt werden, da aufgrund letzter Abverkäufe ausreichend Liquidität zur Verfügung stand.
Für die Mitwirkung an dieser Lösung und das Vertrauen aller Anleger bedanke ich mich.
 
II. Wohnungsverkauf in Dubai
1. Park Towers
Ich hatte bereits berichtet, dass das Objekt „Park Towers“ in einer „Sonderzone" von Dubai liegt, dem internationalen Finanzdistrikt „DIFC". In diesem Stadtteil ist keine Mietpreiskoppelung vorhanden wie im übrigen Dubai. Die Transferkosten sind hier ebenso wie die Nebenkosten erheblich teurer. Damit ist es für einen Investor deutlich schwieriger, eine gute Nettorendite zu erzielen. Dieser Umstand wirkt sich negativ auf den Marktpreis aus. Zu den weiteren wertmindernden Faktoren des Objekts hatte ich Ihnen zuletzt bereits in meinem Sachstandsbericht von Juni 2016 berichtet.
Dennoch ist es gelungen, zunächst weitere fünf Wohnungen des Objekts und mit Abschluss des Jahres 2017 auch die letzte verbleibende Wohnung zu einem angemessenen Verkaufspreis zu verkaufen. Die Abwicklung der Verkäufe bis zur Zahlung wird noch das Jahr 2018 in Anspruch nehmen, da sich die Rahmenbedingungen in Dubai erheblich verkompliziert haben (insb. Bürokratie).
 
2. Ocean Heights
Ähnlich wie beim Objekt „Park Towers“ lagen bekannterweise auch beim Objekt „Ocean Heights“ individuelle Verkaufshemmnisse vor. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich hier als ergänzende Information auf die Ausführungen von Kensington im Marktbericht 09/2015, den ich als Anlage meinem Sachstandsbericht von Dezember 2015 beigefügt hatte, sowie auf meinen Sachstandsbericht von Juni 2016.
Zuletzt hatte der Fonds noch zwei letzte Wohnungen in dem Objekt „Ocean Heights“ im Bestand. Aufgrund der jeweiligen Spezifika der Wohnungen sowie der sich zunehmend verschlechternden Lage am Immobilienmarkt in Dubai erwies es sich bis zuletzt als problematisch, einen passenden Käufer für die Wohnungen zu finden, der auch bereit war, einen angemessenen Preis zu bezahlen. Mit Abschluss des Jahres 2017 konnte jedoch – erneut mit der Unterstützung von Kensington – auch hinsichtlich die beiden Wohnungen im Objekt „Ocean Heights“ ein Kaufvertrag geschlossen werden. Für die Abwicklung gilt das gleiche wie bereits oben zu Park Towers ausgeführt.
Mit dem Verkauf der letzten Wohnungen aus den Objekten „Park Towers“ und „Ocean Heights“ verbleiben mithin keine Wohnungen mehr im Bestand des DDF.
 
3. Ausblick
Die Abwicklung des Fonds schreitet – insbesondere im Hinblick auf die zahlreichen vorzeitigen Austritte von Anlegern sowie die zuletzt erfolgten Abverkäufe der Wohnungen – voran.
Es verbleiben keine Wohnungen mehr im Bestand des DDF. Insbesondere im Hinblick auf die laufenden Kosten der Liquidation ist dies eine sehr positive Entwicklung. Als Liquidator strebe ich danach, dass einerseits – nicht zuletzt im Interesse einer attraktiven Rückführungsquote – ein akzeptabler Veräußerungspreis erzielt wird und andererseits die zeitliche Dauer der Liquidation aufgrund der laufenden Kosten überschaubar bleibt. Mit den letzten Verkäufen konnte diesem Zielkonflikt positiv begegnet werden.
Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage, der unterdurchschnittlichen Bauqualität der Immobilien, dem Ärger mit DAMAC und den Behörden vor Ort, war die Gesamtrückflussquote von 61 % – unter Berücksichtigung, dass es sich hier um die Liquidation eines geschlossenen Immobilienfonds handelt – für den vorzeitigen Ausstieg aus der Gesellschaft bereits ein sehr gutes Ergebnis. Trotz der oben genannten zuletzt schwierigen Marktbedingungen bin ich nach wie vor optimistisch, dass auch für die Anleger, die sich gegen einen vorzeitigen Austritt aus dem Fonds entschieden haben, eine ansprechende Gesamtrückflussquote erzielt werden kann.
Über den genauen Zeitplan der letzten Ausschüttung kann ich berichten, sobald alle Verkäufe auch tatsächlich abgewickelt sind und die liquiden Mittel eingegangen sind.
Ich komme bis zum 30.09.2018 unaufgefordert auf Sie zu, um Ihnen dann den endgültigen Sachstand mitzuteilen.
 
Für Ihr Interesse bedanke ich mich und verbleibe
 
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -
 

 

Protokoll des Umlaufverfahrens vom 20.06.2016 - 30.07.2016


Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,
nachdem am 30.07.2016 um 23:59 Uhr die Abstimmungsfrist des am 20.06.2016 eingeleiteten Umlaufverfahrens abgelaufen ist, habe ich die abgegebenen Stimmen ausgezählt. Mit dem anliegenden Protokoll gebe ich Ihnen das Ergebnis des Umlaufverfahrens gem. § 19 des Gesellschaftsvertrages bekannt.
Des Weiteren möchte ich mich bei Ihnen und allen anderen Treugebern für die rege Teilnahme bedanken. Durch diese hohe Beteiligungsquote ist gewährleistet, dass die Ergebnisse in allen Abstimmungspunkten von der überwiegenden tatsächlichen Mehrheit aller Treugeber getragen werden.
Die gefassten Beschlüsse werde ich zeitnah umsetzen und Sie über die weitere Entwicklung der Liquidation auf dem Laufenden halten. Auf die Anleger, die ihr Interesse an einem Austritt aus dem Fonds gemäß Beschlusspunkt I des Umlaufverfahrens geäußert haben, werde ich kurzfristig mit den dafür erforderlichen Unterlagen zukommen.
 
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -
 

 

Erläuterungen zum Umlaufverfahren Juni 2016


Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger,
die Notwendigkeit einer Rücklage in Höhe von etwa 500.000 EUR ergibt sich aus dem Umstand, dass die Finanzverwaltung nach Durchführung einer Betriebsprüfung die Auffassung vertreten hat, der Fonds unterliege in Deutschland der Gewerbesteuer und bestimmte Aufwendungen zu Beginn des Fonds seien nicht als gewinnmindernde Betriebsausgaben abzuziehen.
Darüber besteht zwischen der Finanzverwaltung und dem Fonds eine Meinungsverschiedenheit, welche bisher noch in Rechtsbehelfsverfahren geltend gemacht wird. Es ist davon auszugehen, dass dieser Rechtsstreit bis zum Finanzgericht und ggfls. bis zum Bundesfinanzhof geführt werden muss. Das Risiko incl. Zinsen und Kosten beläuft sich auf etwa 500.000 EUR. Dieser Betrag stünde den Anlegern bis zur Beendigung des Rechtsstreits nicht zur Verfügung. Im Falle eines positiven Ausgangs des Verfahrens würden die Anleger noch eine Restausschüttung erhalten. In keinem Fall dürfte der Liquidator diese Beträge ausschütten, solange diese mögliche Verbindlichkeit gegenüber der Finanzverwaltung besteht. Erst mit dem Abschluss des Rechtsstreits kann entschieden werden, ob weitere Mittel ausgeschüttet werden oder eben nicht.
Bisher hat der Fonds aufgrund der Auffassung der Betriebsprüfung auch für die Jahre ab 2006 geänderte Steuerbescheide erhalten, die sowohl bei den Anlegern als auch beim Fonds zu steuerlichen Mehrbelastungen geführt haben. Im Falle eines positiven Ausgangs des o.g. Rechtsstreits besteht die Chance, dass auch die steuerlichen Mehrbelastungen für die Anleger mit Einkommensteuer z.T. wieder rückgängig gemacht werden. Dieses liegt an der Besonderheit des Fonds und des deutschen Steuerrechts. Der Fonds selbst unterliegt nur der Gewerbesteuer; deswegen ist die o.g. Rücklage von 500.000 EUR zu bilden. Die einzelnen Anleger unterliegen mit dem Gewinnanteil aus dem Fonds (egal ob ausgeschüttet oder nicht) ihrer individuellen Einkommensteuer. Die Gewerbesteuer, welche der Fonds trägt, wird dem Anleger sogar noch z.T. auf seine persönliche Einkommensteuer angerechnet.
Insoweit bleibt festzuhalten, dass der o.g. Rechtsstreit im Interesse des Fonds und sämtlicher Anleger zu führen ist. Bis zum Abschluss des Rechtsstreits sind leider nicht Mittel gebunden und dürfen nicht an die Anleger ausgeschüttet werden.
Ich bedanke mich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -
 

 

Umlaufverfahren Juni 2016


Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger,
in meinem Sachstandsbericht Dezember 2015, den ich zum Ende des letzten Jahres im Internet unter der bekannten Adresse www.ddf-liquidationsverfahren.de veröffentlicht habe, hatte ich angekündigt, im Umlaufverfahren über die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 abstimmen zu lassen sowie darüber, dass im Jahre 2016 die restlichen sich im Eigentum von DDF befindlichen Wohnungen verkauft werden. Beigefügt (s. Anlage) finden Sie die Beschlussvorlage (Stimmzettel), über die nach den Regelungen des § 19 des Gesellschaftsvertrages im Umlaufverfahren entschieden werden soll, sowie meinen aktualisierten Sachstandsbericht vom Juni 2016.
Im Einzelnen geht es um die Beschlussfassung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
  1. Darstellung der Ausgangslage
  2. Zustimmung zur Möglichkeit des Ausstiegs aus der Gesellschaft gegen Zahlung einer Abfindung, die bei den ausstiegswilligen Gesellschaftern zu einer Gesamtrückflussquote von 61 % der Gesellschafterbeteiligung führt
  3. Zustimmung zur Bildung einer Rücklage in Höhe von 500.000,00 EUR für etwaige Gewerbesteuernachzahlungen für die Jahre 2006 bis einschließlich 2016
  4. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 (Anlage 1)
  5. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 (Anlage 2)
 
Erläuterungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten:
I. Darstellung der Ausgangslage
Bislang haben die Anleger des Dubai Direkt Fonds GmbH & Co. KG i. L. eine Ausschüttung in Höhe von 54,4 % des eingesetzten Kommanditkapitals von 19,4 Mio € erhalten. Derzeit liegt mir das Angebot eines Investors vor, der grundsätzlich bereit ist, sämtliche sich im Eigentum des DDF befindlichen Wohnungen in den Objekten Ocean Hights und Park Towers zu einem Bruttopreis (vor Abzug der Kosten) von insgesamt ca. 13 Mio. AED zu kaufen: Das entspricht - je nach Wechselkurs - 2,5 bis 3,0 Mio. EUR. Bezogen auf das eingesetzte Kommanditkapital der Gesellschafter des DDF von 19,4 Mio. EUR, würde dieser Verkaufserlös zu einer Gesamtrückflussquote von bis zu etwa 63 % führen.
Das Angebot des Investors, das nicht dem tatsächlichen Verkehrswert der Wohnungen entsprechen dürfte, ist der derzeitigen Marktlage geschuldet, die Sie meinem anliegenden aktualisierten Sachstandsbericht entnehmen können. Würde man die restlichen Wohnungen des DDF zu einem späteren Zeitpunkt und nicht in einem Gesamtpaket verkaufen, könnte möglicherweise ein höherer Verkaufspreis erzielt werden. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die laufenden Fixkosten des Fonds einen etwaigen späteren Mehrerlös zum Teil wieder auffressen können.
Da in der Vergangenheit zahlreiche Gesellschafter an mich herangetreten sind mit dem Anliegen, zeitnah aus dem Fonds gegen Zahlung einer Abfindung aussteigen zu wollen, lasse ich unter dem Tagesordnungspunkt II. darüber abstimmen, ausstiegswillige Gesellschafter gegen Zahlung einer Abfindung aus der Gesellschaft aussteigen zu lassen.
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle Gesellschafter gewillt sein werden, sofort aus der Gesellschaft auszusteigen und damit auch bereit, zum angebotenen Preis zu verkaufen. Vor diesem Hintergrund behalte ich bei der Abfindungszahlung einen Puffer von 2 % der oben avisierten Netto-Gesamtrückflussquote ein, um die laufenden Fixkosten der verbleibenden Wohnungen weiterhin bestreiten zu können.
Sofern die Mehrheit der Gesellschafter der Möglichkeit des vorzeitigen Ausstiegs zustimmt, erhielten die aussteigungswilligen Gesellschafter unter Berücksichtigung bereits erfolgter Ausschüttungen eine Gesamtrückflussquote von 61 % ihrer Investition, was in Anbetracht der Liquidation und der wirtschaftlichen Lage ein sehr gutes Ergebnis darstellt.
Diejenigen Anleger, die nicht vorzeitig aus der Gesellschaft aussteigen wollen, bleiben solange Gesellschafter des DDF i. L., bis die Liquidation abgeschlossen worden ist und bekommen entsprechend ihrem Anteil an der Gesellschaft den Liquidationserlös ausgeschüttet.
 
II. Zustimmung zur Möglichkeit des Ausstiegs aus der Gesellschaft gegen Zahlung einer Abfindung, die bei den austiegswilligen Gesellschaftern zu einer Gesamtrückflussquote von 61 % der Gesellschafterbeteiligung führt
Mit der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt II. bitte ich Sie, über die Möglichkeit des Ausstiegs aus der Gesellschaft abzustimmen. Sofern die Mehrheit der Gesellschafter der Möglichkeit des Ausstiegs aus der Gesellschaft zustimmt, würden ausstiegswillige Gesellschafter eine Abfindung in Höhe von 6,6 % ihrer Einlage erhalten - und zwar Zug um Zug gegen Rückgabe ihrer Beteiligung.
Anleger, die an dem Fondsausstieg interessiert sind, bitte ich, mir dies per Fax (+49 211 836 805-78) oder per Post an meine im Briefkopf angegebene Adresse bis zum 31.08.2016 mitzuteilen. Die Auszahlung der Abfindung ist für Dezember 2016 vorgesehen. Das dazugehörige Vertragswerk lasse ich - vorbehaltlich der mehrheitlichen Zustimmung der Gesellschafter zum Tagesordnungspunkt II. - den interessierten Anlegern personalisiert zukommen verbunden mit der Angabe des zeitlichen Ablaufs.
Bitte beachten Sie, dass das Angebot zum Ausstieg aus der Gesellschaft gegen Abfindungszahlung von insgesamt 61,0 % der Kommanditeinlage nicht unbefristet gilt. Ich behalte mir vor, die Liste mit ausstiegswilligen Anlegern jederzeit zu schließen, wenn dies z. B. die Marktlage oder sonstige interne oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen erfordern.
 
III. Zustimmung zur Bildung einer Rücklage in Höhe von 500.000,00 EUR für etwaige Gewerbesteuernachzahlungen für die Jahre 2006 bis einschließlich 2016
Mit Blick auf die seit dem Jahre 2006 bestehenden Rechtsstreitigkeiten mit dem zuständigen Finanzamt in Berlin über die Gewerbesteuerpflicht der Gesellschaft ist mit einem Maximalrisiko von bis zu 500.000,00 EUR einschließlich Zinsen und Kosten zu rechnen. Der Abschluss eines solchen Rechtsstreits kann mit Sicherheit nicht vor 2020 vorhergesagt werden. Daher schlage ich vor, eine Rücklage von 500.000,00 EUR für dieses Risiko zu bilden. Bei erfolgreichem Abschluss des Verfahrens erhalten die verbliebenen Gesellschafter eine entsprechende Ausschüttung im Rahmen der Beendigung der Liquidation.
Mit der Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt II. bitte ich Sie, über die Bildung einer Rücklage in Höhe von 500.000,00 EUR abzustimmen.
 
IV. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 (Anlage 1)
In der Anlage 1 finden Sie den Jahresabschluss zum 31.12.2013. Aus Kostengründen wurde entsprechend dem Gesellschafterbeschluss vom 01.09.2010 auf eine aufwändige Jahresabschlussprüfung verzichtet.
Mit der Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt III. bitte ich Sie, den Jahresabschluss 2013 festzustellen.
Der Treuhänder hat angekündigt, für diejenigen Treugeber, die nicht an der Abstimmung teilnehmen und/oder ihr keine anderweitige Weisung erteilen, beim Tagesordnungspunkt III mit "Ja" abzustimmen.
 
V. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 (Anlage 2)
In der Anlage 2 finden Sie den Jahresabschluss zum 31.12.2014. Aus Kostengründen wurde auch hier auf eine aufwändige Jahresabschlussprüfung verzichtet.
Mit der Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt IV. bitte ich Sie, den Jahresabschluss 2014 festzustellen.
Der Treuhänder hat angekündigt, für diejenigen Treugeber, die nicht an der Abstimmung teilnehmen und/oder ihr keine anderweitige Weisung erteilen, beim Tagesordnungspunkt IV. mit "Ja" abzustimmen.
 
Ich bitte Sie höflichst, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und den Stimmzettel bis spätestens zum
30.07.2016
an
DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L.
Herrn Liquidator Dr. Julius F. Reiter
Benrather Schlossallee 101
D-40597 Düsseldorf
per Post oder
per Fax: +49-(0) 211-836 805.78
zurückzusenden.
Über das Abstimmungsergebnis und die gefassten Beschlüsse werde ich Sie gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages informieren.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich und verbleibe
 
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -
 

 

Sachstandsbericht Juni 2016


Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger,
im Anschluss an meinen Bericht von Dezember 2015 möchte ich Sie im Folgenden über die Entwicklung der Marktlage in Dubai sowie über die Möglichkeit zum vorzeitigen Fondsausstieg informieren.
 
I. Marktlage in Dubai
In meinem Sachstandsbericht von Dezember 2015 habe ich Sie informiert über die für einen Wohnungsverkauf bestehenden Rahmenbedingungen in Dubai. Der anhaltende Ölpreisverfall an den Weltmärkten hat mittlerweile auch die davon abhängigen Bereiche erreicht.
Nach wie vor befinden sich die Immobilienpreise in Dubai noch in einer Abwärtsbewegung. Kaufgrund für einen Investor ist derzeit allein die erzielbare Nettorendite. Daher liegen die aktuellen Kaufangebote für die Wohnungen des DDF unter dem langfristig erzielbaren Wert der Immobilien. So bietet beispielsweise ein Investor für die Wohnungen des DDF einen Preis, der sogar 30 % unter dem aktuellen Marktpreis liegt. Es ist im Moment eher von einem Käufermarkt auszugehen, d. h. die Investoren warten auf weitere Preisrückgänge bzw. Preisnachlässe. Insoweit nimmt derzeit die Möglichkeit zu einem schnellen und marktgerechten Verkauf ab.
Diese Entwicklungen gab es auch schon in den Jahren 2009 bis 2012. Die Markterholung dauerte damals auch mehr als zwei Jahre, erreichte aber niemals mehr die Rekordpreise der Jahre 2007 und 2008. Daher ist es nicht vorhersehbar, wann die Immobilien des DDF wieder zu angemessenen Preisen verkauft werden können. Unabhängige Marktanalysten rechnen damit, dass es noch einige Zeit dauern wird, bis die Nachfrage steigt und damit auch die Immobilienpreise.
Erschwerend kommt hinzu, dass zukünftig für einen Wohnungsverkauf ein noch erheblich größerer bürokratischer Aufwand erforderlich sein wird. So muss zukünftig der Fonds bei jedem Wohnungsverkauf einen Handelsregisterauszug vorlegen, der nicht älter als zwei Monate sein darf. Bislang haben die Behörden in Dubai einen zwei Jahre alten Handelsregisterauszug akzeptiert. Die Neuerung hat in der Praxis zur Folge, dass aufgrund der erforderlichen Beglaubigung und Überbeglaubigung des Handelsregisterauszugs in Deutschland und Dubai der Wohnungsverkauf in einem engen Zeitfenster abgewickelt sein muss. In der Vergangenheit haben wir aber die Erfahrung machen müssen, dass sich die Verkaufsabwicklung teilweise über einen Zeitraum von über zwei Monaten erstreckt. In diesem Fall müsste nunmehr noch einmal ein aktueller Handelsregisterauszug angefordert werden. Allein die hierfür anfallenden Gebühren belaufen sich pro Verkauf auf etwa 2 bis 4 TEUR.
 
II. Marktlage Park Towers
Das Objekt liegt bekanntermaßen in einer „Sonderzone" von Dubai, dem internationalen Finanzdistrikt „DIFC". In diesem Stadtteil ist keine Mietpreiskoppelung vorhanden wie im übrigen Dubai. Die Transferkosten sind hier ebenso wie die Nebenkosten erheblich teurer. Damit ist es für einen Investor deutlich schwieriger, eine gute Nettorendite zu erzielen. Dieser Umstand wirkt sich negativ auf den Marktpreis aus. Als wertmindernder Faktor kommt beim Objekt Park Towers hinzu, dass andere Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft eine mindestens gleiche Qualität bieten, oftmals aber zu einem günstigeren Preis angeboten werden. Hinsichtlich der Bauqualität ist leider inzwischen im Markt bekannt, dass DAMAC auch in DIFC nicht die "erste Adresse" ist.
Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich als ergänzende Information auf die Ausführungen von Kensington im Marktbericht 09/2015, den ich als Anlage meinem Sachstandsbericht von Dezember 2015 beigefügt hatte.
 
III. Marktlage Ocean Heights
Ähnlich wie beim Objekt Park Towers liegen auch beim Objekt Ocean Heights individuelle Verkaufshemmnisse vor. Die DDF-Wohnungen liegen in der 5. und in der 9. Etage. Diese Ebenen gehören nicht zu einer begehrten Geschosshöhe eines Hochhauses in der Dubai Marina. Der übliche Kaufinteressent, der sich für eine Wohnung in einem Hochhaus entscheidet, sucht eher die höher gelegenen Stockwerke, wenn es um eine Wohnung geht, die in Richtung der Straße ausgerichtet ist. Der von uns gewünschte Kaufpreis ist aber im Vergleich zu aktuell immer noch vorhandenen Angeboten von Wohnungen im selben Objekt, die auf der Rückseite liegen, zumindest derzeit nicht marktfähig. Sicher handelt es sich hier auch um eine Spätfolge der damaligen hohen Einkaufspreise.
Des Weiteren ist das Angebot von Wohnungen in unmittelbarer Umgebung (keine 5 Minuten Fußweg entfernt) durch die Ansammlung einer Vielzahl von Hochhäusern derart groß geworden, dass es in der Praxis tatsächlich schwer ist, Wohnungen dieser Art zu einem vergleichsweise hohen Preis zu verkaufen.
Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich auch hier als ergänzende Information auf die Ausführungen von Kensington im Marktbericht 09/2015, den ich als Anlage meinem Sachstandsbericht von Dezember 2015 beigefügt hatte.
 
IV. Ausblick
Trotz der oben genannten schwierigen Marktbedingungen bin ich nach wir vor optimistisch, dass Anleger, welche die entsprechende Zeit haben, bis der Markt sich wieder erholt, am Ende eine Gesamtrückflussquote von über 70 % erzielen können. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass sich der Markt nicht so erholt wie erhofft. Aufgrund der laufenden Kosten kann es sogar schlimmstenfalls dazu kommen, dass die Gesellschafter, die nicht sofort aus dem Fonds aussteigen wollen, eine geringere Gesamtrückflussquote erzielen als diejenigen, die sofort aus dem Fonds aussteigen.
Als Liquidator besteht für mich ein Interesse daran, dass einerseits ein akzeptabler Veräußerungspreis erzielt und andererseits die zeitliche Dauer der Liquidation überschaubar gehalten wird. Bei den Anlegern sind unterschiedliche Interessen erkennbar, die für den Liquidator zu einem Zielkonflikt führen: Einerseits sind Anleger vorhanden, die das Immobilieninvest in Dubai als langfristige Anlage erkennen. Andererseits gibt es Anleger, die nur ein Investment mit begrenzter Laufzeit eingehen wollten. Um diesen – ansonsten nicht lösbaren – Zielkonflikt im Interesse aller Anleger aufzulösen, wurde das nachfolgende Angebot entwickelt.
 
V. Möglichkeit zum Fondsausstieg
In der Vergangenheit sind vermehrt Anleger mit dem Anliegen an mich herangetreten, aus dem Fonds auszusteigen. Mit ist bekannt, dass der DUBAI DIREKT FONDS II seinen Gesellschaftern die Möglichkeit angeboten hat, gegen eine Abfindungszahlung von etwa 23 % die Beteiligung zurückzugeben und aus dem Fonds auszusteigen. Nach meinen Informationen hat eine Vielzahl der Gesellschafter dieses Angebot angenommen.
Mit dem anliegenden Umlaufverfahren lasse ich auch die Gesellschafter des DUBAI DIREKT FONDS darüber abstimmen, ausstiegswillige Gesellschafter gegen Zahlung einer Abfindung aus der Gesellschaft aussteigen zu lassen.
Ich rechne damit, dass sich zwar eine Vielzahl der Anleger für die Möglichkeit des vorzeitigen Ausstiegs aus der Gesellschaft ausspricht, doch nicht alle Gesellschafter aus der Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt aussteigen wollen.
Ausgehend von dem mir aktuell vorliegenden indikativen Angebot eines Investors für sämtliche Wohnungen des DDF habe ich die Abfindungsquote für die ausstiegswilligen Gesellschafter auf eine Gesamtrückflussquote von 61-62 % ihrer Beteiligung ermittelt. Würde ich alle Wohnungen zu dem o. g. Angebotspreis verkaufen, erhielten alle Gesellschafter eine Gesamtrückflussquote von brutto 61-63 % ihrer Beteiligung. Der Wert könnte sich noch um etwa 2,5 % verbessern, wenn der Rechtsstreit mit der Finanzverwaltung erfolgreich abgeschlossen werden könnte. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass diese Finanzgerichtsverfahren drei bis fünf Jahre dauern. Insoweit würde eine Auszahlung auch erst nach erfolgreichem Abschluss der Verfahren erfolgen können und die Beendigung die Liquidation bis über das Jahr 2020 hinaus verzögern. Da ich damit rechnen muss, dass nicht alle Gesellschafter sofort aus der Gesellschaft aussteigen wollen und ich daher nur einen Teil der Wohnungen verkaufen kann, muss ich für die verbleibenden Wohnungen und deren laufende Fixkosten weitere 2 % der oben avisierten Gesamtrückflussquote als Liquiditätspuffer einbehalten.
Ausstiegsbereite Gesellschafter erhielten, sofern die Mehrheit der Gesellschafter der Möglichkeit des sofortigen Ausstiegs zustimmen, somit eine Gesamtrückzahlungsquote in Höhe von 61 % unter Anrechnung der bisher schon gezahlten 54,4 %.
Angesichts der aktuell anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Lage, der unterdurchschnittlichen Bauqualität der Immobilien, dem Ärger mit DAMAC und den Behörden vor Ort, wäre bei einem sofortigen Ausstieg aus der Gesellschaft eine Gesamtrückflussquote von 61 % ein sehr gutes Ergebnis.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass eine Vielzahl von Anlegern aus der Gesellschaft aussteigen will, empfehle ich den Gesellschaftern, diesen Anlegern die Möglichkeit hierzu zu geben und dem Tagesordnungspunkt II. des anliegenden Umlaufverfahrens zuzustimmen.
 
Für Ihr Interesse bedanke ich mich und verbleibe
 
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -
 

 

Sachstandsbericht Dezember 2015


Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger,
im Anschluss an meinen Bericht von März 2014 möchte ich Sie im Folgenden über die Entwicklung in der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die Fonds-Immobilien in Dubai sowie die steuerliche Situation informieren. Im Januar 2016 werde ich wieder auf Sie zukommen, um im Umlaufverfahren über die Jahresabschlüsse für die Jahre 2013 und 2014 abstimmen zu lassen, sowie darüber, dass im Jahre 2016 die restlichen im Eigentum von DDF sich befindlichen Wohnungen verkauft werden und der Fonds endgültig abgewickelt wird.
 
I. Wirtschaftliche Entwicklung in Dubai und der Golfregion
In der Vergangenheit haben die Regionen in den Golfstaaten mit Einnahmen aus Erdöl und Gasexporten einen Investitionsboom hervorgerufen, der über die letzten vier Jahre zu einem durchschnittlichen jährlichen Wirtschaftswachstum von über 5 % führte. Nachdem seit Oktober 2014 die Ölpreise um ca. 50 % gefallen sind, ist zu beobachten, dass die Golfstaaten ihre Investitionspläne überprüfen und geplante Investitionen verschieben. Auch Investoren aus Europa und Russland agieren in Dubai und der Golfregion zusehends zurückhaltender, bedingt durch den für sie schlechten Wechselkurs am Markt. Seit Monaten befinden sich der russische Rubel und der Euro im Vergleich zum US-Dollar im freien Fall. Dies führt dazu, dass für Europäer und Russen Investitionen in Dubai unattraktivere werden, da der Wechselkurs des VAE-Dirhams offiziell fest an den Kurs des US-Dollars gebunden ist.
 
II. Immobilienpreisentwicklung in Dubai
Die Immobilienpreisentwicklung in Dubai lässt sich der unten stehenden Graphiken entnehmen.
Marktentwicklung Ocean Heights Tower
 
Marktentwicklung Park Tower
 
Danach ist zu erkennen, dass sich nicht zuletzt aufgrund der unter Ziffer I. dargestellten Umstände die Immobilienpreise für die dem DDF gehörenden Objekte sich bestenfalls seitwärts bewegt haben.
 
III. Fondsimmobilien
Der Verkauf der im Eigentum von DDF gehörenden Wohnungen verläuft nicht zuletzt aufgrund von Streitigkeiten mit dem Bauträger DAMAC und den Behörden vor Ort schleppend. Die Eigentumsübertragung, die sich in Dubai in mehre Schritten vollzieht, und für jeden Schritt das Benehmen von DAMAC erforderlich ist, verzögerte sich aufgrund der Hinhaltetaktik von DAMAC erheblich. So wurden im Zuge von Verkaufsabwicklungen Dokumente des DDF vom Bauträger und von der Sonderzone Dubai International Financial Centre (DIFC) nicht ohne weiteres anerkannt, und zuständige Sachbearbeiter waren nur sehr schwer zu erreichen. Dementsprechend waren mehr als 600 E-Mails sowie zahlreiche persönliche Termine bei den Behörden vor Ort erforderlich, um in diesem Jahr allein den Verkauf von zwei Wohnungen im Objekt Park Towers abwickeln zu können. U.a. mussten Firmendokumente im Legal Department des DIFC geprüft, aberkannt und attestiert werden. Vollmachten mussten nochmals notariell beglaubigt werden und von der Ghorfa (Arab-German Chamber of Commerce and Industry) sowie vom Außenministerium der UAE anerkannt werden.
Hinzukommt, dass die Eigentumsabwicklung sich zusehends schwierig gestaltet, da immer weniger potentielle Kaufinteressenten den Kaufpreis aus Eigenmitteln bestreiten, sondern ihn über eine Bank finanzieren. Die finanzierenden Banken der Käufer machen aber aus Compliance Gesichtspunkten zur Auflage, dass der Kaufpreis auf ein DDF lautendes Konto fließt, und nicht auf ein Treuhandkonto in Deutschland. Aufgrund der Tatsache, dass DDF nach deutschem Recht konzipiert ist und sich in Liquidation befindet, ist es für den Fonds ungemein schwer in Dubai ein Konto zu eröffnen. So ist den Banken vor Ort nicht nur die Konstruktion einer GmbH & Co. KG nicht geläufig, sondern sie schrecken auch davon zurück mit einem sich in Abwicklung befindlichen Unternehmen Geschäfte zu machen. Nachdem ich in den letzten fünf Jahren unermüdlich versucht habe für den Fonds ein Konto zu eröffnen, stehe ich nunmehr mit zwei Banken in erfolgsversprechenden Verhandlungen. Sollte es mir gelingen für den Fonds ein Konto zu eröffnen, würde dies die Eigentumsabwicklung bei finanzierten Käufern spürbar erleichtern und somit den Abverkauf der restlichen Wohnungen fördern.
Zu den einzelnen Objekten ist folgendes zu sagen:
 
1. Ocean Heights
Der Verkauf der noch verbliebenen zwei Wohnungen des DDF in dem Objekt Ocean Heights sind zugunsten des DDF II verpfändet worden, um die letzte Tranche des Darlehens in Höhe von 700 T€ zu sichern. DDF II hat wiederum Verpflichtungen gegenüber einem Anleger durch die Wohnungen besichert. Zum Verkauf der Wohnungen wird der DDF zunächst 700 T€ auf einem Bankkonto hinterlegen, bevor die Wohnungen frei veräußerbar sind. Ein reibungsloser Ablauf ist dadurch erschwert. Hinsichtlich der Verpfändung habe ich nunmehr eine Vereinbarung geschlossen, die mir gestattet die beiden Wohnungen verkaufen zu können, ohne mich zuvor mit einem Dritten ins Benehmen setzen zu müssen.
Zur konkreten Markteinschätzung verweise ich auf die in der Anlage beigefügte Stellungnahme der mit der Weiterveräußerung von mir beauftragten Immobilienfirma KENSINGTON Finest Properties International Dubai. Demnach haben die Immobilienpreise sich in Dubai in diesem Jahr durch diverse Einflussfaktoren im besten Fall seitwärts, nicht selten auch nach unten bewegt. Durch die Ölpreisschwäche, die Embargosituationen in Russland und im Iran ist einfach deutlich weniger Kapital bzw. potentielle Käufer im Markt in diesem Jahr bisher zu verzeichnen gewesen. Das macht einen Verkauf zu einem möglichst hohen Preis sehr schwierig und die potentiellen Käufer spekulieren genau auf diesen Umstand.
 
2. Park Towers
Wie ich Ihnen bereits in meinem letzten Sachstandsbericht erläutert habe, ist der Verkauf der sich noch im Eigentum des DDF befindlichen 13 Wohnungen in dem Objekt Park Towers nicht zuletzt aufgrund der schlechten (und mittlerweile leider in Dubai bekannten) Bauqualität problematisch. Hinzukommt, dass die Infrastruktur im Dubai International Financial Centre sich wohl zum Nachteil des Objekt Park Towers entwickelt. So wird der geplante Übergang vom Objekt Park Towers zur Dubai Mall nach derzeitigem Kenntnisstand anders als ursprünglich geplant nicht gebaut, was sich nachteilig bei potentiellen Käufern auswirken dürfte.
Ferner kommt hinzu, dass drei Wohnungen erst jetzt abgenommen werden konnten, da der Bauträger DAMAC bei diesen sog. „penalties“ gegenüber DDF geltend macht. Grund hierfür ist, dass ACCEPT als ehemaliger Liquidator des DDF seinerzeit die fälligen Kaufpreisraten für die Objekte zu spät gezahlt hatte. In der Vergangenheit konnten wir diese „penalties“ in Höhe von ca. 1 Mio AED „wegverhandeln“ (vgl. meinen Sachstandsbericht von Oktober 2012). Gegenüber DAMAC habe ich leider keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch, diese zu einem Verzicht auf diese „penalties“ in Höhe von insgesamt AED 233.099 zu bewegen.
Aktuell stehe ich kurz vor dem Verkaufsabschluss einer weiteren Wohneinheit im Objekt Park Towers.
Der weitere Abverkauf der verbleibenden Wohnungen kann im Wesentlichen nur an Investoren erfolgen und nicht an Eigennutzer, da die meisten Wohnungen vermietet sind. Hier ergeben sich die gleichen Probleme zum deutschen Immobilienmarkt in der Vergangenheit. Zum einen sind Mieter nicht gewillt potentiellen Käufer uneingeschränkt Zutritt zu der Wohnung zu verschaffen. Zum anderen suchen potentielle Käufer verstärkt Immobilien zur Eigennutzung. Im Übrigen befindet das Objekt Park Towers im Dubai International Financial Centre, für das sowohl für die Eigentumsübertragung als auch für das Wohngeld- und Verwaltungsentgelt höhere Kosten anfallen, als in anderen Viertel in Dubai. Dies führt auch dazu, dass Wohneinheiten in anderen Gegenden in Dubai bei potentiellen Käufern begehrter sind. Die ausführliche Stellungnahme der Immobilienfirma KENSINGTON Finest Properties International Dubai zur Markteinschätzung füge ich diesem Sachstandsbericht als Anlage bei.
 
IV. Steuerliche Situation
Hinsichtlich der steuerlichen Situation nehme ich Bezug auf den letzten Sachstandsbericht aus März 2014. Im Wesentlichen hat sich die Einschätzung bis heute nicht verändert. Die Finanzverwaltung vertritt weiterhin die Auffassung, dass entgegen der Fondskonzeption der sog. Bauherrenerlass aus dem Jahre 2003 zur Anwendung kommt. Hierdurch verbleibt es bei einer überhöhten Gewinnfeststellung aufgrund derer die steuerlichen Einkünfte der beteiligten Anleger und der jeweilige Gewinn erhöht wird. Hierdurch kommen ggf. Einkommensteuernachzahlungen der Jahre 2006 bis 2013 auf Sie zu. Auch in den Folgejahren wird die Finanzverwaltung ihre Auffassung wohl beibehalten. Weiterhin halte ich die Auffassung der Finanzverwaltung für nicht stimmig. Daher würde ich zu einer gerichtlichen Klärung tendieren.
Bislang sind Feststellungsbescheide für die Jahre 2006 bis einschließlich 2013 von der Finanzverwaltung festgesetzt wurden, gegen die ausnahmslos Einspruch eingelegt wurde. Da eine Auseinandersetzung über so viele Jahre mit dem Finanzamt einige Zeit in Anspruch nehmen wird, kann bislang noch nicht abgesehen werden, wann hier mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Ggfls. wird das Finanzamt eine von mir und meinen Beratern abweichende Einspruchsentscheidung erlassen. Sollte dies der Fall sein, muss vor dem zuständigen Finanzgericht entsprechend Klage gegen die Einspruchsentscheidungen eingelegt werden. Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts könnte dieses Verfahren bis vor den Bundesfinanzhof gebracht werden müssen, so dass hier einige Jahre vergangen sein könnten, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen sein wird.
Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass sollte in einem solchen Verfahren die Finanzverwaltung Recht zugesprochen bekommen, der DDF eine Gewerbesteuernachzahlung für die Jahre 2006 bis einschließlich 2013 in Höhe von bis zu € 450.000 zu zahlen hätte und auch noch zusätzlich Nachzahlungszinsen in Höhe von 6% p.a. anfallen würden. Für die Jahre 2006 bis 2010 haben meine Berater die Aussetzung der Vollziehung erhalten, so dass bis auf weiteres keine Zahlung geleistet werden muss. Die vorgenannte Gewerbesteuer könnte sich bei Verlieren des weiteren Prozesses sodann noch um weitere Jahre entsprechend erhöhen.
Ich möchte hier nochmals darauf hinweisen, dass die Verantwortlichkeit für das Steuerkonzept des Fonds nicht bei mir als Liquidator lag und liegt. Ich möchte Ihnen dringend dazu raten, Ihren Steuerberater zu kontaktieren, der Sie damals bei Erwerb der Beteiligung beraten hat und ggfls. einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Derzeit tendiere ich dazu, die steuerliche Frage auch gerichtlich klären zu lassen, da dieses alle Anleger gleichermaßen betrifft und auch festgestellt werden muss, ob das damalige Steuerkonzept richtig war und im Prospekt zutreffend dargestellt wurde.
 
V. Rechtsstreitigkeiten
In meinem letzten Sachstandsbericht hatte ich Sie über die Rechtsstreitigkeiten des DDF informiert. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten sind inzwischen beendet. Nach Abschluss des Verfahrens des Dr. Wächter wegen ausstehender Honorarforderung in Höhe von vermeintlich knapp € 300.000 musste DDF Herrn Dr. Wächter € 235.640,07 zzgl. Zinsen zahlen. Mit der ehemaligen Liquidatorin ACCEPT konnte außergerichtlich eine Einigung erzielt werden, wonach ACCEPT an DDF € 250.000 zu zahlen hatte.
 
VI. Weiterer Ausblick
Den Jahresabschluss für das Jahr 2013 füge ich als Anlage bei. Der Jahresabschluss für das Jahr 2014 wird im Januar 2016 fertig gestellt sein, sodass ich zum Beginn des kommenden Jahres über diese beiden Jahresabschlüsse im Umlaufverfahren abstimmen lassen werde.
 
Für Ihr Interesse bedanke ich mich und verbleibe
 
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -
 

 

Protokoll des Umlaufverfahrens vom 09.03.2014 – 10.04.2014


Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,
nachdem am 10.04.2014 um 23:59 Uhr die Abstimmungsfrist des am 09.03.2014 eingeleiteten Umlaufverfahrens abgelaufen ist, habe ich die abgegebenen Stimmen ausgezählt. Mit dem anliegenden Protokoll gebe ich Ihnen das Ergebnis des Umlaufverfahrens gem. § 19 des Gesellschaftsvertrages bekannt.
Die gefassten Beschlüsse werde ich zeitnah umsetzen und Sie über die weitere Entwicklung der Liquidation auf dem Laufenden halten.
Für Ihre rege Teilnahme bedanke ich mich und verbleibe
 
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator –
 

 

Sachstandsbericht und Umlaufvermögen März 2014


Sehr geehrte Anleger und Anlegerinnen,
im Anschluss an meinen Bericht von Oktober 2012 möchte ich Sie im Folgenden über die Entwicklungen in der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die Fonds-Immobilien in Dubai sowie die steuerliche Situation informieren und Sie im Weiteren um Ausübung Ihres Stimmrechts im Umlaufverfahren bitten.
 
A. Sachstandsbericht
I. Immobilien in Dubai
1. The Crescent
Die 32 Wohnungen in dem Objekt The Crescent wurden von DDF seinerzeit zu einem Kaufpreis von AED 39.414.000 erworben, was einem durchschnittlichen Preis von AED 957 pro Sqft. entspricht. Im Zuge des drastischen Einbruchs der Immobilienpreise in Dubai im Jahre 2009 musste ich nach Übernahme des Liquidatorenamtes feststellen, dass der Marktpreis für Wohnungen in dem Objekt The Crescent auf AED 300-350 pro Sqft. gefallen war. Bis Ende 2011 erholte sich der Preis leicht auf AED 400-450 pro Sqft.
Erst als sich Anfang des Jahres 2012 konkretisierte, dass der Passagierbetrieb am neuen Flughafen Al Maktoum International Airport Ende des Jahres 2013 aufgenommen werden sollte, zogen die Preise des in der Nähe liegenden Objekts The Crescent auf AED 550-600 pro Sqft.an. Ich habe diesen Preisanstieg genutzt und die 32 Wohnungen zu einem Preis von AED 600 pro Sqft. mit Wirkung zum 31.12.2012 an DDF II verkauft. Mit dem daraus erzielten Verkaufserlös von EUR 4.936.920,00 habe ich die gegenüber DDF II aus dem Vergleich bestehenden Verbindlichkeiten getilgt.
Ein Einzelverkauf der Wohnungen gestaltete sich wegen der besonderen gesellschaftsrechtlichen Situation des DDF schwer und hätte erhebliche Kosten ausgelöst.
 
2. Lago Vista
Die 17 Wohnungen in dem Objekt Lago Vista wurden von DDF seinerzeit zu einem Kaufpreis von AED 39.414.000 erworben, was einem durchschnittlichen Preis von AED 961 pro Sqft. entspricht. Hinsichtlich der Marktpreisentwicklungen gelten hier dieselben Ausführungen wie zu dem in unmittelbarer Nachbarschaft stehenden Objekt The Crescent.
Im Zuge meiner intensiven Recherchen habe ich herausgefunden, dass DDF für den Kauf des Immobilienpakets von 69 Wohnungen seinerzeit eine Verkaufsaktion von DAMAC nutzte. Im Rahmen dieser Verkaufsaktion (Dubai Summer-Sale 2006) hat DAMAC dem DDF die Option eingeräumt, für den Kauf bestimmter Wohnungen (sog. Ladenhüter) in dem Objekt Park Towers, drei Studios in dem Objekt Lago Vista nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für die 69 Wohnungen als kostenlosen Bonus zusätzlich zu erhalten. Diese, in den Geschäftsunterlagen des DDF an keiner Stelle dokumentierte Aktion, ging offensichtlich infolge des Geschäftsführungswechsels bei der Komplementärin im Jahre 2008 unter. Auch DAMAC verschwieg gegenüber DDF die Verpflichtung zur Übertragung dieser drei Bonus-Wohnungen. Nachdem meine Recherchen jedoch einen eindeutigen Anspruch belegten, wurden die drei Bonus-Wohnungen mit einer Größe von je 500 Sqft. im Juli 2013 auf DDF umgeschrieben und übernommen.
Die danach insgesamt 20 Wohnungen des DDF im Objekt Lago Vista wurden mit Wirkung zum 31.12.2013 ebenfalls an DDF II zu einem Preis von AED 670 pro Sqft. verkauft. Mit dem daraus erzielten Verkaufserlös von EUR 2.443.995 habe ich ebenfalls die gegenüber DDF II aus dem Vergleich bestehenden Verbindlichkeiten getilgt.
 
3. Ocean Heights
Von den 4 Wohnungen des DDF in dem Objekt Ocean Heights konnten zwei Wohnungen ohne nennenswerten Verlust verkauft werden. Aus rechtlichen Gründen hat der Verkauf sich über nahezu vier (!!!) Monate hingezogen. Die immer wiederkehrenden rechtlichen Probleme veranlassen mich dazu, die Komplementärstruktur zu verändern, worauf ich noch unter Ziff. II detaillierter eingehen werde.
Zwei weitere Wohnungen sind zugunsten des DDF II verpfändet worden und dienen als Rückzahlung aus dem gerichtlichen Vergleich. DDF wird hier am Ende voraussichtlich etwa 90-100% des ursprünglichen Kaufpreises erzielen können. Das ist jedoch eine Sondersituation, die nicht auf die anderen Immobilien des DDF übertragbar ist. Das Objekt Ocean Heights wird trotz mäßiger Qualität wegen seiner außergewöhnlichen Lage geschätzt. Leider gilt dies weitestgehend nicht für die übrigen Wohnungen des DDF.
 
4. Park Towers
Die 16 Wohnungen in dem Objekt Park Towers wurden von DDF seinerzeit zu einem Kaufpreis von AED 34.210.000 erworben, was einem durchschnittlichen Preis von AED 1.964 pro Sqft. entspricht. Im Zuge der Immobilienkrise sind auch die Preise im Objekt Park Towers auf ca. AED 1.000 pro sqft. eingebrochen und haben sich zwischenzeitlich auf AED 1.450 – 1.500 pro sqft. erholt.
Leider erweist sich trotz guter Lage im Finanzdistrikt (DIFC) die mittelmäßige Bauqualität des DAMAC-Baus Park Towers als nachteilig. In unmittelbarer Nähe stehen zu günstigen Preisen Wohnungen zum Verkauf, die in besserer Bauqualität erstellt wurden (z.B. Index-Tower).
Zudem erweisen sich die im DIFC erhobenen Gebühren nachteilig. Während in anderen Distrikten die Transferfees (ähnlich der deutschen Grunderwerbssteuer) 2% des Kaufpreises betragen, werden im DIFC 3,5% erhoben. Auch die jährlichen Verwaltungsgebühren liegen im DIFC deutlich höher. Daher bevorzugen Kaufinteressenten andere Lagen oder bieten Preise, die die erhöhten Gebühren berücksichtigen.
Sämtliche Wohnungen in dem Objekt Park Towers wurden zwischenzeitlich vollständig von DDF übernommen. Eine Wohnung, die Mängel aufwies, wurde im Oktober 2013 zu einem Preis von AED 2.125.000 verkauft, was einem Preis AED 1.466,50 pro sqft. entspricht. Damit verbleiben insgesamt noch 15 Wohnungen im Eigentum des DDF.
Die Übernahme und insbesondere Abnahme der Wohnungen verzögerte sich um mehrere Monate, da DAMAC aufgrund einer geänderten Master-Planung des Finanzdistrikts den Eingangsbereich und damit die Gestaltung der unteren Stockwerke ändern musste. Zudem stellte sich neben anderen erheblichen Mängeln in den einzelnen Wohnungen ein massiver Mangel an der Außenkonstruktion ein, der bei Regen einen Wassereinbruch in die diverse Wohneinheiten zur Folge hatte. Hiervon waren auch mehrere Wohnungen des DDF betroffen. Diese Mängel sind zwischenzeitlich auf Kosten von DAMAC behoben worden. Es kam infolge dieser Umstände jedoch zu einer erheblichen Verzögerung bei der Vermietung der einzelnen Wohnungen. Den Mietausfallschaden ist DAMAC jedoch nicht bereit zu ersetzen. Ein Prozess wäre wegen der Dauer und der Kosten sowie des ungewissen Ausgangs nach Ansicht meiner Berater vor Ort zu riskant.
Bei der Übernahme der 16 Wohnungen musste ich zudem feststellen, dass es die damalige Geschäftsführung im Jahre 2007 versäumt hat, die im DIFC gesetzlich vorgeschriebene Registrierung der Einheiten auf DDF vorzunehmen und hierfür die Transferfees von 3,5% auf den mit DAMAC vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Infolge dieses Versäumnisses musste DDF jetzt Strafgebühren (also Verzugszinsen) auf die seinerzeit nicht entrichteten Transferfees zahlen. Diese Kosten waren bislang nicht eingeplant.
 
II. Beitritt einer neuen Komplementärin
Wie ich in den vergangenen Monaten feststellen musste, ist die rechtliche Handlungsfähigkeit des DDF in Dubai aufgrund der Gesellschaftsform als GmbH & Co. KG stark eingeschränkt. Die Vertretung des Fonds durch einen Nichtgesellschafter als Liquidator und eine deutsche Komplementärin ist in Dubai kaum zu vermitteln. Die Gesellschaftsform GmbH & Co.KG ist außerhalb Europas, insbesondere in den VAE, gänzlich unbekannt.
Jeder Mietvertrag und jeder Verkauf muss bei dem Landdepartment eingetragen werden, so dass immer wieder die Legitimation des Liquidators als Geschäftsführer der Gesellschaft in Frage gestellt wird. Auch internationale Kaufinteressenten, denen diese Gesellschaftsform unbekannt ist, zweifeln regelmäßig die Vertretungsbefugnis des Liquidators an, so dass bei nahezu jeder Vertragsanbahnung eine beglaubigte und apostillierte Übersetzung des Handelsregisterauszugs beigebracht werden muss. Diese Praxis verursacht nicht nur unnötige Kosten sondern ist auch sehr zeitintensiv, da die Fertigung dieser Dokumente immer mehrere Wochen dauert. So ist es in der Vergangenheit mehrfach vorgekommen, dass Kaufinteressenten abgesprungen sind. Aus gleichem Grund wäre auch der Verkauf der beiden Wohnungen im Objekt Ocean Heights beinahe gescheitert. Alleine für diesen Verkaufsvorgang mit einem einzigen Kunden wurden insgesamt über vier Monate benötigt, bis der Kaufvertrag rechtsgültig abgeschlossen war.
Ich halte es daher angesichts der noch anstehenden Verkäufe für unbedingt erforderlich, diesen in der Gesellschaftsform begründeten konstruktiven Nachteil zu beheben. Als Lösung rege ich daher an, dass eine weitere Komplementärgesellschaft dem DDF beitritt, die als FZE (Free Zone Establishment with Limited Liablity), also als „GmbH“ nach dem Recht der VAE, die Geschäftsführungstätigkeit in Dubai übernimmt und so die Handelsfähigkeit vor Ort sowohl in Bezug auf den Verkauf der Wohnungen als auch in Bezug auf die Vermietung gewährleistet.
Mit dem Eintritt der FZE als weitere Komplementärin in den DDF bleibt die Geschäftsführung des Fonds gesellschaftsrechtlich selbstverständlich weiterhin in Deutschland verankert. Auch bleiben die Eigentumsverhältnisse des Fonds hiervon unberührt. Lediglich im Außenverhältnis und ausschließlich in Dubai würde die Geschäftsführung zukünftig von der weisungsgebundenen FZE übernommen, so dass zukünftig ein Rechtsträger zur offiziellen rechtlichen Vertretung des DDF in den VAE bzw. in Dubai nach den dortigen Regeln legitimiert und anerkannt wäre. Die damit einhergehenden Gründungskosten von ca. EUR 7.500,00 wären bereits durch zwei eingesparte Handelsregisterauszugsbeglaubigungen und meinen Reisekosten eingespart.
Wegen der Eilbedürftigkeit habe ich bereits die DDFone FZE mit Sitz in der Sharjah Airport Free Zone, VAE erfolgreich gegründet. Sie verfügt über die erforderliche Lizenz, in den VAE kommerziell Immobilienhandel betreiben zu dürfen. Geschäftsführer der DDFone FZE bin ich als Liquidator des DDF.
Zudem haben die Komplementärin quickfunds und die Treuhandkommanditistin ADVOCATRUST bereits am 18.12.2013 einen Beschluss gefasst, wonach die DDFone FZE (Lizenznummer 11732 mit Sitz in der Sharjah Airport Free Zone, VAE) als weitere Komplementärin in den DDF eintritt und mit der ein Geschäftsbesorgungsvertrag zur Führung der Geschäfte des DDF in Dubai geschlossen wird. Das Beschlussprotokoll vom 18.12.2013 füge ich Ihnen als Anlage 1 zur Kenntnisnahme bei.
Mit der Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt I. bitte ich Sie, den Gesellschafterbeschluss vom 18.12.2013 über den Eintritt der DDFone FZE in die DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L. zu genehmigen.
 
III. Umsetzung des Vergleichs zwischen DDF und DDF II
Hinsichtlich des zwischen DDF und DDF II am 21.12.2010 vor dem Landgericht Köln geschlossenen Vergleichs kann ich Ihnen mitteilen, dass dieser zwischenzeitlich (mit Ausnahme einer eventuellen Mehrerlösbeteiligung des DDF II gem. § 5 Abs. 3 des Vergleichs) vollständig umgesetzt worden ist.
Der Vergleich sieht vor, dass DDF nach Rechtskraft des Vergleichs eine Barausschüttung in Höhe von € 9 Mio. als Vorabausschüttung auf das Liquidationsendvermögen an die Anleger vornimmt. Diese Barausschüttung haben Sie anteilig im April/Mai 2011 erhalten.
Des Weiteren hatte DDF im Zuge dieses Vergleichs insgesamt € 17 Mio. an DDF II zu zahlen. Diese Zahlung wurde zwischenzeitlich vollständig erbracht. DDF ist daher gegenüber DDF II nunmehr schuldenfrei.
 
IV. Steuerliche Situation
In den Jahren 2012 und 2013 fand bei DDF eine steuerliche Betriebsprüfung statt. Die Betriebsprüfung vertritt die Auffassung, dass entgegen der bisherigen Handhabung ein Großteil der Vorlaufkosten (z.B. Provisionen, Gebühren) nicht sofort als Betriebsausgaben abziehbar sei, sondern als Anschaffungskosten der Wohnungen aktiviert werden müsse, so dass sie sich gewinnmindernd erst beim Verkauf der Wohnungen auswirkten. Insoweit beruft sich die Betriebsprüfung im Ergebnis auf den sog. „Bauherrenerlass“ aus dem Jahre 2003.
Daraus ergibt sich für DDF und die beteiligten Anleger, die steuerlich als sog. Mitunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG), dass sie für die Jahre 2006 bis 2008 zunächst höhere steuerliche Einkünfte erzielen, obwohl ihnen keine Liquidität aus dem Fonds zugeflossen ist. Gegen sämtliche Bescheide habe ich für den DDF Einspruch eingelegen lassen und werde ggfls. ein gerichtliches Verfahren bis nötigenfalls zum Bundesfinanzhof betreiben. Die Auffassung der Betriebsprüfung halten ich und meine Berater für falsch.
Gleichwohl ist es aufgrund des deutschen Steuerrechts rechtmäßig, dass die jeweils für die Anleger zuständigen Finanzämter die Bescheide allein aufgrund der Feststellungen der Betriebsprüfung auswerten (sog. Grundlagenbescheid) und bei den einzelnen Anlegern Nachforderungen stellen. Ich werde Sie über den Fortgang des Steuerstreits informieren, weise aber darauf hin, dass Steuerstreitigkeiten regelmäßig mehrere Jahre dauern.
In den Folgejahren 2009 bis 2012 hat DDF Erträge aus Zinseinnahmen erzielt, bis es zu einer Einigung mit DDF II kam. Gegen diese Steuerbescheide habe ich für DDF ebenfalls Einspruch eingelegen lassen, da bestimmte Betriebsausgaben nicht berücksichtigt wurden. Es ist damit zu rechnen, dass geänderte Bescheide für DDF ergehen und in der Folge die Anleger geänderte Einkommensteuerbescheide erhalten. Auch dieses Verfahren wird noch etliche Monate in Anspruch nehmen.
Ich bitte hier um Verständnis, dass sich für Anleger in Einzelfällen Unannehmlichkeiten ergeben könnten, weisen aber darauf hin, dass die Verantwortlichkeit für das Steuerkonzept des Fonds nicht bei mir als Liquidator lag und liegt. Insoweit bitte ich Sie, Ihren eigenen Steuerberater zu kontaktieren, der Sie damals bei Erwerb der Beteiligung beraten hat, um eventuelle Rückfragen zu klären. DDF wird alle Rechtsmittel gegen die Bescheide der Betriebsprüfung verfolgen und Sie informiert halten.
 
V. Aktuelle Rechtsstreitigkeiten
Wie ich bereits in dem ausschließlich auf der Internetseite www.ddf-liquidationsverfahren.de veröffentlichten Sachstandsbericht Oktober 2012 ausführte, hat der ehemalige Rechtsanwalt des Fonds (sowie der Treuhänderin IwuS und der Liquidatorin ACCEPT), Dr. Wächter, DDF auf angeblich noch ausstehende Honorare in Höhe von EUR 298.629,07 vor dem Landgericht Berlin verklagt DDF. Diesen, nach meiner Ansicht unberechtigten Honorarforderungen, bin ich entgegengetreten und konnte erstinstanzlich bereits einen erheblichen Teil der Forderungen des Dr. Wächter abwehren. So hat das Landgericht Berlin im Urteil vom 25.03.2013 festgestellt, dass die Honorarforderungen i.H.v. EUR 62.989 unberechtigt sind. Da DDF in dem Urteil allerdings hinsichtlich der verbleibenden Honorarforderung i.H.v. EUR 235.640,07 zur Zahlung verurteilt worden ist, habe ich gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das Berufungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Wie ich ebenfalls bereits in meinem Sachstandsbericht Oktober 2012 ausführte, hat DDF die ehemalige Liquidatorin ACCEPT auf Schadenersatz vor dem Landgericht Neuruppin verklagt. Hier fand im Januar 2014 die erste mündliche Verhandlung statt. Wegen der Komplexität des Sachverhalts hat das Gericht den Parteien angeraten, sich gütlich zu einigen. Dementsprechend werden derzeit Vergleichsverhandlungen geführt.
Da nach rechtlicher Prüfung DDF auch Schadenersatzansprüche gegen die seinerzeit geschäftsführende Komplementärin zustanden, habe ich diese gegenüber der Quickfunds geltend gemacht. DDF und Quickfunds konnten sich nach langen Verhandlungen außergerichtlich darauf einigen, dass Quickfunds einen namhaften Betrag an DDF zur Abgeltung der Schadenersatzansprüche zahlt. Hierdurch konnte eine langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Höhe der gezahlten Vergleichssumme wegen der aktuell mit ACCEPT laufenden Vergleichsverhandlungen derzeit nicht bekannt geben kann.
Weitere zivilgerichtliche Auseinandersetzungen bestehen nicht mehr.
 
B. Umlaufverfahren
In der Anlage finden Sie die Beschlussvorlage (Stimmzettel) über die nach den Regelungen des § 19 des Gesellschaftsvertrages im Umlaufverfahren entschieden werden soll.
Im Einzelnen geht es um die Beschlussfassung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
  1. I. Zustimmung zum Gesellschafterbeschluss vom 18.12.2013 (Anlage 1) und Genehmigung des Eintritts der DDFone FZE als weitere Komplementärin in die DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L.
  2. II. Zustimmung zum Gesellschafterbeschluss vom 04.12.2013 (Anlage 2) gemäß Protokoll vom 12.12.2012 und Genehmigung
    1. der Aufhebung des Mitteverwendungskontrollvertrags mit der Michael Harz & Partner GmbH
    2. der ersatzlosen Streichung des § 12 des Gesellschaftsvertrags
    3. Entlastung der Michael Harz & Partner GmbH als Mittelverwendungskontrolleurin
  3. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 (Anlage 3)
 
Erläuterungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten:
I. I. Zustimmung zum Gesellschafterbeschluss vom 18.12.2013 (Anlage 1) und Genehmigung des Eintritts der DDFone FZE als weitere Komplementärin in die DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L.
Wie ich Ihnen unter Ziff. II des Sachstandsberichts erläuterte, ist die rechtliche Handlungsfähigkeit des DDF in Dubai aufgrund der Gesellschaftsform als GmbH & Co. KG stark eingeschränkt. Zur Lösung dieser Problematik halte ich es daher angesichts der noch anstehenden Verkäufe für unbedingt erforderlich, die bereits aus diesem Grund von mir gegründete DDFone FZE als weitere Komplementärin in den DDF eintreten zu lassen, die die Geschäftsführungstätigkeit in Dubai übernimmt und so die Handelsfähigkeit vor Ort sowohl in Bezug auf den Verkauf der Wohnungen als auch in Bezug auf die Vermietung gewährleistet.
Ich empfehle daher dringend, dem Tagesordnungspunkt I zuzustimmen.
Die Treuhandgesellschaft ADVOCATRUST GmbH hat angekündigt, für diejenigen Treugeber, die nicht an der Abstimmung teilnehmen und/oder ihr keine anderweitige Weisung erteilen, in diesem Punkt mit „ja“ abzustimmen.
 
II. Zustimmung zum Gesellschafterbeschluss vom 04.12.2013 (Anlage 2) gemäß Protokoll vom 12.12.2012 und Genehmigung
  1. der Aufhebung des Mitteverwendungskontrollvertrags mit der Michael Harz & Partner GmbH
  2. der ersatzlosen Streichung des § 12 des Gesellschaftsvertrags
  3. Entlastung der Michael Harz & Partner GmbH als Mittelverwendungskontrolleurin
Durch Übernahme der letzten Wohnungen im Objekt Park Towers und Zahlung der letzten Bauraten an DAMAC im Dezember 2012 sind alle 69 Wohnungen abgenommen und bezahlt worden. Die im Prospekt vorgesehene Investitionsphase, für die der Mittelverwendungskontrolleur vorgesehen ist, endete somit am 31.12.2012. Herr Dr. Michael Harz hat als Geschäftsführer der Mittelverwendungskontrolleurin mit Schreiben vom 26.12.2012 darüber informiert, dass er seine Tätigkeit zum 31.12.2012 als beendet ansieht und damit um entsprechende Beendigung und Entlastung gebeten. Dementsprechend haben die Komplementärin quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH und die Treuhandkommanditistin ADVOCATRUST GmbH auf Einladung des Liquidators am 27.11.2012 eine außerordentliche Gesellschafterversammlung abgehalten und die Aufhebung des Mittelverwendungskontrollvertrags mit der Michael Harz & Partner GmbH (MHP) mit Wirkung zum 31.12.2012 sowie die ersatzlose Streichung des § 12 des Gesellschaftsvertrags (Mittelverwendungskontrolle) sowie die Entlastung der Michael Harz & Partner GmbH als Mittelverwendungskontrolleurin einstimmig beschlossen. Eine Kopie des Protokolls der Gesellschafterversammlung vom 27.11.2012 füge ich als Anlage 2 bei.
Mit der Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten II. bitte ich Sie, die Gesellschafterbeschlüsse vom 04.12.2012 über die Aufhebung des Mittelverwendungskontrollvertrags mit der Michael Harz & Partner GmbH, die ersatzlose Streichung des § 12 des Gesellschaftsvertrags und die Entlastung der Michael Harz & Partner GmbH als Mittelverwendungskontrolleurin zu genehmigen.
Die Treuhandgesellschaft ADVOCATRUST GmbH hat angekündigt, für diejenigen Treugeber, die nicht an der Abstimmung teilnehmen und/oder ihr keine anderweitige Weisung erteilen, in den Tagesordnungspunkten Ziff. II 1-3 jeweils mit „ja“ abzustimmen.
 
III. Feststellung Jahresabschluss 2010
In der Anlage finden Sie den Jahresabschluss zum 31.12.2010. Aus Kostengründen entsprechend dem Gesellschafterbeschluss vom 01.09.2010 auf eine aufwändige Jahresabschlussprüfung verzichtet. Die prüferische Durchsicht soll für die Jahresabschlüsse 2010 bis 2012 in einem Akt durchgeführt werden, um weitere Kosten zu sparen. Sie erhalten die weiteren Jahresabschlüsse sowie die Stellungnahmen des Prüfers dann noch gesondert.
Mit der Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt III. bitte ich Sie, den Jahresabschluss 2010 festzustellen.
Die Treuhandgesellschaft ADVOCATRUST GmbH hat angekündigt, für diejenigen Treugeber, die nicht an der Abstimmung teilnehmen und/oder ihr keine anderweitige Weisung erteilen, in dem Tagesordnungspunkt III mit „ja“ abzustimmen.
 
Ich bitte Sie höflichst, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und den Stimmzettel bis spätestens zum
10. April 2014
an
DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L.
Herrn Liquidator Dr. Julius F. Reiter
Benrather Schlossallee 101
D-40597 Düsseldorf
per Post oder
per Fax: +49-(0) 211-836 805.78
zurückzusenden.
Über das Abstimmungsergebnis und die gefassten Beschlüsse werde ich gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages informieren.
Für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und Ihre Bemühungen bedanke ich mich und verbleibe
 
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -
 

 

Sachstandsbericht Oktober 2012


Sehr geehrte Anleger und Anlegerinnen,
im Anschluss an meinen Bericht von Februar 2012 möchte ich Sie im Folgenden über die Entwicklungen in der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die Fonds-Immobilien in Dubai informieren.
 
I. Umsetzung des Vergleichs zwischen DDF und DDF II
Der vom Landgericht Köln gemäß Beschluss vom 21.12.2010 (Az. 91 O 75/09) vorgeschlagene Vergleich zwischen DDF und DDF II ist nach Zustimmung der Anleger im letzten Umlaufverfahren rechtskräftig geschlossen worden. Das Verfahren wurde damit beendet und der Vergleich zwischenzeitlich in seinem ersten Teil durch Zahlung von EUR 8,0 Mio. an DDF II umgesetzt.
Wie Sie wissen, wurden die Anleger des DDF vorrangig bedient und haben im April 2011 quotal eine erste Vorabausschüttung auf das Liquidationsendvermögen in Höhe von insgesamt 9.000.000 € erhalten. Damit ist an die Anleger zusammen mit der 8%-igen Ausschüttung aus dem Jahre 2007 eine Rückzahlung von etwa 55% ihrer Zeichnungssumme geflossen.
Die damals im gerichtlichen Vergleich vereinbarte Rückzahlung von EUR 9,0 Mio. an den DF II wird allerdings nicht zum geplanten Zeitpunkt 31.12.2012 erfolgen. Hier ist zu berücksichtigen, dass dieser Zeitpunkt unter der Prämisse stand, dass die Wohnungen von DAMAC schnell und vollständig Anfang bis Mitte 2011 abgenommen werden können und entsprechende Mieteinnahmen fließen. Die Abnahme der Wohnungen ist u.a. auch durch DAMAC bis zum heutigen Tage nicht vollständig erfüllt worden und die auch seitens des DDF II im aktuellen Umlaufverfahren geschilderten praktischen Probleme (z.B. Personalwechsel bei DAMAC, neue Brandschutzvorschriften, Grundbuch, Baumängel, Anmeldung Strom- und Wasserversorgung etc.) haben zu einer Verzögerung in der Abwicklung von mehr als 18 Monaten geführt.
Hier sehe ich die Notwendigkeit, dass die damals im Rahmen des Vergleichs mit DDF II nur grob vereinbarten Zeitpläne an die Realität vor Ort angepasst werden. Eine (Not)Veräußerung sämtlicher Immobilien zum 31.12.2012 würde dazu führen, dass die Anleger des DDF mit einer geringeren Schlussverteilung rechnen müssten, als es bei geordneter Liquidation möglich wäre. Zudem würden auch die Anleger des DDF II an potientiellen Wertsteigerungen (ab einem Erlöst von EUR 14,0 Mio.) nicht mehr partizipieren.
Darüber hinaus haben sich noch zwei aktuelle Rechtsstreitigkeiten aus dem Umfeld des ehemaligen Liquidators ACCEPT ergeben, die eine Abwicklung der Gesellschaft in 2012 behindern; dazu mehr unter Punkt V.
 
II. Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Berlin nach Düsseldorf
In Umsetzung des Beschlusspunktes Ziff. 3 des Gesellschafterbeschlusses vom 26.01.2011 wurde der Sitz der Gesellschaft nach 40597 Düsseldorf, Benrather Schlossallee 101 verlegt. Die Gesellschaft ist seit dem 19.08.2011 im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 21678 eingetragen.
 
III. Immobilien in Dubai
Da sich im Rahmen der Übernahme der Immobilien in Dubai erhebliche Verzögerungen ergeben haben, die im Wesentlichen in den Verantwortungsbereich von DAMAC fallen, konnte erst im Juni/Juli 2012 mit der Abnahme der letzten 16 Wohnungen in dem Objekt „Park Towers” begonnen werden. Aktuell sind sieben Wohnungen kurz vor der Abnahme durch DDF bzw. werden in den nächsten Tagen abgenommen. Dabei sind bereits für zwei Wohnungen Mieter ab dem 1. September 2012 gefunden worden. Die restlichen neun Wohnungen sollen im Laufe des Jahres 2012 bzw. Anfang 2013 abgenommen werden.
Insgesamt summiert sich die Verzögerung damit schon auf mehr als 18 Monate. Gleichwohl sind rechtliche Maßnahmen gegenüber DAMAC in Dubai im Rahmen einer Liquidation nicht zu vertreten, da Zeit- und insbesondere das Kostenrisiko außer Verhältnis stehen. Umgekehrt hat jedoch DAMAC auf Zahlung der sog. „penalties” gegenüber DDF verzichtet, da ACCEPT als ehemalige Liquidatorin des DDF die fälligen Kaufpreisraten für die Objekte nicht zahlte. Der Anspruch seitens DAMAC summierte sich auf über 5.000.000 AED (ca. 1.000.000. EUR). Dieser Betrag konnten wir „wegverhandeln” und zugleich eine Vertragstreue seitens DAMAC erreichen, in dem von DAMAC bereits ausgesprochenen Kündigungen der Verträge zurückgenommen wurden. In der Folge wurden die Wohnungen dann tatsächlich – wenn auch verzögert - fertiggestellt und an DDF übergeben. Die zeitliche Verzögerung ist ausgesprochen ärgerlich, da dem DDF damit eingeplante Liquidität entzogen wurde, Dennoch ist es als außerordentlicher Erfolg zu bewerten, dass die Wohnungen – anders als in anderen Dubai-Fonds (z.B. ACI) – tatsächlich existieren bzw. nunmehr fertiggestellt wurden, dem DDF gehören und daraus Mieteinnahmen erzielt werden.
Die Perspektive für Immobilien in Dubai verbessert sich aktuell wieder, da es einen konstanten Zuzug von Ausländern nach Dubai gibt und nicht genügend neue bezahlbare Wohnungen auf den Markt kommen. Es ist absehbar, dass die Immobilienpreise auch im Segment „Crescent” und „Lago Vista” mittelfristig steigen müssten.
 
1. Crescent (32 Wohnungen)
Sämtliche 32 Wohnungen wurden in 2011 mit den in Dubai üblichen Ein-Jahresmietverträgen vermietet. Bis auf eine Wohnung sind derzeit alle Wohnungen mit einer Bruttojahresmiete von insgesamt AED 1.140.500 vermietet. Für die leere Wohnung ist ein Mieter ab dem 1. September 2012 vorhanden, so dass dann wieder Vollvermietung besteht. Bei fünf Wohnungen bestehen (Rechts)Streitigkeiten mit den aktuellen Mietern, da diese ihre Miete nicht oder nur verspätet zahlen. Aus Gründen der Kostenreduzierung wird zunächst auf die in Dubai kostspielige Rechtsverfolgung verzichtet und die Mieter zahlen Rückstände regelmäßig verspätet nach. Bei drei ehemaligen Mietern, die bereits ausgezogen sind, werden allerdings Rechtsstreitigkeiten geführt, um ausstehende Forderungen einzubringen.
Wir dürfen noch einmal in Erinnerung rufen, dass die Abnahme erst in 2011 erfolgte, obwohl die Wohnungen bereits in 2009 von ACCEPT hätten abgenommen werden müssen. Wegen dieser Rechtsfragen (und auch anderer Ansprüche) hat DDF die ACCEPT auf Zahlung von etwa EUR 5.650.000 vor dem Landgericht Neuruppin verklagt. Aktuell steht die Klageerwiderung seitens ACCEPT noch aus.
Für die Erstvermietung im Jahr 2011 (bzw. noch Dezember 2010) sind einmalige Kosten von etwa AED 250.000 entstanden, die konzeptionell nicht vorgesehen waren, da der Fonds die Wohnungen laut Prospekt vor Vermietung unmittelbar verkaufen wollte. Mit der Verwertung der Wohnungen durch Verkauf soll im Jahre 2012 begonnen werden, wobei jedoch wegen des hohen Zuzuges von Ausländern und dem damit verbundenen Mangel an bezahlbaren Wohnungen zu erwarten ist, dass die Preise für die Wohnungen „Crescent” in den Folgejahren steigen und möglicherweise den Einkaufspreis wieder erreichen könnten.
 
2. Lago Vista (17 Wohnungen)
Mittlerweile sind alle 17 Wohnungen abgenommen worden und vermietet. Die jährlichen Bruttomieteinnahmen betragen AED 524.000 Bei fünf Mietern bestehen Zahlungsrückstände, die derzeit jedoch – aus Kostengründen – außergerichtlich mit diesen geklärt werden und bisher regelmäßig beigetrieben werden konnten. Dieses Objekt ist aufgrund der Größe der einzelnen Wohnungen (sieben Studios zu ca. 45 qm) für DDF unter dem Gesichtspunkt der Mietrendite unattraktiv, da die Mieteinnahmen die Einmalkosten (bei Abnahme und Vermietung) sowie Verwaltungs- und Energienebenkosten bisher nicht decken. Daher ist hier der Verkaufsprozess bereits eingeleitet. Bei einer längerfristigen Perspektive wären die Wohnungen allerdings äußerst attraktiv, da diese bezahlbaren Wohnraum für Ausländer in Dubai bieten und somit ein Wertsteigerungspotential haben.
Nach dem letzten Sachstandsbericht ging ich aufgrund der Zusagen seitens DAMAC davon aus, dass die 17 Wohnungen im Objekt Lago Vista im März 2011 an DDF übergeben werden. Aufgrund von Baumängeln und Unregelmäßigkeiten, die DAMAC zu vertreten hat, verzögerte sich die Übergabe bis November 2011. Der Projektmanager von DAMAC hatte die vereinbarten Baumaterialien gegen minderwertige Materialien austauschen und verbauen lassen und die eingesparten Materialkosten unterschlagen. Nachdem der Betrug aufgeflogen war, wurde der Projektmanager verhaftet. DAMAC hatte sich dann aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen sowie angesichts der drohenden Rechtsstreitigkeiten nach Verhandlungen mit mir entschieden, die Baumaterialien freiwillig auszutauschen. Dies führte jedoch dazu, dass die Wohnungen mit einer erheblichen Verzögerung erst im November 2011 fertiggestellt und übergeben werden konnten. Im Rahmen meiner Abnahme wurden außerdem noch in einigen Wohnungen leichte (optische) Mängel vorgefunden, die von DAMAC dann auf eigene Kosten beseitigt wurden.
Für die Objekte „The Crescent” und „Lago Vista” wurden möblierte Vermietungen zur Erhöhung der Mieten angedacht und hinsichtlich des ersten Objektes auch angeboten. Ein Möbelhaus hatte eine Musterwohnung kostenlos ausgestattet. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Mietinteressenten für möblierte Wohnungen in dieser Lage und für diese Objekte nicht vorhanden sind. Das Projekt der möblierten Vermietung wurde daraufhin eingestellt.
 
3. Ocean Heights (4 Wohnungen)
Die vier Wohnungen im Objekt „Ocean Heights” sind für jährliche Bruttomieteinnahmen von AED 419.000 vermietet. Hier gibt es aufgrund der Klientel keine Probleme mit Mietausfall oder Mietrückständen.
Der Marktwert der Wohnungen liegt nach aktuellen Marktberichten und Einschätzungen von Maklern zwischen AED 1.200 und 1.500/sq.ft. Zwei der Wohnungen sind allerdings außerordentlich schlecht geschnitten, so dass diese eher im unteren Preissegment zu veräußern sein werden. Den Verkaufsprozess habe ich bereits eingeleitet. Belastbare Kaufangebote liegen bisher noch nicht vor.
 
4. Park Towers (16 Wohnungen)
Auch hier hat DAMAC die Zusage der Fertigstellung (April 2011) und Übergabe (Juli 2011) nicht eingehalten. Das Objekt ist mittlerweile fertiggestellt. Erfreulicher Weise ist die Qualität dieses Gebäudes erheblich besser als die der übrigen Fondsobjekte.
Hintergrund der Verzögerung durch DAMAC war eine veränderte „Masterplanung”, die ursprünglich die Verbindung zwischen dem Finanzzentrum (DIFC) und dem Einkaufszentrum „Dubai Mall” vorgesehen hatte. Diese Verbindung ist bis auf Weiteres gestoppt. Daher musste das Erdgeschoss vollständig umgestaltet und der Eingangsbereich verlegt werden. Die umfangreichen Umbauarbeiten im Erdgeschoss sind mittlerweile abgeschlossen. Erst danach konnten die Wohnungen im Juli 2012 übergeben werden.
In unmittelbarer Nachbarschaft zu Park Towers sind zeitgleich weitere Objekte fertiggestellt worden und an den Markt gegangen. Daher stehen die Wohnungen des DDF derzeit in einer Konkurrenzsituation, die aus Sicht unserer Makler (Kensington International, vormals Engel & Völkers) eine schnelle (Voll-)Vermietung unwahrscheinlich erscheinen lässt. Mit DAMAC konnte ich deshalb zur Vermeidung von Leerstandskosten vereinbaren, dass die Wohnungen erst übernommen werden, wenn Mietinteressenten unmittelbar vor Abschluss eines Mietvertrages stehen. Für zwei Wohnungen konnten bereits Mieter gefunden werden, die im September einziehen werden. Nach vorsichtigen Prognosen der beauftragten Makler sollte hier eine jährliche Bruttomieteinnahme für alle 16 Wohnungen von voraussichtlich AED 1.200.000 erzielbar sein.
 
V. Aktuelle Rechtsstreitigkeiten
Der ehemalige Rechtsanwalt des Fonds (sowie der Treuhänderin IwuS und der Liquidatorin ACCEPT), Dr. Wächter, verklagt DDF auf angeblich noch ausstehende Honorare in Höhe von fast EUR 300.000 vor dem Landgericht Berlin. DDF wehrt sich gegen diese Klage, zumal dabei die bereits in der Vergangenheit an Rechtsanwalt Dr. Wächter in nicht unerheblichem Umfang gezahlten Honorare (über EUR 400.000) zu berücksichtigen sind.
Wie oben bereits erwähnt, hat DDF die ehemalige Liquidatorin ACCEPT auf Schadenersatz i.H.v. ca. EUR 5.650.000 vor dem Landgericht Neuruppin verklagt. Es handelt sich um die Schäden, die aus der Zeit der Liquidation der ACCEPT stammen. Hier hat ACCEPT sich zwar gegen die Klage verteidigt, jedoch noch keine Klageerwiderung eingereicht.
 
VI. Resümee und Ausblick
Die praktische Abwicklung vor Ort, d.h. Prüfung und Abnahme der Wohnungen sowie anschließende Vermietung, nimmt mehr Zeit und Kosten in Anspruch, als alle Beteiligten erwartet haben. Insoweit ist DDF hinsichtlich eines solchen Portfolios ein „Pionier” im Bereich der geschlossenen Dubaifonds.
Ich bin mit dem Ergebnis unserer Arbeit dennoch sehr zufrieden.
Durch den Vergleich mit DDF II wurde der den Anlegern drohende Totalverlust abgewendet. Die Bauträgerverträge waren durch DAMAC gekündigt. DDF hätte gegen DAMAC keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Anzahlungen gehabt. DDF hätte damit gegenüber dem DDF II den Kaufvertrag nicht erfüllen können, so dass DDF II durchaus Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gehabt hätte.
Durch den Abschluss des Vergleichs vor dem Landgericht Köln wurde es zudem erst möglich, dass Sie zusammen mit der Ausschüttung aus 2007 ca. 55% Ihrer Investition zurückerhalten konnten. Dies ist bereits ein höherer Prozentsatz als Investoren von durch Banken vermittelte Fonds aktuell erhalten.
Darüber hinaus wurde durch den Vergleichsabschluss vor dem Landgericht Köln und meine Verhandlungen mit DAMAC erst möglich, dass die bis dahin fertiggestellten Wohnungen übernommen und vermietet werden konnten.
In diesem Jahr wurden nunmehr auch die letzten Wohnungen fertiggestellt. Fast alle der übernommenen Wohnungen sind vermietet. Die Mieterträge sind realistisch, jedoch sehr weit von den euphorischen Zahlen der Jahre 2007 und 2008 entfernt.
Am Ende stellt sich somit zumindest positiv heraus, dass die Anleger tatsächlich in Sachwerte investiert haben.
Nach meiner Einschätzung und auch nach Ansicht meiner Berater ist eine werterhaltende Beendigung der Liquidation noch in 2012 allerdings unrealistisch. Aufgrund der verzögerten Übergabe der Wohnungen, insbesondere im Objekt „Park Towers”, müssten diese doch werthaltigen Wohnungen jetzt quasi im Wege des „Notverkaufs” veräußert werden. Dies wäre mit erheblichen Preisabschlägen verbunden. Eine solche „Zeitnot” kann nicht im Interesse des DDF sein, zumal die Liquidation infolge der noch anhängigen Rechtsstreitigkeiten nicht zum Ende dieses Jahres abgeschlossen werden kann.
Die Nachweise über das Eigentum des DDF an den Wohnungen (bis auf Park Towers, da diese gerade erst sukzessive übernommen werden) können in Kürze auf der Seite http://www.ddf-liquidationsverfahren.de eingesehen werden.
 
VI. Marktentwicklung
Es entwickelt sich der Eindruck, dass die Preise stabil bleiben und einige Bauträger und Projektentwickler im Gefühl der Überwindung der Krise wieder die Preise für Immobilien erhöhen. Anhand von drei konkreten Beispielen konnten wir feststellen, dass sich die vom Bauträger angebotenen neuen guten Wohnungen seit Februar 2011 um 15 bis 20% verteuert haben bzw. diese höheren Preise tatsächlich gefordert werden. Die Bauträger und Projektentwickler fangen wieder an, zuversichtlicher zu werden und wissen auch, dass derzeit die Nachfrage nach guten Objekten in guter Lage höher als das Angebot ist. Anlass zur Euphorie gibt es dennoch nicht. Gleichwohl hat sich der Markt stabilisiert, weil er im Wesentlichen von Investoren aus Asien und Afrika getrieben wird. Sämtliche in Frage kommenden Makler wurden kontaktiert, um die Vermietung und Vermarktung voranzutreiben. Auf die angespannte politische Lage in der Region (Irankonflikt) weisen kritische Stimmen hin. Die von mir befragten Makler weisen allerdings darauf hin, dass der arabische Frühling gerade zu einer erhöhten Nachfrage und Investitionen in Dubai geführt hat.
 
VII. Jahresabschlüsse 2008, 2009, 2010
Vom bisherigen Liquidator wurden Jahresabschlüsse zum 30. September 2008 und 30. September 2009 erstellt und dem Wirtschaftsprüfer vorgelegt. Es hat sich herausgestellt, dass die Jahresabschlüsse nicht erforderlich waren, da der Abschlussstichtag unverändert der 31. Dezember ist. Insoweit wurden durch ACCEPT unnötig kostenauslösende Maßnahmen in den Jahren 2008 und 2009 verantwortet. Auch hierdurch ergeben sich für mich und meine Berater ein nicht unerheblicher Mehraufwand und unnötige Verzögerungen.
Die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2008 und 31. Dezember 2009 wurden mittlerweile fertiggestellt und dem Wirtschaftsprüfer zur Durchsicht vorgelegt. Die Steuererklärungen 2008 und 2009 wurden dem Finanzamt eingereicht. In der Zwischenzeit hat sich eine Betriebsprüfung für die Jahre 2006 und 2007 angekündigt, die begonnen hat. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist ebenfalls kurz vor der Fertigstellung. Aus Kostengründen sollen nunmehr alle drei Jahresabschlüsse vom Wirtschaftsprüfer durchgesehen werden. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, werden die Jahresabschlüsse festgestellt.
 
VIII. Mittelverwendungskontrolle
Der Mittelverwendungskontrolleur Dr. Harz hat angeregt, dass seine Tätigkeit mit Durchführung des nächsten Umlaufverfahrens beendet wird, weil dann sämtliche Immobilien abgenommen worden sind und die Mittel ordnungsgemäß verwendet wurden. Seine Aufgabe der Investitionsprüfung ist damit erfüllt und ich danke ihm bereits jetzt für die ausgezeichnete Zusammenarbeit.
 
Für Ihr Interesse bedanke ich mich und verbleibe
 
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -
 

 

Sachstandsbericht Februar 2012


Sehr geehrte Anleger und Anlegerinnen,
im Anschluss an meinen Bericht von Februar 2011 möchte ich Sie im Folgenden über die Entwicklungen in der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die Fonds-Immobilien in Dubai informieren.
 
I. Umsetzung des Vergleichs zwischen DDF und DDF II
Der vom Landgericht Köln gemäß Beschluss vom 21.12.2010 (Az. 91 O 75/09) vorgeschlagene Vergleich zwischen DDF und DDF II ist nach Zustimmung der Anleger im letzten Umlaufverfahren rechtskräftig geschlossen worden. Das Verfahren wurde damit beendet und der Vergleich zwischenzeitlich in seinem ersten Teil durch Zahlung von EUR 8,0 Mio. an DDF II umgesetzt.
 
II. Auszahlung von 9.000.000 € an die Anleger
Im Laufe des April 2011 hat DDF an alle Anleger quotal eine erste Vorabausschüttung auf das Liquidationsendvermögen in Höhe von insgesamt 9.000.000 € vorgenommen. Damit haben die Anleger zusammen mit der 8%-igen Ausschüttung aus dem Jahre 2007 eine Rückzahlung von etwa 55% ihrer Zeichnungssumme erhalten.
Es ist mein Ziel, dass die Anleger am Ende der Liquidation einen Gesamtrückfluss von mindestens 70% der Zeichnungssumme erhalten. Dazu ist es erforderlich, dass sich die Mieterträge erhöhen und ein geordneter Verkauf der Immobilien zu angemessenen Preisen realisieren lässt.
Das Jahr 2011 hat deutlich gemacht, dass der Fonds Immobilien erworben hat, die derzeit nicht marktgängig sind. Das gilt insbesondere für die 32 Wohnungen in „The Crescent” und die 17 Wohnungen in „Lago Vista”. Erschwerend kam hinzu, dass der Bauträger DAMAC die übergaben der Immobilien um bis zu 12 Monate verzögert hat. Eine ordnungsgemäße Beendigung in 2012 halte ich daher für unrealistisch, da anderenfalls die Kosten der übernahme und der Erstvermietung nicht eingeholt werden könnten und im übrigen bei der derzeitigen Marktlage wertvernichtende Notverkäufe zu Lasten der Anleger durchzuführen wären.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Region durch Verschärfung des Konflikts mit dem Iran erhebliche Wertschwankungen entstehen. Jedenfalls wird die Lage in Dubai kritisch und angespannt verfolgt.
Weitere Ausschüttungen werden die Anleger also erst mit Beendigung der Liquidation erhalten.
 
III. Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Berlin nach Düsseldorf
In Umsetzung des Beschlusspunktes Ziff. 3 des Gesellschafterbeschlusses vom 26.01.2011 wurde der Sitz der Gesellschaft nach 40597 Düsseldorf, Benrather Schlossallee 101 verlegt. Die Gesellschaft ist seit dem 19.08.2011 im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 21678 eingetragen.
 
IV. Immobilien in Dubai
Der Bauträger DAMAC hat die gegenüber dem Liquidator gemachten Zusagen bisher nicht einhalten können. Die übergabe des Objektes Lago Vista wurde um fast 12 Monate verzögert. Bei Park Towers liegt die Verzögerung jetzt schon bei 12 Monaten und ein Ende ist nicht absehbar. Derzeit prüfe ich rechtliche Maßnahmen gegenüber DAMAC, wobei hier angesichts der Kostenrisiken vorsichtig zu agieren ist. Jedenfalls sind rechtliche Auseinandersetzungen mit DAMAC zu erwarten.
 
1. Crescent (32 Wohnungen)
Sämtliche 32 Wohnungen wurden in 2011 mit den in Dubai üblichen 1-Jahresmietverträgen vermietet. Im Rahmen der Verlängerung der ersten Mietverträge sind zwei Mieter wieder ausgezogen, so dass aktuell ein Leerstand von 2 Wohnungen besteht. Es sind somit derzeit 30 von 32 Wohnungen vermietet. Die Mieterträge liegen aktuell bei AED 1,1 Mio. p.a. Nach der übernahme der Wohnungen Ende 2010 mussten zunächst die vorgefundenen Schäden infolge des langen Leerstandes behoben werden übergabe (zur Erinnerung: die fertigen Objekte wurden in 2009 durch ACCEPT nicht abgenommen und standen somit leer. Infolge des Leerstands kam es zu Schäden an den Wohnungen, insbesondere an den Klima- und Lüftungsanlagen). Wie ich Ihnen bereits berichtetet hatte, konnte ich zusammen mit meinen Anwälten mit DAMAC verhandeln, dass der Bauträger die Reparaturkosten aus Kulanzgründen übernimmt, nachdem die Gewährleistungszeit abgelaufen war. Nach erfolgter Instandsetzung mussten die Wohnungen schnellstmöglich vermietet werden, um weitere Leerstände und die Gefahr weiterer Schäden zu vermeiden.
Gegen drei säumige Mieter wurden polizeiliche bzw. rechtliche Schritte eingeleitet. Die Mieterstruktur ist allerdings auch dementsprechend einkommensschwach. Andere Mietinteressenten finden sich bei der Lage und dem Zustand nicht.
Für die Erstvermietung im Jahr 2011 (bzw. noch Dezember 2010) sind einmalige Kosten von etwa AED 250.000 entstanden, die konzeptionell nicht vorgesehen waren, da der Fonds die Wohnungen laut Prospekt unmittelbar verkaufen wollte.
 
2. Lago Vista (17 Wohnungen)
Nach dem letzten Sachstandsbericht ging ich aufgrund der Zusagen seitens DAMAC davon aus, dass die 17 Wohnungen im Objekt Lago Vista im März 2011 an DDF übergeben werden. Aufgrund von Baumängeln und Unregelmäßigkeiten, die DAMAC zu vertreten hat, verzögerte sich die übergabe bis November 2011. Der Projektmanager von DAMAC hatte die vereinbarten Baumaterialien gegen minderwertige Materialien austauschen und verbauen lassen und die eingesparten Materialkosten unterschlagen. Nachdem der Betrug aufgeflogen war, wurde der Projektmanager verhaftet. DAMAC hatte sich dann aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen sowie sich angesichts der drohenden Rechtsstreitigkeiten nach Ver-handlungen mit mir entschieden, die Baumaterialien freiwillig auszutauschen. Dies führte jedoch dazu, dass die Wohnungen mit einer erheblichen Verzögerung erst im November 2011 fertiggestellt und übergeben werden konnten. Im Rahmen meiner Abnahme wurden dann noch in einigen Wohnungen leichte (optische) Mängel vorgefunden, die von DAMAC dann auf eigene Kosten beseitigt wurden.
Für DDF ist diese Lage äußerst unangenehm, da die seit März 2011 eingeplanten Mieteinnahmen fehlen. Ich habe DAMAC daher rechtliche Schritte angedroht und werde diese ggfls. auch in Dubai einleiten, wenn entsprechende Erfolgsaussichten bestehen, was derzeit noch geprüft wird.
Es sei jedoch der Hinweis erlaubt, dass Rechtsstreitigkeiten in Dubai kostspielig und langwierig sind. Zudem hält mir DAMAC immer wieder vor, dass der damalige Liquidator die fälligen Zahlungen nicht geleistet hatte und verweigert regelmäßig ein entsprechendes Entgegenkommen und weist Schadenersatzansprüche deswegen kategorisch zurück.
Hier möchte ich darauf hinweisen, dass es mir gelungen ist, die sog. „penalties” für die verspäteten Zahlungen in einem Betrag von mehr als 5.000.000 AED wegzuverhandeln. Damit ist aber auch das Entgegenkommen nach Aussage von DAMAC erschöpft. Da noch offene Fragen hinsichtlich der Verzögerungen im Projekt Park Towers bestehen, ist hier eine rechtliche Auseinandersetzung nicht ausgeschlossen.
Derzeit sind 15 der 17 Wohnungen vermietet, nachdem die Vermietungsphase erst Ende November 2011 begann. Infolge des Aus- und Umbaus eines Autobahnkreuzes in unmittelbarer Nähe zu Lago Vista kam es zu großflächigen Sperrungen und Umleitungen in der Zuwegung zum Objekt, so dass die Vermietung zunächst sehr schleppend anlief. Das Marktniveau ist hier infolge der temporären Infrastrukturbeeinträchtigungen gesunken, wird aber auf Dauer hoffentlich wieder steigen, wenn das Autobahnkreuz fertiggestellt ist. Die aktuell zu erzielenden Mieterträge liegen bei etwa AED 420.000 p.a. Zu der Mieterstruktur gilt das für The Crescent Gesagte ebenfalls.
Für die Objekte The Crescent und Lago Vista wurden möblierte Vermietungen zur Erhöhung der Mieten angedacht und hinsichtlich des ersten Objektes auch angeboten. Ein Möbelhaus hatte eine Musterwohnung kostenlos ausgestattet. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Mietinteressenten für möblierte Wohnungen in dieser Lage und für diese Objekte nicht vorhanden sind. Das Projekt der möblierten Vermietung wurde daraufhin eingestellt.
 
3. Ocean Heights (4 Wohnungen)
Die vier Wohnungen wurden abgenommen und sind für einen Betrag von zusammen etwa AED 400.000 p.a. vermietet. Die Mieterträge liegen leicht unter Plan. Der Marktwert der Wohnungen liegt nach aktuellen Marktberichten und Einschätzungen von Maklern bei 1.200 bis 1.250 AE /sq.ft. Damit liegt der aktuelle Marktwert durchschnittlich 20-25% unter den Einstandspreisen und erweist sich als stabil. Leider hat der Fonds hier nur vier Wohnungen.
DAMAC selbst hat Wohnungen in diesem Objekt für 1.000 AED/sq.ft. angeboten und damit den Marktpreis nach unten beeinflusst. Derzeit ist ein gewinnbringender Verkauf bzw. eine Schadensminimierung hier nicht möglich. Die Aussichten für eine schnelle Beendigung der Liquidation schwinden, wenn nicht ganz erhebliche Verlust hingenommen werden sollen.
 
4. Park Towers (16 Wohnungen)
Auch hier hat DAMAC die Zusage der Fertigstellung (April 2011) und übergabe (Juli 2011) nicht gehalten. Das Objekt ist mittlerweile fertiggestellt und einige Wohnungen wurden bereits an andere Käufer übergeben. Ich stehe jetzt mit DAMAC über entsprechendes Entgegenkommen und finanzielle Kompensation in Verhandlungen. Die Wohnungen sollen erst abgenommen werden, wenn diese mangelfrei sind und entsprechende Mieter unmittelbar vor Abschluss eines Mietvertrages stehen, um weitere Kosten für DDF zu vermeiden. Dadurch wird die Abnahme voraussichtlich in mehreren Abschnitten im Laufe des Jahres 2012 stattfinden.
Hintergrund der Verzögerung durch DAMAC war eine veränderte „Masterplanung”, die ursprünglich die Verbindung zwischen DIFC und Dubai Mall vorgesehen hatte. Diese Verbindung ist bis auf Weiteres gestoppt. Daher musste der Eingangsbereich Park Towers vollständig verändert werden. Dieses ist mittlerweile geschehen.
 
V. Resümee
Die praktische Abwicklung vor Ort, d.h. Prüfung und Abnahme der Wohnungen sowie anschließende Vermietung, nimmt mehr Zeit in Anspruch, als alle Beteiligten erwartet haben. Insoweit ist DDF hinsichtlich eines solchen Portfolios ein „Pionier” im Bereich der geschlos-senen Dubaifonds.
Ich bin mit dem Ergebnis dennoch sehr zufrieden, da alle Wohnungen fertig werden und auch tatsächlich in die Vermietung gehen können. Die Mieterträge sind realistisch, jedoch sehr weit von den euphorischen Zahlen der Jahre 2007 und 2008 entfernt.
Am Ende stellt sich somit zumindest positiv heraus, dass die Anleger tatsächlich in Sachwerte investiert haben. Hier möchte ich jedoch auch die Bedenken äußern, dass eine werterhaltende Beendigung der Liquidation schon in 2012 erfolgen kann. Aufgrund der Verzögerungen seitens DAMAC kann eine solche „Zeitnot” nicht im Interesse des DDF sein.
 
VI. Marktentwicklung
Es entwickelt sich der Eindruck, dass die Preise stabil bleiben und einige Bauträger und Projektentwickler im Gefühl der überwindung der Krise wieder die Preise für Immobilien erhöhen. Anhand von drei konkreten Beispielen konnten wir feststellen, dass sich die vom Bauträger angebotenen neuen guten Wohnungen seit Februar 2011 um 15-20% verteuert ha-ben bzw. für diese höhere Preise gefordert werden. Die Bauträger und Projektentwickler fangen wieder an, zuversichtlicher zu werden und wissen auch, dass derzeit die Nachfrage nach guten Objekten in guter Lage höher als das Angebot ist. Anlass zur Euphorie gibt es immer noch nicht. Gleichwohl hat sich der Markt stabilisiert und wird im Wesentlichen von Investoren aus Afrika und Asien getrieben. Sämtliche in Frage kommenden Makler wurden kontaktiert, um die Vermietung und Vermarktung voranzutreiben. Auf die angespannte politische Lage in der Region (Irankonflikt) habe ich oben hingewiesen.
 
VII. Jahresabschlüsse 2008 und 2009
Vom bisherigen Liquidator wurden Jahresabschlüsse zum 30. September 2008 und 30. September 2009 erstellt und dem Wirtschaftsprüfer vorgelegt. Es hat sich herausgestellt, dass die Jahresabschlüsse nicht erforderlich waren, da der Abschlussstichtag unverändert der 31. Dezember ist. Insoweit wurden durch ACCEPT unnötig kostenauslösende Maßnahmen in den Jahren 2008 und 2009 verantwortet. Rechtliche Schritte gegen die damals Verantwortlichen werden geprüft.
Die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2008 und 31. Dezember 2009 wurden mittlerweile fertiggestellt und dem Wirtschaftsprüfer zur Durchsicht vorgelegt. Die Steuererklärungen 2008 und 2009 wurden dem Finanzamt eingereicht. In der Zwischenzeit hat sich eine Betriebsprüfung für die Jahre 2006 und 2007 angekündigt, die begonnen hat.
Dazu wird es im 2. Quartal 2012 ein entsprechendes Umlaufverfahren geben, in welchem die dann geprüften Abschlüsse zur Feststellung vorgelegt werden. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wird voraussichtlich Ende März 2012 fertiggestellt sein.
 
VIII. Mittelverwendungskontrolle
Der Mittelverwendungskontrolleur hat angeregt, dass seine Tätigkeit mit Durchführung des nächsten Umlaufverfahrens beendet wird, da dann sämtliche Immobilien abgenommen werden und die Mittel ordnungsgemäß verwendet wurden. Seine Aufgabe der Investitionsprüfung ist damit erfüllt und ich danke ihm bereits jetzt für die ausgezeichnete Zusammenarbeit.
Für Ihr Interesse bedanke ich mich und verbleibe
 
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -
 

 

Sachstandsbericht des DDF-Anlegerforums aus Februar 2011


Sehr geehrte Damen und Herren,
unter dem folgenden Link können Sie sich den Sachstandsbericht des DDF-Anlegerforums herunterladen: Sachstandsbericht des DDF-Anlegerforums aus Februar 2011
Nunmehr wurden auch die Bilder der Fondsobjekte und die Eindrücke aus Dubai im Februar 2011 im folgenden Bilderalbum online gestellt: http://ddf1.de/Dubai-Bilder/album/index.html

 

Sachstandsbericht Februar 2011


Sehr geehrte Damen und Herren,
nach positivem Abschluss des Umlaufverfahrens möchte ich über den aktuellen Stand aus Dubai berichten.
 
I. Vergleich DDF-DDF II
Aufgrund der Beschlüsse im Umlaufverfahren haben DDF und DDF II die Annahme des Vergleichs gegenüber dem Landgericht Köln erklärt. Das Gericht hat bereits das Protokoll des Vergleichs übersandt.
Sobald der Vergleich wirksam wird, kann die Auszahlung der € 9 Mio. an die Anleger des DDF (I) erfolgen. Damit ist im Laufe des April 2011 zu rechnen.
 
II. Kontodaten
Ich möchte alle Anlegerinnen und Anleger – sofern nicht bereits geschehen – DRINGEND bitten, ihre aktuelle Kontoverbindung mitzuteilen. Nur bei Übermittlung der aktuellen Kontoverbindung kann die Auszahlung an den jeweiligen Anleger erfolgen. Ein entsprechendes Formular lag dem Umlaufverfahren bei und sollte zur Übermittlung der Kontodaten verwendet werden.
 
III. Immobilien in Dubai
Bei meinem aktuellen Besuch in Dubai wurde ich von Vertretern der Anleger (Anlegerforum, Vertrieb) begleitet. Dabei konnten sämtliche Projekte (The Crescent, Lago Vista, Ocean Heights, Park Towers) des Fonds besichtigt und Gespräche mit den Maklern von Engel & Völkers geführt werden. Außerdem hat Engel & Völkers den Teilnehmern auch einen Überblick des Immobilienmarktes in Dubai vermitteln können. Daneben habe ich noch Verhandlungen mit DAMAC über das weitere Prozedere der Übernahme der Wohnungen geführt.
 
1. The Crescent (32 Wohnungen)
Die 32 Wohnungen sind mittlerweile alle offiziell bei der RERA (Land Department) auf DDF als Eigentümer eingetragen. Die 32 Originalurkunden wurden mir in Dubai ausgehändigt.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind 13 Wohnungen vermietet. Der Mietertrag bleibt derzeit hinter den Planungen und Erwartungen leicht zurück. Dauerhaft muss hier noch eine Steigerung des Ertrages erzielt werden.
Der Zustand der Wohnungen hat sich durch Instandsetzungen zum Teil verbessert. Durch den langen Leerstand kam es jedoch in den Klimaanlagen zu Leckagen, die ausgerechnet bei einer möblierten Musterwohnung zu einem Schaden geführt hat. Die Hausverwaltung hat als Ursache für die Schäden eindeutig die Nichtnutzung durch den Fonds seit Anfang 2009 identifiziert. Es bleibt für den Liquidator und den Fonds nach wie vor ein Ärgernis, dass die Wohnungen erst Ende 2010 abgenommen werden konnten.
Das Objekt The Crescent hat mittel- und langfristig (> 5 Jahre) eine durchaus gute Perspektive, da sowohl durch das Bevölkerungswachstum in Dubai (Zuzug sowie steigende Geburtenraten) als auch die erwartete Fertigstellung des neuen Flughafens Dubai World Central (DWC) ein erhöhter Bedarf an bezahlbarem Wohnraum entstehen dürfte.
Angesichts der geplanten Laufzeit der Liquidation bis zum 31.12.2012 ist eine Vermietung der 32 Wohnungen bis Ende 2012 sinnvoll und notwendig, da ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt einen zu hohen Verlust realisieren würde.
 
2. Lago Vista (17 Wohnungen)
Die Wohnungen im Objekt Lago Vista sind fertig. Die Außenanlagen sind noch nicht fertiggestellt. Aufgrund neuer und erhöhter Sicherheitsbestimmungen konnte DAMAC die Wohnungen jedoch noch nicht an DDF übergeben. Die Übergabe soll jetzt spätestens Anfang März 2011 erfolgen. Der beauftragte Makler Engel & Völkers wird sofort nach Übergabe mit der Vermietung beginnen bzw. die vorgemerkten Interessenten ansprechen.
Diese Wohnungen sind höherwertiger als in dem direkt daneben befindlichen Objekt Crescent. Hier ist mit einer höheren Mietrendite als bei The Crescent zu rechnen. Mit der Mängelfeststellung vor Abnahme (sog. „Snagging”) wurde bereits begonnen. Der Bericht lag bei Abreise noch nicht vor.
 
3. Ocean Heights (4 Wohnungen)
Das sog. „Snagging” der Wohnungen wurde durchgeführt und der Abschlussbericht (20 Seiten) liegt seit gestern vor. Die Mängel werden von DAMAC beseitigt und die Wohnungen dann unmittelbar übergeben. Die Vermietung soll noch im Februar 2011 beginnen.
Das Land Department bzw. RERA vertritt mittlerweile die Auffassung, dass DDF als Vermieter und Eigentümer eine feste Niederlassung in Dubai benötigt. Derzeit hat es noch nicht zu praktischen bzw. rechtlichen Problemen geführt. Es wird sich jedoch kurz- bis mittelfristig die Pflicht zur Begründung einer Niederlassung nicht umgehen lassen. Darauf hat DAMAC noch einmal ausdrücklich hingewiesen, damit es bei den weiteren Wohnungseintragungen und Vermietung nicht zu unnötigen Hindernissen kommt.
 
4. Park Towers (16 Wohnungen)
Das Objekt wurde besichtigt und nach Angaben von DAMAC arbeiten derzeit etwa 1.000 Mitarbeiter an der Fertigstellung. Die Baufortschritte im Vergleich zum Dezember waren bereits deutlich sichtbar. Nach Auskunft von DAMAC soll das Objekt im April 2011 fertig gestellt sein. Realistisch ist jedoch eher Juni oder Juli 2011 für die tatsächliche Übernahme und Vermietung durch DDF. Park Towers hat die attraktivste Lage sämtlicher DDF-Projekte, obwohl die Infrastrukturmaßnahmen im DIFC (Dubai International Financial Centre) noch nicht fertig gestellt wurden.
 
IV. Marktentwicklung
Nach Gesprächen mit Maklern und Marktteilnehmern ist eine Beruhigung und vorsichtiger Optimismus in Dubai festzustellen. Die volkswirtschaftlichen Rahmendaten in Dubai sind sicherlich noch nicht wieder zufriedenstellend. Jedoch sind Bautätigkeiten in den wichtigsten Gebieten sowie im Bereich der Infrastruktur festzustellen. Die Prestigeprojekte (The World, Palm Jebel Ali) sind derzeit zu teuer und nicht notwendig. Aufgrund des aktuellen Bevölkerungswachstums in Dubai sollte auch ein erhöhter Bedarf an günstigem Wohnraum entstehen. Ein erhöhter Bedarf wäre auch zu erwarten, sobald der neue Flughafen Dubai World Central (DWC) fertig gestellt wird. Diese Perspektive dürfte sich jedoch eher in 5 bis 10 Jahren positiv für die vorgenannten Objekte auswirken.
Die Entwicklung des Marktes in Dubai wird laufend überwacht und bei günstiger Gelegenheit sollen Objekte dann auch veräußert werden.
Bei The Crescent – und evt. auch Lago Vista – sind kurzfristig, d.h. bis 31.12.2012 keine erheblichen Wertsteigerungen zu erwarten, da diese Objekte eher für die mittel- und langfristige Anlage geeignet sind (s.o.). Daher stellt sich die strategische Überlegung, ob diese Wohnungen in den beiden Objekten gegen marktgängigere Wohnungen in den Objekten Ocean Heights und Park Towers getauscht werden könnten. Diese Überlegung haben wir mit DAMAC diskutiert und erwarten hierzu einen konkreten Vorschlag seitens DAMAC. Sollte dieser Vorschlag sinnvoll und vorteilhaft für DDF sein, würde darüber in einem Umlaufverfahren entschieden.
 
Abschließend möchte ich betonen, dass der Gesamteindruck des Immobilienmarktes in Dubai wieder positiv ist. Anlass zur Euphorie gibt es jedoch nicht. In den nächsten zwei Jahren liegt noch viel operative Arbeit vor dem Fonds.
Für Ihr Interesse bedanke ich mich und verbleibe
 
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -
 
Download:
Sachstandsbericht Februar 2011

 

Protokoll des Umlaufverfahrens vom 28.12.2010 - 25.01.2011


Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,
nachdem am 25.01.2011 um 23:59 Uhr die Abstimmungsfrist des am 28.12.2010 eingeleiteten Umlaufverfahrens abgelaufen ist, habe ich die abgegebenen Stimmen ausgezählt. Mit dem anliegenden Protokoll gebe ich Ihnen das Ergebnis des Umlaufverfahrens gem. § 19 des Gesellschaftsvertrages bekannt.
Des Weiteren möchte ich mich bei Ihnen und allen anderen Treugebern für die rege Teilnahme bedanken, die dazu geführt hat, dass eine direkte Beteiligungsquote von knapp 80% aller Anleger erreicht wurde. Durch diese hohe Beteiligungsquote ist gewährleistet, dass die Ergebnisse in allen Abstimmungspunkten von der überwiegenden tatsächlichen Mehrheit aller Treugeber getragen werden.
Die gefassten Beschlüsse werde ich zeitnah umsetzen und Sie über die weitere Entwicklung der Liquidation auf dem Laufenden halten.
 
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator –
 

 

Umlaufverfahren und Sachstandsbericht Dezember 2010


Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger,
ich freue ich mich, Ihnen heute mitteilen zu können, dass in dem Rechtsstreit zwischen der DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L. („DDF”) und der DUBAI DIREKT FONDS II GmbH & Co. KG („DDF II”) über die Wirksamkeit des Kaufvertrages nach langen und intensiven Verhandlungen innerhalb der vergangenen Monate zwischen den Vertretern der Fondsgesellschaften ein Vergleichskonzept erarbeitet werden konnte, das nach meiner Ansicht und der Ansicht der Geschäftsführung des DDF II für alle Beteiligten tragbar und praktisch umsetzbar ist. Dieses Konzept wurde vom Vorsitzenden Richter am Landgericht Reiprich in dem als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügten gerichtlichen Vergleichsvorschlag in eine konkrete Form gegossen.
Daher soll mit heutigem Schreiben eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren u.a. über die Annahme des Vergleichsvorschlags herbeigeführt werden (hierzu unter A.).
Parallel zu dem vorliegenden Umlaufverfahren des DDF werden derzeit auch die Anleger des DDF II nach ihrer Zustimmung zu dem Vergleichskonzept gefragt. Wenn die Beschlussfassung in beiden Fondsgesellschaften erfolgreich verläuft, kann die Fortsetzung des jahrelangen und kostenintensiven Rechtsstreits mit völlig ungewissem Ausgang beendet werden. Dieses würde am langen Ende mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nur zu hohen Verlusten und beträchtlichen Nachteilen für alle Beteiligte führen. Dies zu vermeiden war und ist das Interesse aller Verhandlungsbeteiligter.
Die Einzelheiten des Vergleichsvorschlags werde ich Ihnen weiter unten in den Erläuterungen zum Umlaufverfahren näher darstellen.
Des Weiteren möchte ich Sie mit dem anliegenden Sachstandsbericht Dezember 2010 über die aktuellen Entwicklungen des DDF (u.a. über den Wechsel des Treuhänders) informieren (hierzu unter B.).
 
A. Umlaufverfahren
In der Anlage finden Sie die Beschlussvorlage (Stimmzettel) über die nach den Regelungen des § 19 des Gesellschaftsvertrages im Umlaufverfahren entschieden werden soll.
Im Einzelnen geht es um folgende Beschlussfassungen:
  1. Abstimmung über die Annahme des Vergleichsvorschlags des Landgerichts Köln gem. Beschluss vom 21.12.2010
  2. Änderung des § 17 des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Entbehrlichkeit der freiwilligen Prüfung des Jahresabschlusses
  3. Änderung des § 1 des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Berlin nach Düsseldorf
Wegen der erheblichen Bedeutung des Umlaufverfahrens für das weitere Liquidationsverfahren bitte ich Sie, dieses Schreiben nebst sämtlichen Anlagen sorgfältig zu lesen.
Zudem bitte ich jeden Treugeber an dieser für die Gesellschaft wichtigen Abstimmung teilzunehmen und den Stimmzettel - sei es auch nur durch Enthaltung bei dem einen oder anderen Beschlusspunkt - bis spätestens zum
25.01.2011 (Eingang)
zurückzusenden.
 
Zu den vorgenannten Beschlusspunkten möchte ich Ihnen folgende Erläuterungen geben:
zu 1.) Abstimmung über die Annahme des Vergleichsvorschlags des Landgerichts Köln gem. Beschluss vom 21.12.2010
I. Erläuterung des Vergleichsvorschlags
DDF hat in 2006/2007 mit dem Projektentwickler und Bauträger DAMAC Properties LLC, Dubai, 69 Bauträgerverträge mit einem Vertragsvolumen von insgesamt AED 98.604.002,00 abgeschlossen. Hierauf hat DDF bis zum 31.12.2007 Anzahlungen an DAMAC i.H.v. AED 69.583.000,00 geleistet.
Die Parteien haben mit Verträgen vom 14.05.2008, 23.07.2008 (sog. Transferagreement”) nebst Zusatzvereinbarungen vom 10.09.2008 (sog. „First Amendment”) und 16.10.2008 (sog. „Second Amendment”) den Verkauf und die Übertragung der Wohnungen von DDF an DDF II zu einem Kaufpreis von € 25.217.903,45 vereinbart. DDF II hat hierzu bis zum 05.06.2008 Zahlungen i.H.v. € 25.217.903,45 auf das Treuhandkonto des DDF geleistet. Zudem hatte sich DDF II verpflichtet, die nach dem 14.05.2008 gegenüber dem Bauträger DAMAC weiterhin fällig werden Bauträgerraten zu zahlen.
Die Übertragung der 69 Appartements von DDF an DDF II steht unter der Bedingung der Zustimmung der DAMAC und des Masterdevelopers. Bislang konnten die Parteien die Zustimmung des Masterdevelopers nicht beibringen. Zudem sind zwischenzeitlich auch Zahlungsrückstände von über AED 22 Mio. (ca. € 4,6 Mio.) gegenüber der Bauträger DAMAC aufgelaufen, so dass auch deren Zustimmung vor Ausgleich der offenen Raten nicht mehr zu erlangen ist.
DDF ist der Auffassung, dass der zwischen den Parteien geschlossene Kaufvertrag wirksam sei und die Übertragung der Immobilien zumindest nach deren Fertigstellung an DDF II übertragen werden könne, da dann eine Zustimmung des Masterdevelopers nicht mehr erforderlich ist. Dies ist Gegenstand der Klage vor dem Landgericht Köln, Az. 91 O 75/09.
DDF II vertritt die Ansicht, dass der Kaufvertrag unwirksam sei. Zumindest jedoch infolge Verfristung nicht mehr durch DDF erfüllt werden könne. DDF II ist deshalb vom Kaufvertrag zurückgetreten und verlangt widerklagend die Rückzahlung der bereits geleisteten € 25.217.903,45 nebst Zinsen bzw. Nutzungsentschädigung.
Vor diesem Hintergrund hat das Landgericht Köln den Parteien am 21.12.2010 einen Vergleich zur Beilegung des Rechtsstreits vorgeschlagen, dessen Inhalt sich kurz wie folgt darstellt:
  1. Das Immobilienportfolio bestehend aus 69 Wohnungen mit einem derzeitigen Verkehrswert von mindestens ca. € 12 Mio. verbleibt im Besitz und Eigentum des DDF. DDF wird deshalb sämtliche gegenüber DAMAC offenen und zukünftig noch fällig werdenden Raten bis zur Fertigstellung der Wohnungen zahlen.
  2. DDF wird die Wohnungen nach Fertigstellung in Zusammenarbeit mit dem Immobilienmakler Engel & Völkers, Dubai, zunächst vermieten und bis zum 31.12.2012 - spätestens jedoch bis zum 31.12.2013 - sukzessive an Dritte verkaufen. Die Parteien gehen bei konservativer Markteinschätzung davon aus, dass bei einem Verkauf der 69 Wohnungen innerhalb dieses Zeitrahmens eine positive Preisentwicklung stattfinden wird und daher voraussichtlich ein Verkaufserlös von mindestens € 14 Mio. erzielt werden könnte.
  3. Die Anleger des DDF erhalten nach Rechtskraft des Vergleichs eine Barausschüttung in Höhe von € 9 Mio. als Vorabausschüttung auf das Liquidationsendvermögen. Dies entspricht - bezogen auf das eingesetzte Kommanditkapital von € 19,4 Mio. - einer prozentualen Ausschüttungshöhe von ca. 46,4 %. Addiert man die bereits in 2007 vorgenommene erste Ausschüttung von 8 % hinzu, errechnet sich bislang ein Rücklauf von 54,4 % des eingesetzten Kapitals für jeden Anleger. Die Auszahlung dieser Vorabausschüttung wird im April 2011 beginnen. Hierzu werden Sie gebeten, Ihre Bankverbindung mit dem beigefügten Formular „BANKVERBINDUNG” bekannt zu geben, auf die die Vorabausschüttung vorgenommen werden soll.
  4. Im Zuge des Vergleichs zahlt DDF aus seiner vorhandenen Liquidität zunächst einen Betrag von € 8 Mio. an DDF II. Mit diesem Transfer wird vermieden, dass die vorhandenen Immobilien des DDF zum aktuellen (niedrigen) Marktpreis (not)verkauft werden müssen - was derzeitig Buchverluste von ca. 30-40% zur Folge hätte. Zudem wird DDF II damit in die Lage versetzt, seine Verbindlichkeiten aus bisherigen, noch nicht bezahlten, Raten an den Projektentwickler und Bauträger DAMAC zu begleichen und eine endgültige Kündigung seiner Bauträgerverträge zu verhindern. Darüber hinaus kann ein sog. „downsizing” der ursprünglichen bestellten Wohnungen des DDF II mit dem Bauträger erreicht werden, um auch diesem Fonds auf eine wirtschaftlich tragfähige Basis zu stellen.
  5. Aus den Verkaufserlösen der 69 Wohnungen (geplant € 14 Mio.) fließen vorrangig weitere € 9 Mio. an den DDF II.
  6. Die Verkaufserlöse und Mieteinnahmen abzüglich der Kosten des DDF (Verwaltungskosten, Auslagen, Funktionsträgergebühren etc.) über € 9 Mio. bis zur Höhe von € 14 Mio. stehen DDF zu und werden im Rahmen der Liquidationsendausschüttung an die Gesellschafter/Treugeber des DDF quotal ausgezahlt. Die Gesamtrückflussquote beträgt dann voraussichtlich 80,2% der Einlage.
  7. Verkaufserlöse und Mieteinnahmen abzüglich der Kosten des DDF (Verwaltungskosten, Auslagen, Funktionsträgergebühren etc.) über € 14 Mio. („Mehrerlös”) stehen DDF und DDF II jeweils zur Hälfte zu.

    Rechenbeispiele zur Verdeutlichung:
    Die Einnahmen aus Vermietung und Verkauf der 69 Wohnungen abzüglich Kosten betragen:
      Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3
      € 12,00 Mio € 14,00 Mio € 16,00 Mio
    DDF-Anleger erhalten      
    Erste Ausschüttung 2007 € 1,55 Mio. € 1,55 Mio. € 1,55 Mio.
    Vorabausschüttung in 2011 € 9,00 Mio. € 9,00 Mio. € 9,00 Mio.
    Endausschüttung € 3,00 Mio. € 5,00 Mio. € 5,00 Mio.
    Mehrerlös über € 14 Mio. (50%) € 0,00 Mio. € 0,00 Mio. € 1,00 Mio.
    Summe € 13,55 Mio. € 15,55 Mio. € 16,55 Mio.
    Kapitalrückfluss 70,00 % 80,20 % 85,30 %
 
II. Abwägung des Vergleichs Darstellung Chancen und Risiken des Vergleichs bei Annahme und Nichtannahme
Die Nichtannahme des Vergleichsvorschlags führt zur Fortsetzung des Rechtsstreits. DAMAC würde die Bauträgerverträge des DDF II infolge der nicht ausgleichbaren Zahlungsrückstände kündigen. DDF II hätte damit den größten Teil seines Vermögens verloren und wäre darauf angewiesen, den Prozess in Köln zu gewinnen. Das Verfahren würde sich durch die Instanzen über Jahre hinziehen mit der Folge, dass während der Dauer des Verfahrens die Verzugszinsen bzw. Nutzungsausfallentschädigungen auf voraussichtlich € 10 Mio. € anwachsen werden, die DDF selbst im Obsiegensfalle zu tragen hätte, da DDF bekanntlich die Wohnungen und den Kaufpreis in seinem Vermögen hält. Zudem könnte DDF für die Dauer des Verfahrens die Wohnungen bei einem anziehenden Immobilienmarkt in Dubai nicht verkaufen. Im Unterliegensfalle müsste DDF neben den Prozesszinsen i.H.v. voraussichtlich € 10 Mio. € den vereinnahmten Kaufpreis i.H.v. € 25,2 Mio. zurückzahlen und sämtliche Prozesskosten (voraussichtlich € 3 Mio. €) tragen, was unweigerlich zur Insolvenz des DDF führen würde.
Mit dem vorliegenden Vergleich werden sich die Verluste des DDF zwar auf voraussichtlich € 3 Mio. bis € 6 Mio. belaufen. Sie fallen aber damit geringer aus, als wenn DDF das Verfahren fortsetzt und am Ende verliert bzw. sogar gewinnt. Vor diesem Hintergrund empfehle ich die Annahme des vom Landgericht Köln vorgeschlagenen Vergleichs.
III. Stellungnahmen des Anlegerforums DDF und der Aktionsgemeinschaft quickfunds
Sowohl das Anlegerforum DDF als auch die Aktionsgemeinschaft quickfunds haben zu dem Vergleichsvorschlag eigene Stellungnahmen verfasst, mit der Sie den Vergleichsvorschlag unterstützen. Die beiden Stellungnahmen habe ich Ihnen auf Bitten der beiden Interessengruppen als Anlage 2a und Anlage 2b zur Kenntnisnahme beigefügt.
 
zu 2.) Änderung des § 17 des Gesellschaftsvertrages (freiwillige Jahresabschlussprüfung)
Dieser Beschlusspunkt war bereits Gegenstand des Umlaufverfahrens im August 2010. Der Umlaufbeschluss vom 01.09.2010 wurde durch die damalige Treuhandkommanditistin IWuS vor dem Landgericht Berlin (Az. 33 O 389/10) angefochten u.a. weil IWuS der Ansicht ist, dass die damals vom Liquidator nicht gewerteten Stimmen der IWuS, die diese für diejenigen Treugeber abgegeben hatte, die nicht persönlich von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht hatten, rechtswidrig gewesen wäre. Zur Beilegung des Rechtsstreits haben sich der Liquidator und IWuS darauf geeinigt, dass der Beschlusspunkt 8. des damaligen Umlaufverfahrens wiederholt wird, da die Nichtwertung der Stimmen der IWuS in dem damaligen Umlaufverfahren nur auf diesen Beschlusspunkt Auswirkung gehabt hätte.
Zur Begründung des Beschlusspunktes zu 2.) wiederhole ich daher im Folgenden meine Ausführungen aus dem Umlaufverfahren von August 2008:
Die Prüfung des Jahresabschlusses für DDF ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, da es sich gemäß § 267 HGB um eine kleine „Kapitalgesellschaft” (in der Rechtsform der GmbH & Co. KG) handelt. Die freiwillige Jahresabschlussprüfung wurde in den Gesellschaftsvertrag im Wesentlichen für die Investitionsphase benötigt. Themen der Vollständigkeit und Bewertung standen bis zum Abschluss der Investition im Vordergrund. Während der Liquidation prägen primär rechtliche Themen die Fragen des Jahresabschlusses und der Bilanzierung. Die Gesellschaft als auch der Liquidator sind hinreichend rechtlich beraten. Um nicht weitere Kosten für eine freiwillige Jahresabschlussprüfung (ca. 60 bis 70 T€ p.a.) entstehen zu lassen, regt der Liquidator an, auf die ohnehin freiwillige Jahresabschlussprüfung durch Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17 zu verzichten. Stattdessen soll der Jahresabschluss nur einer prüferischen Durchsicht durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer unterzogen werden, was voraussichtlich Kosten von lediglich 10 bis 15 T€ p.a. verursacht. Der Aussagewert einer prüferischen Durchsicht dürfte während der Liquidationsphase nahezu gleichwertig für den Anleger sein.
Ich empfehle auch diesmal, hier mit JA zu stimmen.
 
Zu 3.) Änderung des § 1 des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Berlin nach Düsseldorf
§ 1 des Gesellschaftsvertrages bestimmt bislang als Sitz der Gesellschaft Berlin, was sich aus der Historie der Gesellschaft begründet. Die Komplementärin hatte bei Gründung der Gesellschaft ihren Sitz in Berlin, ist aber zwischenzeitlich nach Köln verzogen. Auch die damalige Treuhandkommanditistin IWuS hat ihren Sitz in Berlin. Infolge des Ausscheidens der IWuS hat die Gesellschaft keinerlei Bezug mehr zum Standort Berlin. Sie unterhält dort keine Büroräume. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch den Liquidator an dessen Sitz in Düsseldorf ausgeführt. Ebenso hat die neue Treuhandkommanditistin ADVOCATRUST GmbH ihren Sitz in Düsseldorf. Vor diesem Hintergrund halte ich es für erforderlich, den Sitz der Gesellschaft von Berlin nach Düsseldorf zu verlegen. Anderenfalls müsste DDF Büroräume (zumindest jedoch einen Briefkasten) in Berlin anmieten. Zudem würden eventuelle Klagen gegen die Gesellschaft weiterhin vor dem Landgericht Berlin anhängig zu machen sein, was wiederum zu Mehrkosten bei der Rechtsvertretung führen würde.
Aus Gründen der Effektivität und der Kostenersparnis empfehle ich auch in diesem Punkt mit JA zu stimmen.
 
Ich bitte Sie höflichst, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und den Stimmzettel bis spätestens zum
25.01.2011 (EINGANG)
an
DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L.
Herrn Liquidator Dr. Julius F. Reiter
Benrather Schlossallee 101
D-40597 Düsseldorf
per Post oder
per Fax: +49-(0) 211-836 805.78
zurückzusenden.
Über das Abstimmungsergebnis und die gefassten Beschlüsse werde ich Sie gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages informieren.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich und verbleibe
 
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -
 
B. Sachstandsbericht
I. Überblick
In den zurückliegenden ereignisreichen Wochen konnte die Liquidation in entscheidenden Punkten deutlich vorangebracht werden. Zum besseren Überblick stelle ich Ihnen folgende Zusammenfassung des Sachstandsberichts voraus:
  1. Treuhandkommanditistin IWuS scheidet aus der Gesellschaft aus
    Die IWuS Steuerberatungsgesellschaft mbH ist als Treuhandkommanditistin aus der Gesellschaft ausgeschieden und hat mit Wirkung zum 16.12.2010 ihre Stellung als Treuhandkommanditistin im DDF auf die ADVOCATRUST GmbH, Düsseldorf, übertragen.
  2. Erfolgreiche Verhandlungen mit DAMAC im Oktober 2010
    Im Oktober 2010 konnte mit DAMAC ein Verzicht auf die geltend gemachten penalties erfolgreich verhandelt werden. Durch die Verhandlungen des Liquidators und seiner Rechtsanwälte konnte die Zahlung der fälligen Bauträgerraten hinausgezögert werden, um den damaligen Kursanstieg des Dirhams auszunutzen. Infolge dessen konnte die im letzten Umlaufverfahren beschlossene Überweisung an DAMAC zum einem sehr günstigen Wechselkurs vorgenommen werden, wodurch für DDF ca. 300.000,00 € eingespart werden konnten.
  3. Abnahme und Vermietung von Wohnungen in Dubai im November 2010
    Nach Zahlung der rückständigen Raten hat der Liquidator die 32 fertiggestellten Wohnungen in dem Objekt „The Crescent” abgenommen. Die Wohnungen wurden auf DDF übertragen. Noch vor Ort konnte bereits die erste Wohnung vermietet werden.
    Die restlichen 37 Wohnungen werden voraussichtlich zwischen Januar und Juni 2011 fertiggestellt und können dann vom Liquidator sukzessive übernommen werden.
  4. Vergleichsverhandlungen vor dem Landgericht Köln waren erfolgreich. Das Gericht hat den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, über den im vorliegenden Umlaufverfahren abgestimmt wird.
    Hierzu verweise ich auf die obigen Ausführungen unter A. Umlaufverfahren.
  5. Stand der übrigen Gerichtsverfahren
 
II. Einzelheiten
Im Einzelnen führen wir zu den vorstehenden Punkten aus:
  1. Treuhandkommanditistin IWuS scheidet aus der Gesellschaft aus
    Bekanntlich sind in der Vergangenheit zwischen der Treuhandkommanditistin IWuS und dem Liquidator in einer Vielzahl von Fragen erhebliche Differenzen hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Liquidation des DDF, der damit verbundenen Probleme sowie dem Umfang und der Wahrnehmung der Aufgaben und Rechte der IWuS aufgetreten. Aus diesem Grund sah sich die IWuS veranlasst, aus der Gesellschaft auszuscheiden. Mit der ADVOCATRUST GmbH konnte ein geeigneter Treuhandkommanditist gefunden werden, der in den Treuhandvertrag eingetreten ist und Ihre Gesellschaftsanteile nunmehr treuhänderisch verwalten wird. In diesem Zusammenhang möchte ich auf das als Anlage 3a beigefügte Begrüßungsschreiben der ADVOCATRUST GmbH hinweisen.
    Für Sie als Anleger/Treugeber ändert sich mit dem Wechsel außer dem Ansprechpartner nichts.
    Lediglich diejenigen Anleger, die ihren Treuhandvertrag noch gegenüber der IWuS Steuerberatungsgesellschaft mbH (Herrn Geller) gekündigt haben, werden gebeten, mit dem anliegenden Formular „FORTSETZUNG TREUHANDVERTRAG” ihre Entscheidung über die Fortsetzung des Treuhandvertrages bzw. die Eintragung als Direktkommanditist in das Handelsregister gebeten.
    Bei denjenigen Anlegern, die den Treuhandvertrag bisher nicht gekündigt haben, wird das Treuhandverhältnis durch die ADVOCATRUST GmbH unverändert fortgesetzt werden soll. Von diesen Anlegern/Treugebern wird keine Erklärung über die Fortsetzung des Treuhandvertrages verlangt.
    Im Rahmen des Ausscheidens der alten Treuhandkommanditistin haben die IWuS und die quickfunds am 08.12.2010 einen Gesellschafterbeschluss gefasst, den ich Ihnen in der Anlage 3 zur Kenntnis bringe.
     
  2. Erfolgreiche Verhandlungen mit DAMAC im Oktober 2010
    Der Liquidator war vom 16. bis zum 20. Oktober 2010 vor Ort in Dubai. Im Vordergrund standen die Verhandlungen mit DAMAC über das Prozedere zur Abnahme und Übergabe der Wohnungen. Des Weiteren mussten die in der Vergangenheit verursachten Lasten und Kosten für den Fonds verhandelt werden. Bei dieser Gelegenheit konnte der Liquidator alle Objekte des Fonds persönlich in Augenschein nehmen und sich darüber hinaus selbst einen Eindruck vom Immobilienmarkt in Dubai machen. Dieser Eindruck wurde durch Gespräche und Verhandlungen mit Marktteilnehmern (Mietinteressenten, Kaufinteressenten, Makler) verifiziert.
    Zur Erinnerung: Der Fonds hat insgesamt 69 Wohnungen in Dubai erworben. Davon wurden 32 Wohnungen in „The Crescent”, 17 in „Lago Vista”, 4 in „Ocean Heights” und 16 in „Park Towers” erworben. Vertragspartner ist stets DAMAC.
     
    a) The Crescent
    Die 32 Wohnungen im Objekt „The Crescent” wurden gemäß „Building Completion Certificate” (Certificate Number MS.035) bereits am 25. Dezember 2008 fertiggestellt und hätten von der damaligen Liquidatorin Accept Steuerberatungs GmbH, ursprünglich vertreten durch die Herren Otto A. Geller und Lothar Schäfer, abgenommen werden müssen. Mit Schreiben vom 27. November und 30. Dezember 2008 wurde DDF zur Abnahme der 32 Wohnungen seitens DAMAC aufgefordert.
    DAMAC hat beim jetzigen Besuch des Liquidators größtes Unverständnis darüber geäußert, dass Herr Geller bei seinem damaligen Besuch Anfang 2009 in Dubai die Wohnungen in dem Objekt „The Crescent” nicht abnehmen wollte, sondern vielmehr über die Problematik „Zustimmung des Master Developers” diskutierte. Da die Objekte bereits fertiggestellt waren, bedurfte es zur Übertragung der 32 Wohnungen gar keiner Zustimmung des „Master Developers” mehr.
    DAMAC hat und hatte in diesem Fall ein völlig einfaches - und leider richtiges - Rechtsverständnis, da sämtliche 32 Verträge in dem Objekt „The Crescent” mit DDF (I) geschlossen wurden und in Dubai auch nur von DDF (I) zu erfüllen waren. Die Probleme zwischen DDF und DDF II waren und sind für DAMAC in Dubai rechtlich völlig irrelevant.
    Der Liquidator, dem dieser Sachverhalt erst während seines Gesprächs in Dubai vollständig offenbart wurde, ist entsetzt über diese fehlende Abnahme und den damit verbundenen (geldvernichtenden) Leerstand der 32 Wohnungen in den letzten 22 Monaten.
    DAMAC hat darüber hinaus noch erklärt, dass wegen des Zeitablaufs Ansprüche wegen Mängel der Wohnungen nicht mehr geltend gemacht werden könnten („12-Monatsfrist”). DAMAC lehnt für die sämtlichen 32 Objekte in „The Crescent” eine Mängelgewährleistung ab, da diese nur 12 Monate ab Fertigstellung, d.h. bis zum 25.12.2009, galt. Gleichwohl könnte aus Kulanzgründen teilweise eine Mängelbeseitigung erfolgen. Dieses wird mit DAMAC noch abschließend verhandelt.
    DAMAC macht zu allem Überfluss noch geltend, dass aufgrund der von DDF vertraglich geschuldeten und nicht gezahlten restlichen Kaufpreisraten insgesamt „penalties” von AED 4.360.176 (ca. T€ 872) entstanden sind. Hinsichtlich der von DAMAC gegenüber DDF gewährten Mietgarantie in Höhe von 7% des Kaufpreises für 2 ½ Jahre wandte DAMAC Verwirkung ein, da die Wohnungen trotz Fertigstellung Ende 2008 von der damaligen Liquidatorin ACCEPT für DDF nicht abgenommen wurden, obwohl die Wohnungen damals zu einem deutlich höheren Betrag als heute hätten vermietet werden können.
    Bei Vermietung ab Januar 2009 hätten - aus Vergleichsmieten im selben Objekt - Jahresmieten je Wohnung von ca. AED 65.000 p.a. erzielt werden können. Bei heutiger Vermietung läge die Miete eher bei etwa AED 35.000 p.a. Nach der Schätzung eines Maklers liegen die Mietverluste für die 32 Objekte in The Crescent bei etwa AED 1.000.000 p.a. (ca. T€ 200 p.a.). Im Vergleich zur jährlichen Mietgarantie - sofern überhaupt noch wirksam - von AED 2.758.980 liegt der Nachteil bei etwa AED 1.640.000 p.a. Bei maximal 2 ½ Jahren Mietgarantie läge der Verzicht dann bei AED 4.100.000 (ca. T€ 820). Es ist wirtschaftlich sinnvoller auf die Mietgarantie zu verzichten und dafür die „penalties” in Höhe von 872 T€ nicht zu zahlen. Darüber hinaus hätte bei Nichtzahlung der „penalties” die endgültige Kündigung der 32 Wohnungen in „The Crescent” gedroht. Rechtsstreitigkeiten in Dubai über die Lieferung der Wohnungen an DDF hätten mit einer anfänglichen Sicherheit von 10% des Streitwerts (ca. AED 4.000.000) hinterlegt werden müssen.
    Nach rechtlicher Beratung und Abwägung der erheblichen Prozessrisiken in Dubai wurde dann mit DAMAC ein Vergleich verhandelt und abgeschlossen. DAMAC verzichtet für The Crescent auf die Zahlung von AED 4.360.176 „penalties”. Im Gegenzug verzichtet DDF für diese 32 Wohnungen auf die Mietgarantie. Der Vergleich bewahrt DDF damit vor weiteren unnötigen und sofort fälligen Zahlungen in Höhe von etwa T€ 872 an DAMAC. Rechtsstreitigkeiten mit DAMAC hätten zudem die endgültige (und von RERA genehmigte) Kündigung der 32 Verträge bedeutet, was DAMAC unmissverständlich in den Verhandlungen zum Ausdruck gebracht hat.
    Die 32 Wohnungen wurden im Anschluss an die Verhandlungen vom Liquidator persönlich besichtigt und überprüft. Dieses diente ausschließlich der Vorbereitung der Abnahme sowie Feststellung eventueller Mängel. Dabei stellte sich heraus, dass die 32 Wohnungen des DDF im Objekt „The Crescent” in einem lediglich durchschnittlichen bis schlechten Zustand sind. Nach eingehender Besprechung mit der Hausverwaltung dieses Objektes konnte die Ursache in der fehlenden Nutzung seit Januar 2009 gefunden werden. Nahezu alle anderen Wohnungen in diesem Objekt, die nicht DDF gehören, sind vermietet. Die Hausverwaltung fragte im Zusammenhang mit unserer Besichtigung ausdrücklich nach, ob DDF zur Vermietung bereit sei, da täglich mehrere Anfragen von Mietinteressenten eingingen und vergleichbare Wohnungen im Objekt nicht mehr vorhanden seien. Das Gesamtobjekt (z.B. Lobby, Flure, Pool, japanischer Garten, Sauna, Fitnessraum) befindet sich in einem guten und gepflegten Zustand, zumal während der Besichtigungen permanent Reinigungskräfte im Objekt tätig waren. Gleichwohl ist das Gesamtobjekt im Vergleich zu den sonst in Dubai anzutreffenden Wohnungsobjekten sowie weiteren Objekten im DDF qualitativ nur durchschnittlich. Bei den Mietern handelt es sich vorwiegend um Arbeitnehmer mit geringen bis mittleren Einkommen.
    Mit DAMAC wurden die Verhandlungsergebnisse schriftlich festgehalten und finalisiert. Es wurden vor Übergabe der 32 Wohnungen eine Abschlusszahlung von etwa AED 8,1 Mio. geleistet, welche die Registrierungsgebühren bei RERA, Zahlungsrückstände, Kosten für eingebaute Wasser- und Stromzähler sowie rückständige Zahlungen an die Hauseigentümergemeinschaft enthalten. Nach Zahlung erfolgte die endgültige Abnahme der von DAMAC instandgesetzten Wohnungen sowie eine offizielle Registrierung der Wohnungen bei RERA im November 2010.
    Der Liquidator sowie DAMAC betrachten diese Entwicklung als erfreulich und einen Fortschritt. Beide Parteien haben ein wirtschaftlich vernünftiges Ergebnis gefunden. Einigkeit besteht zwischen Liquidator und DAMAC allerdings auch darüber, dass dieses Ergebnis auch schon im Dezember 2008 bei rechtzeitiger Abnahme hätte erzielt werden können und DDF dabei heute schon einen Vorteil durch höhere Mieten und Mietgarantien von etwa T€ 550 p.a. erzielt hätte. Bis zu einem voraussichtlichen Mietbeginn im Januar 2011 hat DDF damit einen Verlust von € 1,1 Mio. durch die Nichtnutzung der 32 Wohnungen erlitten.
     
    b) Lago Vista
    Das Objekt „Lago Vista” befindet sich unmittelbar neben dem Objekt „The Crescent”. „The Crescent” besteht aus 3 Häusern, genau wie Lago Vista aus 3 Häusern besteht. Am oberen Ende der Straße befinden sich die 3 Häuser „The Crescent”, während sich die 3 Häuser „Lago Vista” am unteren Ende der Straße befinden. Der gegenüberliegende See ist noch im Bau, jedoch im Moment noch vollständig trocken und ein Fortgang der Arbeiten nicht zu erkennen. Die gesamte Umgebung nebst Infrastruktur befindet im Bauzustand. Alle sichtbaren Baustellen waren während des Aufenthalts aktiv. Bis zur vollständigen Entwicklung des Gebietes dürften noch einige Jahre vergehen. Positiv an dieser Lage ist jedoch die relative Nähe zum neuen Flughafen Dubai World Central (DWC), der derzeit nur als Frachtflughafen genutzt wird (s.a. http://de.wikipedia.org/wiki/Flughafen_Dubai-World_Central_International). In der unmittelbar angrenzenden „International Media Production Zone” sind hingegen keine nennenswerten Entwicklungen oder Bautätigkeiten zu erkennen (s.a. http://www.impz.ae/).
    DDF hat in dem Objekt „Lago Vista” 17 Wohnungen erworben. Derzeit werden noch Arbeiten in sämtlichen Häusern des Objektes ausgeführt. Der Liquidator konnte trotz laufender Bauarbeiten 2 Wohnungen besichtigen, wovon eine DDF gehört. Nach Auskunft von DAMAC soll das Objekt „Lago Vista” in etwa 4 Wochen übergeben werden. Wahrscheinlicher dürfte jedoch eine Übergabe Ende Februar 2011 sein.
    Das Objekt „Lago Vista” macht einen erheblich höherwertigen Eindruck als „The Crescent”, obwohl beide Objekte äußerlich baugleich erscheinen. Die Vermietbarkeit bzw. Veräußerung dürfte im Vergleich zu „The Crescent” erheblich besser sein. DDF kann jedenfalls bei diesem Objekt - im Gegensatz zu „The Crescent” - noch alle Mängelgewährleistungs- bzw. Minderungsansprüche geltend machen. Vor Übergabe wird ein sog. „snagging” (s. z.B.: http://www.emirates247.com/property/real-estate/property-owners-get-less-than-promised-2010-10-20-1.306485) durchgeführt, bei dem sämtliche Mängel markiert und gerügt werden. Dieser Prozess wird kurzfristig vom Liquidator in Auftrag gegeben.
    Welches Entwicklungspotenzial die Objekte „Lago Vista” und „The Crescent” haben, dürfte maßgeblich von den weiteren Infrastrukturprojekten in Dubai abhängen (u.a. Flughafen Dubai World Central, International Media Production Zone). Die Informationen dazu sind derzeit nicht verifizierbar und führen noch zu keinem klaren Ergebnis. Tendenziell müssten die Wohnungen eher langfristig vermietet werden, um von einer theoretisch möglichen Wertsteigerung bei späterer Veräußerung zu profitieren. Eine kurzfristige Veräußerung würde für DDF einen deutlichen Verlust bedeuten. Diese Einschätzung zur kurzfristigen Situation teilen die Marktteilnehmer, insbesondere die befragten Makler.
     
    c) Ocean Heights
    In dem Objekt „Ocean Heights” hat DDF 4 Wohnungen erworben. DAMAC hat es möglich gemacht, dass trotz Bauarbeiten eine Besichtigung sämtlicher Wohnungen des DDF durchgeführt werden konnte. Das Objekt befindet sich ohne Übertreibung in einer 1a-Lage mit Blick auf The Jumeirah Palm, Atlantis The Palm und teilweise Burj Al Arab sowie in unmittelbarer Nähe der Dubai Marina.
    Für dieses Objekt ist eine Übergabe im Januar/Februar 2011 als realistisch anzusehen, auch wenn dann eventuell noch nicht alle Außenanlagen fertiggestellt sein sollten. Die 4 Wohnungen sind hochwertig und beeindrucken durch ihren Ausblick. Angeboten werden vergleichbare Wohnungen am Markt für Preise, die 10 bis 30% unter dem damaligen vertraglichen Kaufpreis liegen. Informationen über tatsächlich erfolgte Verkäufe liegen noch nicht vor.
    Insgesamt besteht der Eindruck, dass dieses hochwertige Objekt in der Vermarktung keine größeren Probleme darstellen dürfte. Jedoch ist auch hier voraussichtlich keine kurzfristige verlustfreie Verwertung möglich, da sich der Immobilienmarkt längst nicht nachhaltig erholt hat.
     
    d) Park Towers
    Bei dem Objekt „Park Towers” im Dubai International Financial Centre (DIFC) haben sich deutliche Baufortschritte ergeben, auch hier konnten einige Wohnungen von innen besichtigt werden. Auch bei diesem Objekt handelt es sich im Vergleich zu The Crescent und Lago Vista um eine hochwertige Immobilie in einer bevorzugten Lage. Eine Übergabe dürfte wohl erst nach dem 1. Quartal 2011 in Betracht kommen.
     
  3. Abnahme und Vermietung von Wohnungen in Dubai im November 2010
    Nach Zahlung der rückständigen Raten hat der Liquidator im November 2010 die 32 fertiggestellten Wohnungen in dem Objekt „The Crescent” abgenommen. Die Wohnungen wurden auf DDF übertragen. Noch vor Ort konnte bereits die erste Wohnung vermietet werden.
    Die weiteren 37 Wohnungen in den anderen Objekten sollen von Januar 2011 bis - hoffentlich - Juni 2011 abgenommen werden. Auch hier wird dann unverzüglich eine Vermietung begonnen werden. Ein Verkauf einer vermieteten Wohnung ist in Dubai nicht mit materiellen Problemen verbunden.
    DAMAC befindet sich nach eigener Analyse und Darstellung wieder in einer Phase des Wachstums. Dieses ist sowohl durch die Bautätigkeiten bei zahllosen Projekten feststellbar als auch die gerade wieder stattfindende Ausweitung der eigenen Büroflächen. Mit DAMAC ist zumindest ein Vertragspartner vorhanden, der die Objekte auch tatsächlich fertigstellt und übergibt. Selbst kritisch gegenüber DAMAC eingestellte Marktteilnehmer anerkennen mittlerweile die positive Entwicklung bei DAMAC.
    DAMAC zeigte sich wegen der Erfahrungen seit Ende 2008 (z.B. Nichtzahlung, Nichtabnahme, Untätigkeit, Desinteresse) in den Verhandlungen gegenüber DDF zunehmend aggressiv und unnachgiebig. Durch die persönlichen Gespräche in den letzten sechs Monaten wurde jedoch eine Art Vertrauenspartnerschaft zwischen DDF und DAMAC aufgebaut. Diese Vertrauenspartnerschaft ist notwendig und aus Sicht des Liquidators unverzichtbar. DAMAC befindet sich wieder in einer Position der Stärke und könnte jederzeit die Abhängigkeit des DDF ausnutzen. Sicherlich hätte sich Anfang 2009 noch ein anderes Bild von DAMAC ergeben und zu weiteren Zugeständnissen geführt.
    Festzustellen ist jedenfalls, dass DAMAC sich an sämtliche wesentlichen Absprachen hält und nunmehr auch die physische und rechtliche Übergabe der Wohnungen ermöglicht. Nach Kenntnis und Recherche des Liquidators ist dieser Schritt für einen geschlossenen Immobilienfonds in Deutschland zumindest als sehr positiv zu werten. In den letzten Jahren hat kein in Deutschland von der BaFin zugelassener geschlossener Immobilienfonds in diesem Umfang physisch und rechtlich Immobilien in Dubai abgenommen. Den Anlegern steht damit unzweifelhaft ein Immobilienwert als Sicherheit zur Verfügung und nicht nur Bauträgerverträge.
     
  4. Vergleichsverhandlungen vor dem Landgericht Köln waren erfolgreich. Das Gericht hat den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, über den im vorliegenden Umlaufverfahren abgestimmt wird.
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die obigen Ausführungen unter A. Umlaufverfahren verwiesen.
     
  5. Stand der übrigen Gerichtsverfahren
    a) Klage des Treuhänders gegen die Beschlussfassung vom 01.09.2010
    Die Treuhandkommanditistin IWuS hatte vor dem Landgericht Berlin Klage auf Feststellung der Nichtigkeit sämtlicher im letzten Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse eingereicht.
    Hintergrund ist, dass zwischen Liquidator und Treuhänder erhebliche Meinungsunterschiede hinsichtlich der rechtlichen Positionen im Rahmen der Stimmrechtsausübung durch den Treuhänder bestehen. Der Liquidator hatte die Stimmrechtsausübung des Treuhänders im letzten Umlaufverfahren nicht zugelassen, weil der Treuhänder auch das Stimmrecht für Treugeber ausübte, die ihre Stimmrechtsvollmacht nachweislich gegenüber dem Treuhänder widerrufen hatten. Der Treuhänder vertritt dazu einen konträren Rechtsstandpunkt und hatte gegen den letzten Umlaufbeschluss Anfechtungsklage vor dem Landgericht Berlin erhoben. Die gleiche Rechtsfrage wird allerdings schon in der Anfechtungsklage der Komplementärin quickfunds vor dem Landgericht Berlin (Az. 98 O 62/10) geklärt. Diesem Rechtsstreit ist der Treuhänder beigetreten, so dass seine Klage nicht mehr notwendig erscheint.
    Im Anschluss an eine Veranstaltung des Anlegerforums vom 29.09.2010 und auf Anregung des Anlegerforums haben sich Liquidator und Treuhänder am 06.10.2010 in Düsseldorf zu einem persönlichen Gespräch zusammen gefunden. Ziel war die Erörterung der offenen rechtlichen Themen und Findung eines praktikablen Vergleichs, der dann in der Folgezeit gefunden werden konnte.
    Infolge dieses Vergleichs hat IWuS die Klage am 08.11.2010 zurückgenommen.
     
    b) Klage des Dr. Targan gegen DDF durch Vergleichsabschluss beigelegt.
    Wie ich Ihnen bereits berichtete, hat Herr Dr. Targan am 11.06.2010 Klage vor dem Landgericht Hamburg (Az. 322 O 190/10) gegen DDF wegen seiner Honorarforderung über vermeintlich € 61.607,10 eingereicht. Hintergrund der Honorarklage ist, dass Dr. Targan infolge der Gesellschafterbeschlüsse vom 03.03.2009 eine gewisse Tätigkeit entfaltet hat. Allerdings besteht zwischen Dr. Targan und DDF unstreitig keine Vergütungsvereinbarung. Herr Dr. Targan hatte DDF für seine Tätigkeit im Jahr 2009 ein Honorar i.H.v. € 46.205,32 sowie für seine Tätigkeit von Januar bis April 2010 ein Honorar i.H.v. € 15.401,78 in Rechnung gestellt. Er vertritt die Auffassung, dass ihm ein Honorar in derselben Höhe wie der bisherigen Mittelverwendungskontrolleurin IWuS zustünde.
    Da Dr. Targan jedoch infolge der Gesellschafterbeschlüsse vom 03.03.2009 nicht die Aufgabe als Mittelverwendungskontrolleur übertragen wurde, sondern sich seine Tätigkeit ausschließlich auf die Ausübung von Zustimmungsvorbehalten beschränkte, dürfte sich eine analoge Heranziehung der Vergütungsregelung mit dem damaligen Mittelverwendungskontrolleur verbieten. Nach meiner Ansicht steht Herrn Dr. Targan für lediglich die übliche Vergütung zu, die sich nach dem tatsächlichen Aufwand und den hierfür üblichen Honorarstundensatz zu richten hat. Da eine einvernehmliche Lösung mit Herrn Dr. Targan nicht herbeizuführen war, er vielmehr auf eine Vergütung entsprechend dem damaligen Mittelverwendungskontrolleur besteht, ist die Vergütungsfrage nunmehr gerichtlich zu klären. Über den Ausgang des Verfahrens werde ich Sie nach Abschluss informieren.
     
    c) Anfechtungsklage der quickfunds gegen den Umlaufbeschluss vom 14.06.2010
    Wie ich Ihnen ebenfalls berichtete, hat die quickfunds in ihrer Funktion als Komplementärin den Gesellschafterbeschluss vom 14.06.2010 hinsichtlich der Stimmrechtsausübung der IWuS für Treugeber, die sich nicht aktiv an der Abstimmung beteiligt haben, angefochten. Das Verfahren wird vor dem Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 98 O 62/10 geführt. IWuS ist der Klage als damalige Treuhandkommanditistin beigetreten. Der Termin zur mündlichen Verhandlung ist für Februar 2011 anberaumt.
     
    d) Anträge des Rechtsanwalts Dr. Wächter als Prozessbevollmächtigter der IWuS und ACCEPT in den abgeschlossenen Verfahren vor dem Landgericht Berlin zu Az. 8 O 621/2009 und 99 O 71/09 bzw. dem Kammergericht Berlin zu Az. 19 U 150/09 auf nachträgliche Erhöhung des jeweiligen Streitwerts auf 18 Mio. €.
     
Herr Rechtsanwalt Dr. Wächter hat als (ehemaliger) Prozessbevollmächtigter der IWuS bzw. der ACCEPT in den bereits abgeschlossenen Verfahren vor dem Landgericht Berlin (8 O 621/2009 und 99 O 71/2009) sowie vor dem Kammergericht Berlin (19 U 150/09) beantragt, die bislang auf € 190.000,00 bzw. € 50.000,00 festgesetzten Streitwerte nachträglich auf € 18 Mio. heraufzusetzen. Über die Anträge wurde bislang noch nicht entschieden. Sollte Rechtsanwalt Dr. Wächter mit seinem Antrag zumindest in dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin (8 O 621/2009) durchdringen, kämen auf DDF Mehrkosten von voraussichtlich über T€ 500 zu. Von den Anträgen in den anderen genannten Verfahren wäre die quickfunds betroffen.
Gegen den gebührentreibenden Antrag der DDF betrifft, haben sich die jetzigen Prozessbevollmächtigten des DDF entschieden zur Wehr gesetzt. Es bleibt zu hoffen, dass das Landgericht Berlin diesem Antrag nicht folgen wird.
Über die weiteren Entwicklungen der Gesellschaft werde ich Sie zu gegebener Zeit informieren. Für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit bedanke ich mich und verbleibe
 
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -
 

 

Informationen vom Liquidator


Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger,
ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass Treuhänder und Liquidator nach zähem Ringen auf eine sachdienliche Ebene zurückgekehrt sind.
Ich kann Ihnen bekanntgegeben, dass die bereits eingereichte Anfechtungsklage des Treuhänders gegen den letzten Umlaufbeschluss zwischenzeitlich zurückgenommen wurde. Dadurch war nunmehr möglich, den größten Teil der Restrate für die 69 Wohnungen des DDF auf den Weg nach Dubai zum Fondspartner DAMAC Properties zu bringen.
Weiterhin kann ich berichten, dass sich in der vergangenen Woche ein Arbeitskreis aller wichtigen Akteure der beiden Fonds DDF + DDF II mit mir zum gegenseitigen Austausch getroffen hat - mit dem Ziel, einen außergerichtlichen Vergleich vorzubereiten. Diese Gespräche können ohne Einschränkung als konstruktiv und zielführend bezeichnet werden!
Um die Grundlage für ein gemeinsam erarbeitetes Modell für die angestrebte Vergleichslösung zu schaffen, muss nun zunächst Rücksprache mit dem Vorsitzenden Richter Reiprecht am Landgericht Köln gehalten werden, da die Gespräche im Kontext mit dem anhängigen Klageverfahren zu sehen sind. Ich hoffe, dass auf diesem Wege die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Anleger beider Fonds noch in diesem Jahr in getrennten Umlaufverfahren (DDF bzw. DDF II) über den Vergleichsvorschlag abstimmen können.
Sobald möglich werde ich Sie über alle weiteren Details informieren!
Bis dahin verbleibe ich
 
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -

 

Sachstandsbericht Oktober 2010


Sehr geehrte Damen und Herren,
der Monat Oktober 2010 ist und war für den Fonds und die Anleger bisher ereignisreich. Daher möchten wir Sie auf den neuesten Stand bringen.
 
A. Zusammenfassung
Zum besseren Verständnis, haben wir eine kurze Zusammenfassung für Sie vorangestellt:
 
1. Abnahme der Wohnungen in Dubai und Verhandlungen mit DAMAC
Der Liquidator hat vor Ort in Dubai sämtliche Bauprojekte des DDF besichtigt bzw. überprüft. Mit DAMAC wurden Verhandlungen über die Abnahme und Übergabe der Objekte geführt und dabei die Forderungen seitens DAMAC reduziert. Zahlungen müssen in den nächsten Wochen an DAMAC zum Zwecke der Abnahme geleistet werden.
Nach einem ersten Eindruck scheint sich der Immobilienmarkt in Dubai wieder (langsam) zu erholen. Jedoch werden dabei noch nicht wieder die Miet- und Immobilienpreise erreicht, die bei Kaufvertragsabschluss mit DAMAC bzw. DDF II üblich waren. Eine kurzfristige Veräußerung der Immobilien würde daher wohl zu Verlusten führen.
 
2. Gerichtliche Vergleichsverhandlungen zwischen DDF und DDF II am 13. Oktober 2010 vor dem Landgericht Köln
Vor dem Landgericht Köln fand am 13. Oktober 2010 die gerichtlich moderierte Vergleichsverhandlung zwischen DDF und DDF II statt. Die Parteien konnten sich angesichts der vom Gericht nochmals dargestellten Prozessrisiken in groben Zügen auf mögliche Vergleichsszenarien einigen. Konkret, insbesondere zahlenmäßig, wurde jedoch noch keine Einigung erzielt. Die Parteien treffen sich wieder im November 2010 zu weiteren Gesprächen, die der Konkretisierung eines möglichen Vergleichs dienen sollen.
 
3. Klage des Treuhänders gegen die Beschlussfassung vom 01. September 2010 - Vergleichsverhandlungen zwischen Liquidator und Treuhänder am 6. Oktober 2010 in Düsseldorf zur Beilegung des Rechtsstreits
Die Treuhandkommanditistin IWuS hat vor dem Landgericht Berlin Klage auf Feststellung der Nichtigkeit sämtlicher im letzten Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse eingereicht. Hintergrund ist, dass zwischen Liquidator und Treuhänder erhebliche Meinungsunterschiede hinsichtlich der rechtlichen Positionen im Rahmen der Stimmrechtsausübung durch den Treuhänder bestehen. Im Nachgang zu einer Veranstaltung des Anlegerforums vom 28. September 2010 und auf Anregung des Anlegerforums haben sich Liquidator und Treuhänder am 6. Oktober 2010 zu einem persönlichen Gespräch in Düsseldorf getroffen. Die vom Treuhänder eingelegte Anfechtungsklage gegen den letzten Umlaufbeschluss sollte von diesem bis zum 26. Oktober 2010 zurückgenommen werden. Dieses ist bis zum heutigen Tage nicht geschehen.
 
B. Einzelheiten
Im Einzelnen führen wir zu den vorstehenden Punkten aus:
 
1. Abnahme der Wohnungen in DUBAI und Verhandlungen mit DAMAC
Der Liquidator war vom 17. bis zum 20. Oktober 2010 vor Ort in Dubai. Im Vordergrund standen die Verhandlungen mit DAMAC über das Prozedere zur Abnahme und Übergabe der Wohnungen. Des Weiteren mussten die in der Vergangenheit verursachten Lasten und Kosten für den Fonds verhandelt werden. Bei dieser Gelegenheit konnte der Liquidator alle Objekte des Fonds persönlich in Augenschein nehmen und sich darüber hinaus selbst einen Eindruck vom Immobilienmarkt in Dubai machen. Dieser Eindruck wurde durch Gespräche und Verhandlungen mit Marktteilnehmern (Mietinteressenten, Kaufinteressenten, Makler) verifiziert.
Zur Erinnerung: Der Fonds hat insgesamt 69 Wohnungen in Dubai erworben. Davon wurden 32 Wohnungen in „The Crescent”, 17 in „Lago Vista”, 4 in „Ocean Heights” und 16 in „Park Towers” erworben. Vertragspartner ist stets DAMAC.
Aktuelle Informationen zu den einzelnen Objekten seitens DAMAC finden sich auch im Internet unter
 
a. The Crescent
Die 32 Wohnungen im Objekt „The Crescent” wurden gemäß „Building Completion Certificate” (Certificate Number MS.035) bereits am 25. Dezember 2008 fertiggestellt und hätten von der damaligen Liquidatorin Accept Steuerberatungs GmbH, ursprünglich vertreten durch die Herren Otto A. Geller und Lothar Schäfer, abgenommen werden müssen. Mit Schreiben vom 27. November und 30. Dezember 2008 wurde DDF zur Abnahme der 32 Wohnungen seitens DAMAC aufgefordert.
DAMAC hat beim jetzigen Besuch des Liquidators größtes Unverständnis darüber geäußert, dass Herr Geller bei seinem damaligen Besuch Anfang 2009 in Dubai die Wohnungen in dem Objekt „The Crescent” nicht abnehmen wollte, sondern vielmehr über die Problematik „Zustimmung des Master Developers” diskutierte. Da die Objekte bereits fertiggestellt waren, bedurfte es zur Übertragung der 32 Wohnungen gar keiner Zustimmung des „Master Developers” mehr.
DAMAC hat und hatte in diesem Fall ein völlig einfaches – und leider richtiges – Rechtsverständnis, da sämtliche 32 Verträge in dem Objekt „The Crescent” mit DDF (I) geschlossen wurden und in Dubai auch nur von DDF (I) zu erfüllen waren. Die Probleme zwischen DDF und DDF II waren und sind für DAMAC in Dubai rechtlich völlig irrelevant.
Der Liquidator, dem dieser Sachverhalt erst während seines Gesprächs in Dubai vollständig offenbart wurde, ist entsetzt über diese fehlende Abnahme und den damit verbundenen (geldvernichtenden) Leerstand der 32 Wohnungen in den letzten 22 Monaten.
DAMAC hat darüber hinaus noch erklärt, dass wegen des Zeitablaufs Ansprüche wegen Mängel der Wohnungen nicht mehr geltend gemacht werden könnten („12-Monatsfrist”). DAMAC lehnt für die sämtlichen 32 Objekte in „The Crescent” eine Mängelgewährleistung ab, da diese nur 12 Monate ab Fertigstellung, d.h. bis zum 25. Dezember 2009, galt. Gleichwohl könnte aus Kulanzgründen teilweise eine Mängelbeseitigung erfolgen. Dieses wird mit DAMAC noch abschließend verhandelt.
DAMAC macht zu allem Überfluss noch geltend, dass aufgrund der von DDF vertraglich geschuldeten und nicht gezahlten restlichen Kaufpreisraten insgesamt „penalties” von 4.360.176 AED (ca. 872 T€) entstanden sind. Hinsichtlich der von DAMAC gegenüber DDF gewährten Mietgarantie in Höhe von 7% des Kaufpreises für 2 ½ Jahre wandte DAMAC Verwirkung ein, da die Wohnungen trotz Fertigstellung Ende 2008 von der damaligen Liquidatorin ACCEPT für DDF nicht abgenommen wurden, obwohl die Wohnungen damals zu einem deutlich höheren Betrag als heute hätten vermietet werden können.
Nach rechtlicher Beratung und Abwägung der erheblichen Prozessrisiken in Dubai wurde dann mit DAMAC ein Vergleich verhandelt und zunächst mündlich abgeschlossen. DAMAC verzichtet für The Crescent auf die Zahlung von 4.360.176 AED „penalties”, wenn der Fonds für diese 32 Wohnungen auf die Mietgarantie verzichtet. Der Vergleich bewahrt DDF damit vor weiteren unnötigen und sofort fälligen Zahlungen in Höhe von etwa 872 T€ an DAMAC. Rechtsstreitigkeiten mit DAMAC hätten zudem die endgültige (und von RERA genehmigte) Kündigung der 32 Verträge bedeutet, was DAMAC unmissverständlich in den Verhandlungen zum Ausdruck gebracht hat. Nach rechtlicher Beratung sieht der Liquidator von weiteren unnötigen Rechtsstreitigkeiten ab und wird den Vergleich mit DAMAC schließen.
Bei Vermietung ab Januar 2009 hätten – aus Vergleichsmieten im selben Objekt – Jahresmieten je Wohnung von ca. 65.000 AED p.a. erzielt werden können. Bei heutiger Vermietung läge die Miete eher bei etwa 35.000 AED p.a. Nach der Schätzung eines Maklers liegen die Mietverluste für die 32 Objekte in The Crescent bei etwa 1.000.000 AED p.a. (ca. 200 T€ p.a.). Im Vergleich zur jährlichen Mietgarantie – sofern überhaupt noch wirksam – von 2.758.980 AED liegt der Nachteil bei etwa 1.640.000 AED p.a. Bei maximal 2 ½ Jahren Mietgarantie läge der Verzicht dann bei 4.100.000 AED (ca. 820 T€). Es ist wirtschaftlich sinnvoller auf die Mietgarantie zu verzichten und dafür die „penalties” in Höhe von 872 T€ nicht zu zahlen. Darüber hinaus hätte bei Nichtzahlung der „penalties” die endgültige Kündigung der 32 Wohnungen in „The Crescent” gedroht. Rechtsstreitigkeiten in Dubai über die Lieferung der Wohnungen an DDF hätten mit einer anfänglichen Sicherheit von 10% des Streitwerts (ca. 4.000.000 AED) hinterlegt werden müssen.
Die 32 Wohnungen wurden im Anschluss an die Verhandlungen vom Liquidator persönlich besichtigt und überprüft. Dieses diente ausschließlich der Vorbereitung der Abnahme sowie Feststellung eventueller Mängel. Dabei stellte sich heraus, dass die 32 Wohnungen des DDF im Objekt „The Crescent” in einem lediglich durchschnittlichen bis schlechten Zustand sind. Nach eingehender Besprechung mit der Hausverwaltung dieses Objektes konnte die Ursache in der fehlenden Nutzung seit Januar 2009 gefunden werden. Nahezu alle anderen Wohnungen in diesem Objekt, die nicht DDF gehören, sind vermietet. Die Hausverwaltung fragte im Zusammenhang mit unserer Besichtigung ausdrücklich nach, ob DDF zur Vermietung bereit sei, da täglich mehrere Anfragen von Mietinteressenten eingingen und vergleichbare Wohnungen im Objekt nicht mehr vorhanden seien. Das Gesamtobjekt (z.B. Lobby, Flure, Pool, japanischer Garten, Sauna, Fitnessraum) befindet sich in einem guten und gepflegten Zustand, zumal während der Besichtigungen permanent Reinigungskräfte im Objekt tätig waren. Gleichwohl ist das Gesamtobjekt im Vergleich zu den sonst in Dubai anzutreffenden Wohnungsobjekten sowie weiteren Objekten im DDF qualitativ nur durchschnittlich. Bei den Mietern handelt es sich vorwiegend um Arbeitnehmer mit geringen bis mittleren Einkommen.
Mit DAMAC werden die Verhandlungsergebnisse nun kurzfristig schriftlich festgehalten und finalisiert. Es wird vor Übergabe der Wohnungen eine Abschlusszahlung von etwa 8,1 Mio. AED zu leisten sein, welche die Registrierungsgebühren bei RERA, Zahlungsrückstände, Kosten für eingebaute Wasser- und Stromzähler sowie rückständige Zahlungen an die Hauseigentümergemeinschaft enthalten. Nach Zahlung erfolgen die endgültige Abnahme der von DAMAC instandgesetzten Wohnungen sowie eine offizielle Registrierung der Wohnungen bei RERA noch im November 2010.
Der Liquidator sowie DAMAC betrachten diese Entwicklung als erfreulich und einen Fortschritt. Beide Parteien haben ein wirtschaftlich vernünftiges Ergebnis gefunden. Einigkeit besteht zwischen Liquidator und DAMAC allerdings auch darüber, dass dieses Ergebnis auch schon im Dezember 2008 bei rechtzeitiger Abnahme hätte erzielt werden können und DDF dabei heute schon einen Vorteil durch höhere Mieten und Mietgarantien von etwa 550 T€ p.a. erzielt hätte. Bis zu einem voraussichtlichen Mietbeginn im Januar 2011 hat DDF damit einen Verlust von 1,1 Mio. € durch die Nichtnutzung der 32 Wohnungen erlitten.
 
b. Lago Vista
Das Objekt „Lago Vista” befindet sich unmittelbar neben dem Objekt „The Crescent”. „The Crescent” besteht aus 3 Häusern, genau wie Lago Vista aus 3 Häusern besteht. Am oberen Ende der Straße befinden sich die 3 Häuser „The Crescent”, während sich die 3 Häuser „Lago Vista” am unteren Ende der Straße befinden. Der gegenüberliegende See ist noch im Bau, jedoch im Moment noch vollständig trocken und ein Fortgang der Arbeiten nicht zu erkennen. Die gesamte Umgebung nebst Infrastruktur befindet im Bauzustand. Alle sichtbaren Baustellen waren während des Aufenthalts aktiv. Bis zur vollständigen Entwicklung des Gebietes dürften noch einige Jahre vergehen. Positiv an dieser Lage ist jedoch die relative Nähe zum neuen Flughafen Dubai World Central (DWC), der derzeit nur als Frachtflughafen genutzt wird (s.a. http://de.wikipedia.org/wiki/Flughafen_Dubai-World_Central_International). In der unmittelbar angrenzenden „International Media Production Zone” sind hingegen keine nennenswerten Entwicklungen oder Bautätigkeiten zu erkennen (s.a. http://www.impz.ae).
DDF hat in dem Objekt „Lago Vista” 17 Wohnungen erworben. Derzeit werden noch Arbeiten in sämtlichen Häusern des Objektes ausgeführt. Der Liquidator konnte trotz laufender Bauarbeiten 2 Wohnungen besichtigen, wovon eine DDF gehört. Nach Auskunft von DAMAC soll das Objekt „Lago Vista” in etwa 4 Wochen übergeben werden. Wahrscheinlicher dürfte jedoch eine Übergabe Ende 2010 sein.
Das Objekt „Lago Vista” macht einen erheblich höherwertigen Eindruck als „The Crescent”, obwohl beide Objekte äußerlich baugleich erscheinen. Die Vermietbarkeit bzw. Veräußerung dürfte im Vergleich zu „The Crescent” erheblich besser sein. DDF kann jedenfalls bei diesem Objekt - im Gegensatz zu „The Crescent” - noch alle Mängelgewährleistungs- bzw. Minderungsansprüche geltend machen. Vor Übergabe wird ein sog. „snagging” (s. z.B.: http://www.emirates247.com/property/real-estate/property-owners-get-less-than-promised-2010-10-20-1.306485) durchgeführt, bei dem sämtliche Mängel markiert und gerügt werden. Dieser Prozess wird kurzfristig vom Liquidator in Auftrag gegeben.
Welches Entwicklungspotenzial die Objekte „Lago Vista” und „The Crescent” haben, dürfte maßgeblich von den weiteren Infrastrukturprojekten in Dubai abhängen (u.a. Flughafen Dubai World Central, International Media Production Zone). Die Informationen dazu sind derzeit nicht verifizierbar und führen noch zu keinem klaren Ergebnis. Tendenziell müssten die Wohnungen eher langfristig vermietet werden, um von einer theoretisch möglichen Wertsteigerung bei späterer Veräußerung zu profitieren. Eine kurzfristige Veräußerung würde sowohl für DDF als auch DDF 2 einen deutlichen Verlust bedeuten. Diese Einschätzung zur kurzfristigen Situation teilen jedoch die Marktteilnehmer, insbesondere Makler.
 
c. Ocean Heights
In dem Objekt „Ocean Heights” hat DDF 4 Wohnungen erworben. DAMAC hat es möglich gemacht, dass trotz Bauarbeiten eine Besichtigung sämtlicher Wohnungen des DDF durchgeführt werden konnte. Das Objekt befindet sich ohne Übertreibung in einer 1a-Lage mit Blick auf The Jumeirah Palm, Atlantis The Palm und teilweise Burj Al Arab sowie in unmittelbarer Nähe der Dubai Marina.
Für dieses Objekt ist eine Übergabe im November 2010 als realistisch anzusehen, auch wenn dann eventuell noch nicht alle Außenanlagen fertiggestellt sein sollten. Die 4 Wohnungen sind hochwertig und beeindrucken durch ihren Ausblick. Angeboten werden vergleichbare Wohnungen am Markt für Preise, die 10 bis 30% unter dem damaligen vertraglichen Kaufpreis liegen. Informationen über tatsächlich erfolgte Verkäufe liegen noch nicht vor.
Insgesamt besteht der Eindruck, dass dieses hochwertige Objekt in der Vermarktung keine größeren Probleme darstellen dürfte. Jedoch ist auch hier voraussichtlich keine kurzfristige verlustfreie Verwertung möglich, da sich der Immobilienmarkt längst nicht nachhaltig erholt hat.
 
d. Park Towers
Bei dem Objekt „Park Towers” im Dubai International Financial Centre (DIFC) haben sich deutliche Baufortschritte ergeben, die jedoch nur von außen besichtigt werden konnten. DAMAC konnte während unseres Aufenthalts leider keine kurzfristig Innenbesichtigung ermöglichen, da die Bauarbeiten dieses gerade nicht zuließen. Insoweit kann nur festgehalten werden, dass äußerliche Baufortschritte und -tätigkeiten sichtbar sind. Eine Übergabe dürfte daher wohl erst nach dem 1. Quartal 2011 in Betracht kommen.
 
e. Zusammenfassung
DAMAC befindet sich nach eigener Analyse und Darstellung wieder in einer Phase des Wachstums. Dieses ist sowohl durch die Bautätigkeiten bei zahllosen Projekten feststellbar als auch die gerade wieder stattfindende Ausweitung der eigenen Büroflächen. Mit DAMAC ist zumindest ein Vertragspartner vorhanden, der die Objekte auch tatsächlich fertigstellt und übergibt. Selbst kritisch gegenüber DAMAC eingestellte Marktteilnehmer anerkennen mittlerweile die positive Entwicklung bei DAMAC.
DAMAC zeigte sich wegen der Erfahrungen seit Ende 2008 (z.B. Nichtzahlung, Nichtabnahme, Untätigkeit, Desinteresse) in den Verhandlungen gegenüber DDF zunehmend aggressiv und unnachgiebig. Durch die persönlichen Gespräche in den letzten vier Monaten wurde jedoch eine Art Vertrauenspartnerschaft zwischen DDF und DAMAC aufgebaut. Diese Vertrauenspartnerschaft ist notwendig und aus Sicht des Liquidators unverzichtbar. DAMAC befindet sich wieder in einer Position der Stärke und könnte jederzeit die Abhängigkeit des DDF ausnutzen. Sicherlich hätte sich in 2009 noch ein anderes Bild von DAMAC ergeben und zu weiteren Zugeständnissen geführt.
Festzustellen ist jedenfalls, dass DAMAC sich an sämtliche wesentlichen Absprachen hält und nunmehr auch die physische und rechtliche Übergabe der Wohnungen ermöglicht. Nach Kenntnis und Recherche des Liquidators ist dieser Schritt für einen geschlossenen Immobilienfonds in Deutschland zumindest als sehr positiv zu werten. In den letzten Jahren hat kein in Deutschland von der BaFin zugelassener geschlossener Immobilienfonds in diesem Umfang physisch und rechtlich Immobilien in Dubai abgenommen. Den Anlegern steht damit unzweifelhaft ein Immobilienwert als Sicherheit zur Verfügung und nicht nur Bauträgerverträge.
 
f. Weiteres Vorgehen in Dubai
Unabhängig vom Ausgang des gerichtlichen Mediationsverfahrens (s.u. 2.) ist es erforderlich, dass die übernommenen Wohnungen vermarktet werden. Da ein Mietverhältnis für einen späteren Verkauf in Dubai kein materielles Hindernis darstellt, sollen und müssen die 32 Wohnungen in The Crescent unverzüglich vermietet werden. Die Verluste durch die fehlende Abnahme seit Anfang 2009 sind schon zu groß.
Es wurden und werden mehrere Makler um Abgabe eines Vermietungskonzepts gebeten. DAMAC hat auch angedeutet, dass einer ihrer Kunden Interesse an der gesamten Anmietung der 32 Wohnungen hätte. Von Vorteil wäre es, wenn ein Generalmieter die 32 Wohnungen im jetzigen Zustand übernehmen würde. Alternative Konzepte sehen zur Verbesserung der Vermietbarkeit eine (teure) Möblierung vor, die DDF jedoch nicht leisten kann. Diese Möglichkeiten werden im November 2010 weiter geprüft und sollen dann ab Anfang 2011 umgesetzt werden. Der durch den fast 2-jährigen Leerstand verursachte Zustand der Wohnungen lässt – ohne höhere Investitionen – eine frühere Nutzung gar nicht zu. Die rechtzeitige Abnahme Ende 2008 hätte mängelfreie und vermietbare Wohnungen gewährleistet. Durch die fast 2-jährige Nichtnutzung haben sich dann Mangelfolgeschäden (z.B. Wasserschäden, Schimmelbildung) ergeben. DAMAC ging dabei kein Risiko ein, da die Anzahlungen vereinnahmt waren und die 32 Verträge hätten – nahezu entschädigungslos – gekündigt werden können.
Die weiteren 37 Wohnungen sollen von November 2010 bis – hoffentlich – Ende März 2011 abgenommen werden. Auch hier sollte unverzüglich eine Vermietung begonnen werden, da sich weder DDF noch DDF II Leerstand ohne Einnahmen leisten können. Ein Verkauf einer vermieteten Wohnung ist in Dubai nicht mit materiellen Problemen verbunden.
 
g. Fotos
Sämtliche aktuellen vom Liquidator erstellten Objektfotos können in Kürze unter http://www.ddf-liquidationsverfahren.de eingesehen werden.
 
2. Gerichtliche Vergleichsverhandlungen zwischen DDF und DDF II am 13. Oktober 2010 vor dem Landgericht Köln
Unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters Dr. Reiprich fand am 13. Oktober 2010 vor dem Landgericht Köln die erst gerichtlich moderierte Vergleichsverhandlung zwischen DDF und DDF II statt.
Der Richter führte noch einmal kurz in den Sach- und Streitstand ein und wies auf die für beide Parteien bestehenden Prozessrisiken hin. Der Liquidator stellte ein mögliches Vergleichsszenario vor, wonach der Kaufvertrag als wirksam und noch erfüllbar (!) angesehen wird und DDF nun endlich die 69 (noch abzunehmenden) Wohnungen an DDF II überträgt. Aufgrund der nach Ansicht des Gerichts unstreitig an DDF II zu zahlenden Nutzungsentschädigung würde DDF einen noch zu verhandelnden Betrag an DDF II bezahlen bzw. Teile der noch an DAMAC zu entrichtenden Schlussraten nicht mehr bei DDF II einfordern.
Die Vertreter des DDF II konnten diesem Modell in Grundzügen folgen, sehen jedoch noch Unterschiede in der Höhe der von DDF an DDF II zu leistenden Zahlung.
Das Gericht schlug vor, dass die Verhandlung fortgesetzt werden sollen, wenn DDF II in der Lage ist, die genauen Zahlen vorzulegen.
Alternativ schlug DDF II vor, den Kaufvertrag rückabzuwickeln, d.h. DDF behält die 69 (noch abzunehmenden) Wohnungen und zahlt den Kaufpreis (zum Teil) an DDF II zurück. Mangels konkreter Zahlen konnte der Liquidator dem hier zunächst nur widersprechen.
DDF und DDF II verständigten sich darauf, zunächst die Vergleichsmöglichkeiten intern zu prüfen und zu besprechen und danach mit konkreten Zahlen zu belegen. Eine Fortsetzung der gerichtlich moderierten Vergleichsverhandlungen soll Mitte bis Ende November 2010 mit dem Richter erfolgen. Bis dahin sollen und wollen DDF und DDF II die Vergleichsmöglichkeiten konkretisieren.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass zwischen DDF und DDF II ernsthafte Vergleichsbemühung bestehen. Im Detail wird jedoch entscheidend sein, ob die finanziellen Leistungen an den jeweils anderen Fonds für die Anleger vertretbar und akzeptabel sein werden. Alle Beteiligten wollen dazu jetzt interne Vorgespräche führen und dann schnellstmöglich unter Moderation des Richters die Vergleichsverhandlungen fortsetzen. Sobald konkrete, d.h. mit Zahlen unterlegte, Vergleichsmodelle vorliegen, sollen diese den Anlegern präsentiert werden.
 
3. Klage des Treuhänders gegen die Beschlussfassung vom 01. September 2010 – Vergleichsverhandlungen zwischen Liquidator und Treuhänder am 6. Oktober 2010 in Düsseldorf zur Beilegung des Rechtsstreits
Die Treuhandkommanditistin IWuS hat vor dem Landgericht Berlin Klage auf Feststellung der Nichtigkeit sämtlicher im letzten Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse eingereicht.
Hintergrund ist, dass zwischen Liquidator und Treuhänder erhebliche Meinungsunterschiede hinsichtlich der rechtlichen Positionen im Rahmen der Stimmrechtsausübung durch den Treuhänder bestehen. Der Liquidator hatte die Stimmrechtsausübung des Treuhänders im letzten Umlaufverfahren nicht zugelassen, weil der Treuhänder auch das Stimmrecht für Treugeber ausübte, die ihre Stimmrechtsvollmacht nachweislich gegenüber dem Treuhänder widerrufen hatten. Der Treuhänder vertritt dazu einen konträren Rechtsstandpunkt und hatte gegen den letzten Umlaufbeschluss Anfechtungsklage vor dem Landgericht Berlin erhoben. Die gleiche Rechtsfrage wird allerdings schon in der Anfechtungsklage der Komplementärin quickfunds vor dem Landgericht Berlin (Az. 98 O 62/10) geklärt. Diesem Rechtsstreit ist der Treuhänder beigetreten, so dass seine Klage nicht mehr notwendig erscheint.
Im Anschluss an eine Veranstaltung des Anlegerforums vom 29. September 2010 und auf Anregung des Anlegerforums haben sich Liquidator und Treuhänder am 6. Oktober 2010 in Düsseldorf zu einem persönlichen Gespräch zusammen gefunden. Ziel war die Erörterung der offenen rechtlichen Themen und Findung eines praktikablen Vergleichs.
Zum Zwecke der Streitbeilegung fand am 6. Oktober 2010 ein persönliches Gespräch statt.
Das Protokoll aus Sicht des Liquidators sieht wie folgt aus:
„Dem Treuhänder wurden sämtliche Abstimmungszettel des letzten Umlaufverfahrens im Original zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Beanstandungen gab es lediglich hinsichtlich der Verwechslung von 10 Stimmen. Im Übrigen gab es keine Beanstandungen seitens des Treuhänders.
Liquidator und Treuhänder tauschten ihre unterschiedlichen Rechtsauffassungen hinsichtlich der Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts des Treuhänders aus. In rechtlicher Hinsicht wurde zwar keine Einigung erzielt, jedoch ein praktikabler Kompromiss gefunden. Bis auf weiteres wird der Liquidator die Stimmabgabe des Treuhänders für nicht teilnehmende Gesellschafter / Anleger werten, sofern diese nicht gegenüber dem Treuhänder ihre Stimmrechtsvollmacht widerrufen haben. Dem Treuhänder ist die notarielle Urkunde vom 27. Oktober 2009 bekannt, in welcher etwa 25% der Treugeber gegenüber dem Treuhänder ihre Stimmrechtsvollmacht widerrufen haben.
Liquidator und Treuhänder sind einig, dass sie dieses Prozedere ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bis auf weiteres durchführen werden. Jedoch ist noch ein Anfechtungsprozess vor dem Landgericht Berlin (Az. 98 O 62/10) anhängig, in welchem die Komplementärin quickfunds u.a. diese ungeklärte Rechtsfrage der Stimmrechtsausübung klären lässt.
Der Treuhänder wird die Anfechtungsklage gegen den letzten Umlaufbeschluss zurück nehmen. Der Liquidator wird den Beschlusspunkt 8 (Jahresabschlussprüfung) nicht umsetzen, da einzig bei diesem Beschlusspunkt die Wertung der Stimmen des Treuhänders relevant gewesen wäre. Im Übrigen stellen die Parteien fest, dass im vorliegenden Verfahren der Treuhänder möglicherweise 235 Stimmen nicht ausüben durfte.
Der Treuhänder fordert den Liquidator auf, die eingereichten Auslagenrechnungen des Treuhänder (u.a. für RA Dr. Wächter, RA Dr. Schleicher) freizugeben und zu bezahlen. Der Liquidator fordert den Treuhänder auf, das Guthaben auf dem noch bei IWuS befindlichen Treuhandkonto an DDF auszuzahlen. Der Liquidator erläutert, dass jede Zahlung des DDF durch den Mittelverwendungskontrolleur und den Liquidator geprüft und freigegeben werden muss. Daher muss erst eine Rückzahlung des Treuhandvermögens von IWuS an DDF erfolgen. Danach zahlt DDF nach Prüfung und Freigabe des Mittelverwendungskontrolleurs die notwendigen Auslagenrechnungen an IWuS.
Zur Vorbereitung des ersten gerichtlichen Vergleichstermins am 13. Oktober 2010 vor dem Landgericht Köln erläutert der Liquidator die möglichen Vergleichsszenarien und Prozessrisiken. Nach detaillierter Aufarbeitung der Historie stellen Liquidator und Treuhänder einvernehmlich fest, weiterhin gemeinsam an einem „Strang” zu ziehen und die Interessen der Anleger zu verfolgen. Gegenüber DAMAC ist eine gemeinsame Verhandlungslinie erforderlich und auch nunmehr vereinbart. In Eckpunkten wurde die Verhandlungsstrategie gegenüber DAMAC abgesteckt. Zwischen Liquidator und Treuhänder besteht Einigkeit, dass eine Übernahme der 69 Wohnungen von DAMAC ohne echte Alternative ist. Soweit Abschlusszahlungen zu leisten sind, wird DDF diese Zahlungen zunächst leisten.
Der Liquidator wird den Treuhänder über die Entwicklung der Vergleichsgespräche fortlaufend unterrichten. Der Treuhänder steht dem Liquidator in dieser Phase auch jederzeit für persönliche Gespräche zur Verfügung.
Liquidator und Treuhänder haben dieselbe Vorstellung von einer Vergleichslösung. Die finanziellen Vorstellungen sind auf Ebene des DDF identisch. Über die rechtliche Struktur eines möglichen Vergleichs werden noch weitere Abstimmungen notwendig werden.
Liquidator und Treuhänder werden sich am 3. November 2010 in Berlin wieder zu einer Abstimmung des weiteren Vorgehens persönlich treffen.”
Der Liquidator hatte dem Treuhänder eine Frist zur Rücknahme der Anfechtungsklage bis zum 26. Oktober 2010 gesetzt. Bis zum heutigen Tage hat der Treuhänder weder die Klage zurückgenommen noch dem Besprechungsprotokoll zugestimmt.
Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unterrichten.
 
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich dem Anlegerforum sowie dem DDF II für die konstruktiven Gespräche und Anregungen im Rahmen der Vergleichsfindung danken. Es werden jedoch noch erhebliche Anstrengungen erforderlich sein, um tatsächlich einen für alle DDF-Anleger tragfähigen Vergleich auszuhandeln.
Für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit bedanke ich mich und verbleibe
 
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -
 
Download:
Sachstandsbericht Oktober 2010

 

Treuhänder erhebt Klage gegen die Beschlussfassung vom 01.09.2010


Sehr geehrte Anleger,
mit Empörung und Unverständnis habe ich am 29.09.2010 das Schreiben der neuen Rechtsvertreter des Treuhänders, zur Kenntnis genommen, das ich Ihnen hiermit zur Kenntnis bringen möchte.
Wie Sie dem Schreiben der Rechtsanwälte Jung & Schleicher entnehmen können, haben diese nunmehr im Auftrag der IWuS vor dem Landgericht Berlin Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse eingereicht.
Dies steht konträr zur Aussage des Treuhänders vom 28.09.2010 auf einer Informationsveranstaltung des Anlegerforums, nach der bislang noch keine Anfechtungsklage bzgl. des letzten Umlaufverfahrens eingelegt wurde und konträr zur Ankündigung auf weitere (fondsinterne) Klagen zu verzichten.
Die nunmehr offensichtlich doch eingelegte Klage dürfte nach meiner Ansicht aber keinen Erfolg haben, da die im letzten Umlaufverfahren von mir nicht gewerteten Stimmen des Treuhänders (mit Ausnahme des Beschlusspunktes zu Ziff. 8) keine Auswirkung auf das Ergebnis des Umlaufverfahrens gehabt haben. Zudem hatte ich Herrn Geller am 28.09.2010 auf der Informationsveranstaltung zur Vermeidung weiterer Konfrontationen auch angeboten, dass ich zukünftig die Stimmabgaben der IWUS für diejenigen Treugeber, die nicht persönlich abstimmen, berücksichtigen werde, sofern IWuS mir mitteilt, welche Treugeber ihre Vollmacht bzw. Stimmrechtsermächtigung widerrufen haben. Dass auch die weiteren Einwendungen des Treuhänders gegen das Umlaufverfahren nicht Erfolg versprechend sind, hatten meine Rechtsberater der Kanzlei Jung & Schleicher bereits eingehend dargelegt.
Angesichts der eindeutigen Ergebnisse zu den einzelnen Punkten des Umlaufverfahrens stellt sich mir auch die Frage, ob der Geschäftsführer der IWuS hier noch im Interesse der Anleger handelt. Denn diese Klage wird abermals Kosten zu Lasten der Anleger des DDF auslösen, die sich – da ich den Umfang der Klageanträge noch nicht kenne – auf mindestens € 8.000,00 belaufen werden, bei Anfechtung mehrerer oder gar aller Beschlusspunkte aber auch schnell auf einen hohen fünfstelligen Betrag anwachsen können.
Diese Kosten summieren sich mit den bereits bis heute durch IWuS und ACCEPT zu Lasten des DDF verursachten Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf über € 1 Million. Was damit bisher erreicht wurde, ist bekannt.
Sobald mir die Klage zugestellt wurde, werde ich Sie an dieser Stelle hierüber informieren.
 
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -
 

 

Terminsbericht zur mündlichen Verhandlung am 22.09.2010


Terminsbericht zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Köln am 22.09.2010 in der Sache
Dubai Direkt Fonds GmbH & Co. KG i.L. (DDF)
./.
Dubai Direkt Fonds GmbH & Co. II KG (DDF II)
(Az. 91 O 75/09)
 
Am 22.09.2010 fand vor dem Landgericht Köln der Termin zur mündlichen Verhandlung über die Feststellungsklage zur Wirksamkeit des Verkaufs der 69 Bauträgerverträge/Wohnungen von DDF an DDF II sowie über die Widerklage des DDF II über die Rückzahlung des Kaufpreises i.H.v. € 25,2 Mio. nebst Zinsen statt.
Die Verhandlung wurde geleitet von dem VRLG Reiprich. Für die Klägerin (DDF) waren anwesend der Liquidator Dr. Julius F. Reiter sowie der Prozessbevollmächtigte der Klägerin, Rechtsanwalt Heiko Müller aus der Kanzlei Baum, Reiter & Collegen. Die Beklagte wurde vertreten durch die Rechtsanwälte Christian Slota und Florian Reisser aus der Kanzlei LKO Wahlen & Partner.
Das Gericht äußerte zunächst seine Verwunderung darüber, dass der ehemalige Prozessbevollmächtigte der Klägerin (Rechtsanwalt Dr. Wächter) im Klageantrag zu 1) die Feststellung der Wirksamkeit des Verkaufs für lediglich 17 der 69 Wohnungen beantragt, während er zugleich im Klageantrag zu 2) die Feststellung beantragt, dass die Klägerin nicht verpflichtet sei, an die Beklagte den Kaufpreis i.H.v. € 25,5 Mio. zurückzuzahlen. Mit dieser im Antrag zu 1) offensichtlich verfolgten Teilklage sei keine Kosteneinsparung verbunden, da mit dem Antrag zu 2) die gesamte Kaufpreiszahlung im Streit stünde. Insoweit sei an die Klägerin bereits eine Rechnung über eine Gerichtskostennachfestsetzung i.H.v. ca. € 230.000,00 unterwegs.
Der Vorsitzende führte sodann in den Sach- und Streitstand ein. Das Gericht stellte fest, dass den Gegenstand der Auseinandersetzung die Wirksamkeit und die noch Erfüllbarkeit des Abtretungsvertrag vom 14.05.2008 sowie das Transfer Agreements vom 23.07.2008 mit seinen beiden Zusatzvereinbarungen vom 10.09.2010 (Fristverlängerung) und vom 16.10.2010 (Aufhebung der Bedingung in Ziff. V des Transfer Agreement) sowie die Rücktrittserklärung des DDF II von Juni 2010 bilden.
Für das Gericht liegen die Kernprobleme in den Fragen
  • ob die in Ziff. V des Transfer Agreements des Vertrages festgelegte Bedingung der Zustimmung der DAMAC und insbesondere der unstreitig bis heute nicht vorliegenden Zustimmung des Master Developers wirksam ist und die vereinbarte Befristung wirksam aufgehoben wurde
  • ob deutsches Recht oder das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) Anwendung findet
  • wer im Innenverhältnis zwischen den Parteien für die an DAMAC zu zahlen Restraten aufkommen muss
  • ob DDF II wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten ist
 
Nach Ansicht des Gerichts kann es auf jeden Fall nicht richtig sein, dass DDF den Kaufpreis vereinnahmt hat und weiterhin die Wohnungen hält. Dieses würde auf jeden Fall zu einer Entschädigung des DDF II führen müssen.
 
Der Vorsitzende merkte an, dass das Verfahren erst ganz am Anfang stünde und noch weit von einer Entscheidung entfernt sei. Wenn das Verfahren durch Urteil entschieden werden müsste, wäre wahrscheinlich ein Rechtsgutachten über die Auslegung des Rechts der VAE einzuholen. Zudem wäre dann auch ein Weg durch die Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) wohl vorgezeichnet, so dass mit einer Verfahrensdauer von weiteren 5 Jahren zu rechnen sei.
Sodann stellte das Gericht nach seiner vorläufigen Ansicht die möglichen Folgen für DDF sowohl im Obsiegensfall als auch im Unterliegensfall wie folgt dar:
Szenario 1: DDF verliert die Klage nach 5 Jahren durch Urteil des BGH
In diesem Fall müsste DDF den erhaltenen Kaufpreis von € 25,2 Mio. an DDF II nebst Verzugszinsen zurückzahlen. Die Verzugszinsen bis heute belaufen sich auf ca. € 3.1 Mio.. Hinzukommen die Prozesszinsen, die sich bei der geschätzten Verfahrensdauer von 5 Jahren dann auf weitere ca. € 10 Mio. belaufen werden. Zudem hätte DDF die Kosten des Rechtstreits zu zahlen, die sich für alle drei Instanzen auf ca. € 2,7 Mio. belaufen werden. Damit beliefe sich das Prozessrisiko des DDF im Unterliegensfall auf ca. € 41 Mio.
Szenario 2: DDF gewinnt die Klage nach 5 Jahren durch Urteil des BGH
In diesem Fall müsste DDF II die Wohnungen abnehmen und DDF dürfte den erhaltenen Kaufpreis behalten. Allerdings hätte der DDF, da er sowohl im Besitz der Wohnung als auch im Besitz des Kaufpreises ist, an DDF II eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen, die das Gericht bis heute mit ca. € 3,5 Mio. bemisst und sie sich bei einer geschätzten Verfahrensdauer von 5 Jahren um weitere € 10 Mio. erhöhen werden. Hier müssten dann noch die ca. € 6 Mio. Restratenzahlung an DAMAC hinzugerechnet werden. Damit beliefe sich das Prozessrisiko des DDF selbst im Obsiegensfall noch auf ca. € 19,5 Mio.
Weiterhin stellte das Gericht fest, dass in dem Gesamtkomplex offensichtlich eine Vielzahl von Klagen zwischen den Parteien und weiteren Funktionsträgern geführt wurden bzw. noch geführt werden. Ebenso hat das Gericht zur Kenntnis genommen, dass das Landgericht Berlin bereits Anfang 2009 ein Mediationsverfahrens zur Lösung des Gesamtproblems vorgeschlagen hatte, das jedoch durch die Treuhandkommanditistin IWuS abgelehnt wurde.
Der Vorsitzende merkte an, dass sowohl dieses Klageverfahren als auch alle weiteren Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem DDF letztendlich nur auf Kosten der Anleger geführt werden und die Anleger zudem mit der Dauer des Verfahrens weiteres Geld verlieren werden. Vor diesem Hintergrund appellierte das Gericht eindringlich an die Parteien, kurzfristig eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Die Vertreter des DDF und des DDF II nehmen diesen Apell ernst und haben sich dahingehend verständigt, in Begleitung des Gerichts nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen. Hierzu lud der Vorsitzende die Vertreter beider Parteien für den 13.10.2010 in sein Amtszimmer ein, um zunächst die möglichen Eckpunkte einer einvernehmlichen Lösung zu erörtern.
Insgesamt machte das Gericht den Eindruck, dass es sich umfassend und tiefgehend in die Materie des Falles eingearbeitet hat. Da der Vorsitzende Richter der Handelskammer, der über genügend Erfahrung sowie Kompetenz verfügen dürfte, gewillt ist, die Parteien im Sinne der Anleger zu einer einvernehmlichen Lösung zu bewegen und dabei zu begleiten, kann m.E. auf ein Mediationsverfahren, dass mit weiteren Kosten verbunden wäre, verzichtet werden.
Über den Verlauf sowie die erzielten Ergebnisse der Vergleichsverhandlungen werde ich Sie Anlassbezogen informieren.
 
Düsseldorf, den 22.09.2010
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -

 

Protokoll des Umlaufverfahrens vom 09.08.2010 - 31.08.2010


Sehr geehrte Anleger,
nachdem am 31.08.2010 um 23:59 Uhr die Abstimmungsfrist des am 09.08.2010 eingeleiteten Umlaufverfahrens abgelaufen ist, steht zwischenzeitlich das Ergebnis der schriftlichen Abstimmung fest.
Mit dem anliegenden Protokoll gebe ich Ihnen das Ergebnis des Umlaufverfahrens gem. § 19 des Gesellschaftsvertrages bekannt.
Des Weiteren möchte ich mich bei allen Treugebern für die rege Teilnahme bedanken, die dazu geführt hat, dass eine Beteiligungsquote von knapp 80% aller Anleger erreicht wurde. Durch diese hohe Beteiligungsquote ist gewährleistet, dass die Ergebnisse in nahezu allen Abstimmungspunkten von der überwiegenden tatsächlichen Mehrheit aller Treugeber getragen werden.
Die gefassten Beschlüsse werde ich zeitnah umsetzen und Sie über die weitere Entwicklung der Liquidation auf dem Laufenden halten.
 
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator –
 

 

Stellungnahme des Anlegerforums DDF zum Umlaufverfahren August 2010


Hinweis des Liquidators:
Die nachfolgende Stellungnahme des Anlegerforums DDF vom 13.08.2010 stellt eine eigenständige Meinung der Mitglieder des Anlegerforums DDF dar und steht als gleichwertige - jedoch in Teilen unterschiedliche - Stellungnahme neben den bereits als Anlagen zum Umlaufverfahren beigefügten Stellungnahmen der IWuS vom 03.08.2010 (Anlage 2) und der IWuS vom 07.08.2010 (Anlage 2a), der quickfunds, vertreten durch LKO Wahlen & Partner, vom 07.08.2010 (Anlage 6) und der Aktionsgemeinschaft quickfunds vom 07.08.2010 (Anlage 7) sowie auch der Stellungnahme des Liquidators in den Erläuterungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten.
 
Offener Brief an alle Anleger des DDF
CUI BONO, wie der alte Lateiner sagt – oder: „Wem nützt es?”
 
Sehr geehrte Anleger in den Fonds DDF und DDF2,
alleine die Schreibweise irritiert! Wenn es eine Nr. 2 gibt, setzt dies eigentlich eine Nr. 1 voraus. Vielleicht war die auch mit verantwortlich für die Fehlbuchungen bei der Fa. Damac in Dubai?
Sie alle haben heute oder werden spätestens morgen ein sehr umfängliches Schreiben des Liquidators Dr. Reiter erhalten. Der Umfang von mehr als 60 Seiten gebietet uns, hier eine kürzere Stellungnahme zu schreiben, in der Hoffnung, daß diese noch gelesen und verstanden wird.
Es ist bei einer Publikumsgesellschaft, der wir nun einmal mit größten Hoffnungen beigetreten sind, unvermeidbar, daß Fragen und Abstimmungen von substantieller Art durch ein Umlaufverfahren (UV) geschehen müssen, ein Wesen, vielleicht auch ein kleiner Malus der Demokratie, dennoch, seien wir froh, daß wir in einer solchen leben!
Zum Umlaufverfahren:
Vorab stellen wir fest, daß der Liquidator in außerordentlich umfangreicher und informativer Art den Sachstandsbericht und das UV nebst Anlagen für alle Anleger im DDF vorbereitet hat. Besonders erwäh¬nens¬wert ist aus unserer Sicht, daß alle Parteien zu Wort kommen und die Möglichkeit haben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Wir halten die Darstellungen im Kern für sachlich und bitten Sie alle, sich die Zeit zu nehmen, diese sicher nicht ganz leicht verdauliche Kost zu lesen und ihre noch offenen Fragen ent¬weder an den Liquidator selbst oder die anderen Akteure zu richten.
Schon hier möchten wir unser Befremden darüber zum Ausdruck bringen, daß die Einlassungen von Herrn Fuchsgruber auf „rotem Papier” zugelassen wurden. Sein Beitrag wird deswegen nicht wichtiger! Ist dies eine versuchte Manipulation über die Farbenlehre? Hat er dies nötig? Warum lässt der Liquidator solcherlei zu? Nun zur Sache:
 
Zu Punkt 1 des UV:
Die Dramatik, die durch ein Schreiben der Fa. Damac eingetreten ist, lässt sich leider nicht leugnen. Uns sind mehrere „Verschwörungstheorien” zu Ohren gekommen, doch meinen wir nach gründlicher Über¬legung, diese lassen sich weder beweisen noch halten wir diese für entscheidend.
Wir hatten den Liquidator nach erster Kenntnis gebeten, den Termin des UV möglichst zu verschieben, da ein Teil Deutschlands noch bis mindestens Ende August Ferienzeit hat und deshalb evtl. gar nicht erreich¬bar ist. Die Frage stellte sich uns, wie geht man dann mit den nicht abgegebenen Stimmen um? Die gewünschte Terminverschiebung konnte leider nicht stattfinden. Als plausibler Grund wird das Schreiben der Fa. Damac angegeben, in dem diese nun erstaunlich kurzfristig nach zweijähriger Wartezeit die Zahlung der noch geschuldeten Restraten zuzüglich einer kräftigen Vertragsstrafe in Form von Verzugs¬zinsen verlangen - und dies bis Ende August. Ob es nun eine Drohgebärde ist oder nicht, wir stimmen dem Liquidator in diesem Punkte zu. Diese Restforderung für die Fertigstellung der 69 Objekte im DDF sollten gezahlt werden. Da anscheinend nur die Kassenlange des DDF diese Zahlung zulässt, bleibt wohl nichts anderes übrig als den Betrag aus dem Treuhandkonto des DDF zu zahlen. Allerdings, und hier haben wir eine klare Forderung eingebracht, natürlich nicht ohne Gegenleistung des DDF2.
Im Prinzip hätten wir uns gewünscht, daß angesichts der terminierten Forderungen der Fa. Damac das Umlaufverfahren auf die zwei wesentlichen Aspekte verkürzt würde:
  1. Übernimmt der DDF die Zahlung der Restrate?
  2. Welche Gegenleistung erbringt der DDF2 für dieses Entgegenkommen?
Warum kommen wir zu dieser Forderung? Wir meinen, wenn man die Drohung einer endgültigen Kündigung aller Verträge ernst nehmen muß – und wir tun dies, dann müssen beide Fonds überlegen, welchen Nutzen hätte man davon. Vermutlich keinen. Endlose Rechtsstreitigkeiten über die Verantwortlichkeit wären die Folge. Ob es sich anbietet, eine Rechtsstreitigkeit vor einem dubaianischen Gericht auszufechten, entzieht sich unserer Kenntnis. Allerdings meinen wir, und dies haben wir dem Liquidator in klaren Worten vermittelt, es kann nicht sein, daß der DDF, fernab jeder Klärung noch offener Rechtsstreitigkeiten, alleine eine Goodwill Aktion durchführt, hier 6-8 Millionen Euro in die Hand nimmt und damit erst einmal dafür sorgt, daß die Kündigungen für beide Fonds nicht ausgesprochen werden. Eine Rückforderung dieser vorgestreckten Summe versteht sich aus unserem Verständnis von selbst.
>> Wir empfehlen in diesem Punkt ein klares JA <<
Welche Gegenleistung erbringt der DDF2 hierfür? Bislang konnten wir noch nicht einmal den leisesten Hauch einer solchen vernehmen. Unsere Forderungen auf eine Transparenz und eine aktuelle Zahlen-Darbietung wurde und wird stets ignoriert!
 
Zu Punkt 2 des UV: entfällt
 
Zu Punkt 3 des UV:
Angesichts der juristischen Darlegungen und des erkennbaren Widerspruchs mit Bezug auf HGB § 155 ff. können wir, so wünschenswert natürlich eine Vorabausschüttung aus Sicht der Anleger wäre, nicht zustimmen.
>> Wir empfehlen in diesem Punkt mit NEIN zu stimmen <<
 
Zu Punkt 4 des UV:
>> Hier muß jeder Anleger selbst entscheiden. Wir können hierzu keine Empfehlung abgeben <<
 
Zu Punkt 5 des UV:
Nach gründlicher Überlegung und Studium der uns von den Fachleuten überlassenen - sich widersprechenden - Begründungen können wir hierzu keine Empfehlung abgeben.
>> Hier muß jeder Anleger selbst entscheiden. Wir können hierzu keine Empfehlung abgeben <<
 
Zu Punkt 6 des UV:
Eines müssen wir sehr deutlich zum Ausdruck zu bringen: Vom DDF2 – weder von quickfunds, noch von Herrn Fuchsgruber, seines Zeichens Vorsitzender der Aktionsgemeinschaft und Beirat der quickfunds, (nicht Anleger-Beirat!) haben wir bis heute auf unsere Auskunftsanfragen bzgl. der finanziellen Situation des Fonds eine Antwort erhalten! Erst die Fa. Damac stellt nun klar, welche offenen Forderungen an die beiden Fonds bestehen. Jetzt stellen wir das Ausmaß des Desasters fest! – DDF hat die 6 Mio. für die Restrate. Aber DDF2 hat die offenen knapp 28 Mio. nicht! – Raten wir doch gemeinsam auf welchem Geld der sog. „Sanierungsplan“ aufgebaut sein wird. Richtig! – Man will nur das Beste: das Geld der DDF-Anleger.
Wissend, daß unsere WebSite (www.ddf1.de) wohl auch von der Geschäftsleitung wie auch von Herrn Fuchsgruber zur Kenntnis genommen wird, erlauben wir uns an dieser Stelle die offene Frage an ihn und auch an die Geschäftsleitung des DDF2:
Sie wollen erneut einen Mediator engagieren, der die scheinbar verfahrene Situation, kurz vor dem nun seit mehr als 1¼ Jahren erwarteten Gerichtsverfahren in der Feststellungsklage vor dem LG Köln, in die Hand nehmen soll. Warum, fragen wir Sie. Es geht hier nicht um nachbarschaftliche Auseinandersetzungen über den Gartenzaun, es geht hier auch nicht um ein Scheidungsklage, die von Emotionen geprägt ist. Was also soll Ihrer Meinung nach die Einschaltung eines „Mediators” in dieser von Zahlen, Gesetzen und Fakten geprägten Thematik tun? Einen Vergleich herbeiführen? Wenn Sie dieses wollten, hätten wir uns mehr als eine halbe Million an Honoraren erspart und bei Vorlage eines vernünftigen Vorschlags sicher schon längst eine machbare Lösung gefunden.
Nein, es lag daran, daß Sie, selbst als Beirat der quickfunds, nicht dafür gesorgt haben, die Fakten auf den Tisch zu legen, die wahre Dimension der finanziellen Schieflage zuzugeben. Sie geben vor, es müsse eine „wirtschaftliche Lösung” für alle Anleger geben. Fragen Sie dabei auch nach den Anlegern, die im besten Glauben an die Seriosität der Firma quickfunds ausschließlich im Fonds DDF investiert haben. Wohl kaum, vielmehr wird von Ihnen die Situation genutzt, daß sehr viele Anleger in beiden Fonds investiert haben. Bis heute haben Sie es versäumt, klare Zahlen zu nennen! - Diesen Vorwurf können und wollen wir Ihnen nicht ersparen. Damit haben Sie das Wesentlichste, auf das es in einer geschäftlichen Partnerschaft ankommt verspielt, nämlich VERTRAUEN.
>> Wir empfehlen in diesem Punkte allen Anlegern im Fonds DDF ein klares NEIN <<
 
Zu Punkt 7 des UV:
Hierzu verweisen wir auf eine mehr als 20-seitige Ausarbeitung als gutachterliche Darstellung durch den RA Dr. Wächter aus dem Dezember 2008. Dort wurde eindeutig klar gestellt, daß die Zahlungen sich nur als Einmalzahlung verstehen und nicht, wie die Fa. quickfunds meint, nun auch noch trotz grandioser Fehlleistungen (für die Entlastung verweigert wurde!) für weitere Jahre nachgezahlt werden muß.
>> Wir empfehlen in diesem Falle mit NEIN abzustimmen <<
 
Zu Punkt 8 des UV:
Nach wie vor haben wir aufgrund gemachter Erfahrungen unsere größten Bedenken. Wir meinen, es kann nicht angehen, daß die quickfunds den Anlegern in den entscheidenden, nachvollziehbaren Themenfeldern wie einer Bilanz Rede und Antwort über mehr als eine angemessene Frist verweigert. Eine Firma, die nicht nur eine immense zeitliche Verzögerung in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Frist für die Offenlegung der Bilanzen und anderer wichtiger Berichte versäumt, dann auch noch nachgewiesenermaßen Buchungsfehler begeht, kann nicht unser Votum erhalten für eine Veröffentlichung ohne Prüfungsvermerk. Aus Kostengründen stimmen wir den Ausführungen des Liquidators zu.
>> Wir empfehlen in diesem Falle mit NEIN abzustimmen <<
 
Zu Punkt 9 des UV:
>> Wir können in diesem Falle keine Empfehlung abgeben <<
 
Zu Punkt 10 des UV:
Diesen Punkt, den der Treuhänder IWuS, Herr Geller, als zusätzlichen Beschlusspunkt eingebracht hat, unterstützen wir aus dem Grunde, daß hier noch einmal explizit vom Liquidator eine Gegenleistung des DDF2, der sich vertraglich zur Zahlung der Restrate verpflichtet hatte, eingeholt wird. Uns ist die Argumentation, daß der DDF2 nicht nur der Feststellungsklage entgegentritt, sondern darüber hinaus auch einen Rücktritt von dem Kaufvertrag nebst aller damit verbundenen Verpflichtungen geltend macht, bekannt.
>> Wir empfehlen in diesem Punkt mit JA zu stimmen <<
 
Zu Punkt 11 des UV:
Den Ausführungen des Liquidators, siehe auch Punkt 4, können wir uns anschließen. Eine von allen gewünschte Auszahlung kann aus rechtlichen Gründen so nicht stattfinden.
>> Wir empfehlen in diesem Falle mit NEIN abzustimmen <<
 
Zu Punkt 12 des UV:
Aus Sicht der Anleger, die auf diesen mehr emotionalen Punkt schon seitens der Aktionsgemeinschaft in einem vorhergehenden Umlaufverfahren hingewiesen worden waren und damit erreicht hatten, daß dem damals im Amte befindlichen Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur MVK mehr oder weniger das Vertrauen entzogen wurde, u.a. auch mit Hinweis auf fehlende Kontounterlagen und dergl. mehr, verstehen wir die eingereichte Beschlussfassung des Treuhänders Geller.
Die Anleger müssen selbst erkennen, was sich seither verbessert hat oder nicht, welche Transparenz sie wünschen, welche sie von wem bekommen oder eben nicht.
>> Wir können in diesem Falle keine Empfehlung abgeben <<
 
Zum Schluß stellen wir nochmals die Frage an die Geschäftsleitung d. DDF2 sowie an Herrn Fuchsgruber:
Was wollen Sie denn nun wirklich? Was soll der von Ihnen gewünschte Mediator erreichen? Nun wissen wir alle, daß der DDF2 wesentlich mehr Objekte eingekauft hatte, als ihm aufgrund seiner Liquidität möglich gewesen wäre. Dadurch entstand - auch in der Folge der Immobilienkrise - eine massive Schieflage und Liquiditätskrise beim DDF2. Seit mehr als einem Jahr wurde und wird den Anlegern mitgeteilt, es gäbe konstruktive Verhandlungen mit der Fa. Damac, alles sei im Lot, nur der „Staatsfeind Nr. 1” - der Treuhänder Geller - und seit Neuestem auch der von Ihnen per Gerichtsbeschluß eliminierte Anlegerbeirat des DDF (nun in der Nachfolge als Anlegerforum benannt) sei an der Misere Schuld!
Sagen Sie doch endlich, was Sie wirklich wollen. Der DDF2 hat Schulden in Höhe von ca. 28 Mio plus X - je nachdem, ob im Verhandlungswege die Fa. Damac auf ihre Forderung der Verzugszinsen verzichten wird. Im Klartext heißt dies, Sie brauchen/wollen das gesamte Geld des DDF, also 25 Mio!
Sagen Sie den Anlegern doch endlich, nachdem Sie scheinbar seit Monaten ein selbstgefertigtes „Sanierungskonzept” in der Schublade liegen haben (das außer den betroffenen Anlegern noch niemand zu Gesicht bekommen hat), wie dieses aussieht, welche Gegenleistungen Sie erbringen können und wollen. Vor allem machen Sie doch einmal, nun kurz vor der anstehenden Gerichtsverhandlung vor dem LG Köln klar, worin Ihre werthaltigen Besicherungen bestehen könnten.
Dann, meine Herren der Geschäftsleitung und Herr Fuchsgruber, könnte es, wie von Ihnen nun wieder ange¬mahnt, tatsächlich zügig vorangehen!
 
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ingo Ehm
Heinz Schmid
Thomas de Cruppe
 
 

 

Sachstandsbericht und Umlaufverfahren in der Zeit vom 09.08.2010 - 31.08.2010


Sehr geehrte Anleger,
im Folgenden möchte ich Ihnen in meiner Funktion als Liquidator der DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L. („DDF”) zunächst einen aktuellen Sachstandsbericht (Stand August 2010) über das laufende Liquidationsverfahren geben (hierzu unter I.) und Sie im Weiteren um Ausübung Ihres Stimmrechts im Umlaufverfahren (hierzu unter II.) bis zum
31.08.2010
bitten.
 
Wichtiger Hinweis:
Wegen der erheblichen Bedeutung des Umlaufverfahrens für das weitere Liquidationsverfahren bitte ich Sie, dieses Schreiben nebst sämtlichen gleichwertigen Anlagen sorgfältig zu lesen.
Zudem bitte ich jeden Treugeber an dieser für die Gesellschaft wichtigen Abstimmung teilzunehmen und den Stimmzettel – sei es auch nur durch Enthaltung bei dem einen oder anderen Beschlusspunkt – zurückzusenden!
 
I. Sachstandsbericht
1. Gespräche mit DAMAC und DDF II wegen Name-Change und Korrekturbuchungen und Abwendung der Kündigung der Bauträgerverträge
Die Gespräche mit DAMAC und DDF II konnten zwischenzeitlich erfolgreich fortgesetzt werden. Deren Ergebnisse stehen unmittelbar vor dem Abschluss.
So wurde zunächst zwischen DDF und DDF II eine Vereinbarung geschlossen, nach der die fälschlicher Weise auf DDF ausgestellten 162 (nicht 165!) Bauträgerverträge auf DDF II umgeschrieben werden sollen. DDF II wird DDF bedingungslos von jedem Schaden und jedem Verlust freistellen, der aus der Haftung aus den für DDF II gehaltenen Bauträgerverträgen gegenüber DAMAC oder Dritten resultieren kann. DAMAC hat sich mit Erklärung vom 29.07.2010 mit dem Vertrag zwischen DDF und DDF II einverstanden erklärt. Mit dieser Einverständniserklärung wird DAMAC DDF aus den 162 fälschlicher Weise auf DDF ausgestellten Bauträgerverträgen und der damit verbundenen Haftung entlassen und diese Verträge auf DDF II umschreiben. Damit konnte der sog. Name-Change als eine der entscheidenden Voraussetzungen für den Fortgang der Liquidation erfolgreich umgesetzt werden und das innerhalb von wenigen Monaten, wenn man bedenkt, dass die Beteiligten dies in den letzten zwei Jahren nicht zum Abschluss bringen konnten. Der Name-Change war aus rechtlicher Sicht u.a. auch deshalb erforderlich, um nicht in Dubai Transfergebühren in Höhe von bis 2% bezogen auf den ursprünglichen Kaufpreis auszulösen (Ersparnis von bis zu AED 5,9 Mio. bzw. ca. € 1,2 Mio.).
Darüber hinaus konnten die bei DAMAC fehlgebuchten Anzahlungen des DDF korrigiert werden. Wie sich aus den von IWuS überlassenen Unterlagen und aus dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO geprüften und testierten Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2007 sowie aus der Saldenbestätigung der DAMAC vom 11.05.2008 ergibt, hat IWuS als Mittelverwendungskontrolleurin und Treuhänderin des DDF Anzahlungen an DAMAC auf die 69 Bauträgerverträge i.H.v. insgesamt AED 69.583.000 geleistet. Von dieser Summe sind nach Angabe von DAMAC versehentlich AED 21.719.680 auf Verträge der DDF II gebucht worden.
DDF II hat Anzahlungen an DAMAC auf seine (vermeintlichen) Bauträgerverträge i.H.v. insgesamt AED 98.565.000 geleistet. Von dieser Summe sind nach Angaben von DAMAC versehentlich AED 11.620.701 auf Verträge der DDF gebucht worden.
Diese Fehlbuchungen sind von DAMAC bestätigt worden und werden insoweit korrigiert, dass der Saldo aus beiden Fehlbuchungen (AED 21.719.680 - AED 11.620.701 = AED 10.098.979) auf Verträge des DDF gutgeschrieben wird. Nach den Korrekturbuchungen bestehen somit bis zur Fertigstellung aller 69 Objekte des DDF noch offene Raten i.H.v. AED 29.003.572, was DAMAC ebenfalls bestätigt.
Infolge der Korrekturbuchung bei DAMAC sind dann die von DDF geleisteten Anzahlungen den 69 Bauträgerverträgen des DDF wieder zugeordnet.
DAMAC hat in dem letzten Gespräch vom 20.07.2010 sowohl mir als auch den Vertretern des DDF II unmissverständlich zu verstehen gegeben hat, dass DAMAC nunmehr ernsthaft die Option in Erwägung zieht, alle Bauträgerverträge beider Fonds aufgrund des in beiden Fonds bestehenden erheblichen Zahlungsverzugs aufzukündigen bzw. die bereits ausgesprochenen Kündigungen umzusetzen. Bis heute seien in Bezug auf die 69 Bauträgerverträge des DDF – auch nach Korrekturbuchungen – weitere AED 22.332.672 (ca. € 4,7 Mio.) fällig; nach Fertigstellung aller Objekte des DDF (Park Towers als letztes Objekt voraussichtlich Ende April 2011) erhöht sich dieser Betrag dann auf AED 29 Mio. (ca. € 6,1 Mio.). Zudem fordert DAMAC von DDF für den eingetretenen Zahlungsverzug eine Vertragsstrafe i.H.v. AED 9,5 Mio. (ca. € 2 Mio.).
Hinsichtlich der 162 Bauträgerverträge des DDF II seien zudem – ebenfalls nach Korrekturbuchung – weitere AED 104.447.359 (knapp € 22 Mio.) fällig. Auch hier kommen noch weitere Vertragsstrafen wegen des eingetretenen Verzuges hinzu. Diese 162 Bauträgerverträge und die daraus resultieren Risiken und Zahlungsverpflichtungen betreffen jedoch nach Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen nicht mehr unmittelbar DDF.
Nach Aussage von DAMAC habe man Verständnis dafür gehabt, dass die streitigen Rechtsverhältnisse zwischen DDF und DDF II in Deutschland zunächst geklärt werden müssen, ging aber davon aus, dass dieses infolge des Liquidatorenwechsels zeitnah erfolgen würde. Als wir DAMAC darüber aufklärten, dass zur Schaffung der Rechtssicherheit über die Frage der Wirksamkeit des Kaufvertrages und die Unwirksamkeit des erklärten Rücktritts beide Fondsgesellschaften derzeit vor dem Landgericht Köln einen Rechtsstreit führen, der sich bis zur Rechtskraft über die Instanzen noch 3 bis 4 Jahre hinziehen kann, erklärte DAMAC, dass man nicht gewillt sei, diese Zeit abzuwarten. Die von DDF und DDF II angedachte Treuhandlösung, nach der die 69 Objekte bis zur Klärung der Wirksamkeit des Kaufvertrages zunächst von mir treuhänderisch für beide Fondsgesellschaften gehalten werden, und die Mieteinnahmen zur Tilgung der Restverbindlichkeiten herangezogen werden, will DAMAC nicht mittragen, da die Mieteinnahmen nicht ausreichend seien, um die fälligen Zahlungen zeitnah auszugleichen. Aus Sicht von DAMAC ist DDF Vertragspartner der 69 Bauträgerverträge und hafte für die restlichen Ratenzahlungen, deren Ausgleich man jetzt kurzfristig erwarte.
Diese Haltung hat DAMAC mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 05.08.2010 (incl. beglaubigter Übersetzung) nochmals unterstrichen und fordert, dass DDF spätestens bis Ende August 2010 DAMAC gegenüber einen verbindlichen Zahlungsplan mit konkreten Zahlungsfristen hinsichtlich der 69 Bauträgerverträge unterbreitet.
Damit steht DDF jetzt vor der Wahl, entweder alle Objekte fertig stellen zu lassen und die noch offenen Raten i.H.v. € 6,1 Mio. zzgl. € 2 Mio. Verzugsstrafen – mithin € 8,1 Mio. – an DAMAC zu zahlen oder bei Nichtzahlung die Kündigung bzw. Abwicklung sämtlicher Verträge in Kauf zu nehmen. DAMAC gab hinsichtlich der letzten Variante zu verstehen, dass DAMAC nach Kündigung bzw. Abwicklung der Verträge die geleisteten Anzahlungen nicht zurückzahlen müsste, da eventuelle Ansprüche mit den Verzugsstrafen aufgerechnet werden könnten.
Mein Einwand, dass DAMAC infolge des in 2008 eingeführten Law No. 13 bei Kündigung der Verträge dem Käufer die Anzahlungen abzgl. 30% zurückzuzahlen habe, wurde von DAMAC mit der Begründung zurückgewiesen, dass dieses Gesetz erst für Verträge, die nach Einführung dieses Gesetzes in 2008 geschlossen wurden, greife. Wenn DDF dies anders sehen sollte, wäre dies vor einem Gericht in Dubai zu klären.
Konkret bedeutet dies, dass DAMAC bei Kündigung bzw. Abwicklung der Verträge wohl freiwillig keine Rückzahlungen tätigen wird. DDF müsste DAMAC dann in Dubai unter Berufung auf Law No. 13 auf Zahlung der mit diesem Gesetz vorgesehene Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen i.H.v. AED 69.583.000 abzgl. des gesetzlich vorgesehenen Einbehalts von 30% (= AED 20.874.900), im Ergebnis also AED 48.708.100 (entspricht heute ca. € 10,2 Mio.) verklagen. Wenn die Gerichte in Dubai Law No. 13 auch für Altverträge anwenden, bekäme DDF am Ende nach heutigem Umrechungskurs ca. € 10,2 Mio. zurück. Im ungünstigsten Fall besteht die Gefahr, dass DDF keine Zahlungen zurückverlangen kann.
Wenn parallel dazu die Feststellungsklage in Deutschland zu Lasten des DDF ausginge, also der Kaufvertrag unwirksam wäre, müsste DDF € 25,2 Mio. nebst Zinsen i.H.v. 8% über dem jeweiligen Basiszins an DDF II zurückzahlen. Im Ergebnis hätte DDF – je nach Ausgang des Klageverfahrens in Dubai – gegen DAMAC am Ende entweder noch € 10,2 Mio. oder € 0,00 zu beanspruchen.
Ginge die Feststellungsklage in Deutschland zu Gunsten des DDF aus, müsste DDF, um seiner Erfüllung aus dem Kaufvertrag nachzukommen, die Wohnungen bzw. Bauträgerverträge an DDF II übertragen. Dies wird aber infolge der Kündigung der Verträge durch DAMAC unmöglich sein. In diesem Fall stellt sich dann die Frage, wer die Unmöglichkeit zu vertreten hat und insoweit für den eingetretenen Schaden haftet. Die Klärung dieser Frage zieht dann zwangsläufig den nächsten langwierigen Rechtsstreit nach sich.
Vor diesem Hintergrund erscheint es mir – auch zur Vermeidung eines weitergehenden Schadens – sinnvoll, die Bauraten hinsichtlich der 69 Objekte des DDF bis zur Fertigstellung zu zahlen. Bei Fertigstellung aller 69 Wohnungen dürfte ein Vermögenswert von ca. € 15 - 18 Mio. verbleiben, den ich aber bislang nicht gutachterlich habe feststellen lassen. Bei meinen Berechnungen habe ich aber einen Quadratmeterpreis von € 2.000 – 2.400 unterstellt, wobei der Durchschnittpreis nach mir vorliegenden Studien derzeit bei ca. € 2.200 / qm liegen soll.
Im Vergleich zu einer Rückzahlung von DAMAC bei Kündigung von entweder € 0,00 oder nach langem Rechtsstreit von € 10,2 Mio. erscheint es mir wirtschaftlicher und risikoärmer, die € 6,1 Mio. bis zur Fertigstellung zu zahlen und DAMAC im Wege der Verhandlungen zu dem Verzicht auf die Verzugsstrafen zu bewegen.
DAMAC sagte zu, die 69 Verträge des DDF nicht zu kündigen bzw. abzuwickeln, wenn zeitnah ein wesentlicher Betrag auf die Rückstände gezahlt würde, was ich vorsorglich in Aussicht gestellt habe.
DAMAC hat mit Schreiben vom 05.08.2010 (Anlage 1) noch einmal klargestellt, dass DDF nicht mehr für die 162 Bauträgerverträge des DDF II haftet. Die Ausführungen aus Seite 2 des Schreibens vom 05.08.2010 beziehen auf mögliche (weitergehende) Zugeständnisse seitens DAMAC in Bezug auf bereits verwirkte Vertragsstrafen. Die Enthaftung des DDF in Bezug auf die 162 Bauträgerverträge des DDF II ist endgültig und vorbehaltlos. Die entgegenstehenden Ausführungen der Treuhänderin in Ihrer Stellungnahme vom 07.08.2010 sind insoweit unzutreffend.
 
2. Stand der Klageverfahren
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Überblick über den Stand der aktuellen Klageverfahren geben:
 
a) Klageverfahren gegen quickfunds Vertriebsgesellschaft mbH wegen Rückzahlung überzahlter Vertriebsgebühren
Wie ich Ihnen bereits im letzten Sachstandsbericht mitteilte, wurde die quickfunds Vertriebsgesellschaft mbH mit Urteil des Landgerichts Köln vom 29.10.09 (Az. 22 O 248/09) zur Rückzahlung überzahlter Vertriebsgebühren i.H.v. 757.400,00 € an die DDF verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte die quickfunds Vertriebsgesellschaft mbH Berufung bei dem OLG Köln eingelegt. Nach einem Hinweisbeschluss des OLG Köln (§ 522 ZPO) hat die quickfunds Vertriebsgesellschaft mbH die Berufung mittlerweile zurückgenommen. Damit ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig geworden. Die Beitreibung der ausgeurteilten Klageforderung läuft derzeit.
 
b) Dr. Targan verklagt DDF auf Honorarzahlung
Herr Dr. Targan hat am 11.06.2010 Klage vor dem Landgericht Hamburg (Az. 322 O 190/10) gegen DDF wegen seiner Honorarforderung über vermeintlich € 61.607,10 eingereicht. Hintergrund der Honorarklage ist, dass Dr. Targan infolge der Gesellschafterbeschlüsse vom 03.03.2009 eine gewisse Tätigkeit entfaltet hat. Allerdings besteht zwischen Dr. Targan und DDF unstreitig keine Vergütungsvereinbarung. Herr Dr. Targan hatte DDF für seine Tätigkeit im Jahr 2009 ein Honorar i.H.v. € 46.205,32 sowie für seine Tätigkeit von Januar bis April 2010 ein Honorar i.H.v. € 15.401,78 in Rechnung gestellt. Er vertritt die Auffassung, dass ihm ein Honorar in derselben Höhe wie der bisherigen Mittelverwendungskontrolleurin IWuS zustünde.
Da Dr. Targan jedoch infolge der Gesellschafterbeschlüsse vom 03.03.2009 nicht die Aufgabe als Mittelverwendungskontrolleur übertragen wurde, sondern sich seine Tätigkeit ausschließlich auf die Ausübung von Zustimmungsvorbehalten beschränkte, dürfte sich eine analoge Heranziehung der Vergütungsregelung mit dem damaligen Mittelverwendungskontrolleur verbieten. Nach meiner Ansicht steht Herrn Dr. Targan für lediglich die übliche Vergütung zu, die sich nach dem tatsächlichen Aufwand und den hierfür üblichen Honorarstundensatz zu richten hat. Da eine einvernehmliche Lösung mit Herrn Dr. Targan nicht herbeizuführen war, er vielmehr auf eine Vergütung entsprechend dem damaligen Mittelverwendungskontrolleur besteht, ist die Vergütungsfrage nunmehr gerichtlich zu klären. Über den Ausgang des Verfahrens werde ich Sie nach Abschluss informieren.
 
c) Anfechtungsklage der quickfunds gegen den im Umlaufverfahren vom 08.07.2009 bis 24.07.2009 gefassten Beschluss
Die quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH hat in ihrer Funktion als Komplementärin den im Umlaufverfahren vom 08.07.2009 bis 24.07.2009 gefassten Beschluss betreffend die Vorabausschüttung des Liquidationsguthabens an die Anleger und die Installation des Anlegerbeirats angefochten.
Mit Urteil vom 10.06.2010 (Az. 8 O 621/09) hat das Landgericht Berlin der Klage vollumfänglich stattgegeben mit der Begründung, dass die Gesellschafter über den Abstimmungsgegenstand getäuscht wurden und den Gesellschaftern darüber hinaus nicht ermöglicht wurde, ihrer Pflicht auf Rücksichtnahme auf die Belange der Komplementär-GmbH, der Klägerin, nachzukommen bzw. wurden hiervon nicht unterrichtet. Im Übrigen hat das Gericht festgestellt, dass das Protokoll über das Ergebnis des Gesellschafterbeschlusses bisher nicht an die Gesellschafter verschickt wurde. Das Gericht hält den Beschluss für mangelhaft und hat ihn daher für nichtig erklärt.
Gegen dieses Urteil hat der Liquidator kein Rechtsmittel eingelegt, da dieses keine Erfolgsaussichten versprach. Zudem erachte ich als Liquidator bekanntlich die Auffassung, dass eine Vorabausschüttung auf den Liquidationsenderlös derzeit wegen der streitigen Frage über die Wirksamkeit des Kaufvertrages wegen der Vorschrift des § 155 HGB nicht erfolgen kann. Dieses hat auch das Landgericht Berlin in seinem Urteil so festgestellt (s. dazu unten II.3. und II.11.).
 
d) Anfechtungsklage der quickfunds gegen den Umlaufbeschluss vom 14.06.2010
Die quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH hat in ihrer Funktion als Komplementärin den (letzten) Gesellschafterbeschluss vom 14.06.2010 hinsichtlich der Stimmrechtsausübung der IWuS für Treugeber, die sich nicht aktiv an der Abstimmung beteiligt haben, angefochten. Die Klage wurde vorab dem Liquidator zur Kenntnis gebracht.
Aufgrund der Klage und der Antragstellung durch die Aktionsgemeinschaft Quickfunds unter Vorlage der Stimmrechtsvollmachten sah sich der Liquidator veranlasst, die bisherigen Stimmrechtsausübungen noch einmal zu untersuchen. Die Treuhandkommanditistin IWuS hat im letzten Umlaufverfahren Stimmrechte für „alle, nicht anwesende oder durch Dritte vertretene Treugeber” ausgeübt. IWuS hat jedoch im Rahmen der Abstimmung keine namentliche Benennung der Treugeber vorgenommen, die ihre Stimmrechtsvollmacht gegenüber IWuS widerrufen haben. Die Treugeber, die die Stimmrechtsvollmacht gegenüber der IWuS widerrufen haben, sind IWuS seit Oktober 2009 bekannt. In der notariellen Auszählung der Stimmen im Umlaufverfahren vom 22.10.2009 war neben dem Notar auch ein Rechtsvertreter der IWuS zugegen und konnte Einsicht in den Widerruf der Stimmrechtsvollmachten (Anlage 3 zu UR 1374/2009 des Notars Dirk Höfinghoff, Siegburg) nehmen. Diese Kenntnis wird IWuS zugerechnet. Eine verwertbare Liste derjenigen Treugeber, die ihre Stimmrechtsvollmacht gegenüber IWuS widerrufen haben, ist dem Liquidator erst im Juli 2010 nebst Nachweisen überlassen worden.
Aus Vorsichtsgründen werde ich in dem aktuellen Umlaufverfahren die Stimmabgaben der IWuS als Treuhandkommanditistin im Einzelfall nur werten, wenn IWuS eine dieses Umlaufverfahren betreffende Weisung des jeweiligen – namentlich zu benennenden – Treugebers darlegt.
 
e) Stand der Feststellungsklage vor dem Landgericht Köln
Das Landgericht Köln hat die mündliche Verhandlung über die Feststellungsklage des DDF, mit der die Wirksamkeit des Verkaufs der 69 Bauträgerverträge von DDF an DDF II rechtsverbindlich geklärt werden soll, nunmehr auf den 22.09.2010 terminiert.
DDF II hat am 11.06.2010 ausdrücklich den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und fordert über deren Anwälte von DDF die Rückzahlung des Kaufpreises über € 25,5 Mio. Die Rücktrittserklärung sowie die erneute Rückforderung des vollständigen Kaufpreises haben es erforderlich gemacht, die Feststellungsklage dahingehend zu erweitern, dass DDF neben der Wirksamkeit des Kaufvertrages nunmehr auch die Unwirksamkeit des erklärten Rücktritts und damit das Nichtbestehen des Rückforderungsbetrages geklärt wissen muss. Denn selbst wenn der Kaufvertrag wirksam wäre, könnte sich DDF II weiterhin auf den erklärten Rücktritt berufen, da die Bauträgerverträge bis heute bekanntlich nicht von DDF auf DDF II übertragen werden konnten.
 
Die Treuhandkommanditistin IWuS hat zu dem vorstehenden Sachstandsbericht mit E-Mail-Schreiben vom 07.08.2010 Stellung genommen. Auf diese Stellungnahme in Anlage 2a weise ich ausdrücklich hin.
 
II. Umlaufverfahren
In der Anlage finden Sie die Beschlussvorlage (Stimmzettel) über die nach den Regelungen des § 19 des Gesellschaftsvertrages im Umlaufverfahren entschieden werden soll.
Im Einzelnen geht es um folgende Beschlussfassungen:
  1. Zustimmung zur Zahlung der restlichen Raten aus den 69 Bauträgerverträgen an DAMAC bis zu einem Betrag von AED 29.003.572 zuzüglich eventueller Verzugszinsen und Vertragsstrafen bis zu einem Betrag von AED 9.500.000.
  2. ENTFÄLLT
  3. Abstimmung über den Antrag der Treuhandkommanditistin IWuS gemäß Beschlussvorschlag 1 vom 03.08.2010 über die Zahlung von ca. 6 Mio. € an DAMAC, Verhandlungen mit DAMAC über den Verzicht bzw. die Redzuzierung der Vertragsstrafen, Ausschüttung des DDF-Vermögens nach Abzug der offenen Raten und sonstigen Verbindlichkeiten, Aufforderung des DDF II zur Abnahme der fertigen Wohnungen Zug um Zug gegen Erstattung der vorgestreckten offenen Raten bzw. Verkauf aller 69 Wohnungen durch DDF an Dritte, Einbehalt der vorgestreckten Raten und Auskehr des verbleibenden Erlöses an DDF II nach Verkauf.
  4. Abstimmung über den Antrag der Treuhandkommanditistin IWuS gemäß Beschlussvorschlag 2 vom 03.08.2010 über Aufnahme von unverzüglichen Verhandlungen zwischen dem Liquidator und DDF II, mit dem Ziel, dass jedem DDF-Anleger die Möglichkeit eingeräumt wird, sich an der Sanierung des DDF II in der Weise zu beteiligen, dass denjenigen Anlegern, die auf Teile ihrer DDF-Ausschüttung vorübergehend oder endgültig zu Gunsten von DDF verzichten, von DDF II einen Gegenwert eingeräumt bekommen.
  5. Abstimmung über den Antrag der Treuhandkommanditistin IWuS gemäß Beschlussvorschlag 3 vom 03.08.2010 über die Änderung des Gesellschaftsvertrages (§ 3 Satz 2) hinsichtlich des Geschäftsjahres (1. Oktober bis 30. September)
  6. Abstimmung über den Antrag von 278 Gesellschaftern, vertreten durch die Aktionsgemeinschaft Quickfunds, die 28% der Stimmanteile vertreten, zur Überleitung des Verfahrens vor dem Landgericht Köln in ein Mediationsverfahren, hilfsweise Ruhendstellung des Verfahrens und Aufnahme außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen mit DDF II.
  7. Abstimmung über den Antrag der Quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH als Komplementärin und ehemalige Geschäftsführerin der Dubai Direkt Fonds GmbH & Co. KG über die Änderung bzw. Klarstellung des § 16 a und § 16 b des Gesellschaftsvertrages.
  8. Änderung des § 17 des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Entbehrlichkeit der freiwilligen Prüfung des Jahresabschlusses
  9. Zustimmung zu der mit Herrn Dr. Reiter als Liquidator der Dubai Direkt Fonds GmbH & Co. KG i.L. geschlossene Auftrags- und Vergütungsvereinbarung.
  10. Abstimmung über den Antrag der Treuhandkommanditistin IWuS den Liquidator anzuweisen, einen verbindlichen, unter keinerlei einschränkenden Bedingungen seitens DAMAC stehenden Vertrag zur vollständigen Entlassung des DDF aus allen Verpflichtungen aus den 165/162 Verträgen zu verhandeln und abzuschließen. Für den Fall, dass DAMAC hierzu nicht bereit ist, ohne dass DDF die Bezahlung von offenen Bauraten übernimmt, wird der Liquidator angewiesen, hierüber unter keinerlei einschränkenden Bedingungen seitens der Vertragsgegner stehende Verträge mit DAMAC und mit DDF II abzuschließen. Gegenüber DAMAC ist der Zahlungsbetrag auf die offenen Bauraten von 29 Mio. AED begrenzt, die Bezahlung von Vertragsstrafen und Zinsen ist ausgeschlossen. Gegenüber DDF II ist zu vereinbaren, dass DDF die Zahlungen lediglich darlehensweise vorstreckt und sich DDF II verpflichtet, die Zahlungen bei Übergabe der Wohnungen (oder Verträge) an DDF Zug um Zug gegen Übergabe der Wohnungen zurückzuzahlen. Im Zusammenhang mit der Vereinbarung mit DDF II hat der Liquidator die Sanierungsfähigkeit und die Tragfähigkeit eines von DDF II vorzulegenden Sanierungskonzeptes zu prüfen und den Anleger gegenüber auf seiner Webseite zu dokumentieren.
  11. Abstimmung über den Antrag der Treuhandkommanditistin IWuS den Liquidator anzuweisen, im Falle des erstinstanzlichen Obsiegens in der Feststellungsklage des DDF vor dem LG Köln einen Vorschuss auf die Endverteilung das Vermögen des DDF in Höhe von 110% der Einlagen zu leisten. Die Restzahlung erfolgt bei Abschluss der Liquidation des DDF.
  12. Abstimmung über den Antrag der Treuhandkommanditistin IWuS den Liquidator anzuweisen, ab sofort sämtliche Kontoauszüge des für DDF geführten Kontos beim Bankhaus Lampe, sämtliche DDF betreffende Gerichtsurteile, sämtliche Schreiben von Gesellschaftern an den Liquidator und umgekehrt und sämtliche Verträge mit beauftragten Dienstleistern in einem nur den Anlegern und Gesellschaftern des DDF zugänglich zu machenden Bereich auf der Internet-Webseite www.ddf-liquidationsverfahren.de offen zu legen.
 
Zu den vorgenanten Beschlusspunkten möchte ich Ihnen folgende Erläuterungen geben:
 
1. Zustimmung zur Zahlung der restlichen Raten aus den 69 Bauträgerverträgen an DAMAC
Wie bereits oben im Sachstandsbericht unter I.1. dargelegt, hat DAMAC unmissverständlich zu verstehen gegeben hat, dass DAMAC ernsthaft die Option in Erwägung zieht, alle Bauträgerverträge beider Fonds aufgrund des in beiden Fonds bestehenden erheblichen Zahlungsverzugs aufzukündigen bzw. ausgesprochene Kündigungen nunmehr umzusetzen. Bis heute seien – auch nach Korrekturbuchungen – weitere AED 22.332.672 (ca. € 4,7 Mio.) fällig; nach Fertigstellung aller Objekte des DDF (Park Towers als letztes Objekt voraussichtlich Ende April 2011) erhöht sich dieser Betrag dann auf AED 29 Mio. (ca. € 6,1 Mio.).
DDF kann jetzt entweder alle Objekte fertig stellen lassen und die noch offenen Raten i.H.v. AED 29 Mio. zzgl. evt. noch zu verhandelnder AED 9,5 Mio Verzugsstrafen – mithin bis zu max. AED 38,5 Mio. – an DAMAC zahlen oder bei Nichtzahlung die Kündigung bzw. Abwicklung sämtlicher Verträge in Kauf nehmen. DAMAC gab hinsichtlich der letzten Variante zu verstehen, dass DAMAC nach Kündigung bzw. Abwicklung der Verträge die geleisteten Anzahlungen nicht zurückzahlen müsste, da eventuelle Ansprüche mit den Verzugsstrafen aufgerechnet werden könnten.
Vor diesem Hintergrund erscheint es mir – auch zur Vermeidung eines weitergehenden Schadens – sinnvoll, die Bauraten zzgl. evt. Vertragsstrafen hinsichtlich der 69 Objekte des DDF bis zur Fertigstellung zu zahlen. Im Vergleich zu einer Rückzahlung von DAMAC bei Kündigung von entweder € 0,00 oder nach langem Rechtsstreit von € 10,2 Mio. erscheint es mir effizienter und deutlich risikoärmer, die AED 29 Mio. bis zur Fertigstellung zu zahlen und DAMAC im Wege der Verhandlungen zu dem Verzicht auf die Verzugsstrafen zu bewegen.
Daher empfehle ich, mit JA zu stimmen.
Auf die abweichende Stellungnahme seitens IWuS in Anlage 2a weise ich hin.
 
2. Geltendmachung evt. Verzugszinsen und Vertragsstrafen
Dieser Abstimmungspunkt entfällt auf Vorschlag der Treuhandkommanditistin. Aus Gründen der Gliederung und Übersichtlichkeit bleibt dieser Gliederungspunkt bestehen, da sich die Stellungnahmen auf die ursprüngliche Gliederung beziehen.
 
3. Antrag IWuS per E-Mail vom 03.08.2010
Zur Begründung verweise ich auf das als Anlage 2 beigefügte E-Mail Schreiben der Treuhänderin vom 03.08.2010.
Der Liquidator nimmt dazu wie folgt Stellung:
Sämtliche Beschlussanträge der Treuhandkommanditistin IWuS setzen voraus, dass der Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln (Az. 91 O 75/09) über die Wirksamkeit der Kaufverträge vom 14.5./23.7.2008 zwischen DDF und DDF II fortgesetzt wird und über alle Instanzen zugunsten des DDF ausgeht.
In wesentlichen Teilen entspricht der Beschlussvorschlag bereits den Handlungen und Vorbereitungen des Liquidators (s. oben Sachstandsbericht zu I.1.). Eine Vorabausschüttung des Vermögens des DDF kann jedoch bereits aus rechtlichen Gründen nicht vorgenommen werden, da die Ausschüttungssperre des § 155 Abs. 2 HGB – nicht zuletzt aufgrund des Rechtsstreits vor dem Landgericht Köln (Az. 91 O 75/09) – greift. Dieses wäre die Aufforderung an den Liquidator, eine rechtswidrige Handlung bzw. Rechtsbruch zu begehen.
Im Übrigen bestehen auch für sämtliche Treugeber/Anleger Treuepflichten gegenüber der Komplementärin. Diese Treuepflicht hat das Landgericht Berlin im Urteil vom 10.06.2010 (Az. 8 O 621/09) deutlich festgestellt und den ursprünglich im Umlaufverfahren vom 08. bis 24.07.2009 gefassten Ausschüttungsbeschluss für nichtig erklärt.
Dazu heißt es im Urteil auf Seite 6 wörtlich:
2.
Überdies wurde den Anlegern nicht ermöglich, ihrer Pflicht auf Rücksichtnahme auf die Belange der Komplementär-GmbH, der Klägerin, nachzukommen bzw. wurden sie davon nicht unterrichtet.

Vorliegend würde ein Großteil der Liquidität der Gesellschaft an die Anleger ausgeschüttet werden. Die Klägerin als persönlich haftendee Gesellschafterin hätte aber weiter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Die Gesellschaft wäre im Falle der Ausschüttung und einer anschließenden Rückabwicklickung des Kaufvertrages über die 69 Wohnungen nicht in der Lage, den Kaufpreis zurückzuzahlen. Damit wäre die Klägerin als persönlich haftende Gesellschfterin einer Forderung in Höhe von 25 Millionen Euro ausgesetzt. Dieser Umstand und die Pflicht zur Rücksichtnahme ist den Gesellschaftfern im Rahmen eines Umlaufverfahrens nicht mitgeteilt worden.
Aufgrund dieser eindeutigen Entscheidung des Landgerichts Berlin ist zu erwarten, dass ein solcher Beschluss wiederum angefochten würde.
Auch dürfte DDF nicht die Wohnungen an Dritte verkaufen, da diese bereits an DDF II verkauft sind. DDF dürfte die Wohnungen nur dann verkaufen, wenn der Prozess vor dem Landgericht Köln (Az. 91 O 75/09) zugunsten des DDF II ausginge und die Kaufverträge für unwirksam bzw. undurchführbar erklärt würden. Dieses Ergebnis kann der DDF nicht ernsthaft anstreben und würde der o.g. Prämisse der Treuhandkommanditistin, dass DDF die Rechtsstreitigkeiten über alle Instanzen gewinnt, widersprechen.
Ein Verkauf an Dritte wäre nur mit Zustimmung des DDF II möglich. Dieses setzt jedoch eine vorherige Einigung mit DDF II voraus. DDF II lehnt eine solche Einigung ohne Vereinbarung einer Gesamtlösung derzeit strikt ab.
Daher empfehle ich, hier mit NEIN zu stimmen.
Auf die Stellungnahme seitens quickfunds in Anlage 6 weise ich hin.
 
4. Antrag IWuS per E-Mail vom 03.08.2010
Zur Begründung verweise ich auf das als Anlage 2 beigefügte E-Mail Schreiben der Treuhänderin vom 03.08.2010.
Der Liquidator nimmt dazu wie folgt Stellung:
Der Liquidator könnte diesen Beschlussantrag zwar sinngemäß unterstützen, könnte jedoch nicht die individuelle Verhandlung eines jeden Einzelnen Anlegers mit DDF II führen. Daher hält der Liquidator den Beschlussantrag für nicht erforderlich, da er die individuellen Verhandlungen gar nicht führen kann. Es dürfte im Übrigen unwahrscheinlich sein, dass DDF II sich auf Verhandlungen einließe, ohne dass vorher eine Gesamtlösung mit DDF verhandelt wurde.
Eine Beschlussempfehlung wird nicht abgegeben.
Auf die Stellungnahme seitens quickfunds in Anlage 6 weise ich hin.
 
5. Antrag der IWuS auf Änderung des § 3 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages
Zur Begründung verweise ich auf das als Anlage 2 beigefügte E-Mail Schreiben der Treuhänderin vom 03.08.2010.
Der Liquidator nimmt dazu wie folgt Stellung:
Der vermeintliche Jahresabschlussstichtag 30.09. geht auf die Veranlassung der ACCEPT zurück. Eine Kostenersparnis kann nicht mehr erzielt werden, da bereits die vermeintlichen Jahresabschlüsse 30.09.2008 und 30.09.2009 bereits fehlerhaft erstellt und geprüft wurden. Es liegt weder ein ordnungsgemäßer Gesellschafterbeschluss zur Änderung des Geschäftsjahres vor noch wurde die zwingend notwendige Zustimmung des zuständigen Finanzamtes eingeholt. ACCEPT und IWuS haben sich hierbei eigenmächtig über die Regelung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Satz 2 hinweggesetzt. Eine rückwirkende Änderung des Geschäftsjahres ist weder handels- noch steuerrechtlich zulässig, so dass die Jahresabschlüsse zum 31.12.2008 und 31.12.2009 ohnehin noch erstellt werden müssen. Um jedoch hier unnötige Kosten für die freiwillige Prüfung zu vermeiden, wird unter Beschlusspunkt 8 der Verzicht auf die Jahresabschlussprüfung gesondert beschlossen.
Der DDF stellte seinen Jahresabschluss ursprünglich auf den gesetzlichen Stichtag, den 31.12. eines Jahres auf. Dies ist für den DDF korrekterweise jeweils zum 31.12.2006 und 31.12.2007 auch geschehen.
Der ehemalige Liquidator ist jedoch davon ausgegangen, dass sich mit dem Liquidationsbeschluss per 30.09.2008 auch der Stichtag geändert hat, auf den der Fonds seinen Jahresabschluss aufzustellen hat. Er beabsichtigte, Jahresabschlüsse ab dem 30.09.2008 jeweils auf den 30.09. eines Jahres aufzustellen.
Wir vertreten hier eine andere Auffassung, auch wenn die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO das Vorgehen des vorherigen Liquidators ursprünglich akzeptiert hatte.
Handelsrecht:
Die nach HGB notwendige Liquidationseröffnungsbilanz bei einer Kommanditgesellschaft dient lediglich als „internes Rechenwerk”. Die externe Rechnungslegung, also die handelsrechtlichen Regelungen für die Jahresabschlusserstellung, wird dabei nicht berührt. Da weder im Gesellschaftsvertrag des DDF noch in einem Gesellschafterbeschluss des DDF etwas anderes geregelt ist, bleibt das Geschäftsjahr auch nach der Beschlussfassung über die Liquidation unverändert (es ist also weiterhin zum 31.12. ein Jahresabschluss aufzustellen).
Das Handelsgesetzbuch (HGB) wendet ausdrücklich nur bilanzielle Regelungen, die für Kapitalgesellschaften gelten, auch für haftungsbeschränkte Personengesellschaften an (§ 264a HGB). Dies gilt auch für die Rechtsform der GmbH & Co. KG. Die Frage des Bilanzstichtages nach Liquidationsbeschluss ist hiermit jedoch nicht berührt. Das GmbHG und das AktG haben betreffend den Bilanzstichtag bei der Liquidation besondere Regelungen. Diese werden aber in keinem Gesetz, auch nicht im HGB, für die GmbH & Co. KG adaptiert!
Steuerrecht:
Aus steuerlicher Sicht gibt es einen Grund, eine Bilanz auf den 31.12.2008 aufzustellen. Der Kaufvertrag zwischen DDF und DDF II könnte von der Finanzverwaltung beispielsweise als erst im IV. Quartal des Jahres 2008 wirksam angesehen werden. Damit findet in diesem Zeitpunkt eine Gewinnrealisation statt.
Dies ist für die Besteuerung a) des Fonds hinsichtlich Gewerbesteuer (GewSt) und b) der Zeichner hinsichtlich Einkommensteuer (ESt) von wesentlicher Bedeutung, da das maßgebliche Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) per 31.12.2008 (bisher) ersatzlos ausgelaufen ist. Auch für Besteuerungszwecke muß deshalb eine Bilanz zum 31.12.2008 aufgestellt werden, da unbedingt eine Abgrenzung der Zeiträume „mit DBA” und „ohne DBA” erfolgen muss. Ohne ein solches Rechenwerk kann der Gewinn, der durch die Veräußerung der Immobilien entsteht, nicht im Rahmen des DBA steuerfrei gehalten werden. Es sollte im Sinne der Anleger die Gewinnrealisation des Kaufvertrages innerhalb des gültigen DBA noch zum 31.12.2008 erfolgen; andernfalls gehen die Verluste der Jahre bis 2008 über das DBA im Prinzip ins Leere, während der Gewinn bei Veräußerung in Deutschland voll steuerpflichtig werden würde (GewSt zu Lasten der KG + ESt zu Lasten der Beteiligten mit evtl. Anrechnung der GewSt).
Daher empfehle ich, hier mit NEIN zu stimmen.
Auf die Stellungnahme seitens quickfunds in Anlage 6 weise ich hin.
 
6. Antrag Aktionsgemeinschaft Quickfunds vom 07.07.2010
Zur Begründung verweise ich auf das als Anlage 3 beigefügte Schreiben der Aktionsgemeinschaft Quickfunds vom 07.07.2010.
Eine Beschlussempfehlung seitens des Liquidators wird nicht abgegeben.
Auf die Stellungnahme seitens IWuS in Anlage 2a weise ich hin.
 
7. Antrag der Komplementärin vom 30.07.2010 zur Änderung bzw. Klarstellung des § 16 lit. a) und lit. b) des Gesellschaftsvertrages
Zur Begründung verweise ich auf das als Anlage 4 beigefügte Schreiben der anwaltlichen Vertreter der Komplementärin vom 30.07.2010
Eine Beschlussempfehlung seitens des Liquidators wird nicht abgegeben.
Auf die Stellungnahme seitens IWuS in Anlage 2a weise ich hin.
 
8. Änderung des § 17 des Gesellschaftsvertrages (freiwillige Jahresabschlussprüfung)
Die Prüfung des Jahresabschlusses für DDF ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, da es sich gemäß § 267 HGB um eine kleine „Kapitalgesellschaft” (in der Rechtsform der GmbH & Co. KG) handelt. Die freiwillige Jahresabschlussprüfung wurde in den Gesellschaftsvertrag im Wesentlichen für die Investitionsphase benötigt. Themen der Vollständigkeit und Bewertung standen bis zum Abschluss der Investition im Vordergrund. Während der Liquidation prägen primär rechtliche Themen die Fragen des Jahresabschlusses und der Bilanzierung. Die Gesellschaft als auch der Liquidator sind hinreichend rechtlich beraten. Um nicht weitere Kosten für eine freiwillige Jahresabschlussprüfung (ca. 60 bis 70 T€ p.a.) entstehen zu lassen, regt der Liquidator an, auf die ohnehin freiwillige Jahresabschlussprüfung durch Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17 zu verzichten. Stattdessen soll der Jahresabschluss nur einer prüferischen Durchsicht durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer unterzogen werden, was voraussichtlich Kosten von lediglich 10 bis 15 T€ p.a. verursacht. Der Aussagewert einer prüferischen Durchsicht dürfte während der Liquidationsphase nahezu gleichwertig für den Anleger sein.
Ich empfehle, hier mit JA zu stimmen.
Auf die Stellungnahme seitens IWuS in Anlage 2a weise ich hin.
 
9. Zustimmung zur Auftrags- und Vergütungsvereinbarung
Der als Anlage 5 beigefügte Auftrags- und Vergütungsvereinbarung soll vor allem aus Gründen der Transparenz durch die Anleger zugestimmt werden, da in der Vergangenheit wesentliche Vereinbarungen zwischen DDF, Quickfunds, ACCEPT und IWuS auch ohne Information aller Treugeber geschlossen wurden.
Eine Beschlussempfehlung des Liquidators in eigenen Angelegenheiten wird nicht abgegeben.
 
10. Antrag IWuS per E-Mail vom 07.08.2010 (dort Beschlussvorschlag Nr. 3)
Zur Begründung verweise ich auf Ziffer „zu 3.:” (Seite 9) des als Anlage 2a beigefügte E-Mail-Schreibens der Treuhänderin vom 07.08.2010.
Der Liquidator nimmt dazu wie folgt Stellung:
Die zwischen DDF und DDF II geschlossene Vereinbarung vom 20.07.2010 ist durch die Einverständniserklärung der DAMAC vom 27.07.2010 wirksam geworden und führt zu einer verbindlichen Enthaftung des DDF bzgl. der 162 Bauträgerverträge. Diese Vereinbarung steht auch nicht unter Vorbehalt. Das Schreiben der DAMAC vom 05.08.2010 bezieht sich lediglich auf ein mögliches Entgegenkommen der DAMAC bzgl. evt. Kaufpreisreduzierungen des DDF II und dem Downsizing des DDF II-Portfolios. Dieser Beschlussantrag ist daher als erledigt anzusehen.
Daher empfehle ich, hier mit NEIN abzustimmen.
 
11. Antrag IWuS per E-Mail vom 07.08.2010 (dort Beschlussvorschlag Nr. 4)
Zur Begründung verweise ich auf Ziffer „zu 4.:” (Seite 9) des als Anlage 2a beigefügte E-Mail-Schreibens der Treuhänderin vom 07.08.2010.
Der Liquidator nimmt dazu wie folgt Stellung:
Im Falle eines erstinstanzlichen Obsiegens des DDF in der Feststellungsklage vor dem Landgericht Köln könnte kein Vorschuss auf die Endverteilung des DDF-Vermögens i.H.v. 110% der Einlagen erfolgen, da erfahrungsgemäß zu erwarten ist, dass DDF II gegen ein solches Urteil Rechtsmittel einlegen wird und dadurch das Urteil nicht rechtskräftig wird. Solange jedoch rechtshängige Verfahren schweben, ist es dem Liquidator nach § 155 Abs. 2 HGB nicht möglich, Vorschüsse an die Gesellschafter auf das Liquidationsendvermögen zu zahlen, die ggf. bei einem dann negativen Ausgang des Rechtsmittelverfahrens von DDF II zurückverlangt werden können.
Aus dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 10.06.2010 (Az. 8 O 621/09) kann auch für diesen Beschlusspunkt entnommen, werden, dass die Gesellschafter ihrer Treuepflicht zu Gunsten der persönlich haftenden Gesellschafterin nachkommen müssen und insoweit eine solche Ausschüttung vor Rechtskraft nicht beanspruchen können.
Dazu heißt es im Urteil auf Seite 6 wörtlich:
2.
Überdies wurde den Anlegern nicht ermöglich, ihrer Pflicht auf Rücksichtnahme auf die Belange der Komplementär-GmbH, der Klägerin, nachzukommen bzw. wurden sie davon nicht unterrichtet.

Vorliegend würde ein Großteil der Liquidität der Gesellschaft an die Anleger ausgeschüttet werden. Die Klägerin als persönlich haftendee Gesellschafterin hätte aber weiter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Die Gesellschaft wäre im Falle der Ausschüttung und einer anschließenden Rückabwicklickung des Kaufvertrages über die 69 Wohnungen nicht in der Lage, den Kaufpreis zurückzuzahlen. Damit wäre die Klägerin als persönlich haftende Gesellschfterin einer Forderung in Höhe von 25 Millionen Euro ausgesetzt. Dieser Umstand und die Pflicht zur Rücksichtnahme ist den Gesellschaftfern im Rahmen eines Umlaufverfahrens nicht mitgeteilt worden.
Aufgrund dieser eindeutigen Entscheidung des Landgerichts Berlin ist zu erwarten, dass ein solcher Beschluss wiederum angefochten würde.
Daher empfehle ich, hier mit NEIN abzustimmen.
 
12. Antrag IWuS per E-Mail vom 07.08.2010 (dort Beschlussvorschlag Nr. 5)
Zur Begründung verweise ich auf Ziffer „zu 5.:” (Seite 9) des als Anlage 2a beigefügte E-Mail-Schreibens der Treuhänderin vom 07.08.2010.
Der Liquidator nimmt dazu wie folgt Stellung:
Einer solchen Verpflichtung hatte sich bisher weder die Geschäftsführung noch der vorherige Liquidator unterworfen. Dieses ist weder gesellschaftsvertraglich vorgesehen und stimmt dieses mit den geschlossenen Treuhandverträgen überein.
Bereits aus Gründen des Datenschutzes sowie sonstiger wesentlicher Persönlichkeitsrechte dürfte die Verpflichtung nicht umsetzbar sein. Sämtliche Anleger/Gesellschafter müssen sich darüber bewusst, dass auch ihre finanziellen und steuerlichen Verhältnisse zum Teil sichtbar für andere Anleger/Gesellschafter werden können, wenn sie Korrespondenz an die Gesellschaft bzw. den Liquidator richten bzw. in der Vergangenheit gerichtet haben (z.B. wirtschaftliche Notlagen, persönliche Verhältnisse, Sonderbetriebsausgaben etc.).
Zudem wären aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen an die IT-Struktur mit einmaligen Mehrkosten von ca. 10.000 € (Einrichtung und Post-Ident-Verfahren) sowie laufende jährliche Wartungs- und Pflegekosten von 15.000 € zu erwarten.
Treugeber können Ihren Anspruch auf Auskunft und evt. Einsichtnahme ohne Weiteres gegenüber dem Treuhänder geltend machen und erhalten von diesem unverzüglich entsprechende Unterlagen und Informationen. Dieses ergibt sich aus den zwischen Treugebern und dem Treuhänder geschlossenen Treuhandverträgen (§ 9 Nr. 2 des Treuhandvertrages). Dieser wiederum kann als Gesellschafter einen Anspruch gegenüber der Gesellschaft geltend machen.
Daher empfehle ich, hier mit NEIN abzustimmen.
 
Zu den vorgenanten Beschlusspunkten haben die IWuS, die quickfunds und die Aktionsgemeinschaft quickfunds jeweils gesondert Stellung genommen. Diesbezüglich verweise ich nochmals auf die beiliegenden Stellungnahmen der IWuS (Anlage 2 und Anlage 2a), der quickfunds (Anlage 6) und der Aktionsgemeinschaft quickfunds (Anlage 7).
Ich bitte Sie höflichst, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und den Stimmzettel bis spätestens zum
31.08.2010
an
DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L.
Herrn Liquidator Dr. Julius F. Reiter
Benrather Schlossallee 101
D-40597 Düsseldorf
per Post oder
per Fax: +49-(0) 211-836 805.78
zurückzusenden.
Über das Abstimmungsergebnis und die gefassten Beschlüsse werde ich gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages informieren.
Für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und Ihre Bemühungen bedanke ich mich und verbleibe
 
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -
 

 

Antworten auf den Fragenkatalog vom 05.07.2010


Sehr geehrter Herr Schmid,
sehr geehrter Herr de Cruppe,
sehr geehrter Herr Dr. Ehm,
ich komme zurück auf Ihren Fragenkatalog vom 05.07.2010 den ich Ihnen im Nachfolgenden gerne beantworten werde. Zuvor möchte ich Ihnen aber nochmals mitteilen, dass dem „Anlegerforum” kein Auskunfts- und Informationsrecht zusteht, da es sich um einen außerhalb der Gesellschaft stehenden Zusammenschluss einzelner Gesellschafter und somit nicht um ein Organ der Gesellschaft handelt. Ihre im Namen des Anlagerforums als Aufforderung formulierten „Fragen” muten daher als befremdlich an. Wie ich Ihnen jedoch nach Aufhebung des Beschlusses über die Installierung des Anlegerbeirats durch das Landgericht Berlin versprochen hatte, stehe ich auch dem Anlegerforum gerne zur Beantwortung seiner Fragen zur Verfügung. Ich bitte Sie jedoch zukünftig, den Stil Ihrer Anfragen zu überdenken.
Zudem möchte ich mich nochmals für die verzögerte Beantwortung Ihres Fragenkatalogs entschuldigen. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte, liegt dies darin begründet liegt, dass die eigentlich für Ende Juni 2010 in Dubai geplanten Gespräche mit DAMAC kurzfristig von dem Vertreter der DAMAC abgesagt und auf den 20.07.2010 verschoben wurden. Da ich die Ergebnisse der Besprechung mit DAMAC noch abwarten wollte, hielt ich es für nicht zielführend, vorab auf Ihren Fragenkatalog einzugehen. Der Termin mit DAMAC hat nunmehr am 20.07.2010 stattgefunden und DAMAC hat am 27.07.2010 verbindliche Erklärungen abgegeben, so dass ich nunmehr auch die aktuellen Erkenntnisse und Ergebnisse dieses Gesprächs in die Beantwortung Ihrer Fragen mit einfließen lassen kann.
 
Zu Ihren „Fragen” nunmehr im Einzelnen:
  1. Wir fordern Sie als Liquidator des DDF auf, uns den Verhandlungsstand mit der Fa. DAMAC, Dubai, in Bezug auf die 165 im Namen DDF abgeschlossenen - aber für DDF2 bestimmten - Wohnungsbauverträge sowie den Vertragstext mitzuteilen.
    Die Gespräche mit DAMAC und DDF II konnten zwischenzeitlich fortgesetzt werden und stehen unmittelbar vor dem Abschluss. Zunächst wurde zwischen DDF und DDF II eine Vereinbarung geschlossen, nach der die fälschlicher Weise auf DDF ausgestellten 162 (nicht 165!) Bauträgerverträge auf DDF II umgeschrieben werden sollen. DDF II wird DDF bedingungslos von jedem Schaden und jedem Verlust freistellen, der aus der Haftung aus den für DDF II gehaltenen Bauträgerverträgen gegenüber DAMAC oder Dritten resultieren kann. DAMAC hat sich mit Erklärung vom 21.07.2010 mit dem Vertrag zwischen DDF und DDF II einverstanden erklärt. Mit Einverständniserklärung vom 27.07.2010 wird DAMAC DDF aus den 162 fälschlicher Weise auf DDF ausgestellten Bauträgerverträgen und der damit verbundenen Haftung entlassen und diese Verträge auf DDF II umschreiben. Diese Erklärung befindet sich derzeit auf dem Postweg nach Deutschland und wird in Kürze von mir als Liquidator gegengezeichnet und an DAMAC retourniert. Damit konnte der sog. Name-Change als eine der entscheidenden Voraussetzungen für den Fortgang der Liquidation erfolgreich umgesetzt werden und das innerhalb von wenigen Monaten, wenn man bedenkt, dass die zuvor Beteiligten dies in den letzten zwei Jahren nicht umsetzen konnten.
  2. Wir fordern Sie als Liquidator des DDF auf, die bezüglich der o.g. für DDF2 bestimmten (aber fälschlich im Namen des DDF abgeschlossenen) Wohnungsbauverträge aus dem DDF-Vermögen geleisteten Anzahlungen von 21.702.250 AED zu bestätigen und von DDF2 zurückzufordern sowie den Stand der diesbezüglichen Beitreibungsanstrengungen mitzuteilen. In der im Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanz zum 31.12.2008 sind keinerlei Verbindlichkeiten für den o.g. Betrag ausgewiesen, was die Dringlichkeit der Feststellung und Beitreibung dieser Forderung unterstreicht.
    Wie sich aus den von IWuS überlassenen Unterlagen und aus dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO geprüften und testierten Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2007 sowie aus der Saldenbestätigung der DAMAC vom 11.05.2008 ergibt, hat DDF Anzahlungen an DAMAC auf die 69 Bauträgerverträge i.H.v. insgesamt AED 69.583.000 geleistet. Von dieser Summe sind bei DAMAC versehentlich AED 21.719.680 auf Verträge des DDF II gebucht worden.
    DDF II hat Anzahlungen an DAMAC auf seine (vermeintlichen) Bauträgerverträge i.H.v. insgesamt AED 98.565.000 geleistet. Von dieser Summe sind bei DAMAC versehentlich AED 11.620.701 auf Verträge der DDF gebucht worden.
    Diese Fehlbuchungen sind von DAMAC bestätigt worden und werden insoweit korrigiert, dass der Saldo aus beiden Fehlbuchungen (AED 21.719.680 - AED 11.620.701 = AED 10.098.979) auf Verträge des DDF gutgeschrieben wird. Nach den Korrekturbuchungen bestehen somit bis zur Fertigstellung aller 69 Objekte des DDF noch offene Raten i.H.v. AED 29.003.572, was DAMAC ebenfalls bestätigt.
    Infolge der Korrekturbuchung bei DAMAC sind dann die von DDF geleisteten Anzahlungen den 69 Bauträgerverträgen des DDF wieder zugeordnet.
    Ihre Aufforderung, den von DAMAC fälschlicher Weise auf Bauträgerverträge des DDF II gebuchten Betrag von AED 21.719.680 von DDF II zurückzufordern, kann ich nicht nachvollziehen.
    Ein Rückforderungsanspruch gegen DDF II wäre allenfalls unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung gem. § 812 BGB denkbar. Dies setzt jedoch voraus, dass mit der Verbuchung der AED 21.719.680 bei DAMAC bewusst und zweckgerichtet das Vermögen des DDF II gemehrt werden sollte. Fakt ist aber doch, dass DDF insgesamt AED 69.583.000 in dem Bewusstsein und mit dem Zweck an DAMAC geleistet hat, Anzahlungen auf die 69 Bauträgerverträge des DDF zu tätigen. Nach den mir vorliegenden Unterlagen hat DAMAC bei der damaligen Geschäftsführung des Fonds, der Quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH, Bauraten i.H.v. insgesamt AED 69.583.000 angefordert. Diese Zahlungsanforderungen hat Quickfunds an die Mittelverwendungskontrolleurin IWuS weitergeleitet, die diese wiederum freigegeben hat und die dann nach offensichtlicher Freigabe von der IWuS als Treuhandkommanditistin auch in dieser Höhe an DAMAC gezahlt wurden.
    Damit dürften nach meinem Verständnis aber Bereicherungsansprüche des DDF gegen DDF II auf Rückzahlung der an DAMAC geleisteten und dort fälschlicher Weise auf DDF II-Verträge verbuchter Zahlungen i.H.v. AED 21.719.680 nicht begründet sein, weswegen ich auch keine entsprechenden Rückforderungsansprüche gegen DDF II geltend gemacht habe.
    Wegen der vorgenommenen Fehlbuchungen dürften dem Grunde nach Rückforderungsansprüche gegen DAMAC bestanden haben. Infolge der Korrekturbuchungen sind die fehlgebuchten AED 21.719.680 (und umgekehrt die von DDF II gezahlten und auf Verträge des DDF ebenfalls fehlgebuchten AED 11.620.701) im Ergebnis aber wieder dem Vermögen des DDF zugeschlagen worden. Ein Rückzahlungsanspruch des DDF gegenüber DAMAC ist jedoch ausgeschlossen, da zwischenzeitlich die Baumaßnahmen vorangeschritten und somit weitere Bauratenzahlungen fällig geworden sind, für die DDF im Außenverhältnis gegenüber DAMAC haftet. DAMAC könnte also mit dem Rückzahlungsbegehren sofort die Aufrechnung mit den weiterhin fällig gewordenen Bauraten erklären.
    Vertragliche Ansprüche des DDF gegen DDF II auf Rückzahlung der AED 21.719.680 dürften ebenfalls ausgeschlossen sein. Sowohl der Kaufvertrag vom 14.05.2008 als auch der Vertrag vom 23.07.2008 (sog. „Transfer Agreement”) weisen in Ihren jeweiligen Anlagen einen geleisteten Ratenzahlungsstand von AED 69.583.000 aus. Dieser Ausweis war auch erforderlich, da sich DDF II in diesen Verträgen verpflichtet hat, die weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber DAMAC zu übernehmen. Insoweit sind die bereits geleisteten bzw. umgekehrt die noch offenen Bauraten als wesentlicher Vertragsbestandteil zu sehen.
    Aufgrund der anfänglichen Bedenken der IWuS über die Wirksamkeit der Verträge vom 14.05. bzw. 23.07.2008 wurde auf Drängen der IWuS durch die Quickfunds als Komplementärin beider Fonds ein Umlaufverfahren in beiden Fondsgesellschaften durchgeführt, in denen die Anleger beider Fonds den Vertrag vom 23.07.2008 genehmigen sollten (und schließlich auch mehrheitlich genehmigt haben). In den Erläuterungstexten zu den Umlaufverfahren, die nach unserer Aktenlage mit der IWuS inhaltlich abgestimmt waren, heißt es:
    „Da sich die Immobilien noch in der Bauphase befinden, hat der Käufer DDFII mit dem Kaufvertrag auch die Restratenzahlungsverpflichtung im Rahmen der weiteren Fertigstellung übernommen. Die Restzahlungsverpflichtung beträgt ca. 29 Mio. Dirham, also zum Umrechungskurs vom 23.07.2008 den Betrag von 5 Mio. Euro. Der vom Käufer zu zahlende Gesamtkaufpreis ergibt sich somit aus der Summe aus dem Barkaufpreis (25,2 Mio. €) zuzüglich der übernommenen Restzahlungsverpflichtung (5 Mio. €, beträgt also zum Verkaufszeitpunkt 30,2 Mio. €”
    Somit ergibt sich sowohl aus dem Vertrag vom 14.05.2008 als auch aus dem vom 23.07.2008, dass beide Parteien und auch sämtliche Anleger infolge der Erläuterungen zum Umlaufverfahren von einer Restzahlungsverpflichtung von € 5 Mio. bzw. AED 29 Mio. ausgegangen sind.
    Vor diesem Hintergrund dürfte auch die in der Bilanz 2008 nach Einzelwertberichtigung eingestellte Forderung gegen DDF II i.H.v. € 1,95 Mio. zu berichtigen sein. Korrekter Weise müsste dieser Betrag der Position „geleistete Anzahlungen” zugeschlagen werden.
  3. Wir fordern Sie als Liquidator des DDF auf, bezüglich der 69 weiteren im Namen des DDF abgeschlossenen und dann an DDF2 weiter übertragenen Wohnungsbauverträge mitzuteilen, ob bereits Schadenersatzansprüche gegen die damalige Geschäftsführung angemeldet wurden, die heute behauptet, die von ihr abgeschlossenen Weiterverkaufsverträge seien nichtig - mit entsprechendem Schaden für den DDF. Gleichzeitig bitten wir darum, uns Anlegern den Stand der Durchsetzung dieser Schadenersatzansprüche mitzuteilen.
    Ob Schadenersatzansprüche gegen die damalige Geschäftsführung und/oder weitere Beteiligte bestehen, wurde selbstverständlich geprüft. Die denkbaren Schadenersatzansprüche hängen jedoch davon ab, ob DDF ein Schaden entstanden ist. Derzeit ist jedoch ein konkreter Schaden nicht eingetreten. DDF ist weiterhin im Besitz des gezahlten Kaufpreises und darüber hinaus auch weiterhin noch im Besitz der Rechte aus den 69 Bauträgerverträgen. Mit anderen Worten: DDF hat den Kaufpreis erhalten und ist weiterhin noch im Besitz der verkauften Ware. Wie Sie erkennen werden, ist aufgrund dieser Konstellation ein Schaden zu Lasten des DDF derzeit nicht erkennbar. Anders mag dies bei DDF II aussehen, der den Kaufpreis bereits vollumfänglich beglichen hat und seit gut zwei Jahren auf die Übertragung der gezahlten Ware, die sich zwischenzeitlich infolge des Rückgangs der Immobilienpreise verschlechtert hat, wartet.
    Anders mag dies bei DDF aussehen, wenn das Landgericht Köln zu der Auffassung gelangen sollte, dass der Kaufvertrag über die 69 Bauträgerverträge zwischen DDF und DDF II unwirksam ist. Erst dann hätte DDF den Kaufpreis zurückzuzahlen und würde auf den zwischenzeitlich im Wert gesunkenen Bauträgerverträgen sitzen bleiben. Zudem würde DDF dann auch letztendlich für die restlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber DAMAC haften.
    Selbst wenn das Landgericht Köln noch zu dem Ergebnis gelangen sollte, dass der Kaufvertrag zwischen DDF und DDF II wirksam ist, besteht die Gefahr, dass dann der zwischenzeitlich von DDF II erklärte Rücktritt vom Kaufvertrag greifen könnte und DDF infolge dessen den Kaufpreis an DDF II zurückzuzahlen hätte. DDF II begründet seinen Rücktritt u.a. damit, dass eine Übertragung der Bauträgerverträge rechtlich nicht möglich sei, da die im Vertrag vereinbarte Bedingung, namentlich die Zustimmung des Master Developers zur Übertragung der Verträge, nicht innerhalb der vermeintlich im Vertrag vereinbarten Frist und darüber hinaus bis heute nicht erfüllt worden ist. Um dieser Gefahr zu begegnen wurde die Klage vor dem LG Köln zwischenzeitlich dahingehend erweitert, dass nicht nur die Wirksamkeit des Kaufvertrages, sondern darüber hinaus auch die Unwirksamkeit des Rücktritts und somit das Nichtbestehen der Rückzahlungsforderung festgestellt werden soll. Wie Sie erkennen werden, hängen mögliche Schadenersatzansprüche gegen die damalige Geschäftsführung und/oder andere Beteiligte somit im Wesentlichen vom Ausgang des Verfahrens vor dem LG Köln ab, so dass deren Geltendmachung derzeit zu verfrüht wäre. Sie können jedoch versichert sein, dass ich mögliche Ansprüche gegen Dritte verfolgen werde und hierzu – sollte dies erforderlich sein – auch verjährungshemmende Maßnahmen einleite.
  4. Wir fordern Sie als Liquidator des DDF auf, über die seit Übernahme des Bankkontos der Gesellschaft verwendeten Mittel detailliert Rechnung zu legen.
    Seit Übernahme des Treuhandkontos durch die Gesellschaft wurden bis zum 16.07.2010 Zahlungen i.H.v. € 277.915,18 u.a. für Treuhandvergütung, Kosten der Mittelverwendungskontrolle, Steuer- und Rechtsberatungskosten, Kapitalertragsteuern und diversen sonstigen Kosten gezahlt. Eine ordnungsgemäße Rechnungslegung wird mit dem Jahresabschluss 2010 erfolgen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, hier vor Ort in die Bücher Einblick zu nehmen.
  5. Wir fordern Sie als Liquidator des DDF auf, Ihr Vorhaben der „treuhänderischen Übernahme der 69 Wohnungen für DDF und DDF2” detailliert zu erläutern, inklusive der geleisteten und der noch zu leistenden Geldbeträge. Von besonderer Bedeutung dabei ist für die Anleger Kenntnis zu erhalten, welche Geldleistungen DDF und welche Geldbeträge DDF2 zu dieser sog. Treuhandlösung beisteuert.
    Da die meisten der 69 Wohnungen des DDF fertig gestellt sind, müssen diese gegenüber DAMAC abgenommen und zur Vermeidung weitergehenden Schadens in die Vermietung gebracht werden. Solange jedoch nicht feststeht, ob der Kaufvertrag wirksam sowie der von DDF II erklärte Rücktritt vom Kaufvertrag unwirksam ist und DDF die Wohnungen noch an DDF II übertragen kann, steht auch noch nicht fest, wem die Mieterträge zustehen. Das vom Liquidator geplante Treuhandmodell wäre eine Zwischenlösung, ohne dem Ergebnis der Feststellungsklage vorzugreifen. Da über dieses Modell derzeit noch Verhandlungen mit DDF II und DAMAC schweben, die noch zu keinen konkreten Ergebnissen geführt haben, können derzeit hierüber keine weiteren Informationen geben werden. Die Frage nach evt. Geldleistungen stellen sich in diesem Zusammenhang somit nicht.
  6. Wir fordern Sie als Liquidator des DDF auf, mitzuteilen und ggf. gutachterlich feststellen zu lassen, ob es überhaupt wirtschaftlich vorteilhaft ist, Verhandlungen mit DAMAC aufzunehmen mit dem Ziel, die Fertigstellung von Wohnungen nach Bezahlung weiterer Bauraten zu erreichen. Hierbei ist insbesondere der Immobilienpreisverfall in Dubai zu berücksichtigen, der die Anlegerforum DDF 3/4 Bezahlung weiterer (teurer) Bauraten auf Bauverträge vor dem Preissturz als kritisch zu überprüfen erscheinen läßt.
    Bislang war es nicht erforderlich, gutachterlich feststellen zu lassen, ob es wirtschaftlich vorteilhaft ist, Verhandlungen mit DAMAC aufzunehmen mit dem Ziel, die Fertigstellung von Wohnungen nach Bezahlung weiterer Bauraten zu erreichen. Zum einen sind die 69 Wohnungen des DDF sind nahezu komplett fertig gestellt, so dass weitere Raten angefallen sind, für die DDF im Außenverhältnis gegenüber DAMAC haftet. Zum anderen werden die restlichen noch auf DDF lautenden 162 Wohnungen im Einvernehmen kurzfristig auf DDF II umgeschrieben. Allerdings hat eine von meinen Beratern vorgenommene erste Grobanalyse ergeben, dass die Fertigstellung der sämtlichen 231 Bauträgerverträge für DDF allein nicht realisierbar wäre.
    An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass DAMAC in dem Gespräch vom 20.07.2010 sowohl mir als auch den Vertretern des DDF II unmissverständlich zu verstehen gegeben hat, dass DAMAC ernsthaft die Option in Erwägung zieht, alle Bauträgerverträge beider Fonds aufgrund des in beiden Fonds bestehenden erheblichen Zahlungsverzugs aufzukündigen. Bis heute seien auf die Verträge des DDF – auch nach Korrekturbuchungen – weitere AED 22.332.672 (ca. € 4,7 Mio.) fällig; nach Fertigstellung aller Objekte des DDF (Park Towers als letztes Objekt voraussichtlich Ende April 2011) erhöht sich dieser Betrag dann auf AED 29 Mio. (ca. € 6,1 Mio.).
    DAMAC habe bislang Verständnis dafür gehabt, dass die streitigen Rechtsverhältnisse zwischen DDF und DDF II in Deutschland zunächst geklärt werden müssen, ging aber davon aus, dass dieses infolge des Liquidatorenwechsels zeitnah erfolgen würde. Als wir DAMAC darüber aufklärten, dass zur Schaffung der Rechtssicherheit über die Frage der Wirksamkeit des Kaufvertrages und die Unwirksamkeit des erklärten Rücktritts beide Fondsgesellschaften derzeit vor dem Landgericht Köln einen Rechtsstreit führen, der sich bis zur Rechtskraft über die Instanzen noch 3 bis 4 Jahre hinziehen kann, erklärte DAMAC, dass man nicht gewillt sei, diese Zeit abzuwarten. Die von DDF und DDF II angedachte Treuhandlösung, nach der die 69 Objekte bis zur Klärung der Wirksamkeit des Kaufvertrages zunächst von mir treuhänderisch für beide Fondsgesellschaften gehalten werden und die Mieteinnahmen zur Tilgung der Restverbindlichkeiten herangezogen werden, will DAMAC nicht mittragen, da die Mieteinnahmen nicht ausreichend seien, um die fälligen Zahlungen zeitnah auszugleichen. Aus Sicht von DAMAC ist DDF Vertragspartner der 69 Bauträgerverträge und hafte für die restlichen Ratenzahlungen, deren Ausgleich man jetzt kurzfristig – jedenfalls vor Abnahme der fertigen Wohnungen - zzgl. der angefallenen Verzugsstrafen i.H.v. gut € 2 Mio. erwarte.
    Damit steht DDF jetzt vor der Wahl, entweder alle Objekte fertig stellen zu lassen und die noch offenen Raten i.H.v. € 6,1 Mio. zzgl. € 2 Mio. Verzugsstrafen – mithin € 8,1 Mio. – an DAMAC zu zahlen oder bei Nichtzahlung die Kündigung sämtlicher Verträge in Kauf zu nehmen. DAMAC gab hinsichtlich der letzten Variante zu verstehen, dass DAMAC nach Kündigung der Verträge die geleisteten Anzahlungen nicht zurückzahlen müsste, da eventuelle Ansprüche mit den Verzugsstrafen aufgerechnet werden könnten.
    Mein Einwand, dass DAMAC infolge des in 2008 eingeführten Law No. 13 bei Kündigung der Verträge dem Käufer die Anzahlungen abzgl. 30% zurückzuzahlen habe, wurde von DAMAC mit der Begründung zurückgewiesen, dass dieses Gesetz erst für Verträge, die nach Einführung dieses Gesetzes in 2008 geschlossen wurden, greife. Wenn DDF dies anders sehen sollte, wäre dies vor einem Gericht in Dubai zu klären.
    Konkret bedeutet dies, dass DAMAC bei Kündigung der Verträge wohl freiwillig keine Rückzahlungen tätigen wird. DDF müsste DAMAC dann in Dubai unter Berufung auf Law No. 13 auf Zahlung der mit diesem Gesetz vorgesehene Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen i.H.v. AED 69.583.000 abzgl. des gesetzlich vorgesehenen Einbehalts von 30% (= AED 20.874.900), im Ergebnis also AED 48.708.100 (entspricht heute ca. € 10,2 Mio.) verklagen. Wenn die Gerichte in Dubai Law No. 13 auch für Altverträge anwenden, bekäme DDF am Ende nach heutigem Umrechungskurs ca. € 10,2 Mio. zurück. Im ungünstigsten Fall besteht die Gefahr, dass DDF keine Zahlungen zurückverlangen kann.
    Wenn parallel dazu die Feststellungsklage in Deutschland zu Lasten des DDF ausginge, also der Kaufvertrag unwirksam wäre, müsste DDF € 25,2 Mio. nebst Zinsen i.H.v. 8% über dem jeweiligen Basiszins an DDF II zurückzahlen. Im Ergebnis hätte DDF – je nach Ausgang des Klageverfahrens in Dubai – gegen DAMAC am Ende entweder noch € 10,2 Mio. oder € 0,00 zu beanspruchen.
    Ginge die Feststellungsklage in Deutschland zu Gunsten des DDF aus, müsste DDF, um seiner Erfüllung aus dem Kaufvertrag nachzukommen, die Wohnungen bzw. Bauträgerverträge an DDF II übertragen. Dies wird aber infolge der Kündigung der Verträge durch DAMAC unmöglich sein. In diesem Fall stellt sich dann die Frage, wer die Unmöglichkeit zu vertreten hat und insoweit für den eingetretenen Schaden haftet. Die Klärung dieser Frage zieht dann zwangsläufig den nächsten langwierigen Rechtsstreit nach sich.
    Vor diesem Hintergrund erscheint es mir – auch zur Vermeidung eines weitergehenden Schadens – sinnvoll, die Bauraten hinsichtlich der 69 Objekte des DDF bis zur Fertigstellung zu zahlen. Bei Fertigstellung aller 69 Wohnungen dürfte ein Vermögenswert von ca. € 15 - 18 Mio. verbleiben, den ich aber bislang nicht gutachterlich habe feststellen lassen. Bei meinen Berechnungen habe ich aber einen Quadratmeterpreis von € 2.000 – 2.400 unterstellt, wobei der Durchschnittpreis nach mir vorliegenden Studien derzeit bei ca. € 2.200 / qm liegen soll.
    Im Vergleich zu einer Rückzahlung von DAMAC bei Kündigung von entweder € 0,00 oder nach langem Rechtsstreit von € 10,2 Mio. erscheint es mir wirtschaftlicher und risikoärmer, die € 6,1 Mio. bis zur Fertigstellung zu zahlen und DAMAC im Wege der Verhandlungen zu dem Verzicht auf die Verzugsstrafen zu bewegen.
  7. Wir gehen davon aus, daß Sie als Liquidator die Handlung der damaligen Geschäftsführung beim Abschluß der Kaufverträge mit dem DDF2 die gleiche Einschätzung und juristische Würdigung vornehmen wie etliche Anleger. Es ist es ja bekanntlich so, dass der Kaufvertrag, mit dem die Verträge von DDF an DDF2 verkauft wurden, von quickfunds (Herrn Reinicke) alleine konzipiert und abgeschlossen wurden und von niemandem sonst. Die quickfunds GmbH in ihrer Eigenschaft als (damaliger) DDF-Geschäftsführer hätte also einen groben handwerklichen, kaufmännischen oder rechtlichen Fehler gemacht, wenn sich jetzt herausstellen sollte, dass der Vertrag tatsächlich nichtig oder zumindest angreifbar ist. Ein solcher Fehler, zumal in solcher Größenordnung, führt zur Schadenersatzpflicht des Verantwortlichen, nämlich der quickfunds GmbH. Hierzu fordern wir Sie als Liquidator auf, uns mitzuteilen, ob Sie in dieser Eigenschaft bereits gegenüber der quickfunds GmbH diese Schadensersatzforderung angemeldet haben?
    Bevor ich auf Ihre Frage eingehe, möchte ich Ihnen zum besseren Verständnis die Abläufe bei der Gestaltung und Umsetzung des Kaufvertrages zwischen DDF und DDF II, wie sie sich aus den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen ergeben, in einer kurzen Zusammenfassung näher darstellen:
    Wie Ihnen bekannt ist, hat DDF von DAMAC seinerzeit 69 Bauträgerverträge über nichtfertige Wohneinheiten in vier verschiedenen Projekten erworben. Der mit DAMAC vereinbarte Preis für diese 69 Objekte belief sich bis zur Fertigstellung auf AED 98.604.003 und sollte nach Baufortschritt in einzelnen Raten beglichen werden. Allerdings war von DDF nicht geplant, diese Objekte vollends fertig zu stellen. Vielmehr sollten die Bauträgerverträge vor Fertigstellung der einzelnen Wohnungen gewinnbringend weiterveräußert werden. In den 69 mit DAMAC geschlossenen Bauträgerverträgen war bereits vereinbart, dass es für eine Weiterveräußerung der Bauträgerverträge von DDF an Dritte (also auch DDF II) der vorherigen Zustimmung sowohl der DAMAC als auch des Master Developers bedarf.
    Am 14.05.2008 wurde dann erstmals zwischen DDF und DDF II ein an Schlichtheit nicht zu übertreffender Kauf- bzw. Abtretungsvertrag über die 69 Bauträgerverträge geschlossen. DDF II verpflichtete sich darin zur Zahlung des Kaufpreises von € 25,2 Mio. Im Gegenzug verpflichtete sich DDF die Bauträgerverträge an DDF II abzutreten. Dieser Vertrag wurde sowohl für DDF als auch für DDF II jeweils durch die Quickfunds als jeweilige geschäftsführende Komplementärin beider Fonds unterzeichnet. Bis Juni 2010 zahlte DDF II insgesamt € 25,56 Mio. auf das Treuhandkonto des DDF.
    Zur Umsetzung des Kaufvertrages war seitens Quickfunds nach Eingang des Kaufpreises auf das Konto des DDF geplant, im Einvernehmen mit DAMAC die Bauträgerverträge zwischen DAMAC und DDF aufzuheben und neu zwischen DMAC und nunmehr DDF II auszustellen. Nach der Planung von Quickfunds wäre DDF mit der Aufhebung aus der Haftung gegenüber DAMAC entlassen worden und DDF II wäre in die Rechte und Pflichten der Bauträgerverträge eingestiegen. Dieses sicherlich juristisch nicht ganz korrekte Verfahren wäre nach meiner Ansicht aber praktikabel gewesen, das wirtschaftliche Ziel zu erreichen und den DDF vorzeitig zu liquidieren.
    Eine Abtretung der Bauträgerverträge scheiterte jedoch dann daran, dass die Treuhandkommanditistin IWuS erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Kauf- bzw. Abtretungsvertrages hegte, weil als Käufer ein ebenfalls von der Quickfunds initiierter Fonds (DDF II) auftrat, der Kaufvertrag auf beiden Seiten jeweils durch die Quickfunds als Geschäftsführerin beider Fonds unterzeichnet wurde und zudem auch bedenken hinsichtlich eines möglicherweise überhöhten Kaufpreises aufkamen.
    Auf Drängen der IWuS wurde dann im Juli 2008 ein weiterer Abtretungsvertrag (das sog. Transfer Agreement) geschlossen, in dem geregelt wurde, dass jegliche restlichen Verpflichtungen von DDF gegenüber der DAMAC, dem Master Developer und etwaigen dritten privaten und öffentlichen Stellen von DDF II übernommen werden. Auch dieser Vertrag wurde von der Quickfunds, jeweils handelnd als geschäftsführende Komplementärin beider Fondsgesellschaften unterzeichnet.
    Mit Umlaufverfahren vom 11.09.2008, das von Quickfunds eingeleitet und inhaltlich mit der IWuS abgestimmt war, wurden die Anleger beider Fonds über den Kaufvertrag aus Juli 2008, den gezahlten Kaufpreis von € 25,2 Mio. sowie die übernommenen Bauratenverpflichtungen von ca. € 5 Mio. in Kenntnis gesetzt und um Genehmigung dieses Vertrages gebeten. Im Ergebnis genehmigten die Anleger in beiden Fonds jeweils mit großer Mehrheit den Vertrag.
    Das Transfer Agreement sah jedoch vor, dass vor Abtretung der Bauträgerverträge von DDF an DDF II die Zustimmung sowohl seitens der DAMAC als auch des Master Developers einzuholen ist. DAMAC erteilte seine Zustimmung für den Fall, dass auch der Master Developer zustimmt. Zudem sah das Transfer Agreement zunächst vor, dass die Zustimmung des Master Developers binnen 60 Tagen einzuholen ist, anderenfalls der Abtretungsvertrag unwirksam würde. Diese Frist wurde in einer ersten Zusatzvereinbarung um 180 Tage verlängert, nachdem alle Beteiligten erkannten, dass die Zustimmung nicht innerhalb der Frist beizubringen ist. Nachdem auch die verlängerte Frist abzulaufen drohte, verzichteten DDF und DDF II in einer weiteren Zusatzvereinbarung vom 16.10.2008 vertraglich auf die Beibringung der Zustimmung der DAMAC und des Master Developers und erklärten übereinstimmend das Transfer Agreement für vollumfänglich wirksam.
    Bis heute konnte jedoch die Zustimmung des Master Developers nicht eingeholt werden, da die hierfür erforderlichen formellen Verfahren in Dubai z.T. noch nicht eingerichtet sind.
    Noch bis mindestens Mitte Dezember 2008 vertrat die Treuhandkommanditistin IWuS weiterhin die Auffassung, dass der Kauf- bzw. Abtretungsvertrag – auch mit den getroffenen Zusatzvereinbarungen – nach wie vor unwirksam sei.
    Als dann DDF II am 23.12.2008 die Argumentation der IWuS übernahm und ebenfalls Zweifel an der Wirksamkeit der Vereinbarungen äußerte, wendete sich die Argumentation bei IWuS, ohne dass sich zwischenzeitlich nach Genehmigung des Vertrages durch alle Gesellschafter und Abschluss der zweiten Zusatzvereinbarung die Sach- und Rechtslage geändert hatte. IWuS vertritt seither die Auffassung, dass der Kauf- bzw. Übertragungsvertrag wirksam ist, aber die Übertragung der Bauträgerverträge noch möglich sei und weiterhin ausstehe.
    Nach ergebnislosen Ablauf der in der ersten Zusatzvereinbarung zum Transfer Agreement gesetzten 180 Tagefrist zur Beibringung der Zustimmung des Master Developers am 19.01.2009 forderte DDF II von DDF die Rückzahlung des bereits geleisteten Kaufpreises i.H.v. € 25.516.941,00, da DDF die Verpflichtung zur Übertragung der 69 Wohnungen nicht erfüllt habe. Eine Erfüllung sei seit dem 19.01.2009 auch nicht mehr möglich. Die zweite Zusatzvereinbarung, mit der die Parteien das Transfer Agreement für vollumfänglich wirksam erklärt haben, sei unwirksam, weil die Aufhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Bedingung einer Zustimmung der DAMAC und des Master Developers einen Verstoß gegen ein gesetzliches Gebot darstelle. Es gelte daher die im ersten Zusatz vereinbarte Frist, nach deren Ablauf das Transfer Agreement unwirksam wird.
    Infolge dieses Rückzahlungsbegehrens wurde dann am 29.04.2009 durch DDF, damals noch vertreten durch die AltLiquidatorin ACCEPT, Klage gegen DDF II vor dem Landgericht Köln erhoben, mit dem Antrag festzustellen, dass
    Über die Feststellungsklage ist bekanntlich noch nicht rechtskräftig entschieden worden. Derzeit schwebt das Verfahren noch vor dem Landgericht Köln.
    Wie Sie den vorstehenden Ausführungen entnehmen können, hängen evt. mögliche Schadenersatzansprüche des DDF gegen Dritte (insoweit dürften Ansprüche gegen Quickfunds, ACCEPT und IWuS in Betracht kommen) sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach im Wesentlichen von dem Ausgang der Feststellungsklage ab. Wie ich schon oben zu Ihrer Frage 3 ausgeführt habe, wäre die Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche zu diesem Zeitpunkt verfrüht. Ich versichere Ihnen aber nochmals, dass mögliche Ansprüche des DDF gegen Dritte von mir verfolgt werden und ich hierzu – sollte dies erforderlich sein – auch verjährungshemmende Maßnahmen einleiten werde.
  8. Noch immer können wir uns leider des Eindrucks nicht verwehren, daß die Argumentation der quickfunds GmbH und deren Beraterstabes bei Ihnen keineswegs auf verschlossene Ohren stößt. Diese Vermutung basiert auf Andeutungen aus Ihrem Hause, daß es wohl eine formale Betrachtungsweise geben könnte, nach der der Vertrag nichtig sei und damit das Geld an den DDF2 zurück überwiesen werden müsste. Dem halten wir entgegen, daß, selbst wenn die Übertragung von Bauträgerverträgen nicht möglich gewesen sein sollte, so doch der wirtschaftliche Sinn des Kaufvertrags ohne weiteres realisierbar ist. Denn dann müsste ja nur DDF als Verkäufer nach Anweisung (und nach Zahlung der offenen Raten durch DDF2) die Fertigstellung der Wohnungen abwarten und die fertigen Wohnungen dann an den DDF2 übertragen. Damit wäre der wirtschaftliche Sinn des Kaufvertrages hundertprozentig erreicht. Einfacher und simpler geht es nicht!
    Ihre einfachen und simplen Überlegungen verkennen, dass DDF II zwischenzeitlich vom Kaufvertrag zurückgetreten ist und die Rückzahlung des bereits geleisteten Kaufpreises fordert. Ihre Überlegungen basieren somit darauf, dass der Kauf- bzw. Übertragungsvertrag auch heute noch erfüllbar ist. Dieses ist jedoch zwischen DDF und DDF II im höchsten Maße streitig (vgl. insoweit meine Ausführungen zu Frage 7).
  9. Wir fordern Sie als Liquidator des DDF auf mitzuteilen, ob quickfunds die wirtschaftliche Lage von DDF2 vollständig offengelegt und mittlerweile ein Sanierungskonzept unterbreitet hat. Falls ja, bitten wir diese Informationen weiterzuleiten. Falls nein, bitten wir um Mitteilung, ob diese bei quickfunds angefordert wurden und ggf. warum nicht.
    Mir liegt der testierte Jahresabschluss 2008 des DDF II vor. Weitere Unterlagen zur wirtschaftlichen Lage des DDF II sind erst erforderlich, wenn es notwendig würde, mit DDF II ein gemeinsames Konzept zur Lösung der bestehenden Probleme zu erarbeiten und zu vereinbaren. Derzeit verfolge ich nach wie vor den Rechtsweg und hoffe auf einen positiven Ausgang des Verfahrens. Sollten die Gesellschafter bzw. Treugeber jedoch den Liquidator anweisen, Verhandlungen mit DDF II aufzunehmen mit dem Ziel, zur Vermeidung des langwierigen Rechtstreits eine konstruktive Lösung zu finden (ein entsprechender Antrag von 278 Anlegern mit ca. 28,2% Stimmrechtsanteilen auf Überleitung des Klageverfahrens in ein Mediationsverfahren liegt mir vor), würde es u.U. erforderlich machen, dass DDF II seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen legt. Dies würden ich dann auf jeden Fall verlangen.
    Von der Quickfunds wurde mir vor Kurzem ein Sanierungskonzept vorgelegt, dass derzeit von mir und meinen Beratern geprüft wird. Weitere Einzelheiten gebe ich den Anlegern bekannt, wenn das Konzept zum Tragen kommen sollte und von mir und meinen Beratern auf Schlüssigkeit und Machbarkeit geprüft wurde.
  10. Ohne in den Fortgang des laufenden Verfahrens eingreifen zu wollen, wäre es für die Anleger interessant zu erfahren, wie Sie sich als Liquidator
    1. im Falle eines positiven Urteils durch das LG Köln für den DDF positionieren, sollte es zu einer Berufung durch die Gegenseite kommen.
      Wenn LG Köln feststellt, dass der Kaufvertrag wirksam ist und DDF II nicht wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten konnte, werden wir – da die meisten Wohnungen bereits fertig gestellt sind – DDF II zur Übernahme auffordern. Sofern das Urteil rechtskräftig würde, könnte schon einmal vorab der größte Teil des Liquidationsvermögens an die Anleger ausgezahlt werden und die Liquidation dann abgeschlossen werden. Allerdings ist zu erwarten, dass DDF II dann in die Berufung gehen wird. In diesem Fall wäre vor Verteilung des Liquidationsvermögens der Ausgang des Berufungsverfahrens abzuwarten.
    2. im Falle eines - wider Erwarten - negativen Urteils durch das LG Köln für den DDF positionieren.
      Sollte das LG Köln feststellen, dass der Kaufvertrag unwirksam ist, würde das Urteil genauestens analysiert und bei entsprechenden Erfolgsaussichten hiergegen Berufung einlegt werden.
    3. Ebenso wollen die Anleger wissen, ob Sie die Möglichkeit einer Ablehnung des gesamten Prozesses durch ein deutsches Gericht für möglich erachten, da evtl. die Zuständigkeit dubaianischer Gerichte in die Diskussion geworfen wird. Spät und sehr unwahrscheinlich, dennoch aber nicht gänzlich auszuschließen. Wie verhalten Sie sich in einem solchen Falle, was empfehlen Sie den von Ihnen vertretenen Anlegern dann?
      Diese Gefahr sehen ich und meine Berater derzeit nicht, da sich die Gegenseite sich rügelos auf das Verfahren vor dem Landgericht Köln eingelassen hat.
      Gleichwohl ist es nicht auszuschließen, dass DDF dubaianische Gerichte anrufen muss, wenn DAMAC Fakten zu Lasten des DDF schafft (siehe oben zu Frage 6). Dieses Szenario gilt es zu vermeiden.
  11. Welche Bedeutung messen Sie als Liquidator den von der Aktionsgemeinschaft wiederholt geäußerten Behauptungen bei, wir zitieren aus der letzten Veröffentlichung „Mittlerweile dürfte jedem klar sein, dass die Fonds nur noch als Ganzes anzusehen sind, da eine Lösung für einen der beiden Fonds alleine nicht möglich ist”? Auch die Aufforderung, in einem neuen Umlaufverfahren die Niederlegung der Feststellungsklage zu erreichen, ohne eine entsprechende Gegenleistung der Gegenseite verbindlich einzufordern, lässt aus unserer Sicht unverkennbar die Einseitigkeit und keinesfalls die Interessenswahrnehmung aller Beteiligten erkennen. Die Einseitigkeit und erkennbar angestrebte Beeinflussung der Anleger sollte hier durch ein klares Statement Ihrerseits ausgeglichen werden.
    Bei DDF und DDF II handelt es sich zunächst um zwei rechtlich eigenständige Fondsgesellschaften. Allerdings sind DDF und DDF II infolge des Kauf- bzw. Abtretungsvertrag und den daraus resultierenden Ansprüchen und Verpflichtungen sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich eng miteinander verbunden. Zudem besteht die Besonderheit, dass sowohl DDF als auch DDF II jeweils ihre Verträge mit DAMAC geschlossen haben und ihren jeweiligen Verpflichtungen gegenüber DAMAC bis heute nicht vollumfänglich nachgekommen sind. DAMAC macht dafür die Untätigkeit bzw. die Verhandlungsstrategie des bisherigen Liquidators sowie der Einwände der Treuhandkommanditistin in den Jahren 2008 und 2009 verantwortlich. DAMAC wird keine weiteren Zahlungsverzögerungen mehr dulden und notfalls sämtliche 231 Bauträgerverträge aufkündigen. DAMAC könnte damit DDF und DDF II ganz erheblich schädigen bzw. ruinieren. Insofern ist festzustellen, dass DDF und DDF II gegenüber DAMAC eine gleichgerichtete Interessenlage zur Sicherung beider Fondsvermögen haben (müssen).
    Davon unabhängig sind grundsätzlich die rechtlichen und prozessualen Auseinandersetzungen in Deutschland zu sehen.
    Denn selbst wenn die Feststellungsklage durch alle Instanzen zu Gunsten des DDF ausginge, könnten von dritter Seite erhebliche (Schadenersatz-)Ansprüche gegen DDF geltend gemacht werden. Dazu nehmen wir gegenüber allen Anlegern im Rahmen des von der Aktionsgemeinschaft Quickfunds beantragten Umlaufverfahrens Stellung. Die Aktionsgemeinschaft Quickfunds hat nämlich unter Vorlage von Vollmachten von 278 Anlegern mit ca. 28,2% Stimmrechtsanteilen für das noch in diesem Monat geplante Umlaufverfahren beantragt, einen Beschluss zu fassen, nachdem das Klageverfahren vor dem Landgericht Köln (Feststellungsklage) in ein Mediationsverfahren übergeleitet werden soll, mit dem Ziel, den langwierigen Rechtstreit möglichst schnell zu beenden und weiteren Schaden sowohl von DDF als auch DDF II abzuwenden. Da es in der Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist, dass den Gesellschaftern einer Publikums-KG ein Recht zur Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung (Umlaufverfahren oder Präsenzveranstaltung) zusteht, wenn hierfür das erforderliche Quorum von 10% der Gesellschaftsstimmrechte erreicht ist, dürfte der Beschlussantrag zulässig sein, so dass dieser Gegenstand des nächsten Umlaufverfahrens sein wird. Wenn die Gesellschafter im Rahmen des Umlaufverfahrens dann mehrheitlich für diesen Beschlussantrag votieren, wäre der Liquidator an diesen Gesellschafterbeschluss gebunden und hätte diesen umzusetzen.
    Als Liquidator werde ich die Feststellungsklage in Köln jedenfalls nicht ohne rechtlich bindende Weisung der Gesellschafter zurücknehmen oder beenden.
 
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
-Liquidator-
 

 

Fragen und Aufforderungen an den Liquidator zur aktuellen Situation im DDF


Sehr geehrter Herr Dr. Reiter,
auch wenn es gem. richterlichem Urteil einen Anlegerbeirat für den DDF niemals gegeben hat, desto dringender und wichtiger erscheint einer ständig wachsenden Zahl von Anlegern ein Zusammenschluss, den wir im „Anlegerforum” ermöglicht haben. Leider lässt sich die für Juli geplante Informationsveranstaltung zum im Betreff genannten Themenkreis aus organisatorischen und zeitlichen Gründen nicht mehr vor der Sommerpause durchführen, so sehr wir dies bedauern. Ihnen dennoch auf diesem Wege unseren herzlichen Dank für die erklärte Bereitschaft, selbst bzw. in Vertretung durch Herrn RA Müller als Referent zur Verfügung zu stehen.
Die Teilnehmer im Anlegerforum haben uns zahlreiche Fragen und Wünsche mitgeteilt, die wir Ihnen hier in komprimierter Form vorlegen und Sie bitten, diese aus unserer Sicht absolut berechtigten Fragen und Auskunftswünsche in schriftlicher Form zu beantworten; eine mündliche Beantwortung birgt bei der Weitergabe immer die Risiken von Übermittlungsfehlern oder gar Interpretationen, was wir damit ausschließen möchten.
Für Ihr Verständnis für unseren Fragenkatalog und Ihre Bemühungen um die zügige Fortsetzung der Liquidation des DDF bedanken wir uns und verbleiben
 
mit freundlichen Grüßen
Dr. Ingo Ehm
Heinz Schmid
Thomas de Cruppe
 
Fragen- und Auskunftsersuchen der Anleger
  1. Wir fordern Sie als Liquidator des DDF auf, uns den Verhandlungsstand mit der Fa. DAMAC, Dubai, in Bezug auf die 165 im Namen DDF abgeschlossenen - aber für DDF2 bestimmten - Wohnungsbauverträge sowie den Vertragstext mitzuteilen.
  2. Wir fordern Sie als Liquidator des DDF auf, die bezüglich der o.g. für DDF2 bestimmten (aber fälschlich im Namen des DDF abgeschlossenen) Wohnungsbauverträge aus dem DDF-Vermögen geleisteten Anzahlungen von 21.702.250 AED zu bestätigen und von DDF2 zurückzufordern sowie den Stand der diesbezüglichen Beitreibungsanstrengungen mitzuteilen. In der im Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanz zum 31.12.2008 sind keinerlei Verbindlichkeiten für den o.g. Betrag ausgewiesen, was die Dringlichkeit der Feststellung und Beitreibung dieser Forderung unter-streicht.
  3. Wir fordern Sie als Liquidator des DDF auf, bezüglich der 69 weiteren im Namen des DDF abgeschlossenen und dann an DDF2 weiter übertragenen Wohnungsbauverträge mitzu-teilen, ob bereits Schadenersatzansprüche gegen die damalige Geschäftsführung angemeldet wurden, die heute behauptet, die von ihr abgeschlossenen Weiterverkaufsverträge seien nichtig - mit entsprechendem Schaden für den DDF. Gleichzeitig bitten wir darum, uns Anlegern den Stand der Durchsetzung dieser Schadenersatzansprüche mitzuteilen.
  4. Wir fordern Sie als Liquidator des DDF auf, über die seit Übernahme des Bankkontos der Gesellschaft verwendeten Mittel detailliert Rechnung zu legen.
  5. Wir fordern Sie als Liquidator des DDF auf, Ihr Vorhaben der "treuhänderischen Übernahme der 69 Wohnungen für DDF und DDF2" detailliert zu erläutern, inklusive der geleisteten und der noch zu leistenden Geldbeträge.
    Von besonderer Bedeutung dabei ist für die Anleger Kenntnis zu erhalten, welche Geldleistungen DDF und welche Geldbeträge DDF2 zu dieser sog. Treuhandlösung beisteuert.
  6. Wir fordern Sie als Liquidator des DDF auf, mitzuteilen und ggf. gutachterlich feststellen zu lassen, ob es überhaupt wirtschaftlich vorteilhaft ist, Verhandlungen mit DAMAC aufzunehmen mit dem Ziel, die Fertigstellung von Wohnungen nach Bezahlung weiterer Bauraten zu erreichen. Hierbei ist insbesondere der Immobilienpreisverfall in Dubai zu berücksichtigen, der die Bezahlung weiterer (teurer) Bauraten auf Bauverträge vor dem Preissturz als kritisch zu überprüfen erscheinen läßt.
  7. Wir gehen davon aus, daß Sie als Liquidator die Handlung der damaligen Geschäftsführung beim Abschluß der Kaufverträge mit dem DDF2 die gleiche Einschätzung und juristische Würdigung vornehmen wie etliche Anleger. Es ist es ja bekanntlich so, dass der Kaufvertrag, mit dem die Verträge von DDF an DDF2 verkauft wurden, von quickfunds (Herrn Reinicke) alleine konzipiert und abgeschlossen wurden und von niemandem sonst. Die quickfunds GmbH in ihrer Eigenschaft als (damaliger) DDF-Geschäftsführer hätte also einen groben handwerklichen, kaufmännischen oder rechtlichen Fehler gemacht, wenn sich jetzt herausstellen sollte, dass der Vertrag tatsächlich nichtig oder zumindest angreifbar ist. Ein solcher Fehler, zumal in solcher Größenordnung, führt zur Schadenersatzpflicht des Verantwortlichen, nämlich der quickfunds GmbH.
    Hierzu fordern wir Sie als Liquidator auf, uns mitzuteilen, ob Sie in dieser Eigenschaft bereits gegenüber der quickfunds GmbH diese Schadensersatzforderung angemeldet haben?
  8. Noch immer können wir uns leider des Eindrucks nicht verwehren, daß die Argumentation der quickfunds GmbH und deren Beraterstabes bei Ihnen keineswegs auf verschlossene Ohren stößt. Diese Vermutung basiert auf Andeutungen aus Ihrem Hause, daß es wohl eine formale Betrachtungsweise geben könnte, nach der der Vertrag nichtig sei und damit das Geld an den DDF2 zurück überwiesen werden müsste. Dem halten wir entgegen, daß, selbst wenn die Übertragung von Bauträgerverträgen nicht möglich gewesen sein sollte, so doch der wirt-schaftliche Sinn des Kaufvertrags ohne weiteres realisierbar ist.
    Denn dann müsste ja nur DDF als Verkäufer nach Anweisung (und nach Zahlung der offenen Raten durch DDF2) die Fertigstellung der Wohnungen abwarten und die fertigen Wohnungen dann an den DDF2 übertragen. Damit wäre der wirtschaftliche Sinn des Kaufvertrages hundert-prozentig erreicht. Einfacher und simpler geht es nicht!
  9. Wir fordern Sie als Liquidator des DDF auf mitzuteilen, ob quickfunds die wirtschaftliche Lage von DDF2 vollständig offengelegt und mittlerweile ein Sanierungskonzept unterbreitet hat. Falls ja, bitten wir diese Informationen weiterzuleiten. Falls nein, bitten wir um Mitteilung, ob diese bei quickfunds angefordert wurden und ggf. warum nicht.
  10. Ohne in den Fortgang des laufenden Verfahrens eingreifen zu wollen, wäre es für die Anleger interessant zu erfahren, wie Sie sich als Liquidator
    1. im Falle eines positiven Urteils durch das LG Köln für den DDF positionieren, sollte es zu einer Berufung durch die Gegenseite kommen.
    2. im Falle eines - wider Erwarten - negativen Urteils durch das LG Köln für den DDF positionieren.
    3. Ebenso wollen die Anleger wissen, ob Sie die Möglichkeit einer Ablehnung des gesamten Prozesses durch ein deutsches Gericht für möglich erachten, da evtl. die Zuständigkeit dubaianischer Gerichte in die Diskussion geworfen wird. Spät und sehr unwahrscheinlich, dennoch aber nicht gänzlich auszuschließen. Wie verhalten Sie sich in einem solchen Falle, was empfehlen Sie den von Ihnen vertretenen Anlegern dann?
  11. Welche Bedeutung messen Sie als Liquidator den von der Aktionsgemeinschaft wiederholt geäußerten Behauptungen bei, wir zitieren aus der letzten Veröffentlichung „Mittlerweile dürfte jedem klar sein, dass die Fonds nur noch als Ganzes anzusehen sind, da eine Lösung für einen der beiden Fonds alleine nicht möglich ist”? Auch die Aufforderung, in einem neuen Umlaufverfahren die Niederlegung der Feststellungsklage zu erreichen, ohne eine entsprechende Gegenleistung der Gegenseite verbindlich einzufordern, lässt aus unserer Sicht unverkennbar die Einseitigkeit und keinesfalls die Interessenswahrnehmung aller Beteiligten erkennen. Die Einseitigkeit und erkennbar angestrebte Beeinflussung der Anleger sollte hier durch ein klares Statement Ihrerseits ausgeglichen werden.
 

 

Protokoll des Umlaufverfahrens vom 17.05.2010 - 10.06.2010


Sehr geehrte Anleger,
nachdem das Umlaufverfahren vom 17.05.2010 bis 10.06.2010 zwischenzeitlich beendet ist, übersende ich Ihnen in der Anlage entsprechend § 19 des Gesellschaftsvertrages das Protokoll über das Ergebnis des Umlaufverfahrens zur Kenntnisnahme.
Des Weiteren möchte ich Sie darüber informieren, dass das Landgericht Berlin auf die Klage der quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH mit Urteil vom 10.06.2010 die Gesellschafterbeschlüsse, gefasst im Umlaufverfahren vom 09.07.2009 bis 24.07.2009, wegen erheblicher Formfehler für nichtig erklärt hat.
Die Gesellschafterbeschlüsse betrafen zum einen die Ermächtigung zur Vorabausschüttung auf die Endverteilung und zum anderen die Gründung des Anlegerbeirats.
Infolge dieses Urteils ist die Weisung der Gesellschafter zur Ausschüttung nahezu des gesamten liquiden Gesellschaftsvermögens hinfällig geworden.
Des Weiteren folgt aus diesem Urteil, dass die Gesellschaft nicht mehr über einen Anlegerbeirat verfügt. Gleichwohl wird der Liquidator weiterhin mit den Mitgliedern des ehemaligen Anlegerbeirats weiterhin in Kontakt bleiben und ihnen wie jedem anderen Gesellschafter auch für Fragen und konstruktive Gespräche zur Verfügung stehen.
Abschließend kann ich Ihnen aber die erfreuliche Mitteilung geben, dass das Landgericht Köln den Termin zur mündlichen Verhandlung über die Feststellungsklage betreffend die Wirksamkeit der Kaufverträge zwischen DDF und DDF II nach dem durchgeführten Dezernatswechsel nunmehr wider Erwarten zeitnah auf den 22.09.2010 terminiert hat. Damit könnte evt. in diesem für die Liquidation wichtigen Verfahren doch noch in diesem Jahr eine Entscheidung ergehen.
Zudem werde ich in den nächsten Tagen die Gespräche mit DAMAC fortsetzen. Hier bin ich optimistisch, dass die Umschreibung der 165 Bauträgerverträge auf den DDF II sowie die Korrekturbuchungen bei DAMAC wegen der seitens DDF auf Verträge des DDF II gezahlten Bauträgerraten in Kürze abgeschlossen werden kann.
Über den Fortgang des Verfahrens werde auf der Internetseite ddf-liquidationsverfahren.de in unregelmäßigen Abständen berichten und verbleibe für heute
 
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator –
 

 

Stellungnahme zum „Sachstandsbericht und Umlaufverfahren DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L. („DDF“)“ vom 17.5.2010 des Liquidators Dr. Reiter


Zur Information unserer Treugeber erlauben wir uns, den Sachstandsbericht des Liquidators Dr. Reiter vom 17.5.2010 um folgende wesentliche Informationen zu ergänzen:
Zu Punkt I.3:
Dr. Reiter weist zu Recht auf das dringende Erfordernis hin, die 165 Bauträgerverträge, die quickfunds als Geschäftsführerin beider Fonds im Jahr 2007 ohne Wissen der Beteiligten und der Anleger statt im Namen des DDF II fälschlicherweise im Namen des DDF abgeschlossen unterschrieben hatte, endlich korrekt umgeschrieben werden müssen. Wichtig ist dabei allerdings, dass DAMAC hierzu nunmehr bereit ist und DDF aus sämtlichen Verpflichtungen entlässt. Bisher war DAMAC hierzu nicht bereit, da DAMAC wohl hohe Forderungen an DDF II hat und verständlicherweise nicht bereit war, DDF als zahlungskräftigen Schuldner gegen DDF II auszutauschen.
Wir wünschen Dr. Reiter Erfolg bei seinen Bemühungen, DAMAC zum Einlenken zu Gunsten des DDF zu bewegen. Sollte DAMAC hierfür allerdings ein finanzielles Zugeständnis und eine Zahlung von DDF verlangen, so müsste dieser Schaden unserer Auffassung nach unmittelbar vom Verursacher, also quickfunds, getragen werden.
Ebenfalls zu Recht weist Dr. Reiter darauf hin, dass die Übergabe, Abnahme und Vermietung der bereits im Dezember 2008 von DAMAC fertiggestellten Wohnungen (das sind die 32 Wohnungen im Objekt „The Crescent”) aus den 69 von DDF an DDF II verkauften Bauverträgen, sinnvollerweise vorangetrieben werden sollte. Bislang ist die Übergabe dieser Wohnungen durch DAMAC nicht erfolgt, da diese Wohnungen noch nicht vollständig bezahlt sind. DDF II hatte in den Kaufverträgen zwar die Verpflichtung übernommen, sämtliche noch fällig werdenden Bauraten pünktlich an DAMAC zu bezahlen, diese Verpflichtung dann aber nicht erfüllt. DAMAC hatte mit Mahnungen und Kündigungen aller Bauverträge reagiert, und hatte dementsprechend die fertigen Wohnungen nicht übertragen. Neuere Erkenntnisse liegen uns nicht vor.
Zwischen DDF und DAMAC wurden seit Anfang 2009 von der früheren Liquidatorin ACCEPT Verhandlungen mit dem Ziel geführt, die fehlerhafte Zuordnung von Zahlungen und Bauverträgen durch die frühere Geschäftsführung beider Fonds zu korrigieren und DDF aus allen Verbindlichkeiten gegenüber DAMAC zu entlassen.
Ohne detaillierte Informationen über die aktuellen Immobilienpreisentwicklung in Dubai und über das Sanierungskonzept des DDF II kann nicht sachgerecht beurteilt werden, ob die Übernahme fertiger Wohnungen – sei es in Form der von Dr. Reiter vorgeschlagenen treuhänderischen Lösung für beide Fonds, sei es durch DDF II alleine – wirtschaftlich sinnvoll und machbar ist. Denn bekanntlich sind die Immobilienpreise in Dubai im Herbst 2008 drastisch gefallen, so dass möglicherweise eine Bezahlung der ausstehenden Raten an DAMAC im Vergleich zum Wert der danach übernommenen Wohnungen unvorteilhaft sein kann.
Wir bitten den neuen Liquidator Dr. Reiter vor diesem Hintergrund, auch im Rahmen der von ihm angedeuteten treuhänderischen Lösung vor der Übernahme der Wohnungen und der damit zusammenhängenden Verpflichtungen die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit eingehend zu prüfen. Da DDF im Rahmen der vorgeschlagenen Treuhandlösung gemeinsam mit DDF II mitverpflichtet würde, und wegen des Risikos, dass DDF II wegen seiner übrigen Zahlungsverpflichtungen von DAMAC in Anspruch genommen wird und hierfür auch gemeinsam übernommene Wohnungen einstehen müssten, halten wir außerdem die Vorlage eines detaillierten Sanierungskonzepts für DDF II und für sämliche 234 Wohnungsbauverträge für unbedingt erforderlich.
 
gez.
Otto A. Geller
Geschäftsführer
 

 

Sachstandsbericht und Umlaufverfahren in der Zeit vom 17.05.2010 - 10.06.2010


Sehr geehrte Anleger,
im Folgenden möchte ich Ihnen in meiner Funktion als Liquidator der DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L. („DDF“) zunächst einen aktuellen Sachstandsbericht über das laufende Liquidationsverfahren geben (hierzu unter I.) und Sie im Weiteren um Ausübung Ihres Stimmrechts im Umlaufverfahren bitten (hierzu unter II.)
 
I. Sachstandsbericht
Herr Dr. Reiter wurde zwar mit Beschluss vom 22.10.2009 zum neuen Liquidator der Gesellschaft bestellt, konnte aber infolge der Anfechtung des Gesellschafterbeschlusses durch die IWuS Steuerberatungsgesellschaft mbH (IWuS) sowie in Ermangelung der sofortigen Übergabe der Geschäftsführung von der ACCEPT Steuerberatungsgesellschaft mbH (ACCEPT) noch nicht effektiv tätig werden.
 
1. Übernahme der Geschäftsführung
Mit Vereinbarung vom 31.12.2009 zwischen Herrn Dr. Reiter, IWuS und ACCEPT konnte eine erste Basis für die Überleitung der Liquidation auf Herrn Dr. Reiter geschaffen werden. Aufgrund dessen hat IWuS die gegen den Beschluss vom 22.10.2009 gerichtete Anfechtungsklage zurück genommen und Mitte Januar 2010 die Geschäftsführungsunterlagen an Herrn Dr. Reiter übergeben sowie die Anmeldung von Herrn Dr. Reiter als Liquidator ins Handelsregister veranlasst. Die Eintragung ins Handelsregister konnte dann am 08.02.2010 erfolgen.
Seit diesem Zeitpunkt ist es Herrn Dr. Reiter erst möglich, seine Legitimation als Liquidator sowohl in Deutschland als auch in Dubai ordnungsgemäß nachzuweisen. Nach Apostillierung, Übersetzung und Legalisierung des aktualisierten Handelsregisterauszugs wurden die Dokumente dann im April 2010 auch in Dubai offiziell anerkannt. Dieses war eine wesentliche Voraussetzung für die Verhandlungen mit DAMAC sowie den weiteren Behörden und Beteiligten in Dubai.
 
2. Umsetzung des Gesellschafterbeschluss vom 15.03.2010
Durch Gesellschafterbeschluss vom 15.03.2010 wurde die Michael Harz & Partner GmbH („MHP“) als neue Mittelverwendungskontrolleurin der Gesellschaft bestellt und löste damit die IWuS als bisherige Mittelverwendungskontrolleurin ab. Der als Anlage 2 zum letzten Umlaufverfahren bekannt gegebene Mittelverwendungskontrollvertrag wurde entsprechend dem Gesellschafterbeschluss mit der MHP geschlossen.
Damit ist das erste wichtige Zwischenziel erreicht, dass die drei wesentlichen Funktionsträger der Gesellschaft (Liquidator, Mittelverwendungskontrolleur und Treuhandkommanditist) personell entflochten und voneinander unabhängig sind.
Das neue Bankkonto der Gesellschaft wurde als sog. „UND“-Konto von DDF und MHP bei dem Bankhaus Lampe KG eröffnet. Über das Konto können bis zum Abschluss der Liquidation nur der Liquidator und MHP durch gemeinschaftliche Unterschrift verfügen. Alleine kann niemand über das Konto verfügen. Eine Änderung der Verfügungsberechtigung kann nur mit Zustimmung der Treuhandkommanditistin erfolgen. Damit ist das Geld für Anleger bis zur Beendigung der Liquidation sichergestellt.
IWuS hat am 04.05.2010 zur Umsetzung des Gesellschafterbeschlusses vom 15.03.2010 einen Betrag i.H.v. 25.229.885,11 € auf das zuvor beschriebene neue Konto der Gesellschaft bei dem Bankhaus Lampe KG gezahlt. Aufgrund der aktuellen globalen Geschehnisse weise ich darauf hin, dass das Geld auf dem variabel verzinsten Konto in voller Höhe durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken gesichert ist.
Entsprechend der Vereinbarung vom 31.12.2009 und dem Gesellschafterbeschlusses vom 15.03.2010 ist ein Restbetrag i.H.v. 203.232,70 € auf dem Treuhandkonto bei der Berliner Volksbank eG verblieben, aus dem noch offene Alt-Verbindlichkeiten der Gesellschaft beglichen werden.
Darüber hinaus sind aus dem Zeitraum von 2008 bis Mai 2010 noch weitere Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Höhe von etwa 450 T€ zu begleichen, die in den letzten Monaten dem Grunde und der Höhe nach detailliert geprüft wurden. Zum Teil dauern die Prüfungen noch an. Die geprüften und fälligen Forderungen werden nach Freigabe durch den neuen Mittelverwendungskontrolleur im Laufe der nächsten Wochen gezahlt. Das Guthaben wird sich dann voraussichtlich auf etwa 24,8 Mio. € reduzieren.
 
3. Verhandlungen mit DAMAC
In Dubai werden derzeit Verhandlungen mit der DAMAC Properties Co. LLC (DAMAC) und der DUBAI DIREKT FONDS II GmbH & Co. KG („DDF II“) über die rechtliche Neuausstellung der 165 Bauträgerverträge geführt, die derzeit noch auf DDF lauten. Diese 165 Bauträgerverträge sollen und müssen auf DDF II umgeschrieben werden („namechange“).
Hinsichtlich der zwischen DDF und DDF II in Streit stehenden 69 Bauträgerverträge (Abtretungsverträge vom Mai und Juli 2008) soll aufgrund der in Deutschland bestehenden Rechtsstreitigkeiten zunächst geregelt werden, dass eine Abnahme und Vermietung der bereits fertig gestellten Einheiten in dem Objekt „The Crescent“ erfolgen kann. Hierzu werden die 69 Objekte von einem Treuhänder gemeinschaftlich für DDF und DDF II gehalten und verwaltet, d.h. Mieterträge werden für die Fonds treuhänderisch eingenommen. Die Mieterträge sollen zunächst dazu verwendet werden, die gegenüber DAMAC bestehenden Verpflichtungen aus der Fertigstellung der Objekte zu begleichen.
Zudem werden die im Hause DAMAC im Jahre 2007 erfolgten Fehlbuchungen zugunsten des DDF korrigiert werden. Bekanntlich wurden 21.719.680,00 AED (ca. 4,34 Mio. €) auf Verträge des DDF gezahlt, die jetzt auf DDF II umgeschrieben werden sollen. Umgekehrt hat DDF II Raten für die 69 DDF-Verträge an DAMAC in Höhe von 11.620.701,00 AED (ca. 2,32 Mio. €) geleistet. Per Saldo hat DDF damit gegen DDF II eine Forderung i.H.v. 10.098.979,00 AED (ca. 2,02 Mio. €).
Diese Verhandlungen werden voraussichtlich in den kommenden Wochen abgeschlossen. Über das Ergebnis werde ich zeitnah berichten.
Im Übrigen verweise ich auf die im Anhang befindliche Stellungsnahme der IWuS vom 12.05.2010 zu diesem Punkt.
 
4. Rechtsstreitigkeiten
Mit Urteil des Landgerichts Köln vom 29.10.09 (Az. 22 O 248/09) wurde die quickfunds Vertriebsgesellschaft mbH zur Rückzahlung überzahlter Vertriebsgebühren i.H.v. 757.400,00 € an die DDF verurteilt.
Gegen dieses Urteil hat die quickfunds Vertriebsgesellschaft mbH Berufung bei dem OLG Köln eingelegt. Der Liquidator hat jedoch für DDF im Wege der Sicherungsvollstreckung aus dem Urteil von der quickfunds Vertriebsgesellschaft mbH die Abtretung von Forderungen erlangt. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die Berufung vor dem OLG Köln auch zu Lasten der DDF ausgehen könnte, wurde aus Kostengründen und zur Vermeidung von Schadenersatzpflichten der DDF eine Verwertung der Sicherheiten einstweilen zurückgestellt.
Die ebenfalls gegen die quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH gerichtete Klage wurde mit zutreffender Begründung abgewiesen, da die quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH erst im Rahmen der Endverteilung des DDF-Vermögens an die Gesellschafter zur Erstattung der 757.400,00 € an DDF verpflichtet wäre. Aus diesem Grund hat der Liquidator mangels Erfolgsaussichten auf das Rechtsmittel der Berufung gegen das klageabweisende Urteil bzgl. der quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH verzichtet.
Daneben konnten diverse Rechtsstreitigkeiten erledigt werden, so z.B. Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse vom 03.03.2009 („Dr. Targan“), womit in Zukunft eine weitere Kostenbelastung der Gesellschaft aus dieser Zeit vermieden wird.
Vor dem Landgericht Köln (Az 91 O 75/09) wurde am 29.04.2009 von der DDF, damals vertreten durch die ACCEPT, eine Feststellungsklage gegen DDF II eingereicht, mit der die Wirksamkeit des Verkaufs der 69 Bauträgerverträge von DDF an DDF II über 25,5 Mio. € rechtsverbindlich geklärt werden soll, nachdem DDF II die Wirksamkeit des Kaufvertrages in Zweifel stellte und den gezahlten Kaufpreis zurückverlangt. Mit der allseits bekannten Vereinbarung vom 31.12.2009 wurde vom Liquidator Dr. Julius Reiter und der Treuhandkommanditisten IWuS vereinbart, dieses Verfahren vor dem LG Köln zunächst zum Abschluss zu bringen.
Wesentlich für die schnelle Beendigung der Liquidation wäre die zügige Erlangung eines positiven Urteils in diesem Verfahren gewesen, was bisher auch vom Liquidator und der Treuhandkommanditist IWuS als wahrscheinlich angesehen wurde. Das Gericht hat jedoch unvorhergesehen die Zuständigkeit des bisher bearbeitenden Richters geändert (Dezernatswechsel). Damit sind regelmäßig erhebliche zeitliche Verzögerungen durch die Einarbeitung des neuen Richters in den Streitfall verbunden. Es ist nicht auszuschließen, dass sich das Gerichtsverfahren dadurch um Monate oder gar Jahre verzögert.
 
5. Ausschüttungen
Solange das Verfahren vor dem LG Köln über die Feststellungsklage nicht abgeschlossen ist, kann weder eine endgültige noch eine teilweise Ausschüttung des Gesellschaftsvermögens an die Anleger erfolgen kann, weil der Liquidator nach den Regelungen des § 155 Abs. 2 S. 2 HGB zur Deckung streitiger Verbindlichkeiten die erforderlichen Beträge zurückbehalten muss. Da der Kaufvertrag und insbesondere die Rechtmäßigkeit des an den DDF gezahlten Kaufpreises von 25,5 Mio. € in seiner Gesamtheit im Streit steht, muss dieser Betrag auch bis zur Beendigung des Rechtsstreits vollständig zurückbehalten werden.
Ohne die noch nicht absehbare Entscheidung des LG Köln abwarten zu müssen, wäre eine Teilausschüttung nur dann möglich, wenn DDF II und deren Gesellschafter auf Teile ihrer vermeintlichen Forderungen gegenüber DDF endgültig und bedingungslos verzichten.
Angesichts der unerwarteten und unerfreulichen Verzögerung in dem Verfahren vor dem Landgericht Köln werden wir daher eine Teilausschüttung dergestalt anstreben, dass DDF II gegenüber DDF auf einen Teil der insgesamt geltend gemachten Rückforderung von 25,5 Mio. € bereits heute endgültig und ohne Bedingungen verzichtet. In Höhe dieses Teilverzichtes könnte dann die erste Ausschüttung an die Gesellschafter des DDF vorgenommen werden.
 
II. Umlaufverfahren
In der Anlage finden Sie die Beschlussvorlage (Stimmzettel) über die nach den Regelungen des § 19 des Gesellschaftsvertrages im Umlaufverfahren entschieden werden soll.
Im Einzelnen geht es um die Beschlussfassung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
  • Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages muss der Jahresabschluss eines jeden Geschäftsjahres von den Gesellschaftern festgestellt werden. Dieses wurde von den bisherigen Geschäftsführungen versäumt. Daher erfolgt nunmehr die kumulierte Entscheidung für die Jahre 2006 bis 2008. Dieses betrifft die Tagesordnungspunkte 1, 3 und 5.
  • Ebenso haben die Gesellschafter über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH für ihre Geschäftsführung im jeweiligen Geschäftsjahr zu befinden. Auch dieses ist bislang nicht erfolgt. Daher erfolgt nunmehr auch die kumulierte Entscheidung für die Geschäftsjahre 2006 bis 2008. Dieses betrifft die Tagesordnungspunkte 2, 4 und 6.
  • Billigung der von Dr. Targan entfalteten Tätigkeit zur Umsetzung der Gesellschafterbeschlüsse vom 03.03.2009. Dieses betrifft den Tagesordnungspunkt 7.
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Beschlussfassung bei Beschlussunfähigkeit der ersten Gesellschaftsversammlung. Dieses betrifft den Tagesordnungspunkt 8.
Erläuterungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten:
 
1. Feststellung des Abschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr bis zum 31.12.2006
In der Anlage finden Sie den Bericht des Wirtschaftsprüfers Dipl.-Finanzwirt Harald Lehmann über die Prüfung des Jahresabschlusses der DUBAI DIRKET FONDS GmbH & Co. KG für das Rumpfgeschäftsjahr bis zum 31.12.2006.
Der Wirtschaftsprüfer Dipl.-Finanzwirt Harald Lehmann hat nach dem Ergebnis seiner Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Ich habe den Abschluss des Rumpfgeschäftsjahres unter Einbeziehung der Buchführung der der DUBAI DIRKET FONDS GmbH & Co. KG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 29. März 2006 bis zum 31.Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Ich habe die Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für diese Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.“
 
2. Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH für ihre Geschäftsführung im Rumpfgeschäftsjahr vom 29.03.2006 bis zum 31.12.2006
Die persönlich haftende Gesellschafterin quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH beantragt, ihr für ihre Geschäftsführung im Rumpfgeschäftsjahr vom 29.03.2006 bis zum 31.12.2006 Entlastung zu erteilen.
 
3. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
In der Anlage finden Sie den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG über die Prüfung des Jahresabschlusses vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007 der DUBAI DIRKET FONDS GmbH & Co. KG.
Die BDO hat nach dem Ergebnis ihrer Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung der DUBAI DIRKET FONDS GmbH & Co. KG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2007 bis zum 31.Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.“
 
4. Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH für ihre Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2007
Die persönlich haftende Gesellschafterin quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH beantragt, ihr für ihre Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
 
5. Feststellung des Abschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 30.09.2008
In der Anlage finden Sie den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG über die Prüfung des Abschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 30. September 2008 der DUBAI DIRKET FONDS GmbH & Co. KG.
Die BDO hat nach dem Ergebnis ihrer Prüfung den folgenden eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Abschluss für das Rumpfgeschäftsjahr – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung der DUBAI DIRKET FONDS GmbH & Co. KG, Berlin, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 30.September 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.
Mit Ausnahme des im folgenden Abschnitt dargestellten Prüfungshemmnisse haben wir unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung mit der im nachfolgenden Abschnitt dargestellten Ausnahme eine hinreichende sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt:
Von der DUBAI DIRKET FONDS II GmbH & Co. KG und der DAMAC Properties LLP., Dubai, wurden qualifizierte Nachweise und Saldenbestätigungen angefordert, die bis zum Abschluss unserer Prüfung nicht erteilt wurden. Durch geeignete alternative Prüfungshandlungen konnten zwar Indizien für die Ordnungsmäßigkeit der betroffenen in sich abgrenzbaren Teile der Rechnungslegung gewonnen werden. Diese stellen aber für ein mit hinreichender Sicherheit zu treffendes Prüfungsurteil keine ausreichenden Nachweise dar. Insofern lag ein Prüfungshemmnis vor. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Abschluss des Rumpfgeschäftsjahres vom 1. Januar 2008 bis zum 30. September 2008 hinsichtlich der ausgewiesenen
  • geleisteten Anzahlungen in Höhe von EUR 11.515.901,15,
  • der sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 1.949.762,84 und der
  • sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 390.592,49
gegenüber der DUBAI DIRKET FONDS II GmbH & Co. KG und der DAMAC Properties LLP., Dubai, sowie der Umfang (EUR 14.310.614,18) der im Namen der Gesellschaft, aber auf Rechnung der DUBAI DIRKET FONDS II GmbH & Co. KG abgeschlossenen 165 Bauträgerverträge fehlerhaft ist.
Mit dieser Einschätzung und nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Abschluss für das Rumpfgeschäftsjahr den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.“
 
6. Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH für ihre Geschäftsführung im Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01. 2008 bis zum 30.09.2008
Die persönlich haftende Gesellschafterin quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH beantragt, ihr für ihre Geschäftsführung im Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2008 bis zum 30. September 2008 Entlastung zu erteilen.
 
7. Billigung der von Dr. Targan entfalteten Tätigkeit bzgl. der Umsetzung der Gesellschafterbeschlüsse vom 03.03.2009
Aus den zwischenzeitlich rückwirkend aufgehobenen Beschlüssen vom 03.03.2009 ergab sich ein einfacher Zustimmungsvorbehalt für bestimmte Rechtsgeschäfte und Zahlungsanweisungen der Gesellschaft durch Dr. Targan. In der Zeit vom 03.03.2009 bis zum 15.03.2010 hat Herr Dr. Targan diese Zustimmungsvorbehalte auch ausgeübt, indem er sämtliche Zahlungsanweisungen der ACCEPT geprüft hat, über diese jedoch mangels Beibringung von ihm angeforderter Unterlagen (Fälligkeitsnachweise, Rechtgrundlagen etc.) hat nicht entscheiden konnte. Ebenso hat Herr Dr. Targan Zahlungsanweisungen des neuen Liquidators geprüft und diesen nach Beibringung der erforderlichen Unterlagen zugestimmt. Herr Dr. Targan beantragt, die von ihm auftragsgemäß durchgeführte Tätigkeit zu billigen. Aus der vorliegenden Korrespondenz ergibt sich, dass Herr Dr. Targan seinem Auftrag ordnungsgemäß nachgekommen ist. Gegen die Billigung seiner Tätigkeit bestehen daher keine Bedenken.
 
8. Änderung von § 19 Satz 8 und 9 des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung
§ 19 Satz 8 und 9 des Gesellschaftsvertrages lauten in ihrer bisherigen Fassung wie folgt:
„[…] Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind, die geschäftsführende Gesellschafterin sowie die Treuhandkommanditistin anwesend oder wirksam vertreten sind und mindestens 50 % des abstimmungsberechtigten Kapitals vertreten ist. Sollte die Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig sein, ist binnen vier Wochen eine neue Gesellschafterversammlung nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrages einzuberufen.
Nachdem die ursprünglich geschäftsführende und nach wie vor persönlich haftende Gesellschafterin, die Firma Quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH, die Geschäftsführung nicht mehr inne hat, sondern die Geschäftsführung auf den Liquidator übergegangen ist, soll in § 19 Satz 8 des Gesellschaftsvertrages klargestellt werden, dass zur Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung nicht mehr die geschäftsführende Gesellschafterin sondern die persönlich haftende Gesellschafterin anwesend ist.
Des Weiteren führt die bisherige Regelung in § 19 Satz 9 des Gesellschaftsvertrages im Falle einer mangelnden Beschlussfähigkeit dazu, dass binnen vier Wochen lediglich eine neue Gesellschafterversammlung einzuberufen ist. Diese muss dann wiederum nach den Regeln des § 19 Satz 8 beschlussfähig sein, d.h. es müssen wiederum die geschäftsführende bzw. nunmehr die persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Treuhandkommanditistin anwesend oder wirksam vertreten und mindestens 50 % des abstimmungsberechtigten Kapitals vertreten sein. Wenn aber weniger als 50 % des abstimmungsberechtigten Kapitals (also der nach Kapital gewichtete Stimmen der einzelnen Gesellschafter/Treugeber) an der Gesellschafterversammlung oder dem Umlaufverfahren teilnehmen, läuft die Gesellschaft durch die bloße Nichtteilnahme eines Großteils der Gesellschafter Gefahr, notwendige Beschlüsse nicht treffen zu können.
Um diese Gefahr abzuwenden ist es erforderlich, dass die unter derselben Tagesordnung binnen vier Wochen neu einzuberufende Gesellschaftsversammlung auch dann beschlussfähig ist, wenn weniger als 50 % des abstimmungsberechtigten Kapitals vertreten ist. Dieses kann dadurch erreicht werden, dass an § 19 Satz 9 der Halbsatz „[…], die ohne Rücksicht auf die Höhe des vertreten Kapitals beschlussfähig ist, wenn hierauf in der Ladung ausdrücklich hingewiesen wurde.“ angefügt wird. Eine Benachteiligung der Anleger wäre damit nicht verbunden, da jeder Anleger entweder mit „Ja“ bzw. „Nein“ oder mit „Enthaltung“ abstimmen kann.
Es wird daher vorgeschlagen, § 19 Satz 8 und 9 des Gesellschaftsvertrages wie folgt zu ändern (die beabsichtigten Änderungen sind hervorgehoben):
„[…] Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind, die persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Treuhandkommanditistin anwesend oder wirksam vertreten sind und mindestens 50 % des abstimmungsberechtigten Kapitals vertreten ist. Sollte die Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig sein, ist binnen vier Wochen eine neue Gesellschafterversammlung nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrages mit derselben Tagesordnung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Höhe des vertreten Kapitals beschlussfähig ist, wenn hierauf in der Ladung ausdrücklich hingewiesen wurde. […]“
 
Ich bitte Sie höflichst, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und den Stimmzettel bis spätestens zum
10.06.2010
an
DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L.
Herrn Liquidator Dr. Julius F. Reiter
Benrather Schlossallee 101
D-40597 Düsseldorf
per Post oder
per Fax: +49-(0) 211-836 805.78
zurückzusenden.
Über das Abstimmungsergebnis und die gefassten Beschlüsse werde ich gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages informieren.
Für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und Ihre Bemühungen bedanke ich mich und verbleibe
 
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -
 

 

Sachstandsbericht zum Liquidationsverfahren des DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L. („DDF“)


Herr Dr. Reiter wurde zwar mit Beschluss vom 22.10.2009 zum neuen Liquidator der Gesellschaft bestellt, konnte aber infolge der Anfechtung des Gesellschafterbeschlusses durch IWuS sowie in Ermangelung der sofortigen Übergabe der Geschäftsführung von ACCEPT noch nicht effektiv tätig werden.
 
1. Übernahme der Geschäftsführung
Mit Vereinbarung vom 31.12.2009 zwischen Herrn Dr. Reiter, IWuS und ACCEPT konnte eine erste Basis für die Überleitung der Liquidation auf Herrn Dr. Reiter geschaffen werden. Aufgrund dessen hat IWuS die gegen den Beschluss vom 22.10.2009 gerichtete Anfechtungsklage zurück genommen und Mitte Januar 2010 die Geschäftsführungsunterlagen an Herrn Dr. Reiter übergeben sowie die Anmeldung von Herrn Dr. Reiter als Liquidator ins Handelsregister veranlasst. Die Eintragung ins Handelsregister konnte dann am 08.02.2010 erfolgen.
Seit diesem Zeitpunkt ist es Herrn Dr. Reiter erst möglich, seine Legitimation als Liquidator sowohl in Deutschland als auch in Dubai ordnungsgemäß nachzuweisen. Nach Apostillierung, Übersetzung und Legalisierung des aktualisierten Handelsregisterauszugs wurden die Dokumente dann im April 2010 auch in Dubai offiziell anerkannt. Dieses war eine wesentliche Voraussetzung für die Verhandlungen mit DAMAC sowie den weiteren Behörden und Beteiligten in Dubai.
 
2. Umsetzung des Gesellschafterbeschluss vom 15.03.2010
Durch Gesellschafterbeschluss vom 15.03.2010 wurde die Michael Harz & Partner GmbH („MHP“) als neue Mittelverwendungskontrolleurin der Gesellschaft bestellt und löste damit die IWuS als bisherige Mittelverwendungskontrolleurin ab. Der als Anlage 2 zum letzten Umlaufverfahren bekannt gegebene Mittelverwendungskontrollvertrag wurde entsprechend dem Gesellschafterbeschluss mit der MHP geschlossen.
Damit ist das erste wichtige Zwischenziel erreicht, dass die drei wesentlichen Funktionsträger der Gesellschaft (Liquidator, Mittelverwendungskontrolleur und Treuhandkommanditist) personell entflochten und voneinander unabhängig sind.
Das neue Bankkonto der Gesellschaft wurde als sog. „UND“-Konto von DDF und MHP bei dem Bankhaus Lampe KG eröffnet. Über das Konto können bis zum Abschluss der Liquidation nur der Liquidator und MHP durch gemeinschaftliche Unterschrift verfügen. Alleine kann niemand über das Konto verfügen. Eine Änderung der Verfügungsberechtigung kann nur mit Zustimmung der Treuhandkommanditistin erfolgen. Damit ist das Geld für Anleger bis zur Beendigung der Liquidation sichergestellt.
IWuS hat am 04.05.2010 zur Umsetzung des Gesellschafterbeschlusses vom 15.03.2010 einen Betrag i.H.v. 25.229.885,11 € auf das zuvor beschriebene neue Konto der Gesellschaft bei dem Bankhaus Lampe KG gezahlt. Aufgrund der aktuellen globalen Geschehnisse weise ich darauf hin, dass das Geld auf dem variabel verzinsten Konto in voller Höhe durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken gesichert ist.
Entsprechend der Vereinbarung vom 31.12.2009 und dem Gesellschafterbeschlusses vom 15.03.2010 ist ein Restbetrag i.H.v. 203.232,70 € auf dem Treuhandkonto bei der Berliner Volksbank eG verblieben, aus dem noch offene Alt-Verbindlichkeiten der Gesellschaft beglichen werden.
Darüber hinaus sind aus dem Zeitraum von 2008 bis Mai 2010 noch weitere Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Höhe von etwa 450 T€ zu begleichen, die in den letzten Monaten dem Grunde und der Höhe nach detailliert geprüft wurden. Zum Teil dauern die Prüfungen noch an. Die geprüften und fälligen Forderungen werden nach Freigabe durch den neuen Mittelverwendungskontrolleur im Laufe der nächsten Wochen gezahlt. Das Guthaben wird sich dann voraussichtlich auf etwa 24,8 Mio. € reduzieren.
 
3. Verhandlungen mit DAMAC
In Dubai werden derzeit Verhandlungen mit DAMAC und DDF II über die rechtliche Neuausstellung der 165 Bauträgerverträge geführt, die derzeit noch auf DDF (I) lauten. Diese 165 Bauträgerverträge sollen und müssen auf DDF II umgeschrieben („namechange“) werden.
Hinsichtlich der zwischen DDF und DDF II in Streit stehenden 69 Bauträgerverträge (Abtretungsverträge vom Mai und Juli 2008) soll aufgrund der in Deutschland bestehenden Rechtsstreitigkeiten zunächst geregelt werden, dass eine Abnahme und Vermietung der bereits fertig gestellten Einheiten in dem Objekt „The Crescent“ erfolgen kann. Hierzu werden die 69 Objekte von einem Treuhänder gemeinschaftlich für DDF und DDF II gehalten und verwaltet, d.h. Mieterträge werden für die Fonds treuhänderisch eingenommen. Die Mieterträge sollen zunächst dazu verwendet werden, die gegenüber DAMAC bestehenden Verpflichtungen aus der Fertigstellung der Objekte zu begleichen.
Zudem werden die im Hause DAMAC im Jahre 2007 erfolgten Fehlbuchungen zugunsten des DDF korrigiert werden. Bekanntlich wurden 21.719.680,00 AED (ca. 4,34 Mio. €) auf Verträge des DDF gezahlt, die jetzt auf DDF II umgeschrieben werden sollen. Umgekehrt hat DDF II Raten für die 69 DDF-Verträge an DAMAC in Höhe von 11.620.701,00 AED (ca. 2,32 Mio. €) geleistet. Per Saldo hat DDF damit gegen DDF II eine Forderung i.H.v. 10.098.979,00 AED (ca. 2,02 Mio. €).
Diese Verhandlungen werden voraussichtlich in den kommenden Wochen abgeschlossen. Über das Ergebnis werde ich zeitnah berichten.
Im Übrigen verweise ich auf die im Anhang befindeliche Stellungsnahme der IWuS Steuerberatungsgesellschaft mbH vom 12.05.2010 zu diesem Punkt.
 
4. Rechtsstreitigkeiten
Mit Urteil des Landgerichts Köln vom 29.10.09 (Az. 22 O 248/09) wurde die quickfunds Vertriebsgesellschaft mbH zur Rückzahlung überzahlter Vertriebsgebühren i.H.v. 757.400,00 € an die DDF verurteilt.
Gegen dieses Urteil hat die quickfunds Vertriebsgesellschaft mbH Berufung bei dem OLG Köln eingelegt. Der Liquidator hat jedoch für DDF im Wege der Sicherungsvollstreckung aus dem Urteil von der quickfunds Vertriebsgesellschaft mbH die Abtretung von Forderungen erlangt. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die Berufung vor dem OLG Köln auch zu Lasten der DDF ausgehen könnte, wurde aus Kostengründen und zur Vermeidung von Schadenersatzpflichten der DDF eine Verwertung der Sicherheiten einstweilen zurückgestellt.
Die ebenfalls gegen die quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH gerichtete Klage wurde mit zutreffender Begründung abgewiesen, da die quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH erst im Rahmen der Endverteilung des DDF-Vermögens an die Gesellschafter zur Erstattung der 757.400,00 € an DDF verpflichtet wäre. Aus diesem Grund hat der Liquidator mangels Erfolgsaussichten auf das Rechtsmittel der Berufung gegen das klageabweisende Urteil bzgl. der quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH verzichtet.
Daneben konnten diverse Rechtsstreitigkeiten erledigt werden, so z.B. Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse vom 03.03.2009 („Dr. Targan“), womit in Zukunft eine weitere Kostenbelastung der Gesellschaft aus dieser Zeit vermieden wird.
Vor dem Landgericht Köln (Az 91 O 75/09) wurde am 29.04.2009 von der DDF, damals vertreten durch die ACCEPT, eine Feststellungsklage gegen DDF II eingereicht, mit der die Wirksamkeit des Verkaufs der 69 Bauträgerverträge von DDF an DDF II über 25,5 Mio. € rechtsverbindlich geklärt werden soll, nachdem DDF II die Wirksamkeit des Kaufvertrages in Zweifel stellte und den gezahlten Kaufpreis zurückverlangt. Mit der allseits bekannten Vereinbarung vom 31.12.2009 wurde vom Liquidator Dr. Julius Reiter und der Treuhandkommanditisten IWuS vereinbart, dieses Verfahren vor dem LG Köln zunächst zum Abschluss zu bringen.
Wesentlich für die schnelle Beendigung der Liquidation wäre die zügige Erlangung eines positiven Urteils in diesem Verfahren gewesen, was bisher auch vom Liquidator und der Treuhandkommanditist IWuS als wahrscheinlich angesehen wurde. Das Gericht hat jedoch unvorhergesehen die Zuständigkeit des bisher bearbeitenden Richters geändert (Dezernatswechsel). Damit sind regelmäßig erhebliche zeitliche Verzögerungen durch die Einarbeitung des neuen Richters in den Streitfall verbunden. Es ist nicht auszuschließen, dass sich das Gerichtsverfahren dadurch um Monate oder gar Jahre verzögert.
 
5. Ausschüttungen
Solange das Verfahren vor dem LG Köln über die Feststellungsklage nicht abgeschlossen ist, kann weder eine endgültige noch eine teilweise Ausschüttung des Gesellschaftsvermögens an die Anleger erfolgen kann, weil der Liquidator nach den Regelungen des § 155 Abs. 2 S. 2 HGB zur Deckung streitiger Verbindlichkeiten die erforderlichen Beträge zurückbehalten muss. Da der Kaufvertrag und insbesondere die Rechtmäßigkeit des an den DDF gezahlten Kaufpreises von 25,5 Mio. € in seiner Gesamtheit im Streit steht, muss dieser Betrag auch bis zur Beendigung des Rechtsstreits vollständig zurückbehalten werden.
Ohne die noch nicht absehbare Entscheidung des LG Köln abwarten zu müssen, wäre eine Teilausschüttung nur dann möglich, wenn DDF II und deren Gesellschafter auf Teile ihrer vermeintlichen Forderungen gegenüber DDF endgültig und bedingungslos verzichten.
Angesichts der unerwarteten und unerfreulichen Verzögerung in dem Verfahren vor dem Landgericht Köln werden wir daher eine Teilausschüttung dergestalt anstreben, dass DDF II gegenüber DDF auf einen Teil der insgesamt geltend gemachten Rückforderung von 25,5 Mio. € bereits heute endgültig und ohne Bedingungen verzichtet. In Höhe dieses Teilverzichtes könnte dann die erste Ausschüttung an die Gesellschafter des DDF vorgenommen werden.
 
Düsseldorf, 13.05.2010
 
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -
 

 

Protokoll des Umlaufverfahrens vom 18.02.2010 – 11.03.2010


Sehr geehrte Anleger,
nachdem das Ergebnis des Umlaufverfahrens vom 18.02.2001 bis 11.03.2010 nunmehr feststeht, übersende ich Ihnen in der Anlage entsprechend § 19 des Gesellschaftsvertrages das Protokoll über das Ergebnis des Umlaufverfahrens zur Kenntnisnahme.
Des Weiteren habe ich Ihnen in der Anlage einen Vordruck für die Anmeldung von Sonderbetriebsausgaben und Sonderbetriebseinnahmen für das Jahr 2009 beigefügt. Ich bitte Sie, Ihre im Kalenderjahr 2009 im Zusammenhang mit der Beteiligung stehenden, persönlich getragenen Aufwendungen (Sonderbetriebsausgaben) einzutragen. Bitte senden Sie mir den ausgefüllten Vordruck ggf. einschließlich der erforderlichen Belege bis spätestens zum
30.04 2010
ausschließlich und lediglich EINMAL (auch wenn Sie mehrere Beteiligungen besitzen) an
Dubai Direkt Fonds GmbH & Co. KG i.L.
Herrn Liquidator Dr. Julius F. Reiter
Benrather Schlossallee 101
D-40597 Düsseldorf
zurück.
Ich bitte Sie, das Formular nur dann zurückzusenden, wenn Sie tatsächlich Eintragungen zu machen haben. Nullmeldungen werden nicht benötigt.
 
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator –
 

 

Verlängerung des Umlaufverfahrens vom 18.02.2010


Sehr geehrte Anleger,
nachdem ich leider feststellen musste, dass die Unterlagen zum Umlaufverfahren vom 18.02.2010 durch den eingeschalteten Postdienstleister in einigen Fällen verzögert zugestellt worden sind, habe ich mich im Einverständnis mit der IWuS Steuerberatungsgesellschaft mbH und der quickfunds Gesellschaft für internationales Investment mbH aus Gründen der Chancengleichheit dazu entschlossen, die am 04.03.2010 auslaufende Stimmabgabefrist um eine Woche bis zum 11.03.2010 zu verlängern.
Sofern Sie von Ihrem Stimmrecht bislang noch keinen Gebrauch gemacht haben, bitte ich Sie, den Stimmzettel nunmehr bis spätestens zum
11.03.2010
an o.g. Adresse entweder per Post oder per Telefax zurückzusenden.
Sofern Sie von Ihrem Stimmrecht bereits Gebrauch gemacht haben, ist eine erneute Stimmab-gabe nicht erforderlich.
 
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -

 

Stellungnahme des Anlegerbeirates zu dem Umlaufverfahren


Der Anlegerbeirat des DDF forderte Dr. Reiter und uns zur Veröffentlichung seiner Stellungnahme vom 19.02.2010 zu dem laufenden Umlaufverfahren auf. Wir kommen dieser Bitte hiermit nach. Nach einem Telefonat zwischen Anlegerbeirat und Dr. Reiter bat uns der Anlegerbeirat um Veröffentlichung der folgenden Stellungnahme des Anlegerbeirats vom 24.02.2010.
 

 

Umlaufverfahren in der Zeit vom 18.02.2010 bis 11.03.2010


Umlaufverfahren zur
  1. Entlastung des bisherigen Liquidators ACCEPT Steuerberatungsgesellschaft mbH („ACCEPT”)
  2. Bestellung des Jahresabschlussprüfers
  3. Bestellung eines neuen Mittelverwendungskontrolleurs unter Änderung von § 12 des Gesellschaftsvertrags
  4. Entlastung der bisherigen Mittelverwendungskontrolleurin IWuS Steuerberatungsgesellschaft mbH („IWuS”)
  5. Feststellung des Initiativrechts für Gesellschaftsbeschlüsse
 
Sehr geehrte Anleger,
es ist Ihnen bekannt, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Julius F. Reiter durch Umlaufbeschluss vom 22.10.2009 zum neuen Liquidator der DDF gewählt worden ist.
Zur Fortsetzung der Liquidation sind Beschlussfassungen durch die Treugeber erforderlich, die im Rahmen dieses Umlaufverfahrens erfolgen sollen.
 
I. Fortsetzung der Liquidation durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Reiter
Der bisherige Liquidator ACCEPT hat in den Monaten November und Dezember 2009 dem neuen Liquidator die wesentlichen Geschäftsunterlagen zur Einsicht und Prüfung überlassen, bevor diese im Januar 2010 nach der Einigung vollständig übergeben wurden. Die Überleitung der Liquidation von ACCEPT auf Herrn Dr. Reiter wurde in dieser Zeit vorbereitet und verbindlich vereinbart. Die bestehenden Meinungsverschiedenheiten wurden ausgeräumt und ACCEPT, IWuS und Dr. Reiter haben am 31.12.2009 eine schriftliche Vereinbarung über die Fortführung der Liquidation durch Herrn Dr. Reiter getroffen. Die Vereinbarung ist im vollständigen Text als Anlage 1 beigefügt.
 
II. Notwendige Beschlüsse
1.) Entlastung ACCEPT als bisherige Liquidatorin
Als Ergebnis der Prüfung der Tätigkeit der bisherigen Liquidatorin empfiehlt Herr Dr. Reiter, ACCEPT Entlastung zu erteilen. Die im Rahmen der Prüfung festgestellten untergeordneten Meinungsverschiedenheiten wurden zugunsten der DDF geregelt. Herr Dr. Reiter spricht daher die Empfehlung aus, der bisherigen Liquidatorin ACCEPT Entlastung für Ihre Tätigkeit zu erteilen.
2.) Bestellung Jahresabschlussprüfer
Aufgrund der Regelungen des Gesellschaftsvertrages (§ 17) und Gesetzes (§ 318 HGB) ist es erforderlich, dass der Prüfer des Jahresabschlusses durch Gesellschafterbeschluss bestellt wird. Komplementärin, Liquidator und Treuhandkommanditist empfehlen – wie im Vorjahr – die BDO Deutsche Warentreuhand AG, Berlin, zum Prüfer des Jahresabschlusses zum 30.09.2009 zu bestellen. Der vorgeschlagene Prüfer hat bisher auch die Liquidationseröffnungsbilanz als auch den Jahresabschluss zum 30.09.2008 geprüft.
3.) Änderung des Gesellschaftsvertrages, Aufhebung Gesellschafterbeschlüsse und Entlastung der IWuS als bisherige Mittelverwendungskontrolleurin
Herr Dr. Michael Harz, c/o Michael Harz & Partner GmbH, Am Staden 18, 66121 Saarbrücken, soll zum neuen Mittelverwendungskontrolleur bestellt werden. Hierzu wird Liquidator den als Anlage 2 beigefügten Mittelverwendungskontrollvertrag schließen, der im wesentlichen die gleichen Vertragsbedingungen und –konditionen enthält, wie diese derzeit auch für die bisherige Mittelverwendungskontrolleurin IWuS gelten. Herrn Dr. Reiter ist es für eine unabhängige Durchführung der Liquidation wichtig, dass der Mittelverwendungskontrolleur weder rechtlich noch tatsächlich dem Liquidator und/oder Treuhandkommanditisten nahe steht. In der Vergangenheit waren Liquidator und Mittelverwendungskontrolleur / Treuhandkommanditist miteinander verbunden. Dieses Problem ist durch die Bestellung von Dr. Reiter zum neuen Liquidator gelöst. Zusätzlich soll nun eine Trennung von Mittelverwendungskontrolleur und Treuhandkommanditist vollzogen werden und die Verfügung über das DDF-Bankkonto nur noch gemeinschaftlich durch Liquidator und neuen Mittelverwendungskontrolleur erfolgen dürfen, was eine Änderung des § 12 des Gesellschaftsvertrags bedingt. Herr Dr. Harz ist ein bundesweit von Gerichten und Staatsanwaltschaften anerkannter Gutachter im Kapitalmarktrecht (siehe auch: http://www.harz-partner.de).
Das liquide Vermögen des Fonds soll bis zur Beendigung der Liquidation bzw. Löschung der Gesellschaft auf einem Bankkonto der Gesellschaft geführt werden, über das der Liquidator und Mittelverwendungskontrolleur nur gemeinschaftlich (sog. „Und-Konto”) verfügen können. Die Gesellschafter weisen mit dem Beschluss IWuS an, das Guthaben auf dem Konto bei der Berliner Volksbank an das neue Konto der Gesellschaft zu überweisen.
Der IWuS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berlin, wird für ihre Tätigkeit als bisherige Mittelverwendungskontrolleurin der Dubai Direkt Fonds GmbH & Co. KG i.L. Entlastung erteilt.
Zugleich sollen die Beschlüsse vom 03.03.2009, mit denen u.a. Herr Dr. Targan zum weiteren Mittelverwendungskontrolleur bestellt wurde, mit Rückwirkung für die Vergangenheit aufgehoben werden, da der Beschluss von einem Gesellschafter vor dem Landgericht Berlin angefochten wurde und die Wirksamkeit des Beschlusses daher in Zweifel gezogen werden kann. Zur Vermeidung weiterer Rechtsstreitigkeiten soll hier der Beschluss aufgehoben werden, da die Durchführung des Rechtsstreits für die Gesellschaft nach dieser hier empfohlenen Beschlussfassung nicht mehr sinnvoll wäre.
4.) Initiativrecht für Gesellschafterversammlungen
In der Vergangenheit und im Zuge der Liquidation sind Zweifel aufgetreten, ob auch dem Liquidator im Rahmen des § 19 des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Einberufung des Umlaufverfahrens ein Initiativrecht zusteht. Der Gesellschaftsvertrag lässt diese Auslegung zugunsten des Liquidators zu, da derzeit nur der Liquidator die Geschäfte der Gesellschaft – vergleichbar einer typischen Komplementärin – führt. Um zukünftig etwaige Zweifel zu beseitigen, soll durch die Gesellschafter klargestellt werden, dass dem Liquidator für die Dauer seiner Bestellung das Initiativrecht hinsichtlich der Durchführung des Umlaufverfahrens zusteht.
 
III. Sonstige Verfahren und Zeitplanung
Über eine Vorabausschüttung an die Gesellschafter im Sinne des § 155 Abs. 2 HGB soll nach zusätzlicher Prüfung durch einen renommierten Wirtschaftsprüfer noch im 1. Halbjahr 2010 entschieden werden. Die Höhe der Ausschüttung wird sich nach dem Ergebnis des Gutachtens des Wirtschaftsprüfers richten.
Der Liquidator plant dazu die Durchführung einer Präsenzveranstaltung, die nach entsprechender Beratung dazu Beschlüsse fassen soll.
Wirtschaftlich und rechtlich bedeutend für die Gesellschaft sind im Wesentlichen zwei Fragen. Erstens muss geklärt werden, welche Risiken aus den mit DAMAC geschlossenen Verträgen bestehen. Zweitens müssen die Rechtsstreitigkeiten über die Wirksamkeit der Kaufverträge mit DDF 2 ausgetragen bzw. beendet werden. Nach hiesiger Erfahrung können sich die Rechtsstreitigkeiten bis in die Jahre 2011 und 2012 fortsetzen, bevor eine Schlussverteilung an die Gesellschafter rechtlich möglich wird.
 
WICHTIG
IV. Termin zur Abstimmung
Wir dürfen Sie höflichst bitten, die beigefügten Stimmzettel bis spätestens zum
11.03.2010
an
Herrn Liquidator
Dr. Julius F. Reiter
Benrather Schlossallee 101
D-40597 Düsseldorf
Fax: +49-(0) 211-836 805.78
zurückzusenden.
 
Über das Abstimmungsergebnis und die gefassten Beschlüsse werden wir Sie gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages informieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator -
 
Die Einladung erfolgt mit vorstehendem Wortlaut auch durch die Komplementärin und die Treuhandkommanditistin.
Köln, den 18.02.2010
gez. Thomas Winkmann
quickfunds Gesellschaft für internationales Investment mbH
 
Berlin, den 18.02.2010
gez. Otto A. Geller
IWuS Steuerberatungsgesellschaft mbH
 
Download:
Anlage 1
Anlage 2

 

Dr. Reiter als neuer Liquidator ins Handelsregister eingetragen


Am 08.02.2010 wurde Herr Dr. Reiter als neuer Liquidator in das Handelsregister eingetragen. Damit ist der neue Liquidator nunmehr auch nach Außen vollumfänglich handlungsfähig. Mit der Eintragung ins Handelsregister können jetzt die Verhandlungen mit DAMAC offiziell aufgenommen werden, da DAMAC die Handelsregistereintragung aus Gründen der Rechtssicherheit für offizielle Verhandlungen verlangte.

 

ACCEPT, IWuS und Dr. Reiter einigen sich über die Fortsetzung der Liquidation durch Herrn Dr. Reiter. Anfechtungsklage wurde von IWuS zurückgenommen


Durch Umlaufbeschluss vom 22.10.2009 wurde die ACCEPT als bisherige Liquidatorin abgewählt und Dr. Reiter zum neuen Liquidator der DDF bestellt. IWuS hatte Bedenken gegen die Wirksamkeit dieses Gesellschafterbeschlusses und daher Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Beschlusses erhoben.
Mit Vereinbarung vom 31.12.2009 hat sich Herr Dr. Reiter mit ACCEPT und IWuS darauf geeinigt, dass IWuS die Anfechtungsklage zurücknimmt und die Liquidation durch Dr. Reiter fortgesetzt wird.
Zwischenzeitlich hat die IWuS die Anfechtungsklage zurückgenommen und der Eintragung des neuen Liquidators in das Handelsregister zugestimmt. Ebenso wurden die Geschäftsführungsunterlagen der DDF von der ACCEPT an Herrn Dr. Reiter übergeben.

 

Bestellung zum neuen Liquidator


Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Gesellschafterbeschluss vom 22.10.2009 wurde ich zum neuen Liquidator der Dubai Direkt Fonds GmbH & Co. KG bestimmt. Gleichzeitig wurde die Accept Steuerberatungsgesellschaft mbH als Liquidatorin abgewählt.
Als Liquidator der Dubai Direkt Fonds GmbH & Co. KG werde ich ausschließlich die Interessen der Gesellschaft sowie der Gesellschafter bzw. der über die IWuS Steuerberatungsgesellschaft mbH beteiligten Treugeber vertreten. Zugleich versichere ich Ihnen, dass ich bei der Ausübung meiner Tätigkeit – mit Ausnahme einstimmiger Gesellschafterbeschlüsse – keinen Weisungen oder Einflüssen ausgesetzt bin oder mich in Abhängigkeiten befinde, die diesem Ziel zuwider laufen können. Ich übernehme diese verantwortungsvolle und sicherlich nicht leichte Aufgabe mit dem Ziel, eine rechtlich sichere sowie den Interessen der Gesellschaft dienende Lösung herbei zu führen. Hierzu gehört auch die Aufarbeitung der bisherigen Vorgänge. Gleichzeitig ist es mir ein Anliegen, meine Arbeit für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Hierzu werde ich in Kürze die Internetseite www.ddf-liquidationsverfahren.de einrichten, auf der Sie dann – als registrierte Gesellschafter – aktuelle Informationen zum Stand des Verfahrens abrufen können.
Die Aufgabe des Liquidators ist an mich herangetragen worden, weil es im Laufe der Liquidation zu einem Stillstand gekommen ist. Dabei kommt der Aufklärung der Verantwortlichkeiten für diesen Zustand aus meiner Sicht derzeit keine vorrangige Bedeutung zu.
Angesichts der nach wie vor ungeklärten Sach- und Rechtslage im Zusammenhang mit den zwischen der Dubai Direkt Fonds GmbH & Co. KG (DDF) und der Dubai Direkt Fonds II GmbH & Co. KG (DDF II) abgeschlossenen Kaufverträgen ist es vielmehr von höchster Bedeutung, zunächst Rechtssicherheit über die Wirksamkeit dieser Kaufverträge und damit der Rechtmäßigkeit der Kaufpreiszahlung zu erlangen. Denn bekanntlich verlangt die DDF II von der DDF die Rückzahlung des bereits gezahlten Kaufpreises i.H.v. € 25,5 Mio. und beruft sich dabei auf die Unwirksamkeit der Kaufvertrages. Zur Schaffung der Rechtssicherheit hat die bisherige Liquidatorin Klage gegen die DDF II vor dem Landgericht Köln erhoben mit dem Ziel, die Wirksamkeit des Kaufvertrages und damit indirekt auch die Rechtmäßigkeit der Kaufpreiszahlung feststellen zu lassen. Solange dieser Rechtsstreit nicht beigelegt ist, kann die Liquidation nicht abgeschlossen werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass dies nicht bedeutet, dass ich die im Raum stehende Forderung der DDF II nach einer kaufmännischen Lösung befürworte. Ebenso wenig möchte eine vergleichsweise Lösung von vornherein kategorisch ausschließen. Tatsache ist, dass ich eine einvernehmliche Lösung derzeit mangels konkreter Informationen nicht beurteilen kann. Ob und in welcher Weise ein Vergleich mit der DDF II in Frage kommt oder ob der Rechtsstreit fortzusetzen ist, bedarf einer sorgfältigen Prüfung unter Abwägung der rechtlichen und der wirtschaftlichen Risiken. Mit der Prüfung habe ich bereits begonnen. Sollte sich als Ergebnis herausstellen, dass eine vergleichsweise Lösung empfehlenswert ist, kann dies nur mit einer umfassenden Risikoabwägung begründet werden, nicht aber mit wirtschaftlichen Interessen der DDF II.
Aufgrund des anhängigen Rechtstreits über die Wirksamkeit der Kaufverträge ist es mir auch nicht möglich, die mit dem Umlaufverfahren vom 24.07.2009 nur mehrheitlich beschlossene Vorabausschüttung vorzunehmen. Zwar besteht nach § 155 Abs. 2 HGB grundsätzlich die Möglichkeit, während der Liquidation entbehrliche Geldmittel vorläufig zu verteilen. Als Liquidator bin ich aber gemäß § 155 Abs. 2 HGB verpflichtet, Mittel zurückzuhalten, die u.a. zur Deckung streitiger Verbindlichkeiten erforderlich sind. Da es sich bei den von der DDF vereinnahmten € 25,5 Mio. um eine streitige Verbindlichkeit handelt, ist dieser Betrag bis zum rechtskräftigen Abschluss des derzeit vor dem Landgericht Köln geführten Verfahrens zurückzuhalten. Nach unserer Kenntnis hat der mit der Begutachtung der entbehrlichen Geldmittel gem. § 155 Abs. 2 HGB beauftragte Wirtschaftsprüfer (BDO) bisher keine rechtsverbindliche Stellungnahme abgegeben.
Allerdings wird es möglich sein, auf gesonderten Antrag eines Gesellschafters und noch eines herbeizuführenden Gesellschafterbeschlusses den auf ihn entfallenden Anteil an dem voraussichtlichen Liquidationsüberschuss unter Abzug eines noch zu bestimmenden Sicherheitsabschlags gegen Stellung einer werthaltigen Sicherheit (z.B. Bankbürgschaft, Abtretung einer Kapitallebensversicherung, Bestellung einer erstrangigen Grundschuld, etc.) vorzunehmen.
Weiterhin ist es von großer Bedeutung, die von der DAMAC ausgesprochene Kündigung der Bauträgerverträge auf deren Wirksamkeit zu prüfen und ggf. rückgängig zu machen. Denn anderenfalls würden bei einer rechtskräftig festgestellten Unwirksamkeit des Kaufvertrages der DDF lediglich wertlose Verträge verbleiben. Auch bei einer Wirksamkeit des Kaufvertrages ist von Bedeutung, die Kündigung zu verhindern bzw. rückgängig zu machen, um die Abwicklung nicht weiter zu verkomplizieren.
Ferner ist offensichtlich bislang die Abnahme der unstreitig von der DDF erworbenen und seit nunmehr bereits nahezu einem Jahr wohl fertig gestellten Wohneinheiten nicht erklärt worden. Mangels Abnahme können diese leer stehenden Wohnungen weder vermietet noch veräußert werden. Darüber hinaus ist zu klären, ob an diesen Wohnungen aufgrund der Witterungsbedingungen bereits Mängel entstanden und ggf. zu beseitigen sind. Um einen eventuellen Schadenseintritt zu vermeiden, ist es daher im Interesse der Gesellschaft von hoher Priorität, die Abnahme der bereits fertig gestellten Wohnungen vorzunehmen. Gleichzeitig werde ich dafür sorgen, dass die Bauträgerverträge über die der DDF II zuzuordnenden Wohnungen auf diese umgeschrieben werden, damit auch hier keine eventuellen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der DDF entstehen können.
Abschließend möchte ich mich bei Ihnen für das in mich gesetzte Vertrauen bedanken und verbleibe für heute
mit freundlichen Grüßen
 
Dr. Julius F. Reiter

 

Herr Dr. Reiter setzt die von ACCEPT begonnene Liquidation im Interesse der Anleger fort


Mit Umlaufbeschluss vom 22.10.2009 haben die Gesellschafter der DDF Herrn Dr. Reiter zum neuen Liquidator bestellt.
Im Interesse der Anleger und des DDF haben sich Dr. Reiter und IWuS zwischenzeitlich über die Fortsetzung der Liquidation durch Herrn Dr. Reiter geeinigt. IWuS und ACCEPT werden Herrn Dr. Reiter bei seiner Arbeit als Liquidator unterstützen. Herr Dr. Reiter und IWuS stimmen überein, dass die Klage zur Feststellung der Wirksamkeit des Kaufvertrages mit DDF II zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden soll. Das dazu beim Landgericht Köln eingeleitete Verfahren wird unverändert im Interesse der DDF fortgeführt.
Herr Dr. Reiter und IWuS werden in dem für Februar 2010 geplanten Umlaufverfahren den Gesellschaftern der DDF vorschlagen, einen neuen - von sämtlichen Parteien unabhängigen - Mittelverwendungskontrolleur zu bestellen und gleichzeitig den Beschluss vom 03.03.2009, betreffend der Bestellung des Herrn Dr. Targan als zweiten Mittelverwendungskontrolleuer, rückwirkend aufzuheben. Hintergrund ist, dass nach Ansicht von Dr. Reiter diese drei wichtigen Organe der Gesellschaft rechtlich und insbesondere personell voneinander unabhängig sein sollen, sodass dann auch die Notwendigkeit eines zweiten Mittelverwendungskontrolleurs entfällt.
Über den vollständigen Inhalt der getroffenen Vereinbarung werden die Anleger im Rahmen des Umlaufverfahrens im Februar 2010 informiert. Die für Ausschüttungen erforderlichen Voraussetzungen werden in Abstimmung mit IWuS nochmals geprüft und sollen zeitnah erfüllt werden.