Dubai Direkt Fonds GmbH & Co. KG i.L.
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Dubai Direkt Fonds GmbH & Co. KG i.L., c/o Liquidator Dr. Julius F. Reiter, Benrather Schlossallee 101, 40597 Düsseldorf
Fon: 0211 - 836 805 70, Fax: 0211 - 836 805 78, liquidator@ddf-liquidationsverfahren.de, www.ddf-liquidationsverfahren.de |
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AkuellesSachstandsbericht November 2021Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger,
im Anschluss an meinen Bericht von März 2018 möchte ich Sie im Folgenden über die Entwicklung des Liquidationsverfahrens informieren.
I. Wohnungsverkäufe in Dubai
Wie im Sachstandsbericht aus März 2018 beschrieben konnte zu jeder Wohnung, die sich im Portfolio des Fonds befand, ein Kaufvertrag geschlossen werden. Aufgrund der damaligen Marktlage war mit den Käufern vereinbart worden, dass die Zahlung des Kaufpreises erst bei Weiterverkaufsmöglichkeit fällig wurde. Aufgrund der fortschreitenden Verschlechterung am Immobilienmarkt in Dubai sowie der in 2020 aufkommenden Corona-Krise mit der Absage der Weltausstellung 2020 als Folge, hatten die Käufer ein verstärktes Interesse, sich von den ursprünglich geschlossenen Kaufverträgen zu lösen. Neue Käufer zu annähernd ähnlichen Verkaufspreisen waren wegen der bereits stark gesunkenen Marktpreise nicht zu finden. Die beauftragten Makler errechneten einen möglichen Verlust von 25-35% bei Auflösung der Kaufverträge, jedoch ohne die Garantie für einen anderweitigen Verkauf zu haben. Deshalb hat der Fonds an den ursprünglichen Kaufverträgen festgehalten. Um den Käufern keinen Ansatzpunkt und keine Möglichkeit zu geben sich von den Kaufverträgen zu lösen, wurde von den ursprünglichen Vertragsbedingungen nicht mehr abgewichen. Die Kaufpreiszahlungen erfolgten schließlich Ende 2020.
II. Abschlussrechnung und Ausblick
Eine vorläufig erstellte Abschlussrechnung ergibt, dass nur im Falle eines positiven Ausgangs des Steuerverfahrens (siehe unten) mit einer geringen Restquote für die Anleger gerechnet werden kann. Das Fondsvermögen wird durch offene Verbindlichkeiten (laufende Kosten in Dubai und Deutschland, Abwicklungs- und Betreuungskosten etc.) nahezu vollständig aufgezehrt. Ich habe Ihnen daher leider mitzuteilen, dass es womöglich zu keiner weiteren Auszahlung, die über die bereits erhaltenen 54,3 % Ihres eingesetzten Kapitals hinausgeht, kommen wird.
In 2016 stand es jedem Anleger grundsätzlich frei, für eine Gesamtquote von 61,0% (d.h. gegen eine weitere Abschlagszahlung von 6,7 %) des eingesetzten Kapitals aus dem Fonds auszutreten. Bereits im Sachstandsbericht aus Juni 2016 hatte ich Ihnen von der Abwärtsbewegung am Immobilienmarkt in Dubai berichtet. Die Aussicht bestand damals darin, dass sich der Markt, wie es in den Jahren 2009 bis 2012 der Fall war, noch einmal erholt. Bedauerlicherweise war dies jedoch nicht der Fall. Im Gegenteil, die negative Entwicklung des Immobilienmarktes in Dubai setzte sich weiter fort. Im selben Bericht hatte ich darauf hingewiesen, dass bei einem Verbleib im Fonds die Gefahr bestehe, dass den verbleibenden Anlegern eine geringere Gesamtrückflussquote drohen könne.
Aktuell verfügt der Fonds im Rahmen der Abwicklung noch über eine Vermögensposition, die bislang das Liquidationsverfahren in die Länge gezogen hat und zurzeit eine formale Beendigung der Liquidation verhindert.
So hatte die Finanzverwaltung nach Durchführung einer Betriebsprüfung die Auffassung vertreten, der Fonds unterliege zu Beginn in Deutschland der Gewerbesteuer und bestimmte Aufwendungen zu Beginn des Fonds seien nicht als gewinnmindernde Betriebsausgaben abzuziehen. Darüber besteht zwischen der Finanzverwaltung und dem Fonds ein Rechtsstreit, der aktuell noch im Klageverfahren vor dem Finanzgericht anhängig ist. Dazu waren Rücklagen in Höhe von EUR 500.000 gebildet worden. Da zwischenzeitlich durch das Finanzamt keine weitere Aussetzung der sofortigen Vollziehung erreicht werden konnte, wurden im Jahr 2019 gemäß erneuter Zahlungsaufforderung des zuständigen Finanzamts Gewerbesteuern in Höhe von EUR 501.155,37 bezahlt. Im Falle eines positiven Ausgangs der gerichtlichen Auseinandersetzung wäre eine Rückzahlung des vorgenannten Betrags an den Fonds fällig. Dieser Betrag würde dann in der Schlussrechnung berücksichtigt und könnte für die Verteilung zur Verfügung stehen. Ein Gerichtstermin hat jedoch noch nicht stattgefunden und verhindert eine Beendigung der Liquidation.
Wie oben bereits geschildert ergibt eine vorläufig erstellte Abschlussrechnung, dass das Fondsvermögen durch offene Verbindlichkeiten nahezu vollständig aufgezehrt wird. Mit den Kostengläubigern des Fonds habe ich u.a. Stundungsvereinbarungen geschlossen, da diese derzeit nicht vollständig bezahlt werden können. Kostenauslösende Maßnahmen wurden ohnehin auf ein Minimum zurückgefahren. Die Verbindlichkeiten, die den Vermögenspositionen gegenüberstehen, lassen wie erwähnt eine signifikante Schlusszahlung an die Anleger nicht zu. Nur in dem Falle, dass der Fonds aus dem vorgenannten Steuerverfahren eine Rückzahlung erhält, wäre eine geringe Schlusszahlung für die Anleger denkbar.
Ich bedauere, Ihnen keine günstigeren Nachrichten übermitteln zu können. Gleichwohl bleibt es dabei, dass angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage, der unterdurchschnittlichen Bauqualität der Fondsimmobilien, der Anfangskosten der Initiatoren, der Weich- und Vertriebskosten, der Kosten der vorherigen Liquidation sowie dem behördlichen Aufwand vor Ort in Dubai auch eine Gesamtrückflussquote von 54,3 % – unter Berücksichtigung, dass es sich hier um die Liquidation eines geschlossenen Immobilienfonds handelt – ein unerwartetes gutes Ergebnis ist, nachdem bei Übernahme der Liquidation sogar das Risiko des Totalverlustes im Raum stand.
Für den weiteren Sachstand und die Abschlussrechnung komme ich erneut auf Sie zu. Allen Widrigkeiten zum Trotz bin ich auf Wunsch verschiedener Anleger damit befasst, Ihnen doch noch einmal die Gelegenheit zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Fonds bei Zahlung einer Restquote von weiteren 0,7 % Ihrer Anlagesumme aus den noch verfügbaren geringen liquiden Reserven zu ermöglichen. Damit ergäbe sich für Ausstiegswilligen eine Gesamtrückflussquote von 55 %, was aus meiner Sicht weiterhin ein gutes Liquidationsergebnis ist. Mit dem vorgenannten Angebot zum Ausstieg komme ich im Wege eines Umlaufverfahrens kurzfristig auf Sie zu.
Für Ihre Aufmerksamkeit bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator - Sachstandsbericht März 2018Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger,
im Anschluss an meinen Bericht von Juni 2016 möchte ich Sie im Folgenden über die Entwicklung des Fonds und dabei insbesondere über die Ende 2016 erfolgten Austritte mancher Anleger aus dem Fonds sowie den Stand der Wohnungsabverkäufe in Dubai informieren.
I. Fondsausstieg 2016
Auf der Grundlage des Umlaufverfahrens aus Juni 2016 hatten Ende 2016 alle Anleger die Möglichkeiten, gegen einen Gesamtrückfluss von 61 % des Anlegerkapitals vorzeitig aus dem Fonds auszutreten. Bislang waren über die Jahre 2007 und 2011 insgesamt 54,3 % des Anlegerkapitals zurückgezahlt worden. Die Anleger, die sich für einen vorzeitigen Ausstieg entschieden haben, bekamen mithin eine weitere abschließende Zahlung von 6,7 % ihres eingesetzten Kapitals.
Etwa 46% der Anleger haben von dieser vorzeitigen Ausstiegsoption Gebrauch gemacht. Sämtliche Anleger, die die Austrittsvereinbarung unterzeichnet haben, konnten bei der nachfolgenden Auszahlung auch berücksichtigt werden, da aufgrund letzter Abverkäufe ausreichend Liquidität zur Verfügung stand.
Für die Mitwirkung an dieser Lösung und das Vertrauen aller Anleger bedanke ich mich.
II. Wohnungsverkauf in Dubai
1. Park Towers
Ich hatte bereits berichtet, dass das Objekt „Park Towers“ in einer „Sonderzone" von Dubai liegt, dem internationalen Finanzdistrikt „DIFC". In diesem Stadtteil ist keine Mietpreiskoppelung vorhanden wie im übrigen Dubai. Die Transferkosten sind hier ebenso wie die Nebenkosten erheblich teurer. Damit ist es für einen Investor deutlich schwieriger, eine gute Nettorendite zu erzielen. Dieser Umstand wirkt sich negativ auf den Marktpreis aus. Zu den weiteren wertmindernden Faktoren des Objekts hatte ich Ihnen zuletzt bereits in meinem Sachstandsbericht von Juni 2016 berichtet.
Dennoch ist es gelungen, zunächst weitere fünf Wohnungen des Objekts und mit Abschluss des Jahres 2017 auch die letzte verbleibende Wohnung zu einem angemessenen Verkaufspreis zu verkaufen. Die Abwicklung der Verkäufe bis zur Zahlung wird noch das Jahr 2018 in Anspruch nehmen, da sich die Rahmenbedingungen in Dubai erheblich verkompliziert haben (insb. Bürokratie).
2. Ocean Heights
Ähnlich wie beim Objekt „Park Towers“ lagen bekannterweise auch beim Objekt „Ocean Heights“ individuelle Verkaufshemmnisse vor. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich hier als ergänzende Information auf die Ausführungen von Kensington im Marktbericht 09/2015, den ich als Anlage meinem Sachstandsbericht von Dezember 2015 beigefügt hatte, sowie auf meinen Sachstandsbericht von Juni 2016.
Zuletzt hatte der Fonds noch zwei letzte Wohnungen in dem Objekt „Ocean Heights“ im Bestand. Aufgrund der jeweiligen Spezifika der Wohnungen sowie der sich zunehmend verschlechternden Lage am Immobilienmarkt in Dubai erwies es sich bis zuletzt als problematisch, einen passenden Käufer für die Wohnungen zu finden, der auch bereit war, einen angemessenen Preis zu bezahlen. Mit Abschluss des Jahres 2017 konnte jedoch – erneut mit der Unterstützung von Kensington – auch hinsichtlich die beiden Wohnungen im Objekt „Ocean Heights“ ein Kaufvertrag geschlossen werden. Für die Abwicklung gilt das gleiche wie bereits oben zu Park Towers ausgeführt.
Mit dem Verkauf der letzten Wohnungen aus den Objekten „Park Towers“ und „Ocean Heights“ verbleiben mithin keine Wohnungen mehr im Bestand des DDF.
3. Ausblick
Die Abwicklung des Fonds schreitet – insbesondere im Hinblick auf die zahlreichen vorzeitigen Austritte von Anlegern sowie die zuletzt erfolgten Abverkäufe der Wohnungen – voran.
Es verbleiben keine Wohnungen mehr im Bestand des DDF. Insbesondere im Hinblick auf die laufenden Kosten der Liquidation ist dies eine sehr positive Entwicklung. Als Liquidator strebe ich danach, dass einerseits – nicht zuletzt im Interesse einer attraktiven Rückführungsquote – ein akzeptabler Veräußerungspreis erzielt wird und andererseits die zeitliche Dauer der Liquidation aufgrund der laufenden Kosten überschaubar bleibt. Mit den letzten Verkäufen konnte diesem Zielkonflikt positiv begegnet werden.
Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage, der unterdurchschnittlichen Bauqualität der Immobilien, dem Ärger mit DAMAC und den Behörden vor Ort, war die Gesamtrückflussquote von 61 % – unter Berücksichtigung, dass es sich hier um die Liquidation eines geschlossenen Immobilienfonds handelt – für den vorzeitigen Ausstieg aus der Gesellschaft bereits ein sehr gutes Ergebnis. Trotz der oben genannten zuletzt schwierigen Marktbedingungen bin ich nach wie vor optimistisch, dass auch für die Anleger, die sich gegen einen vorzeitigen Austritt aus dem Fonds entschieden haben, eine ansprechende Gesamtrückflussquote erzielt werden kann.
Über den genauen Zeitplan der letzten Ausschüttung kann ich berichten, sobald alle Verkäufe auch tatsächlich abgewickelt sind und die liquiden Mittel eingegangen sind.
Ich komme bis zum 30.09.2018 unaufgefordert auf Sie zu, um Ihnen dann den endgültigen Sachstand mitzuteilen.
Für Ihr Interesse bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator - Protokoll des Umlaufverfahrens vom 20.06.2016 - 30.07.2016Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,
nachdem am 30.07.2016 um 23:59 Uhr die Abstimmungsfrist des am 20.06.2016 eingeleiteten Umlaufverfahrens abgelaufen ist, habe ich die abgegebenen Stimmen ausgezählt. Mit dem anliegenden Protokoll gebe ich Ihnen das Ergebnis des Umlaufverfahrens gem. § 19 des Gesellschaftsvertrages bekannt.
Des Weiteren möchte ich mich bei Ihnen und allen anderen Treugebern für die rege Teilnahme bedanken. Durch diese hohe Beteiligungsquote ist gewährleistet, dass die Ergebnisse in allen Abstimmungspunkten von der überwiegenden tatsächlichen Mehrheit aller Treugeber getragen werden.
Die gefassten Beschlüsse werde ich zeitnah umsetzen und Sie über die weitere Entwicklung der Liquidation auf dem Laufenden halten. Auf die Anleger, die ihr Interesse an einem Austritt aus dem Fonds gemäß Beschlusspunkt I des Umlaufverfahrens geäußert haben, werde ich kurzfristig mit den dafür erforderlichen Unterlagen zukommen.
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator - Download:
Protokoll Umlaufverfahren Erläuterungen zum Umlaufverfahren Juni 2016Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger,
die Notwendigkeit einer Rücklage in Höhe von etwa 500.000 EUR ergibt sich aus dem Umstand, dass die Finanzverwaltung nach Durchführung einer Betriebsprüfung die Auffassung vertreten hat, der Fonds unterliege in Deutschland der Gewerbesteuer und bestimmte Aufwendungen zu Beginn des Fonds seien nicht als gewinnmindernde Betriebsausgaben abzuziehen.
Darüber besteht zwischen der Finanzverwaltung und dem Fonds eine Meinungsverschiedenheit, welche bisher noch in Rechtsbehelfsverfahren geltend gemacht wird. Es ist davon auszugehen, dass dieser Rechtsstreit bis zum Finanzgericht und ggfls. bis zum Bundesfinanzhof geführt werden muss. Das Risiko incl. Zinsen und Kosten beläuft sich auf etwa 500.000 EUR. Dieser Betrag stünde den Anlegern bis zur Beendigung des Rechtsstreits nicht zur Verfügung. Im Falle eines positiven Ausgangs des Verfahrens würden die Anleger noch eine Restausschüttung erhalten. In keinem Fall dürfte der Liquidator diese Beträge ausschütten, solange diese mögliche Verbindlichkeit gegenüber der Finanzverwaltung besteht. Erst mit dem Abschluss des Rechtsstreits kann entschieden werden, ob weitere Mittel ausgeschüttet werden oder eben nicht.
Bisher hat der Fonds aufgrund der Auffassung der Betriebsprüfung auch für die Jahre ab 2006 geänderte Steuerbescheide erhalten, die sowohl bei den Anlegern als auch beim Fonds zu steuerlichen Mehrbelastungen geführt haben. Im Falle eines positiven Ausgangs des o.g. Rechtsstreits besteht die Chance, dass auch die steuerlichen Mehrbelastungen für die Anleger mit Einkommensteuer z.T. wieder rückgängig gemacht werden. Dieses liegt an der Besonderheit des Fonds und des deutschen Steuerrechts. Der Fonds selbst unterliegt nur der Gewerbesteuer; deswegen ist die o.g. Rücklage von 500.000 EUR zu bilden. Die einzelnen Anleger unterliegen mit dem Gewinnanteil aus dem Fonds (egal ob ausgeschüttet oder nicht) ihrer individuellen Einkommensteuer. Die Gewerbesteuer, welche der Fonds trägt, wird dem Anleger sogar noch z.T. auf seine persönliche Einkommensteuer angerechnet.
Insoweit bleibt festzuhalten, dass der o.g. Rechtsstreit im Interesse des Fonds und sämtlicher Anleger zu führen ist. Bis zum Abschluss des Rechtsstreits sind leider nicht Mittel gebunden und dürfen nicht an die Anleger ausgeschüttet werden.
Ich bedanke mich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator - Download:
Erläuterungen zum Umlaufverfahren Umlaufverfahren Juni 2016Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger,
in meinem Sachstandsbericht Dezember 2015, den ich zum Ende des letzten Jahres im Internet unter der bekannten Adresse www.ddf-liquidationsverfahren.de veröffentlicht habe, hatte ich angekündigt, im Umlaufverfahren über die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 abstimmen zu lassen sowie darüber, dass im Jahre 2016 die restlichen sich im Eigentum von DDF befindlichen Wohnungen verkauft werden. Beigefügt (s. Anlage) finden Sie die Beschlussvorlage (Stimmzettel), über die nach den Regelungen des § 19 des Gesellschaftsvertrages im Umlaufverfahren entschieden werden soll, sowie meinen aktualisierten Sachstandsbericht vom Juni 2016.
Im Einzelnen geht es um die Beschlussfassung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
Erläuterungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten:
I. Darstellung der Ausgangslage
Bislang haben die Anleger des Dubai Direkt Fonds GmbH & Co. KG i. L. eine Ausschüttung in Höhe von 54,4 % des eingesetzten Kommanditkapitals von 19,4 Mio € erhalten. Derzeit liegt mir das Angebot eines Investors vor, der grundsätzlich bereit ist, sämtliche sich im Eigentum des DDF befindlichen Wohnungen in den Objekten Ocean Hights und Park Towers zu einem Bruttopreis (vor Abzug der Kosten) von insgesamt ca. 13 Mio. AED zu kaufen: Das entspricht - je nach Wechselkurs - 2,5 bis 3,0 Mio. EUR. Bezogen auf das eingesetzte Kommanditkapital der Gesellschafter des DDF von 19,4 Mio. EUR, würde dieser Verkaufserlös zu einer Gesamtrückflussquote von bis zu etwa 63 % führen.
Das Angebot des Investors, das nicht dem tatsächlichen Verkehrswert der Wohnungen entsprechen dürfte, ist der derzeitigen Marktlage geschuldet, die Sie meinem anliegenden aktualisierten Sachstandsbericht entnehmen können. Würde man die restlichen Wohnungen des DDF zu einem späteren Zeitpunkt und nicht in einem Gesamtpaket verkaufen, könnte möglicherweise ein höherer Verkaufspreis erzielt werden. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die laufenden Fixkosten des Fonds einen etwaigen späteren Mehrerlös zum Teil wieder auffressen können.
Da in der Vergangenheit zahlreiche Gesellschafter an mich herangetreten sind mit dem Anliegen, zeitnah aus dem Fonds gegen Zahlung einer Abfindung aussteigen zu wollen, lasse ich unter dem Tagesordnungspunkt II. darüber abstimmen, ausstiegswillige Gesellschafter gegen Zahlung einer Abfindung aus der Gesellschaft aussteigen zu lassen.
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle Gesellschafter gewillt sein werden, sofort aus der Gesellschaft auszusteigen und damit auch bereit, zum angebotenen Preis zu verkaufen. Vor diesem Hintergrund behalte ich bei der Abfindungszahlung einen Puffer von 2 % der oben avisierten Netto-Gesamtrückflussquote ein, um die laufenden Fixkosten der verbleibenden Wohnungen weiterhin bestreiten zu können.
Sofern die Mehrheit der Gesellschafter der Möglichkeit des vorzeitigen Ausstiegs zustimmt, erhielten die aussteigungswilligen Gesellschafter unter Berücksichtigung bereits erfolgter Ausschüttungen eine Gesamtrückflussquote von 61 % ihrer Investition, was in Anbetracht der Liquidation und der wirtschaftlichen Lage ein sehr gutes Ergebnis darstellt.
Diejenigen Anleger, die nicht vorzeitig aus der Gesellschaft aussteigen wollen, bleiben solange Gesellschafter des DDF i. L., bis die Liquidation abgeschlossen worden ist und bekommen entsprechend ihrem Anteil an der Gesellschaft den Liquidationserlös ausgeschüttet.
II. Zustimmung zur Möglichkeit des Ausstiegs aus der Gesellschaft gegen Zahlung einer Abfindung, die bei den austiegswilligen Gesellschaftern zu einer Gesamtrückflussquote von 61 % der Gesellschafterbeteiligung führt
Mit der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt II. bitte ich Sie, über die Möglichkeit des Ausstiegs aus der Gesellschaft abzustimmen. Sofern die Mehrheit der Gesellschafter der Möglichkeit des Ausstiegs aus der Gesellschaft zustimmt, würden ausstiegswillige Gesellschafter eine Abfindung in Höhe von 6,6 % ihrer Einlage erhalten - und zwar Zug um Zug gegen Rückgabe ihrer Beteiligung.
Anleger, die an dem Fondsausstieg interessiert sind, bitte ich, mir dies per Fax (+49 211 836 805-78) oder per Post an meine im Briefkopf angegebene Adresse bis zum 31.08.2016 mitzuteilen. Die Auszahlung der Abfindung ist für Dezember 2016 vorgesehen. Das dazugehörige Vertragswerk lasse ich - vorbehaltlich der mehrheitlichen Zustimmung der Gesellschafter zum Tagesordnungspunkt II. - den interessierten Anlegern personalisiert zukommen verbunden mit der Angabe des zeitlichen Ablaufs.
Bitte beachten Sie, dass das Angebot zum Ausstieg aus der Gesellschaft gegen Abfindungszahlung von insgesamt 61,0 % der Kommanditeinlage nicht unbefristet gilt. Ich behalte mir vor, die Liste mit ausstiegswilligen Anlegern jederzeit zu schließen, wenn dies z. B. die Marktlage oder sonstige interne oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen erfordern.
III. Zustimmung zur Bildung einer Rücklage in Höhe von 500.000,00 EUR für etwaige Gewerbesteuernachzahlungen für die Jahre 2006 bis einschließlich 2016
Mit Blick auf die seit dem Jahre 2006 bestehenden Rechtsstreitigkeiten mit dem zuständigen Finanzamt in Berlin über die Gewerbesteuerpflicht der Gesellschaft ist mit einem Maximalrisiko von bis zu 500.000,00 EUR einschließlich Zinsen und Kosten zu rechnen. Der Abschluss eines solchen Rechtsstreits kann mit Sicherheit nicht vor 2020 vorhergesagt werden. Daher schlage ich vor, eine Rücklage von 500.000,00 EUR für dieses Risiko zu bilden. Bei erfolgreichem Abschluss des Verfahrens erhalten die verbliebenen Gesellschafter eine entsprechende Ausschüttung im Rahmen der Beendigung der Liquidation.
Mit der Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt II. bitte ich Sie, über die Bildung einer Rücklage in Höhe von 500.000,00 EUR abzustimmen.
IV. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 (Anlage 1)
In der Anlage 1 finden Sie den Jahresabschluss zum 31.12.2013. Aus Kostengründen wurde entsprechend dem Gesellschafterbeschluss vom 01.09.2010 auf eine aufwändige Jahresabschlussprüfung verzichtet.
Mit der Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt III. bitte ich Sie, den Jahresabschluss 2013 festzustellen.
Der Treuhänder hat angekündigt, für diejenigen Treugeber, die nicht an der Abstimmung teilnehmen und/oder ihr keine anderweitige Weisung erteilen, beim Tagesordnungspunkt III mit "Ja" abzustimmen.
V. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 (Anlage 2)
In der Anlage 2 finden Sie den Jahresabschluss zum 31.12.2014. Aus Kostengründen wurde auch hier auf eine aufwändige Jahresabschlussprüfung verzichtet.
Mit der Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt IV. bitte ich Sie, den Jahresabschluss 2014 festzustellen.
Der Treuhänder hat angekündigt, für diejenigen Treugeber, die nicht an der Abstimmung teilnehmen und/oder ihr keine anderweitige Weisung erteilen, beim Tagesordnungspunkt IV. mit "Ja" abzustimmen.
Ich bitte Sie höflichst, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und den Stimmzettel bis spätestens zum
30.07.2016
an
DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L.
Herrn Liquidator Dr. Julius F. Reiter Benrather Schlossallee 101 D-40597 Düsseldorf per Post oder
per Fax: +49-(0) 211-836 805.78
zurückzusenden.
Über das Abstimmungsergebnis und die gefassten Beschlüsse werde ich Sie gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages informieren.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator - Sachstandsbericht Juni 2016Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger,
im Anschluss an meinen Bericht von Dezember 2015 möchte ich Sie im Folgenden über die Entwicklung der Marktlage in Dubai sowie über die Möglichkeit zum vorzeitigen Fondsausstieg informieren.
I. Marktlage in Dubai
In meinem Sachstandsbericht von Dezember 2015 habe ich Sie informiert über die für einen Wohnungsverkauf bestehenden Rahmenbedingungen in Dubai. Der anhaltende Ölpreisverfall an den Weltmärkten hat mittlerweile auch die davon abhängigen Bereiche erreicht.
Nach wie vor befinden sich die Immobilienpreise in Dubai noch in einer Abwärtsbewegung. Kaufgrund für einen Investor ist derzeit allein die erzielbare Nettorendite. Daher liegen die aktuellen Kaufangebote für die Wohnungen des DDF unter dem langfristig erzielbaren Wert der Immobilien. So bietet beispielsweise ein Investor für die Wohnungen des DDF einen Preis, der sogar 30 % unter dem aktuellen Marktpreis liegt. Es ist im Moment eher von einem Käufermarkt auszugehen, d. h. die Investoren warten auf weitere Preisrückgänge bzw. Preisnachlässe. Insoweit nimmt derzeit die Möglichkeit zu einem schnellen und marktgerechten Verkauf ab.
Diese Entwicklungen gab es auch schon in den Jahren 2009 bis 2012. Die Markterholung dauerte damals auch mehr als zwei Jahre, erreichte aber niemals mehr die Rekordpreise der Jahre 2007 und 2008. Daher ist es nicht vorhersehbar, wann die Immobilien des DDF wieder zu angemessenen Preisen verkauft werden können. Unabhängige Marktanalysten rechnen damit, dass es noch einige Zeit dauern wird, bis die Nachfrage steigt und damit auch die Immobilienpreise.
Erschwerend kommt hinzu, dass zukünftig für einen Wohnungsverkauf ein noch erheblich größerer bürokratischer Aufwand erforderlich sein wird. So muss zukünftig der Fonds bei jedem Wohnungsverkauf einen Handelsregisterauszug vorlegen, der nicht älter als zwei Monate sein darf. Bislang haben die Behörden in Dubai einen zwei Jahre alten Handelsregisterauszug akzeptiert. Die Neuerung hat in der Praxis zur Folge, dass aufgrund der erforderlichen Beglaubigung und Überbeglaubigung des Handelsregisterauszugs in Deutschland und Dubai der Wohnungsverkauf in einem engen Zeitfenster abgewickelt sein muss. In der Vergangenheit haben wir aber die Erfahrung machen müssen, dass sich die Verkaufsabwicklung teilweise über einen Zeitraum von über zwei Monaten erstreckt. In diesem Fall müsste nunmehr noch einmal ein aktueller Handelsregisterauszug angefordert werden. Allein die hierfür anfallenden Gebühren belaufen sich pro Verkauf auf etwa 2 bis 4 TEUR.
II. Marktlage Park Towers
Das Objekt liegt bekanntermaßen in einer „Sonderzone" von Dubai, dem internationalen Finanzdistrikt „DIFC". In diesem Stadtteil ist keine Mietpreiskoppelung vorhanden wie im übrigen Dubai. Die Transferkosten sind hier ebenso wie die Nebenkosten erheblich teurer. Damit ist es für einen Investor deutlich schwieriger, eine gute Nettorendite zu erzielen. Dieser Umstand wirkt sich negativ auf den Marktpreis aus. Als wertmindernder Faktor kommt beim Objekt Park Towers hinzu, dass andere Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft eine mindestens gleiche Qualität bieten, oftmals aber zu einem günstigeren Preis angeboten werden. Hinsichtlich der Bauqualität ist leider inzwischen im Markt bekannt, dass DAMAC auch in DIFC nicht die "erste Adresse" ist.
Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich als ergänzende Information auf die Ausführungen von Kensington im Marktbericht 09/2015, den ich als Anlage meinem Sachstandsbericht von Dezember 2015 beigefügt hatte.
III. Marktlage Ocean Heights
Ähnlich wie beim Objekt Park Towers liegen auch beim Objekt Ocean Heights individuelle Verkaufshemmnisse vor. Die DDF-Wohnungen liegen in der 5. und in der 9. Etage. Diese Ebenen gehören nicht zu einer begehrten Geschosshöhe eines Hochhauses in der Dubai Marina. Der übliche Kaufinteressent, der sich für eine Wohnung in einem Hochhaus entscheidet, sucht eher die höher gelegenen Stockwerke, wenn es um eine Wohnung geht, die in Richtung der Straße ausgerichtet ist. Der von uns gewünschte Kaufpreis ist aber im Vergleich zu aktuell immer noch vorhandenen Angeboten von Wohnungen im selben Objekt, die auf der Rückseite liegen, zumindest derzeit nicht marktfähig. Sicher handelt es sich hier auch um eine Spätfolge der damaligen hohen Einkaufspreise.
Des Weiteren ist das Angebot von Wohnungen in unmittelbarer Umgebung (keine 5 Minuten Fußweg entfernt) durch die Ansammlung einer Vielzahl von Hochhäusern derart groß geworden, dass es in der Praxis tatsächlich schwer ist, Wohnungen dieser Art zu einem vergleichsweise hohen Preis zu verkaufen.
Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich auch hier als ergänzende Information auf die Ausführungen von Kensington im Marktbericht 09/2015, den ich als Anlage meinem Sachstandsbericht von Dezember 2015 beigefügt hatte.
IV. Ausblick
Trotz der oben genannten schwierigen Marktbedingungen bin ich nach wir vor optimistisch, dass Anleger, welche die entsprechende Zeit haben, bis der Markt sich wieder erholt, am Ende eine Gesamtrückflussquote von über 70 % erzielen können. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass sich der Markt nicht so erholt wie erhofft. Aufgrund der laufenden Kosten kann es sogar schlimmstenfalls dazu kommen, dass die Gesellschafter, die nicht sofort aus dem Fonds aussteigen wollen, eine geringere Gesamtrückflussquote erzielen als diejenigen, die sofort aus dem Fonds aussteigen.
Als Liquidator besteht für mich ein Interesse daran, dass einerseits ein akzeptabler Veräußerungspreis erzielt und andererseits die zeitliche Dauer der Liquidation überschaubar gehalten wird. Bei den Anlegern sind unterschiedliche Interessen erkennbar, die für den Liquidator zu einem Zielkonflikt führen: Einerseits sind Anleger vorhanden, die das Immobilieninvest in Dubai als langfristige Anlage erkennen. Andererseits gibt es Anleger, die nur ein Investment mit begrenzter Laufzeit eingehen wollten. Um diesen – ansonsten nicht lösbaren – Zielkonflikt im Interesse aller Anleger aufzulösen, wurde das nachfolgende Angebot entwickelt.
V. Möglichkeit zum Fondsausstieg
In der Vergangenheit sind vermehrt Anleger mit dem Anliegen an mich herangetreten, aus dem Fonds auszusteigen. Mit ist bekannt, dass der DUBAI DIREKT FONDS II seinen Gesellschaftern die Möglichkeit angeboten hat, gegen eine Abfindungszahlung von etwa 23 % die Beteiligung zurückzugeben und aus dem Fonds auszusteigen. Nach meinen Informationen hat eine Vielzahl der Gesellschafter dieses Angebot angenommen.
Mit dem anliegenden Umlaufverfahren lasse ich auch die Gesellschafter des DUBAI DIREKT FONDS darüber abstimmen, ausstiegswillige Gesellschafter gegen Zahlung einer Abfindung aus der Gesellschaft aussteigen zu lassen.
Ich rechne damit, dass sich zwar eine Vielzahl der Anleger für die Möglichkeit des vorzeitigen Ausstiegs aus der Gesellschaft ausspricht, doch nicht alle Gesellschafter aus der Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt aussteigen wollen.
Ausgehend von dem mir aktuell vorliegenden indikativen Angebot eines Investors für sämtliche Wohnungen des DDF habe ich die Abfindungsquote für die ausstiegswilligen Gesellschafter auf eine Gesamtrückflussquote von 61-62 % ihrer Beteiligung ermittelt. Würde ich alle Wohnungen zu dem o. g. Angebotspreis verkaufen, erhielten alle Gesellschafter eine Gesamtrückflussquote von brutto 61-63 % ihrer Beteiligung. Der Wert könnte sich noch um etwa 2,5 % verbessern, wenn der Rechtsstreit mit der Finanzverwaltung erfolgreich abgeschlossen werden könnte. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass diese Finanzgerichtsverfahren drei bis fünf Jahre dauern. Insoweit würde eine Auszahlung auch erst nach erfolgreichem Abschluss der Verfahren erfolgen können und die Beendigung die Liquidation bis über das Jahr 2020 hinaus verzögern. Da ich damit rechnen muss, dass nicht alle Gesellschafter sofort aus der Gesellschaft aussteigen wollen und ich daher nur einen Teil der Wohnungen verkaufen kann, muss ich für die verbleibenden Wohnungen und deren laufende Fixkosten weitere 2 % der oben avisierten Gesamtrückflussquote als Liquiditätspuffer einbehalten.
Ausstiegsbereite Gesellschafter erhielten, sofern die Mehrheit der Gesellschafter der Möglichkeit des sofortigen Ausstiegs zustimmen, somit eine Gesamtrückzahlungsquote in Höhe von 61 % unter Anrechnung der bisher schon gezahlten 54,4 %.
Angesichts der aktuell anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Lage, der unterdurchschnittlichen Bauqualität der Immobilien, dem Ärger mit DAMAC und den Behörden vor Ort, wäre bei einem sofortigen Ausstieg aus der Gesellschaft eine Gesamtrückflussquote von 61 % ein sehr gutes Ergebnis.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass eine Vielzahl von Anlegern aus der Gesellschaft aussteigen will, empfehle ich den Gesellschaftern, diesen Anlegern die Möglichkeit hierzu zu geben und dem Tagesordnungspunkt II. des anliegenden Umlaufverfahrens zuzustimmen.
Für Ihr Interesse bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator - Download:
Sachstandsbericht Juni 2016 Sachstandsbericht Dezember 2015Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger,
im Anschluss an meinen Bericht von März 2014 möchte ich Sie im Folgenden über die Entwicklung in der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die Fonds-Immobilien in Dubai sowie die steuerliche Situation informieren. Im Januar 2016 werde ich wieder auf Sie zukommen, um im Umlaufverfahren über die Jahresabschlüsse für die Jahre 2013 und 2014 abstimmen zu lassen, sowie darüber, dass im Jahre 2016 die restlichen im Eigentum von DDF sich befindlichen Wohnungen verkauft werden und der Fonds endgültig abgewickelt wird.
I. Wirtschaftliche Entwicklung in Dubai und der Golfregion
In der Vergangenheit haben die Regionen in den Golfstaaten mit Einnahmen aus Erdöl und Gasexporten einen Investitionsboom hervorgerufen, der über die letzten vier Jahre zu einem durchschnittlichen jährlichen Wirtschaftswachstum von über 5 % führte. Nachdem seit Oktober 2014 die Ölpreise um ca. 50 % gefallen sind, ist zu beobachten, dass die Golfstaaten ihre Investitionspläne überprüfen und geplante Investitionen verschieben. Auch Investoren aus Europa und Russland agieren in Dubai und der Golfregion zusehends zurückhaltender, bedingt durch den für sie schlechten Wechselkurs am Markt. Seit Monaten befinden sich der russische Rubel und der Euro im Vergleich zum US-Dollar im freien Fall. Dies führt dazu, dass für Europäer und Russen Investitionen in Dubai unattraktivere werden, da der Wechselkurs des VAE-Dirhams offiziell fest an den Kurs des US-Dollars gebunden ist.
II. Immobilienpreisentwicklung in Dubai
Die Immobilienpreisentwicklung in Dubai lässt sich der unten stehenden Graphiken entnehmen.
![]() ![]() Danach ist zu erkennen, dass sich nicht zuletzt aufgrund der unter Ziffer I. dargestellten Umstände die Immobilienpreise für die dem DDF gehörenden Objekte sich bestenfalls seitwärts bewegt haben.
III. Fondsimmobilien
Der Verkauf der im Eigentum von DDF gehörenden Wohnungen verläuft nicht zuletzt aufgrund von Streitigkeiten mit dem Bauträger DAMAC und den Behörden vor Ort schleppend. Die Eigentumsübertragung, die sich in Dubai in mehre Schritten vollzieht, und für jeden Schritt das Benehmen von DAMAC erforderlich ist, verzögerte sich aufgrund der Hinhaltetaktik von DAMAC erheblich. So wurden im Zuge von Verkaufsabwicklungen Dokumente des DDF vom Bauträger und von der Sonderzone Dubai International Financial Centre (DIFC) nicht ohne weiteres anerkannt, und zuständige Sachbearbeiter waren nur sehr schwer zu erreichen. Dementsprechend waren mehr als 600 E-Mails sowie zahlreiche persönliche Termine bei den Behörden vor Ort erforderlich, um in diesem Jahr allein den Verkauf von zwei Wohnungen im Objekt Park Towers abwickeln zu können. U.a. mussten Firmendokumente im Legal Department des DIFC geprüft, aberkannt und attestiert werden. Vollmachten mussten nochmals notariell beglaubigt werden und von der Ghorfa (Arab-German Chamber of Commerce and Industry) sowie vom Außenministerium der UAE anerkannt werden.
Hinzukommt, dass die Eigentumsabwicklung sich zusehends schwierig gestaltet, da immer weniger potentielle Kaufinteressenten den Kaufpreis aus Eigenmitteln bestreiten, sondern ihn über eine Bank finanzieren. Die finanzierenden Banken der Käufer machen aber aus Compliance Gesichtspunkten zur Auflage, dass der Kaufpreis auf ein DDF lautendes Konto fließt, und nicht auf ein Treuhandkonto in Deutschland. Aufgrund der Tatsache, dass DDF nach deutschem Recht konzipiert ist und sich in Liquidation befindet, ist es für den Fonds ungemein schwer in Dubai ein Konto zu eröffnen. So ist den Banken vor Ort nicht nur die Konstruktion einer GmbH & Co. KG nicht geläufig, sondern sie schrecken auch davon zurück mit einem sich in Abwicklung befindlichen Unternehmen Geschäfte zu machen. Nachdem ich in den letzten fünf Jahren unermüdlich versucht habe für den Fonds ein Konto zu eröffnen, stehe ich nunmehr mit zwei Banken in erfolgsversprechenden Verhandlungen. Sollte es mir gelingen für den Fonds ein Konto zu eröffnen, würde dies die Eigentumsabwicklung bei finanzierten Käufern spürbar erleichtern und somit den Abverkauf der restlichen Wohnungen fördern.
Zu den einzelnen Objekten ist folgendes zu sagen:
1. Ocean Heights
Der Verkauf der noch verbliebenen zwei Wohnungen des DDF in dem Objekt Ocean Heights sind zugunsten des DDF II verpfändet worden, um die letzte Tranche des Darlehens in Höhe von 700 T€ zu sichern. DDF II hat wiederum Verpflichtungen gegenüber einem Anleger durch die Wohnungen besichert. Zum Verkauf der Wohnungen wird der DDF zunächst 700 T€ auf einem Bankkonto hinterlegen, bevor die Wohnungen frei veräußerbar sind. Ein reibungsloser Ablauf ist dadurch erschwert. Hinsichtlich der Verpfändung habe ich nunmehr eine Vereinbarung geschlossen, die mir gestattet die beiden Wohnungen verkaufen zu können, ohne mich zuvor mit einem Dritten ins Benehmen setzen zu müssen.
Zur konkreten Markteinschätzung verweise ich auf die in der Anlage beigefügte Stellungnahme der mit der Weiterveräußerung von mir beauftragten Immobilienfirma KENSINGTON Finest Properties International Dubai. Demnach haben die Immobilienpreise sich in Dubai in diesem Jahr durch diverse Einflussfaktoren im besten Fall seitwärts, nicht selten auch nach unten bewegt. Durch die Ölpreisschwäche, die Embargosituationen in Russland und im Iran ist einfach deutlich weniger Kapital bzw. potentielle Käufer im Markt in diesem Jahr bisher zu verzeichnen gewesen. Das macht einen Verkauf zu einem möglichst hohen Preis sehr schwierig und die potentiellen Käufer spekulieren genau auf diesen Umstand.
2. Park Towers
Wie ich Ihnen bereits in meinem letzten Sachstandsbericht erläutert habe, ist der Verkauf der sich noch im Eigentum des DDF befindlichen 13 Wohnungen in dem Objekt Park Towers nicht zuletzt aufgrund der schlechten (und mittlerweile leider in Dubai bekannten) Bauqualität problematisch. Hinzukommt, dass die Infrastruktur im Dubai International Financial Centre sich wohl zum Nachteil des Objekt Park Towers entwickelt. So wird der geplante Übergang vom Objekt Park Towers zur Dubai Mall nach derzeitigem Kenntnisstand anders als ursprünglich geplant nicht gebaut, was sich nachteilig bei potentiellen Käufern auswirken dürfte.
Ferner kommt hinzu, dass drei Wohnungen erst jetzt abgenommen werden konnten, da der Bauträger DAMAC bei diesen sog. „penalties“ gegenüber DDF geltend macht. Grund hierfür ist, dass ACCEPT als ehemaliger Liquidator des DDF seinerzeit die fälligen Kaufpreisraten für die Objekte zu spät gezahlt hatte. In der Vergangenheit konnten wir diese „penalties“ in Höhe von ca. 1 Mio AED „wegverhandeln“ (vgl. meinen Sachstandsbericht von Oktober 2012). Gegenüber DAMAC habe ich leider keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch, diese zu einem Verzicht auf diese „penalties“ in Höhe von insgesamt AED 233.099 zu bewegen.
Aktuell stehe ich kurz vor dem Verkaufsabschluss einer weiteren Wohneinheit im Objekt Park Towers.
Der weitere Abverkauf der verbleibenden Wohnungen kann im Wesentlichen nur an Investoren erfolgen und nicht an Eigennutzer, da die meisten Wohnungen vermietet sind. Hier ergeben sich die gleichen Probleme zum deutschen Immobilienmarkt in der Vergangenheit. Zum einen sind Mieter nicht gewillt potentiellen Käufer uneingeschränkt Zutritt zu der Wohnung zu verschaffen. Zum anderen suchen potentielle Käufer verstärkt Immobilien zur Eigennutzung. Im Übrigen befindet das Objekt Park Towers im Dubai International Financial Centre, für das sowohl für die Eigentumsübertragung als auch für das Wohngeld- und Verwaltungsentgelt höhere Kosten anfallen, als in anderen Viertel in Dubai. Dies führt auch dazu, dass Wohneinheiten in anderen Gegenden in Dubai bei potentiellen Käufern begehrter sind. Die ausführliche Stellungnahme der Immobilienfirma KENSINGTON Finest Properties International Dubai zur Markteinschätzung füge ich diesem Sachstandsbericht als Anlage bei.
IV. Steuerliche Situation
Hinsichtlich der steuerlichen Situation nehme ich Bezug auf den letzten Sachstandsbericht aus März 2014. Im Wesentlichen hat sich die Einschätzung bis heute nicht verändert. Die Finanzverwaltung vertritt weiterhin die Auffassung, dass entgegen der Fondskonzeption der sog. Bauherrenerlass aus dem Jahre 2003 zur Anwendung kommt. Hierdurch verbleibt es bei einer überhöhten Gewinnfeststellung aufgrund derer die steuerlichen Einkünfte der beteiligten Anleger und der jeweilige Gewinn erhöht wird. Hierdurch kommen ggf. Einkommensteuernachzahlungen der Jahre 2006 bis 2013 auf Sie zu. Auch in den Folgejahren wird die Finanzverwaltung ihre Auffassung wohl beibehalten. Weiterhin halte ich die Auffassung der Finanzverwaltung für nicht stimmig. Daher würde ich zu einer gerichtlichen Klärung tendieren.
Bislang sind Feststellungsbescheide für die Jahre 2006 bis einschließlich 2013 von der Finanzverwaltung festgesetzt wurden, gegen die ausnahmslos Einspruch eingelegt wurde. Da eine Auseinandersetzung über so viele Jahre mit dem Finanzamt einige Zeit in Anspruch nehmen wird, kann bislang noch nicht abgesehen werden, wann hier mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Ggfls. wird das Finanzamt eine von mir und meinen Beratern abweichende Einspruchsentscheidung erlassen. Sollte dies der Fall sein, muss vor dem zuständigen Finanzgericht entsprechend Klage gegen die Einspruchsentscheidungen eingelegt werden. Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts könnte dieses Verfahren bis vor den Bundesfinanzhof gebracht werden müssen, so dass hier einige Jahre vergangen sein könnten, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen sein wird.
Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass sollte in einem solchen Verfahren die Finanzverwaltung Recht zugesprochen bekommen, der DDF eine Gewerbesteuernachzahlung für die Jahre 2006 bis einschließlich 2013 in Höhe von bis zu € 450.000 zu zahlen hätte und auch noch zusätzlich Nachzahlungszinsen in Höhe von 6% p.a. anfallen würden. Für die Jahre 2006 bis 2010 haben meine Berater die Aussetzung der Vollziehung erhalten, so dass bis auf weiteres keine Zahlung geleistet werden muss. Die vorgenannte Gewerbesteuer könnte sich bei Verlieren des weiteren Prozesses sodann noch um weitere Jahre entsprechend erhöhen.
Ich möchte hier nochmals darauf hinweisen, dass die Verantwortlichkeit für das Steuerkonzept des Fonds nicht bei mir als Liquidator lag und liegt. Ich möchte Ihnen dringend dazu raten, Ihren Steuerberater zu kontaktieren, der Sie damals bei Erwerb der Beteiligung beraten hat und ggfls. einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Derzeit tendiere ich dazu, die steuerliche Frage auch gerichtlich klären zu lassen, da dieses alle Anleger gleichermaßen betrifft und auch festgestellt werden muss, ob das damalige Steuerkonzept richtig war und im Prospekt zutreffend dargestellt wurde.
V. Rechtsstreitigkeiten
In meinem letzten Sachstandsbericht hatte ich Sie über die Rechtsstreitigkeiten des DDF informiert. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten sind inzwischen beendet. Nach Abschluss des Verfahrens des Dr. Wächter wegen ausstehender Honorarforderung in Höhe von vermeintlich knapp € 300.000 musste DDF Herrn Dr. Wächter € 235.640,07 zzgl. Zinsen zahlen. Mit der ehemaligen Liquidatorin ACCEPT konnte außergerichtlich eine Einigung erzielt werden, wonach ACCEPT an DDF € 250.000 zu zahlen hatte.
VI. Weiterer Ausblick
Den Jahresabschluss für das Jahr 2013 füge ich als Anlage bei. Der Jahresabschluss für das Jahr 2014 wird im Januar 2016 fertig gestellt sein, sodass ich zum Beginn des kommenden Jahres über diese beiden Jahresabschlüsse im Umlaufverfahren abstimmen lassen werde.
Für Ihr Interesse bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
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Sachstandsbericht Oktober 2012 Jahresabschluss 2013 Marktbericht Park Towers (September 2015) Marktbericht Ocean Heights (September 2015) Protokoll des Umlaufverfahrens vom 09.03.2014 – 10.04.2014Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,
nachdem am 10.04.2014 um 23:59 Uhr die Abstimmungsfrist des am 09.03.2014 eingeleiteten Umlaufverfahrens abgelaufen ist, habe ich die abgegebenen Stimmen ausgezählt. Mit dem anliegenden Protokoll gebe ich Ihnen das Ergebnis des Umlaufverfahrens gem. § 19 des Gesellschaftsvertrages bekannt.
Die gefassten Beschlüsse werde ich zeitnah umsetzen und Sie über die weitere Entwicklung der Liquidation auf dem Laufenden halten.
Für Ihre rege Teilnahme bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator – Download:
Protokoll Umlaufverfahren Sachstandsbericht und Umlaufvermögen März 2014Sehr geehrte Anleger und Anlegerinnen,
im Anschluss an meinen Bericht von Oktober 2012 möchte ich Sie im Folgenden über die Entwicklungen in der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die Fonds-Immobilien in Dubai sowie die steuerliche Situation informieren und Sie im Weiteren um Ausübung Ihres Stimmrechts im Umlaufverfahren bitten.
A. Sachstandsbericht
I. Immobilien in Dubai
1. The Crescent
Die 32 Wohnungen in dem Objekt The Crescent wurden von DDF seinerzeit zu einem Kaufpreis von AED 39.414.000 erworben, was einem durchschnittlichen Preis von AED 957 pro Sqft. entspricht. Im Zuge des drastischen Einbruchs der Immobilienpreise in Dubai im Jahre 2009 musste ich nach Übernahme des Liquidatorenamtes feststellen, dass der Marktpreis für Wohnungen in dem Objekt The Crescent auf AED 300-350 pro Sqft. gefallen war. Bis Ende 2011 erholte sich der Preis leicht auf AED 400-450 pro Sqft.
Erst als sich Anfang des Jahres 2012 konkretisierte, dass der Passagierbetrieb am neuen Flughafen Al Maktoum International Airport Ende des Jahres 2013 aufgenommen werden sollte, zogen die Preise des in der Nähe liegenden Objekts The Crescent auf AED 550-600 pro Sqft.an. Ich habe diesen Preisanstieg genutzt und die 32 Wohnungen zu einem Preis von AED 600 pro Sqft. mit Wirkung zum 31.12.2012 an DDF II verkauft. Mit dem daraus erzielten Verkaufserlös von EUR 4.936.920,00 habe ich die gegenüber DDF II aus dem Vergleich bestehenden Verbindlichkeiten getilgt.
Ein Einzelverkauf der Wohnungen gestaltete sich wegen der besonderen gesellschaftsrechtlichen Situation des DDF schwer und hätte erhebliche Kosten ausgelöst.
2. Lago Vista
Die 17 Wohnungen in dem Objekt Lago Vista wurden von DDF seinerzeit zu einem Kaufpreis von AED 39.414.000 erworben, was einem durchschnittlichen Preis von AED 961 pro Sqft. entspricht. Hinsichtlich der Marktpreisentwicklungen gelten hier dieselben Ausführungen wie zu dem in unmittelbarer Nachbarschaft stehenden Objekt The Crescent.
Im Zuge meiner intensiven Recherchen habe ich herausgefunden, dass DDF für den Kauf des Immobilienpakets von 69 Wohnungen seinerzeit eine Verkaufsaktion von DAMAC nutzte. Im Rahmen dieser Verkaufsaktion (Dubai Summer-Sale 2006) hat DAMAC dem DDF die Option eingeräumt, für den Kauf bestimmter Wohnungen (sog. Ladenhüter) in dem Objekt Park Towers, drei Studios in dem Objekt Lago Vista nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für die 69 Wohnungen als kostenlosen Bonus zusätzlich zu erhalten. Diese, in den Geschäftsunterlagen des DDF an keiner Stelle dokumentierte Aktion, ging offensichtlich infolge des Geschäftsführungswechsels bei der Komplementärin im Jahre 2008 unter. Auch DAMAC verschwieg gegenüber DDF die Verpflichtung zur Übertragung dieser drei Bonus-Wohnungen. Nachdem meine Recherchen jedoch einen eindeutigen Anspruch belegten, wurden die drei Bonus-Wohnungen mit einer Größe von je 500 Sqft. im Juli 2013 auf DDF umgeschrieben und übernommen.
Die danach insgesamt 20 Wohnungen des DDF im Objekt Lago Vista wurden mit Wirkung zum 31.12.2013 ebenfalls an DDF II zu einem Preis von AED 670 pro Sqft. verkauft. Mit dem daraus erzielten Verkaufserlös von EUR 2.443.995 habe ich ebenfalls die gegenüber DDF II aus dem Vergleich bestehenden Verbindlichkeiten getilgt.
3. Ocean Heights
Von den 4 Wohnungen des DDF in dem Objekt Ocean Heights konnten zwei Wohnungen ohne nennenswerten Verlust verkauft werden. Aus rechtlichen Gründen hat der Verkauf sich über nahezu vier (!!!) Monate hingezogen. Die immer wiederkehrenden rechtlichen Probleme veranlassen mich dazu, die Komplementärstruktur zu verändern, worauf ich noch unter Ziff. II detaillierter eingehen werde.
Zwei weitere Wohnungen sind zugunsten des DDF II verpfändet worden und dienen als Rückzahlung aus dem gerichtlichen Vergleich. DDF wird hier am Ende voraussichtlich etwa 90-100% des ursprünglichen Kaufpreises erzielen können. Das ist jedoch eine Sondersituation, die nicht auf die anderen Immobilien des DDF übertragbar ist. Das Objekt Ocean Heights wird trotz mäßiger Qualität wegen seiner außergewöhnlichen Lage geschätzt. Leider gilt dies weitestgehend nicht für die übrigen Wohnungen des DDF.
4. Park Towers
Die 16 Wohnungen in dem Objekt Park Towers wurden von DDF seinerzeit zu einem Kaufpreis von AED 34.210.000 erworben, was einem durchschnittlichen Preis von AED 1.964 pro Sqft. entspricht. Im Zuge der Immobilienkrise sind auch die Preise im Objekt Park Towers auf ca. AED 1.000 pro sqft. eingebrochen und haben sich zwischenzeitlich auf AED 1.450 – 1.500 pro sqft. erholt.
Leider erweist sich trotz guter Lage im Finanzdistrikt (DIFC) die mittelmäßige Bauqualität des DAMAC-Baus Park Towers als nachteilig. In unmittelbarer Nähe stehen zu günstigen Preisen Wohnungen zum Verkauf, die in besserer Bauqualität erstellt wurden (z.B. Index-Tower).
Zudem erweisen sich die im DIFC erhobenen Gebühren nachteilig. Während in anderen Distrikten die Transferfees (ähnlich der deutschen Grunderwerbssteuer) 2% des Kaufpreises betragen, werden im DIFC 3,5% erhoben. Auch die jährlichen Verwaltungsgebühren liegen im DIFC deutlich höher. Daher bevorzugen Kaufinteressenten andere Lagen oder bieten Preise, die die erhöhten Gebühren berücksichtigen.
Sämtliche Wohnungen in dem Objekt Park Towers wurden zwischenzeitlich vollständig von DDF übernommen. Eine Wohnung, die Mängel aufwies, wurde im Oktober 2013 zu einem Preis von AED 2.125.000 verkauft, was einem Preis AED 1.466,50 pro sqft. entspricht. Damit verbleiben insgesamt noch 15 Wohnungen im Eigentum des DDF.
Die Übernahme und insbesondere Abnahme der Wohnungen verzögerte sich um mehrere Monate, da DAMAC aufgrund einer geänderten Master-Planung des Finanzdistrikts den Eingangsbereich und damit die Gestaltung der unteren Stockwerke ändern musste. Zudem stellte sich neben anderen erheblichen Mängeln in den einzelnen Wohnungen ein massiver Mangel an der Außenkonstruktion ein, der bei Regen einen Wassereinbruch in die diverse Wohneinheiten zur Folge hatte. Hiervon waren auch mehrere Wohnungen des DDF betroffen. Diese Mängel sind zwischenzeitlich auf Kosten von DAMAC behoben worden. Es kam infolge dieser Umstände jedoch zu einer erheblichen Verzögerung bei der Vermietung der einzelnen Wohnungen. Den Mietausfallschaden ist DAMAC jedoch nicht bereit zu ersetzen. Ein Prozess wäre wegen der Dauer und der Kosten sowie des ungewissen Ausgangs nach Ansicht meiner Berater vor Ort zu riskant.
Bei der Übernahme der 16 Wohnungen musste ich zudem feststellen, dass es die damalige Geschäftsführung im Jahre 2007 versäumt hat, die im DIFC gesetzlich vorgeschriebene Registrierung der Einheiten auf DDF vorzunehmen und hierfür die Transferfees von 3,5% auf den mit DAMAC vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Infolge dieses Versäumnisses musste DDF jetzt Strafgebühren (also Verzugszinsen) auf die seinerzeit nicht entrichteten Transferfees zahlen. Diese Kosten waren bislang nicht eingeplant.
II. Beitritt einer neuen Komplementärin
Wie ich in den vergangenen Monaten feststellen musste, ist die rechtliche Handlungsfähigkeit des DDF in Dubai aufgrund der Gesellschaftsform als GmbH & Co. KG stark eingeschränkt. Die Vertretung des Fonds durch einen Nichtgesellschafter als Liquidator und eine deutsche Komplementärin ist in Dubai kaum zu vermitteln. Die Gesellschaftsform GmbH & Co.KG ist außerhalb Europas, insbesondere in den VAE, gänzlich unbekannt.
Jeder Mietvertrag und jeder Verkauf muss bei dem Landdepartment eingetragen werden, so dass immer wieder die Legitimation des Liquidators als Geschäftsführer der Gesellschaft in Frage gestellt wird. Auch internationale Kaufinteressenten, denen diese Gesellschaftsform unbekannt ist, zweifeln regelmäßig die Vertretungsbefugnis des Liquidators an, so dass bei nahezu jeder Vertragsanbahnung eine beglaubigte und apostillierte Übersetzung des Handelsregisterauszugs beigebracht werden muss. Diese Praxis verursacht nicht nur unnötige Kosten sondern ist auch sehr zeitintensiv, da die Fertigung dieser Dokumente immer mehrere Wochen dauert. So ist es in der Vergangenheit mehrfach vorgekommen, dass Kaufinteressenten abgesprungen sind. Aus gleichem Grund wäre auch der Verkauf der beiden Wohnungen im Objekt Ocean Heights beinahe gescheitert. Alleine für diesen Verkaufsvorgang mit einem einzigen Kunden wurden insgesamt über vier Monate benötigt, bis der Kaufvertrag rechtsgültig abgeschlossen war.
Ich halte es daher angesichts der noch anstehenden Verkäufe für unbedingt erforderlich, diesen in der Gesellschaftsform begründeten konstruktiven Nachteil zu beheben. Als Lösung rege ich daher an, dass eine weitere Komplementärgesellschaft dem DDF beitritt, die als FZE (Free Zone Establishment with Limited Liablity), also als „GmbH“ nach dem Recht der VAE, die Geschäftsführungstätigkeit in Dubai übernimmt und so die Handelsfähigkeit vor Ort sowohl in Bezug auf den Verkauf der Wohnungen als auch in Bezug auf die Vermietung gewährleistet.
Mit dem Eintritt der FZE als weitere Komplementärin in den DDF bleibt die Geschäftsführung des Fonds gesellschaftsrechtlich selbstverständlich weiterhin in Deutschland verankert. Auch bleiben die Eigentumsverhältnisse des Fonds hiervon unberührt. Lediglich im Außenverhältnis und ausschließlich in Dubai würde die Geschäftsführung zukünftig von der weisungsgebundenen FZE übernommen, so dass zukünftig ein Rechtsträger zur offiziellen rechtlichen Vertretung des DDF in den VAE bzw. in Dubai nach den dortigen Regeln legitimiert und anerkannt wäre. Die damit einhergehenden Gründungskosten von ca. EUR 7.500,00 wären bereits durch zwei eingesparte Handelsregisterauszugsbeglaubigungen und meinen Reisekosten eingespart.
Wegen der Eilbedürftigkeit habe ich bereits die DDFone FZE mit Sitz in der Sharjah Airport Free Zone, VAE erfolgreich gegründet. Sie verfügt über die erforderliche Lizenz, in den VAE kommerziell Immobilienhandel betreiben zu dürfen. Geschäftsführer der DDFone FZE bin ich als Liquidator des DDF.
Zudem haben die Komplementärin quickfunds und die Treuhandkommanditistin ADVOCATRUST bereits am 18.12.2013 einen Beschluss gefasst, wonach die DDFone FZE (Lizenznummer 11732 mit Sitz in der Sharjah Airport Free Zone, VAE) als weitere Komplementärin in den DDF eintritt und mit der ein Geschäftsbesorgungsvertrag zur Führung der Geschäfte des DDF in Dubai geschlossen wird. Das Beschlussprotokoll vom 18.12.2013 füge ich Ihnen als Anlage 1 zur Kenntnisnahme bei.
Mit der Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt I. bitte ich Sie, den Gesellschafterbeschluss vom 18.12.2013 über den Eintritt der DDFone FZE in die DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L. zu genehmigen.
III. Umsetzung des Vergleichs zwischen DDF und DDF II
Hinsichtlich des zwischen DDF und DDF II am 21.12.2010 vor dem Landgericht Köln geschlossenen Vergleichs kann ich Ihnen mitteilen, dass dieser zwischenzeitlich (mit Ausnahme einer eventuellen Mehrerlösbeteiligung des DDF II gem. § 5 Abs. 3 des Vergleichs) vollständig umgesetzt worden ist.
Der Vergleich sieht vor, dass DDF nach Rechtskraft des Vergleichs eine Barausschüttung in Höhe von € 9 Mio. als Vorabausschüttung auf das Liquidationsendvermögen an die Anleger vornimmt. Diese Barausschüttung haben Sie anteilig im April/Mai 2011 erhalten.
Des Weiteren hatte DDF im Zuge dieses Vergleichs insgesamt € 17 Mio. an DDF II zu zahlen. Diese Zahlung wurde zwischenzeitlich vollständig erbracht. DDF ist daher gegenüber DDF II nunmehr schuldenfrei.
IV. Steuerliche Situation
In den Jahren 2012 und 2013 fand bei DDF eine steuerliche Betriebsprüfung statt. Die Betriebsprüfung vertritt die Auffassung, dass entgegen der bisherigen Handhabung ein Großteil der Vorlaufkosten (z.B. Provisionen, Gebühren) nicht sofort als Betriebsausgaben abziehbar sei, sondern als Anschaffungskosten der Wohnungen aktiviert werden müsse, so dass sie sich gewinnmindernd erst beim Verkauf der Wohnungen auswirkten. Insoweit beruft sich die Betriebsprüfung im Ergebnis auf den sog. „Bauherrenerlass“ aus dem Jahre 2003.
Daraus ergibt sich für DDF und die beteiligten Anleger, die steuerlich als sog. Mitunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG), dass sie für die Jahre 2006 bis 2008 zunächst höhere steuerliche Einkünfte erzielen, obwohl ihnen keine Liquidität aus dem Fonds zugeflossen ist. Gegen sämtliche Bescheide habe ich für den DDF Einspruch eingelegen lassen und werde ggfls. ein gerichtliches Verfahren bis nötigenfalls zum Bundesfinanzhof betreiben. Die Auffassung der Betriebsprüfung halten ich und meine Berater für falsch.
Gleichwohl ist es aufgrund des deutschen Steuerrechts rechtmäßig, dass die jeweils für die Anleger zuständigen Finanzämter die Bescheide allein aufgrund der Feststellungen der Betriebsprüfung auswerten (sog. Grundlagenbescheid) und bei den einzelnen Anlegern Nachforderungen stellen. Ich werde Sie über den Fortgang des Steuerstreits informieren, weise aber darauf hin, dass Steuerstreitigkeiten regelmäßig mehrere Jahre dauern.
In den Folgejahren 2009 bis 2012 hat DDF Erträge aus Zinseinnahmen erzielt, bis es zu einer Einigung mit DDF II kam. Gegen diese Steuerbescheide habe ich für DDF ebenfalls Einspruch eingelegen lassen, da bestimmte Betriebsausgaben nicht berücksichtigt wurden. Es ist damit zu rechnen, dass geänderte Bescheide für DDF ergehen und in der Folge die Anleger geänderte Einkommensteuerbescheide erhalten. Auch dieses Verfahren wird noch etliche Monate in Anspruch nehmen.
Ich bitte hier um Verständnis, dass sich für Anleger in Einzelfällen Unannehmlichkeiten ergeben könnten, weisen aber darauf hin, dass die Verantwortlichkeit für das Steuerkonzept des Fonds nicht bei mir als Liquidator lag und liegt. Insoweit bitte ich Sie, Ihren eigenen Steuerberater zu kontaktieren, der Sie damals bei Erwerb der Beteiligung beraten hat, um eventuelle Rückfragen zu klären. DDF wird alle Rechtsmittel gegen die Bescheide der Betriebsprüfung verfolgen und Sie informiert halten.
V. Aktuelle Rechtsstreitigkeiten
Wie ich bereits in dem ausschließlich auf der Internetseite www.ddf-liquidationsverfahren.de veröffentlichten Sachstandsbericht Oktober 2012 ausführte, hat der ehemalige Rechtsanwalt des Fonds (sowie der Treuhänderin IwuS und der Liquidatorin ACCEPT), Dr. Wächter, DDF auf angeblich noch ausstehende Honorare in Höhe von EUR 298.629,07 vor dem Landgericht Berlin verklagt DDF. Diesen, nach meiner Ansicht unberechtigten Honorarforderungen, bin ich entgegengetreten und konnte erstinstanzlich bereits einen erheblichen Teil der Forderungen des Dr. Wächter abwehren. So hat das Landgericht Berlin im Urteil vom 25.03.2013 festgestellt, dass die Honorarforderungen i.H.v. EUR 62.989 unberechtigt sind. Da DDF in dem Urteil allerdings hinsichtlich der verbleibenden Honorarforderung i.H.v. EUR 235.640,07 zur Zahlung verurteilt worden ist, habe ich gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das Berufungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Wie ich ebenfalls bereits in meinem Sachstandsbericht Oktober 2012 ausführte, hat DDF die ehemalige Liquidatorin ACCEPT auf Schadenersatz vor dem Landgericht Neuruppin verklagt. Hier fand im Januar 2014 die erste mündliche Verhandlung statt. Wegen der Komplexität des Sachverhalts hat das Gericht den Parteien angeraten, sich gütlich zu einigen. Dementsprechend werden derzeit Vergleichsverhandlungen geführt.
Da nach rechtlicher Prüfung DDF auch Schadenersatzansprüche gegen die seinerzeit geschäftsführende Komplementärin zustanden, habe ich diese gegenüber der Quickfunds geltend gemacht. DDF und Quickfunds konnten sich nach langen Verhandlungen außergerichtlich darauf einigen, dass Quickfunds einen namhaften Betrag an DDF zur Abgeltung der Schadenersatzansprüche zahlt. Hierdurch konnte eine langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Höhe der gezahlten Vergleichssumme wegen der aktuell mit ACCEPT laufenden Vergleichsverhandlungen derzeit nicht bekannt geben kann.
Weitere zivilgerichtliche Auseinandersetzungen bestehen nicht mehr.
B. Umlaufverfahren
In der Anlage finden Sie die Beschlussvorlage (Stimmzettel) über die nach den Regelungen des § 19 des Gesellschaftsvertrages im Umlaufverfahren entschieden werden soll.
Im Einzelnen geht es um die Beschlussfassung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
Erläuterungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten:
I. I. Zustimmung zum Gesellschafterbeschluss vom 18.12.2013 (Anlage 1) und Genehmigung des Eintritts der DDFone FZE als weitere Komplementärin in die DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L.
Wie ich Ihnen unter Ziff. II des Sachstandsberichts erläuterte, ist die rechtliche Handlungsfähigkeit des DDF in Dubai aufgrund der Gesellschaftsform als GmbH & Co. KG stark eingeschränkt. Zur Lösung dieser Problematik halte ich es daher angesichts der noch anstehenden Verkäufe für unbedingt erforderlich, die bereits aus diesem Grund von mir gegründete DDFone FZE als weitere Komplementärin in den DDF eintreten zu lassen, die die Geschäftsführungstätigkeit in Dubai übernimmt und so die Handelsfähigkeit vor Ort sowohl in Bezug auf den Verkauf der Wohnungen als auch in Bezug auf die Vermietung gewährleistet.
Ich empfehle daher dringend, dem Tagesordnungspunkt I zuzustimmen.
Die Treuhandgesellschaft ADVOCATRUST GmbH hat angekündigt, für diejenigen Treugeber, die nicht an der Abstimmung teilnehmen und/oder ihr keine anderweitige Weisung erteilen, in diesem Punkt mit „ja“ abzustimmen.
II. Zustimmung zum Gesellschafterbeschluss vom 04.12.2013 (Anlage 2) gemäß Protokoll vom 12.12.2012 und Genehmigung
Durch Übernahme der letzten Wohnungen im Objekt Park Towers und Zahlung der letzten Bauraten an DAMAC im Dezember 2012 sind alle 69 Wohnungen abgenommen und bezahlt worden. Die im Prospekt vorgesehene Investitionsphase, für die der Mittelverwendungskontrolleur vorgesehen ist, endete somit am 31.12.2012. Herr Dr. Michael Harz hat als Geschäftsführer der Mittelverwendungskontrolleurin mit Schreiben vom 26.12.2012 darüber informiert, dass er seine Tätigkeit zum 31.12.2012 als beendet ansieht und damit um entsprechende Beendigung und Entlastung gebeten. Dementsprechend haben die Komplementärin quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH und die Treuhandkommanditistin ADVOCATRUST GmbH auf Einladung des Liquidators am 27.11.2012 eine außerordentliche Gesellschafterversammlung abgehalten und die Aufhebung des Mittelverwendungskontrollvertrags mit der Michael Harz & Partner GmbH (MHP) mit Wirkung zum 31.12.2012 sowie die ersatzlose Streichung des § 12 des Gesellschaftsvertrags (Mittelverwendungskontrolle) sowie die Entlastung der Michael Harz & Partner GmbH als Mittelverwendungskontrolleurin einstimmig beschlossen. Eine Kopie des Protokolls der Gesellschafterversammlung vom 27.11.2012 füge ich als Anlage 2 bei.
Mit der Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten II. bitte ich Sie, die Gesellschafterbeschlüsse vom 04.12.2012 über die Aufhebung des Mittelverwendungskontrollvertrags mit der Michael Harz & Partner GmbH, die ersatzlose Streichung des § 12 des Gesellschaftsvertrags und die Entlastung der Michael Harz & Partner GmbH als Mittelverwendungskontrolleurin zu genehmigen.
Die Treuhandgesellschaft ADVOCATRUST GmbH hat angekündigt, für diejenigen Treugeber, die nicht an der Abstimmung teilnehmen und/oder ihr keine anderweitige Weisung erteilen, in den Tagesordnungspunkten Ziff. II 1-3 jeweils mit „ja“ abzustimmen.
III. Feststellung Jahresabschluss 2010
In der Anlage finden Sie den Jahresabschluss zum 31.12.2010. Aus Kostengründen entsprechend dem Gesellschafterbeschluss vom 01.09.2010 auf eine aufwändige Jahresabschlussprüfung verzichtet. Die prüferische Durchsicht soll für die Jahresabschlüsse 2010 bis 2012 in einem Akt durchgeführt werden, um weitere Kosten zu sparen. Sie erhalten die weiteren Jahresabschlüsse sowie die Stellungnahmen des Prüfers dann noch gesondert.
Mit der Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt III. bitte ich Sie, den Jahresabschluss 2010 festzustellen.
Die Treuhandgesellschaft ADVOCATRUST GmbH hat angekündigt, für diejenigen Treugeber, die nicht an der Abstimmung teilnehmen und/oder ihr keine anderweitige Weisung erteilen, in dem Tagesordnungspunkt III mit „ja“ abzustimmen.
Ich bitte Sie höflichst, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und den Stimmzettel bis spätestens zum
10. April 2014
an
DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L.
Herrn Liquidator Dr. Julius F. Reiter Benrather Schlossallee 101 D-40597 Düsseldorf per Post oder
per Fax: +49-(0) 211-836 805.78
zurückzusenden.
Über das Abstimmungsergebnis und die gefassten Beschlüsse werde ich gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages informieren.
Für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und Ihre Bemühungen bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator - Download:
Sachstandsbericht und Umlaufverfahren März 2014 Beschlussvorlage 2014 Anlage 1 - Protokoll der außerordentlichen Gesellschafterversammlung 2013 Anlage 2 - Protokoll der außerordentlichen Gesellschafterversammlung 2012 Anlage 3 - Jahresabschluss 2010 Sachstandsbericht Oktober 2012Sehr geehrte Anleger und Anlegerinnen,
im Anschluss an meinen Bericht von Februar 2012 möchte ich Sie im Folgenden über die Entwicklungen in der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die Fonds-Immobilien in Dubai informieren.
I. Umsetzung des Vergleichs zwischen DDF und DDF II
Der vom Landgericht Köln gemäß Beschluss vom 21.12.2010 (Az. 91 O 75/09) vorgeschlagene Vergleich zwischen DDF und DDF II ist nach Zustimmung der Anleger im letzten Umlaufverfahren rechtskräftig geschlossen worden. Das Verfahren wurde damit beendet und der Vergleich zwischenzeitlich in seinem ersten Teil durch Zahlung von EUR 8,0 Mio. an DDF II umgesetzt.
Wie Sie wissen, wurden die Anleger des DDF vorrangig bedient und haben im April 2011 quotal eine erste Vorabausschüttung auf das Liquidationsendvermögen in Höhe von insgesamt 9.000.000 € erhalten. Damit ist an die Anleger zusammen mit der 8%-igen Ausschüttung aus dem Jahre 2007 eine Rückzahlung von etwa 55% ihrer Zeichnungssumme geflossen.
Die damals im gerichtlichen Vergleich vereinbarte Rückzahlung von EUR 9,0 Mio. an den DF II wird allerdings nicht zum geplanten Zeitpunkt 31.12.2012 erfolgen. Hier ist zu berücksichtigen, dass dieser Zeitpunkt unter der Prämisse stand, dass die Wohnungen von DAMAC schnell und vollständig Anfang bis Mitte 2011 abgenommen werden können und entsprechende Mieteinnahmen fließen. Die Abnahme der Wohnungen ist u.a. auch durch DAMAC bis zum heutigen Tage nicht vollständig erfüllt worden und die auch seitens des DDF II im aktuellen Umlaufverfahren geschilderten praktischen Probleme (z.B. Personalwechsel bei DAMAC, neue Brandschutzvorschriften, Grundbuch, Baumängel, Anmeldung Strom- und Wasserversorgung etc.) haben zu einer Verzögerung in der Abwicklung von mehr als 18 Monaten geführt.
Hier sehe ich die Notwendigkeit, dass die damals im Rahmen des Vergleichs mit DDF II nur grob vereinbarten Zeitpläne an die Realität vor Ort angepasst werden. Eine (Not)Veräußerung sämtlicher Immobilien zum 31.12.2012 würde dazu führen, dass die Anleger des DDF mit einer geringeren Schlussverteilung rechnen müssten, als es bei geordneter Liquidation möglich wäre. Zudem würden auch die Anleger des DDF II an potientiellen Wertsteigerungen (ab einem Erlöst von EUR 14,0 Mio.) nicht mehr partizipieren.
Darüber hinaus haben sich noch zwei aktuelle Rechtsstreitigkeiten aus dem Umfeld des ehemaligen Liquidators ACCEPT ergeben, die eine Abwicklung der Gesellschaft in 2012 behindern; dazu mehr unter Punkt V.
II. Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Berlin nach Düsseldorf
In Umsetzung des Beschlusspunktes Ziff. 3 des Gesellschafterbeschlusses vom 26.01.2011 wurde der Sitz der Gesellschaft nach 40597 Düsseldorf, Benrather Schlossallee 101 verlegt. Die Gesellschaft ist seit dem 19.08.2011 im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 21678 eingetragen.
III. Immobilien in Dubai
Da sich im Rahmen der Übernahme der Immobilien in Dubai erhebliche Verzögerungen ergeben haben, die im Wesentlichen in den Verantwortungsbereich von DAMAC fallen, konnte erst im Juni/Juli 2012 mit der Abnahme der letzten 16 Wohnungen in dem Objekt „Park Towers” begonnen werden. Aktuell sind sieben Wohnungen kurz vor der Abnahme durch DDF bzw. werden in den nächsten Tagen abgenommen. Dabei sind bereits für zwei Wohnungen Mieter ab dem 1. September 2012 gefunden worden. Die restlichen neun Wohnungen sollen im Laufe des Jahres 2012 bzw. Anfang 2013 abgenommen werden.
Insgesamt summiert sich die Verzögerung damit schon auf mehr als 18 Monate. Gleichwohl sind rechtliche Maßnahmen gegenüber DAMAC in Dubai im Rahmen einer Liquidation nicht zu vertreten, da Zeit- und insbesondere das Kostenrisiko außer Verhältnis stehen. Umgekehrt hat jedoch DAMAC auf Zahlung der sog. „penalties” gegenüber DDF verzichtet, da ACCEPT als ehemalige Liquidatorin des DDF die fälligen Kaufpreisraten für die Objekte nicht zahlte. Der Anspruch seitens DAMAC summierte sich auf über 5.000.000 AED (ca. 1.000.000. EUR). Dieser Betrag konnten wir „wegverhandeln” und zugleich eine Vertragstreue seitens DAMAC erreichen, in dem von DAMAC bereits ausgesprochenen Kündigungen der Verträge zurückgenommen wurden. In der Folge wurden die Wohnungen dann tatsächlich – wenn auch verzögert - fertiggestellt und an DDF übergeben. Die zeitliche Verzögerung ist ausgesprochen ärgerlich, da dem DDF damit eingeplante Liquidität entzogen wurde, Dennoch ist es als außerordentlicher Erfolg zu bewerten, dass die Wohnungen – anders als in anderen Dubai-Fonds (z.B. ACI) – tatsächlich existieren bzw. nunmehr fertiggestellt wurden, dem DDF gehören und daraus Mieteinnahmen erzielt werden.
Die Perspektive für Immobilien in Dubai verbessert sich aktuell wieder, da es einen konstanten Zuzug von Ausländern nach Dubai gibt und nicht genügend neue bezahlbare Wohnungen auf den Markt kommen. Es ist absehbar, dass die Immobilienpreise auch im Segment „Crescent” und „Lago Vista” mittelfristig steigen müssten.
1. Crescent (32 Wohnungen)
Sämtliche 32 Wohnungen wurden in 2011 mit den in Dubai üblichen Ein-Jahresmietverträgen vermietet. Bis auf eine Wohnung sind derzeit alle Wohnungen mit einer Bruttojahresmiete von insgesamt AED 1.140.500 vermietet. Für die leere Wohnung ist ein Mieter ab dem 1. September 2012 vorhanden, so dass dann wieder Vollvermietung besteht. Bei fünf Wohnungen bestehen (Rechts)Streitigkeiten mit den aktuellen Mietern, da diese ihre Miete nicht oder nur verspätet zahlen. Aus Gründen der Kostenreduzierung wird zunächst auf die in Dubai kostspielige Rechtsverfolgung verzichtet und die Mieter zahlen Rückstände regelmäßig verspätet nach. Bei drei ehemaligen Mietern, die bereits ausgezogen sind, werden allerdings Rechtsstreitigkeiten geführt, um ausstehende Forderungen einzubringen.
Wir dürfen noch einmal in Erinnerung rufen, dass die Abnahme erst in 2011 erfolgte, obwohl die Wohnungen bereits in 2009 von ACCEPT hätten abgenommen werden müssen. Wegen dieser Rechtsfragen (und auch anderer Ansprüche) hat DDF die ACCEPT auf Zahlung von etwa EUR 5.650.000 vor dem Landgericht Neuruppin verklagt. Aktuell steht die Klageerwiderung seitens ACCEPT noch aus.
Für die Erstvermietung im Jahr 2011 (bzw. noch Dezember 2010) sind einmalige Kosten von etwa AED 250.000 entstanden, die konzeptionell nicht vorgesehen waren, da der Fonds die Wohnungen laut Prospekt vor Vermietung unmittelbar verkaufen wollte. Mit der Verwertung der Wohnungen durch Verkauf soll im Jahre 2012 begonnen werden, wobei jedoch wegen des hohen Zuzuges von Ausländern und dem damit verbundenen Mangel an bezahlbaren Wohnungen zu erwarten ist, dass die Preise für die Wohnungen „Crescent” in den Folgejahren steigen und möglicherweise den Einkaufspreis wieder erreichen könnten.
2. Lago Vista (17 Wohnungen)
Mittlerweile sind alle 17 Wohnungen abgenommen worden und vermietet. Die jährlichen Bruttomieteinnahmen betragen AED 524.000 Bei fünf Mietern bestehen Zahlungsrückstände, die derzeit jedoch – aus Kostengründen – außergerichtlich mit diesen geklärt werden und bisher regelmäßig beigetrieben werden konnten. Dieses Objekt ist aufgrund der Größe der einzelnen Wohnungen (sieben Studios zu ca. 45 qm) für DDF unter dem Gesichtspunkt der Mietrendite unattraktiv, da die Mieteinnahmen die Einmalkosten (bei Abnahme und Vermietung) sowie Verwaltungs- und Energienebenkosten bisher nicht decken. Daher ist hier der Verkaufsprozess bereits eingeleitet. Bei einer längerfristigen Perspektive wären die Wohnungen allerdings äußerst attraktiv, da diese bezahlbaren Wohnraum für Ausländer in Dubai bieten und somit ein Wertsteigerungspotential haben.
Nach dem letzten Sachstandsbericht ging ich aufgrund der Zusagen seitens DAMAC davon aus, dass die 17 Wohnungen im Objekt Lago Vista im März 2011 an DDF übergeben werden. Aufgrund von Baumängeln und Unregelmäßigkeiten, die DAMAC zu vertreten hat, verzögerte sich die Übergabe bis November 2011. Der Projektmanager von DAMAC hatte die vereinbarten Baumaterialien gegen minderwertige Materialien austauschen und verbauen lassen und die eingesparten Materialkosten unterschlagen. Nachdem der Betrug aufgeflogen war, wurde der Projektmanager verhaftet. DAMAC hatte sich dann aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen sowie angesichts der drohenden Rechtsstreitigkeiten nach Verhandlungen mit mir entschieden, die Baumaterialien freiwillig auszutauschen. Dies führte jedoch dazu, dass die Wohnungen mit einer erheblichen Verzögerung erst im November 2011 fertiggestellt und übergeben werden konnten. Im Rahmen meiner Abnahme wurden außerdem noch in einigen Wohnungen leichte (optische) Mängel vorgefunden, die von DAMAC dann auf eigene Kosten beseitigt wurden.
Für die Objekte „The Crescent” und „Lago Vista” wurden möblierte Vermietungen zur Erhöhung der Mieten angedacht und hinsichtlich des ersten Objektes auch angeboten. Ein Möbelhaus hatte eine Musterwohnung kostenlos ausgestattet. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Mietinteressenten für möblierte Wohnungen in dieser Lage und für diese Objekte nicht vorhanden sind. Das Projekt der möblierten Vermietung wurde daraufhin eingestellt.
3. Ocean Heights (4 Wohnungen)
Die vier Wohnungen im Objekt „Ocean Heights” sind für jährliche Bruttomieteinnahmen von AED 419.000 vermietet. Hier gibt es aufgrund der Klientel keine Probleme mit Mietausfall oder Mietrückständen.
Der Marktwert der Wohnungen liegt nach aktuellen Marktberichten und Einschätzungen von Maklern zwischen AED 1.200 und 1.500/sq.ft. Zwei der Wohnungen sind allerdings außerordentlich schlecht geschnitten, so dass diese eher im unteren Preissegment zu veräußern sein werden. Den Verkaufsprozess habe ich bereits eingeleitet. Belastbare Kaufangebote liegen bisher noch nicht vor.
4. Park Towers (16 Wohnungen)
Auch hier hat DAMAC die Zusage der Fertigstellung (April 2011) und Übergabe (Juli 2011) nicht eingehalten. Das Objekt ist mittlerweile fertiggestellt. Erfreulicher Weise ist die Qualität dieses Gebäudes erheblich besser als die der übrigen Fondsobjekte.
Hintergrund der Verzögerung durch DAMAC war eine veränderte „Masterplanung”, die ursprünglich die Verbindung zwischen dem Finanzzentrum (DIFC) und dem Einkaufszentrum „Dubai Mall” vorgesehen hatte. Diese Verbindung ist bis auf Weiteres gestoppt. Daher musste das Erdgeschoss vollständig umgestaltet und der Eingangsbereich verlegt werden. Die umfangreichen Umbauarbeiten im Erdgeschoss sind mittlerweile abgeschlossen. Erst danach konnten die Wohnungen im Juli 2012 übergeben werden.
In unmittelbarer Nachbarschaft zu Park Towers sind zeitgleich weitere Objekte fertiggestellt worden und an den Markt gegangen. Daher stehen die Wohnungen des DDF derzeit in einer Konkurrenzsituation, die aus Sicht unserer Makler (Kensington International, vormals Engel & Völkers) eine schnelle (Voll-)Vermietung unwahrscheinlich erscheinen lässt. Mit DAMAC konnte ich deshalb zur Vermeidung von Leerstandskosten vereinbaren, dass die Wohnungen erst übernommen werden, wenn Mietinteressenten unmittelbar vor Abschluss eines Mietvertrages stehen. Für zwei Wohnungen konnten bereits Mieter gefunden werden, die im September einziehen werden. Nach vorsichtigen Prognosen der beauftragten Makler sollte hier eine jährliche Bruttomieteinnahme für alle 16 Wohnungen von voraussichtlich AED 1.200.000 erzielbar sein.
V. Aktuelle Rechtsstreitigkeiten
Der ehemalige Rechtsanwalt des Fonds (sowie der Treuhänderin IwuS und der Liquidatorin ACCEPT), Dr. Wächter, verklagt DDF auf angeblich noch ausstehende Honorare in Höhe von fast EUR 300.000 vor dem Landgericht Berlin. DDF wehrt sich gegen diese Klage, zumal dabei die bereits in der Vergangenheit an Rechtsanwalt Dr. Wächter in nicht unerheblichem Umfang gezahlten Honorare (über EUR 400.000) zu berücksichtigen sind.
Wie oben bereits erwähnt, hat DDF die ehemalige Liquidatorin ACCEPT auf Schadenersatz i.H.v. ca. EUR 5.650.000 vor dem Landgericht Neuruppin verklagt. Es handelt sich um die Schäden, die aus der Zeit der Liquidation der ACCEPT stammen. Hier hat ACCEPT sich zwar gegen die Klage verteidigt, jedoch noch keine Klageerwiderung eingereicht.
VI. Resümee und Ausblick
Die praktische Abwicklung vor Ort, d.h. Prüfung und Abnahme der Wohnungen sowie anschließende Vermietung, nimmt mehr Zeit und Kosten in Anspruch, als alle Beteiligten erwartet haben. Insoweit ist DDF hinsichtlich eines solchen Portfolios ein „Pionier” im Bereich der geschlossenen Dubaifonds.
Ich bin mit dem Ergebnis unserer Arbeit dennoch sehr zufrieden.
Durch den Vergleich mit DDF II wurde der den Anlegern drohende Totalverlust abgewendet. Die Bauträgerverträge waren durch DAMAC gekündigt. DDF hätte gegen DAMAC keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Anzahlungen gehabt. DDF hätte damit gegenüber dem DDF II den Kaufvertrag nicht erfüllen können, so dass DDF II durchaus Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gehabt hätte.
Durch den Abschluss des Vergleichs vor dem Landgericht Köln wurde es zudem erst möglich, dass Sie zusammen mit der Ausschüttung aus 2007 ca. 55% Ihrer Investition zurückerhalten konnten. Dies ist bereits ein höherer Prozentsatz als Investoren von durch Banken vermittelte Fonds aktuell erhalten.
Darüber hinaus wurde durch den Vergleichsabschluss vor dem Landgericht Köln und meine Verhandlungen mit DAMAC erst möglich, dass die bis dahin fertiggestellten Wohnungen übernommen und vermietet werden konnten.
In diesem Jahr wurden nunmehr auch die letzten Wohnungen fertiggestellt. Fast alle der übernommenen Wohnungen sind vermietet. Die Mieterträge sind realistisch, jedoch sehr weit von den euphorischen Zahlen der Jahre 2007 und 2008 entfernt.
Am Ende stellt sich somit zumindest positiv heraus, dass die Anleger tatsächlich in Sachwerte investiert haben.
Nach meiner Einschätzung und auch nach Ansicht meiner Berater ist eine werterhaltende Beendigung der Liquidation noch in 2012 allerdings unrealistisch. Aufgrund der verzögerten Übergabe der Wohnungen, insbesondere im Objekt „Park Towers”, müssten diese doch werthaltigen Wohnungen jetzt quasi im Wege des „Notverkaufs” veräußert werden. Dies wäre mit erheblichen Preisabschlägen verbunden. Eine solche „Zeitnot” kann nicht im Interesse des DDF sein, zumal die Liquidation infolge der noch anhängigen Rechtsstreitigkeiten nicht zum Ende dieses Jahres abgeschlossen werden kann.
Die Nachweise über das Eigentum des DDF an den Wohnungen (bis auf Park Towers, da diese gerade erst sukzessive übernommen werden) können in Kürze auf der Seite http://www.ddf-liquidationsverfahren.de eingesehen werden.
VI. Marktentwicklung
Es entwickelt sich der Eindruck, dass die Preise stabil bleiben und einige Bauträger und Projektentwickler im Gefühl der Überwindung der Krise wieder die Preise für Immobilien erhöhen. Anhand von drei konkreten Beispielen konnten wir feststellen, dass sich die vom Bauträger angebotenen neuen guten Wohnungen seit Februar 2011 um 15 bis 20% verteuert haben bzw. diese höheren Preise tatsächlich gefordert werden. Die Bauträger und Projektentwickler fangen wieder an, zuversichtlicher zu werden und wissen auch, dass derzeit die Nachfrage nach guten Objekten in guter Lage höher als das Angebot ist. Anlass zur Euphorie gibt es dennoch nicht. Gleichwohl hat sich der Markt stabilisiert, weil er im Wesentlichen von Investoren aus Asien und Afrika getrieben wird. Sämtliche in Frage kommenden Makler wurden kontaktiert, um die Vermietung und Vermarktung voranzutreiben. Auf die angespannte politische Lage in der Region (Irankonflikt) weisen kritische Stimmen hin. Die von mir befragten Makler weisen allerdings darauf hin, dass der arabische Frühling gerade zu einer erhöhten Nachfrage und Investitionen in Dubai geführt hat.
VII. Jahresabschlüsse 2008, 2009, 2010
Vom bisherigen Liquidator wurden Jahresabschlüsse zum 30. September 2008 und 30. September 2009 erstellt und dem Wirtschaftsprüfer vorgelegt. Es hat sich herausgestellt, dass die Jahresabschlüsse nicht erforderlich waren, da der Abschlussstichtag unverändert der 31. Dezember ist. Insoweit wurden durch ACCEPT unnötig kostenauslösende Maßnahmen in den Jahren 2008 und 2009 verantwortet. Auch hierdurch ergeben sich für mich und meine Berater ein nicht unerheblicher Mehraufwand und unnötige Verzögerungen.
Die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2008 und 31. Dezember 2009 wurden mittlerweile fertiggestellt und dem Wirtschaftsprüfer zur Durchsicht vorgelegt. Die Steuererklärungen 2008 und 2009 wurden dem Finanzamt eingereicht. In der Zwischenzeit hat sich eine Betriebsprüfung für die Jahre 2006 und 2007 angekündigt, die begonnen hat. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist ebenfalls kurz vor der Fertigstellung. Aus Kostengründen sollen nunmehr alle drei Jahresabschlüsse vom Wirtschaftsprüfer durchgesehen werden. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, werden die Jahresabschlüsse festgestellt.
VIII. Mittelverwendungskontrolle
Der Mittelverwendungskontrolleur Dr. Harz hat angeregt, dass seine Tätigkeit mit Durchführung des nächsten Umlaufverfahrens beendet wird, weil dann sämtliche Immobilien abgenommen worden sind und die Mittel ordnungsgemäß verwendet wurden. Seine Aufgabe der Investitionsprüfung ist damit erfüllt und ich danke ihm bereits jetzt für die ausgezeichnete Zusammenarbeit.
Für Ihr Interesse bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator - Sachstandsbericht Februar 2012Sehr geehrte Anleger und Anlegerinnen,
im Anschluss an meinen Bericht von Februar 2011 möchte ich Sie im Folgenden über die Entwicklungen in der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die Fonds-Immobilien in Dubai informieren.
I. Umsetzung des Vergleichs zwischen DDF und DDF II
Der vom Landgericht Köln gemäß Beschluss vom 21.12.2010 (Az. 91 O 75/09) vorgeschlagene Vergleich zwischen DDF und DDF II ist nach Zustimmung der Anleger im letzten Umlaufverfahren rechtskräftig geschlossen worden. Das Verfahren wurde damit beendet und der Vergleich zwischenzeitlich in seinem ersten Teil durch Zahlung von EUR 8,0 Mio. an DDF II umgesetzt.
II. Auszahlung von 9.000.000 € an die Anleger
Im Laufe des April 2011 hat DDF an alle Anleger quotal eine erste Vorabausschüttung auf das Liquidationsendvermögen in Höhe von insgesamt 9.000.000 € vorgenommen. Damit haben die Anleger zusammen mit der 8%-igen Ausschüttung aus dem Jahre 2007 eine Rückzahlung von etwa 55% ihrer Zeichnungssumme erhalten.
Es ist mein Ziel, dass die Anleger am Ende der Liquidation einen Gesamtrückfluss von mindestens 70% der Zeichnungssumme erhalten. Dazu ist es erforderlich, dass sich die Mieterträge erhöhen und ein geordneter Verkauf der Immobilien zu angemessenen Preisen realisieren lässt.
Das Jahr 2011 hat deutlich gemacht, dass der Fonds Immobilien erworben hat, die derzeit nicht marktgängig sind. Das gilt insbesondere für die 32 Wohnungen in „The Crescent” und die 17 Wohnungen in „Lago Vista”. Erschwerend kam hinzu, dass der Bauträger DAMAC die übergaben der Immobilien um bis zu 12 Monate verzögert hat. Eine ordnungsgemäße Beendigung in 2012 halte ich daher für unrealistisch, da anderenfalls die Kosten der übernahme und der Erstvermietung nicht eingeholt werden könnten und im übrigen bei der derzeitigen Marktlage wertvernichtende Notverkäufe zu Lasten der Anleger durchzuführen wären.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Region durch Verschärfung des Konflikts mit dem Iran erhebliche Wertschwankungen entstehen. Jedenfalls wird die Lage in Dubai kritisch und angespannt verfolgt.
Weitere Ausschüttungen werden die Anleger also erst mit Beendigung der Liquidation erhalten.
III. Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Berlin nach Düsseldorf
In Umsetzung des Beschlusspunktes Ziff. 3 des Gesellschafterbeschlusses vom 26.01.2011 wurde der Sitz der Gesellschaft nach 40597 Düsseldorf, Benrather Schlossallee 101 verlegt. Die Gesellschaft ist seit dem 19.08.2011 im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 21678 eingetragen.
IV. Immobilien in Dubai
Der Bauträger DAMAC hat die gegenüber dem Liquidator gemachten Zusagen bisher nicht einhalten können. Die übergabe des Objektes Lago Vista wurde um fast 12 Monate verzögert. Bei Park Towers liegt die Verzögerung jetzt schon bei 12 Monaten und ein Ende ist nicht absehbar. Derzeit prüfe ich rechtliche Maßnahmen gegenüber DAMAC, wobei hier angesichts der Kostenrisiken vorsichtig zu agieren ist. Jedenfalls sind rechtliche Auseinandersetzungen mit DAMAC zu erwarten.
1. Crescent (32 Wohnungen)
Sämtliche 32 Wohnungen wurden in 2011 mit den in Dubai üblichen 1-Jahresmietverträgen vermietet. Im Rahmen der Verlängerung der ersten Mietverträge sind zwei Mieter wieder ausgezogen, so dass aktuell ein Leerstand von 2 Wohnungen besteht. Es sind somit derzeit 30 von 32 Wohnungen vermietet. Die Mieterträge liegen aktuell bei AED 1,1 Mio. p.a. Nach der übernahme der Wohnungen Ende 2010 mussten zunächst die vorgefundenen Schäden infolge des langen Leerstandes behoben werden übergabe (zur Erinnerung: die fertigen Objekte wurden in 2009 durch ACCEPT nicht abgenommen und standen somit leer. Infolge des Leerstands kam es zu Schäden an den Wohnungen, insbesondere an den Klima- und Lüftungsanlagen). Wie ich Ihnen bereits berichtetet hatte, konnte ich zusammen mit meinen Anwälten mit DAMAC verhandeln, dass der Bauträger die Reparaturkosten aus Kulanzgründen übernimmt, nachdem die Gewährleistungszeit abgelaufen war. Nach erfolgter Instandsetzung mussten die Wohnungen schnellstmöglich vermietet werden, um weitere Leerstände und die Gefahr weiterer Schäden zu vermeiden.
Gegen drei säumige Mieter wurden polizeiliche bzw. rechtliche Schritte eingeleitet. Die Mieterstruktur ist allerdings auch dementsprechend einkommensschwach. Andere Mietinteressenten finden sich bei der Lage und dem Zustand nicht.
Für die Erstvermietung im Jahr 2011 (bzw. noch Dezember 2010) sind einmalige Kosten von etwa AED 250.000 entstanden, die konzeptionell nicht vorgesehen waren, da der Fonds die Wohnungen laut Prospekt unmittelbar verkaufen wollte.
2. Lago Vista (17 Wohnungen)
Nach dem letzten Sachstandsbericht ging ich aufgrund der Zusagen seitens DAMAC davon aus, dass die 17 Wohnungen im Objekt Lago Vista im März 2011 an DDF übergeben werden. Aufgrund von Baumängeln und Unregelmäßigkeiten, die DAMAC zu vertreten hat, verzögerte sich die übergabe bis November 2011. Der Projektmanager von DAMAC hatte die vereinbarten Baumaterialien gegen minderwertige Materialien austauschen und verbauen lassen und die eingesparten Materialkosten unterschlagen. Nachdem der Betrug aufgeflogen war, wurde der Projektmanager verhaftet. DAMAC hatte sich dann aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen sowie sich angesichts der drohenden Rechtsstreitigkeiten nach Ver-handlungen mit mir entschieden, die Baumaterialien freiwillig auszutauschen. Dies führte jedoch dazu, dass die Wohnungen mit einer erheblichen Verzögerung erst im November 2011 fertiggestellt und übergeben werden konnten. Im Rahmen meiner Abnahme wurden dann noch in einigen Wohnungen leichte (optische) Mängel vorgefunden, die von DAMAC dann auf eigene Kosten beseitigt wurden.
Für DDF ist diese Lage äußerst unangenehm, da die seit März 2011 eingeplanten Mieteinnahmen fehlen. Ich habe DAMAC daher rechtliche Schritte angedroht und werde diese ggfls. auch in Dubai einleiten, wenn entsprechende Erfolgsaussichten bestehen, was derzeit noch geprüft wird.
Es sei jedoch der Hinweis erlaubt, dass Rechtsstreitigkeiten in Dubai kostspielig und langwierig sind. Zudem hält mir DAMAC immer wieder vor, dass der damalige Liquidator die fälligen Zahlungen nicht geleistet hatte und verweigert regelmäßig ein entsprechendes Entgegenkommen und weist Schadenersatzansprüche deswegen kategorisch zurück.
Hier möchte ich darauf hinweisen, dass es mir gelungen ist, die sog. „penalties” für die verspäteten Zahlungen in einem Betrag von mehr als 5.000.000 AED wegzuverhandeln. Damit ist aber auch das Entgegenkommen nach Aussage von DAMAC erschöpft. Da noch offene Fragen hinsichtlich der Verzögerungen im Projekt Park Towers bestehen, ist hier eine rechtliche Auseinandersetzung nicht ausgeschlossen.
Derzeit sind 15 der 17 Wohnungen vermietet, nachdem die Vermietungsphase erst Ende November 2011 begann. Infolge des Aus- und Umbaus eines Autobahnkreuzes in unmittelbarer Nähe zu Lago Vista kam es zu großflächigen Sperrungen und Umleitungen in der Zuwegung zum Objekt, so dass die Vermietung zunächst sehr schleppend anlief. Das Marktniveau ist hier infolge der temporären Infrastrukturbeeinträchtigungen gesunken, wird aber auf Dauer hoffentlich wieder steigen, wenn das Autobahnkreuz fertiggestellt ist. Die aktuell zu erzielenden Mieterträge liegen bei etwa AED 420.000 p.a. Zu der Mieterstruktur gilt das für The Crescent Gesagte ebenfalls.
Für die Objekte The Crescent und Lago Vista wurden möblierte Vermietungen zur Erhöhung der Mieten angedacht und hinsichtlich des ersten Objektes auch angeboten. Ein Möbelhaus hatte eine Musterwohnung kostenlos ausgestattet. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Mietinteressenten für möblierte Wohnungen in dieser Lage und für diese Objekte nicht vorhanden sind. Das Projekt der möblierten Vermietung wurde daraufhin eingestellt.
3. Ocean Heights (4 Wohnungen)
Die vier Wohnungen wurden abgenommen und sind für einen Betrag von zusammen etwa AED 400.000 p.a. vermietet. Die Mieterträge liegen leicht unter Plan. Der Marktwert der Wohnungen liegt nach aktuellen Marktberichten und Einschätzungen von Maklern bei 1.200 bis 1.250 AE /sq.ft. Damit liegt der aktuelle Marktwert durchschnittlich 20-25% unter den Einstandspreisen und erweist sich als stabil. Leider hat der Fonds hier nur vier Wohnungen.
DAMAC selbst hat Wohnungen in diesem Objekt für 1.000 AED/sq.ft. angeboten und damit den Marktpreis nach unten beeinflusst. Derzeit ist ein gewinnbringender Verkauf bzw. eine Schadensminimierung hier nicht möglich. Die Aussichten für eine schnelle Beendigung der Liquidation schwinden, wenn nicht ganz erhebliche Verlust hingenommen werden sollen.
4. Park Towers (16 Wohnungen)
Auch hier hat DAMAC die Zusage der Fertigstellung (April 2011) und übergabe (Juli 2011) nicht gehalten. Das Objekt ist mittlerweile fertiggestellt und einige Wohnungen wurden bereits an andere Käufer übergeben. Ich stehe jetzt mit DAMAC über entsprechendes Entgegenkommen und finanzielle Kompensation in Verhandlungen. Die Wohnungen sollen erst abgenommen werden, wenn diese mangelfrei sind und entsprechende Mieter unmittelbar vor Abschluss eines Mietvertrages stehen, um weitere Kosten für DDF zu vermeiden. Dadurch wird die Abnahme voraussichtlich in mehreren Abschnitten im Laufe des Jahres 2012 stattfinden.
Hintergrund der Verzögerung durch DAMAC war eine veränderte „Masterplanung”, die ursprünglich die Verbindung zwischen DIFC und Dubai Mall vorgesehen hatte. Diese Verbindung ist bis auf Weiteres gestoppt. Daher musste der Eingangsbereich Park Towers vollständig verändert werden. Dieses ist mittlerweile geschehen.
V. Resümee
Die praktische Abwicklung vor Ort, d.h. Prüfung und Abnahme der Wohnungen sowie anschließende Vermietung, nimmt mehr Zeit in Anspruch, als alle Beteiligten erwartet haben. Insoweit ist DDF hinsichtlich eines solchen Portfolios ein „Pionier” im Bereich der geschlos-senen Dubaifonds.
Ich bin mit dem Ergebnis dennoch sehr zufrieden, da alle Wohnungen fertig werden und auch tatsächlich in die Vermietung gehen können. Die Mieterträge sind realistisch, jedoch sehr weit von den euphorischen Zahlen der Jahre 2007 und 2008 entfernt.
Am Ende stellt sich somit zumindest positiv heraus, dass die Anleger tatsächlich in Sachwerte investiert haben. Hier möchte ich jedoch auch die Bedenken äußern, dass eine werterhaltende Beendigung der Liquidation schon in 2012 erfolgen kann. Aufgrund der Verzögerungen seitens DAMAC kann eine solche „Zeitnot” nicht im Interesse des DDF sein.
VI. Marktentwicklung
Es entwickelt sich der Eindruck, dass die Preise stabil bleiben und einige Bauträger und Projektentwickler im Gefühl der überwindung der Krise wieder die Preise für Immobilien erhöhen. Anhand von drei konkreten Beispielen konnten wir feststellen, dass sich die vom Bauträger angebotenen neuen guten Wohnungen seit Februar 2011 um 15-20% verteuert ha-ben bzw. für diese höhere Preise gefordert werden. Die Bauträger und Projektentwickler fangen wieder an, zuversichtlicher zu werden und wissen auch, dass derzeit die Nachfrage nach guten Objekten in guter Lage höher als das Angebot ist. Anlass zur Euphorie gibt es immer noch nicht. Gleichwohl hat sich der Markt stabilisiert und wird im Wesentlichen von Investoren aus Afrika und Asien getrieben. Sämtliche in Frage kommenden Makler wurden kontaktiert, um die Vermietung und Vermarktung voranzutreiben. Auf die angespannte politische Lage in der Region (Irankonflikt) habe ich oben hingewiesen.
VII. Jahresabschlüsse 2008 und 2009
Vom bisherigen Liquidator wurden Jahresabschlüsse zum 30. September 2008 und 30. September 2009 erstellt und dem Wirtschaftsprüfer vorgelegt. Es hat sich herausgestellt, dass die Jahresabschlüsse nicht erforderlich waren, da der Abschlussstichtag unverändert der 31. Dezember ist. Insoweit wurden durch ACCEPT unnötig kostenauslösende Maßnahmen in den Jahren 2008 und 2009 verantwortet. Rechtliche Schritte gegen die damals Verantwortlichen werden geprüft.
Die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2008 und 31. Dezember 2009 wurden mittlerweile fertiggestellt und dem Wirtschaftsprüfer zur Durchsicht vorgelegt. Die Steuererklärungen 2008 und 2009 wurden dem Finanzamt eingereicht. In der Zwischenzeit hat sich eine Betriebsprüfung für die Jahre 2006 und 2007 angekündigt, die begonnen hat.
Dazu wird es im 2. Quartal 2012 ein entsprechendes Umlaufverfahren geben, in welchem die dann geprüften Abschlüsse zur Feststellung vorgelegt werden. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wird voraussichtlich Ende März 2012 fertiggestellt sein.
VIII. Mittelverwendungskontrolle
Der Mittelverwendungskontrolleur hat angeregt, dass seine Tätigkeit mit Durchführung des nächsten Umlaufverfahrens beendet wird, da dann sämtliche Immobilien abgenommen werden und die Mittel ordnungsgemäß verwendet wurden. Seine Aufgabe der Investitionsprüfung ist damit erfüllt und ich danke ihm bereits jetzt für die ausgezeichnete Zusammenarbeit.
Für Ihr Interesse bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator - Sachstandsbericht des DDF-Anlegerforums aus Februar 2011Sehr geehrte Damen und Herren,
unter dem folgenden Link können Sie sich den Sachstandsbericht des DDF-Anlegerforums herunterladen: Sachstandsbericht des DDF-Anlegerforums aus Februar 2011
Nunmehr wurden auch die Bilder der Fondsobjekte und die Eindrücke aus Dubai im Februar 2011 im folgenden Bilderalbum online gestellt: http://ddf1.de/Dubai-Bilder/album/index.html
Sachstandsbericht Februar 2011Sehr geehrte Damen und Herren,
nach positivem Abschluss des Umlaufverfahrens möchte ich über den aktuellen Stand aus Dubai berichten.
I. Vergleich DDF-DDF II
Aufgrund der Beschlüsse im Umlaufverfahren haben DDF und DDF II die Annahme des Vergleichs gegenüber dem Landgericht Köln erklärt. Das Gericht hat bereits das Protokoll des Vergleichs übersandt.
Sobald der Vergleich wirksam wird, kann die Auszahlung der € 9 Mio. an die Anleger des DDF (I) erfolgen. Damit ist im Laufe des April 2011 zu rechnen.
II. Kontodaten
Ich möchte alle Anlegerinnen und Anleger – sofern nicht bereits geschehen – DRINGEND bitten, ihre aktuelle Kontoverbindung mitzuteilen. Nur bei Übermittlung der aktuellen Kontoverbindung kann die Auszahlung an den jeweiligen Anleger erfolgen. Ein entsprechendes Formular lag dem Umlaufverfahren bei und sollte zur Übermittlung der Kontodaten verwendet werden.
III. Immobilien in Dubai
Bei meinem aktuellen Besuch in Dubai wurde ich von Vertretern der Anleger (Anlegerforum, Vertrieb) begleitet. Dabei konnten sämtliche Projekte (The Crescent, Lago Vista, Ocean Heights, Park Towers) des Fonds besichtigt und Gespräche mit den Maklern von Engel & Völkers geführt werden. Außerdem hat Engel & Völkers den Teilnehmern auch einen Überblick des Immobilienmarktes in Dubai vermitteln können. Daneben habe ich noch Verhandlungen mit DAMAC über das weitere Prozedere der Übernahme der Wohnungen geführt.
1. The Crescent (32 Wohnungen)
Die 32 Wohnungen sind mittlerweile alle offiziell bei der RERA (Land Department) auf DDF als Eigentümer eingetragen. Die 32 Originalurkunden wurden mir in Dubai ausgehändigt.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind 13 Wohnungen vermietet. Der Mietertrag bleibt derzeit hinter den Planungen und Erwartungen leicht zurück. Dauerhaft muss hier noch eine Steigerung des Ertrages erzielt werden.
Der Zustand der Wohnungen hat sich durch Instandsetzungen zum Teil verbessert. Durch den langen Leerstand kam es jedoch in den Klimaanlagen zu Leckagen, die ausgerechnet bei einer möblierten Musterwohnung zu einem Schaden geführt hat. Die Hausverwaltung hat als Ursache für die Schäden eindeutig die Nichtnutzung durch den Fonds seit Anfang 2009 identifiziert. Es bleibt für den Liquidator und den Fonds nach wie vor ein Ärgernis, dass die Wohnungen erst Ende 2010 abgenommen werden konnten.
Das Objekt The Crescent hat mittel- und langfristig (> 5 Jahre) eine durchaus gute Perspektive, da sowohl durch das Bevölkerungswachstum in Dubai (Zuzug sowie steigende Geburtenraten) als auch die erwartete Fertigstellung des neuen Flughafens Dubai World Central (DWC) ein erhöhter Bedarf an bezahlbarem Wohnraum entstehen dürfte.
Angesichts der geplanten Laufzeit der Liquidation bis zum 31.12.2012 ist eine Vermietung der 32 Wohnungen bis Ende 2012 sinnvoll und notwendig, da ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt einen zu hohen Verlust realisieren würde.
2. Lago Vista (17 Wohnungen)
Die Wohnungen im Objekt Lago Vista sind fertig. Die Außenanlagen sind noch nicht fertiggestellt. Aufgrund neuer und erhöhter Sicherheitsbestimmungen konnte DAMAC die Wohnungen jedoch noch nicht an DDF übergeben. Die Übergabe soll jetzt spätestens Anfang März 2011 erfolgen. Der beauftragte Makler Engel & Völkers wird sofort nach Übergabe mit der Vermietung beginnen bzw. die vorgemerkten Interessenten ansprechen.
Diese Wohnungen sind höherwertiger als in dem direkt daneben befindlichen Objekt Crescent. Hier ist mit einer höheren Mietrendite als bei The Crescent zu rechnen. Mit der Mängelfeststellung vor Abnahme (sog. „Snagging”) wurde bereits begonnen. Der Bericht lag bei Abreise noch nicht vor.
3. Ocean Heights (4 Wohnungen)
Das sog. „Snagging” der Wohnungen wurde durchgeführt und der Abschlussbericht (20 Seiten) liegt seit gestern vor. Die Mängel werden von DAMAC beseitigt und die Wohnungen dann unmittelbar übergeben. Die Vermietung soll noch im Februar 2011 beginnen.
Das Land Department bzw. RERA vertritt mittlerweile die Auffassung, dass DDF als Vermieter und Eigentümer eine feste Niederlassung in Dubai benötigt. Derzeit hat es noch nicht zu praktischen bzw. rechtlichen Problemen geführt. Es wird sich jedoch kurz- bis mittelfristig die Pflicht zur Begründung einer Niederlassung nicht umgehen lassen. Darauf hat DAMAC noch einmal ausdrücklich hingewiesen, damit es bei den weiteren Wohnungseintragungen und Vermietung nicht zu unnötigen Hindernissen kommt.
4. Park Towers (16 Wohnungen)
Das Objekt wurde besichtigt und nach Angaben von DAMAC arbeiten derzeit etwa 1.000 Mitarbeiter an der Fertigstellung. Die Baufortschritte im Vergleich zum Dezember waren bereits deutlich sichtbar. Nach Auskunft von DAMAC soll das Objekt im April 2011 fertig gestellt sein. Realistisch ist jedoch eher Juni oder Juli 2011 für die tatsächliche Übernahme und Vermietung durch DDF. Park Towers hat die attraktivste Lage sämtlicher DDF-Projekte, obwohl die Infrastrukturmaßnahmen im DIFC (Dubai International Financial Centre) noch nicht fertig gestellt wurden.
IV. Marktentwicklung
Nach Gesprächen mit Maklern und Marktteilnehmern ist eine Beruhigung und vorsichtiger Optimismus in Dubai festzustellen. Die volkswirtschaftlichen Rahmendaten in Dubai sind sicherlich noch nicht wieder zufriedenstellend. Jedoch sind Bautätigkeiten in den wichtigsten Gebieten sowie im Bereich der Infrastruktur festzustellen. Die Prestigeprojekte (The World, Palm Jebel Ali) sind derzeit zu teuer und nicht notwendig. Aufgrund des aktuellen Bevölkerungswachstums in Dubai sollte auch ein erhöhter Bedarf an günstigem Wohnraum entstehen. Ein erhöhter Bedarf wäre auch zu erwarten, sobald der neue Flughafen Dubai World Central (DWC) fertig gestellt wird. Diese Perspektive dürfte sich jedoch eher in 5 bis 10 Jahren positiv für die vorgenannten Objekte auswirken.
Die Entwicklung des Marktes in Dubai wird laufend überwacht und bei günstiger Gelegenheit sollen Objekte dann auch veräußert werden.
Bei The Crescent – und evt. auch Lago Vista – sind kurzfristig, d.h. bis 31.12.2012 keine erheblichen Wertsteigerungen zu erwarten, da diese Objekte eher für die mittel- und langfristige Anlage geeignet sind (s.o.). Daher stellt sich die strategische Überlegung, ob diese Wohnungen in den beiden Objekten gegen marktgängigere Wohnungen in den Objekten Ocean Heights und Park Towers getauscht werden könnten. Diese Überlegung haben wir mit DAMAC diskutiert und erwarten hierzu einen konkreten Vorschlag seitens DAMAC. Sollte dieser Vorschlag sinnvoll und vorteilhaft für DDF sein, würde darüber in einem Umlaufverfahren entschieden.
Abschließend möchte ich betonen, dass der Gesamteindruck des Immobilienmarktes in Dubai wieder positiv ist. Anlass zur Euphorie gibt es jedoch nicht. In den nächsten zwei Jahren liegt noch viel operative Arbeit vor dem Fonds.
Für Ihr Interesse bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator - Download: Sachstandsbericht Februar 2011 Protokoll des Umlaufverfahrens vom 28.12.2010 - 25.01.2011Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,
nachdem am 25.01.2011 um 23:59 Uhr die Abstimmungsfrist des am 28.12.2010 eingeleiteten Umlaufverfahrens abgelaufen ist, habe ich die abgegebenen Stimmen ausgezählt. Mit dem anliegenden Protokoll gebe ich Ihnen das Ergebnis des Umlaufverfahrens gem. § 19 des Gesellschaftsvertrages bekannt.
Des Weiteren möchte ich mich bei Ihnen und allen anderen Treugebern für die rege Teilnahme bedanken, die dazu geführt hat, dass eine direkte Beteiligungsquote von knapp 80% aller Anleger erreicht wurde. Durch diese hohe Beteiligungsquote ist gewährleistet, dass die Ergebnisse in allen Abstimmungspunkten von der überwiegenden tatsächlichen Mehrheit aller Treugeber getragen werden.
Die gefassten Beschlüsse werde ich zeitnah umsetzen und Sie über die weitere Entwicklung der Liquidation auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator – Download:
Protokoll Umlaufverfahren Umlaufverfahren und Sachstandsbericht Dezember 2010Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger,
ich freue ich mich, Ihnen heute mitteilen zu können, dass in dem Rechtsstreit zwischen der DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L. („DDF”) und der DUBAI DIREKT FONDS II GmbH & Co. KG („DDF II”) über die Wirksamkeit des Kaufvertrages nach langen und intensiven Verhandlungen innerhalb der vergangenen Monate zwischen den Vertretern der Fondsgesellschaften ein Vergleichskonzept erarbeitet werden konnte, das nach meiner Ansicht und der Ansicht der Geschäftsführung des DDF II für alle Beteiligten tragbar und praktisch umsetzbar ist. Dieses Konzept wurde vom Vorsitzenden Richter am Landgericht Reiprich in dem als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügten gerichtlichen Vergleichsvorschlag in eine konkrete Form gegossen.
Daher soll mit heutigem Schreiben eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren u.a. über die Annahme des Vergleichsvorschlags herbeigeführt werden (hierzu unter A.).
Parallel zu dem vorliegenden Umlaufverfahren des DDF werden derzeit auch die Anleger des DDF II nach ihrer Zustimmung zu dem Vergleichskonzept gefragt. Wenn die Beschlussfassung in beiden Fondsgesellschaften erfolgreich verläuft, kann die Fortsetzung des jahrelangen und kostenintensiven Rechtsstreits mit völlig ungewissem Ausgang beendet werden. Dieses würde am langen Ende mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nur zu hohen Verlusten und beträchtlichen Nachteilen für alle Beteiligte führen. Dies zu vermeiden war und ist das Interesse aller Verhandlungsbeteiligter.
Die Einzelheiten des Vergleichsvorschlags werde ich Ihnen weiter unten in den Erläuterungen zum Umlaufverfahren näher darstellen.
Des Weiteren möchte ich Sie mit dem anliegenden Sachstandsbericht Dezember 2010 über die aktuellen Entwicklungen des DDF (u.a. über den Wechsel des Treuhänders) informieren (hierzu unter B.).
A. Umlaufverfahren
In der Anlage finden Sie die Beschlussvorlage (Stimmzettel) über die nach den Regelungen des § 19 des Gesellschaftsvertrages im Umlaufverfahren entschieden werden soll.
Im Einzelnen geht es um folgende Beschlussfassungen:
Wegen der erheblichen Bedeutung des Umlaufverfahrens für das weitere Liquidationsverfahren bitte ich Sie, dieses Schreiben nebst sämtlichen Anlagen sorgfältig zu lesen.
Zudem bitte ich jeden Treugeber an dieser für die Gesellschaft wichtigen Abstimmung teilzunehmen und den Stimmzettel - sei es auch nur durch Enthaltung bei dem einen oder anderen Beschlusspunkt - bis spätestens zum
25.01.2011 (Eingang)
zurückzusenden.
Zu den vorgenannten Beschlusspunkten möchte ich Ihnen folgende Erläuterungen geben:
zu 1.) Abstimmung über die Annahme des Vergleichsvorschlags des Landgerichts Köln gem. Beschluss vom 21.12.2010
I. Erläuterung des Vergleichsvorschlags
DDF hat in 2006/2007 mit dem Projektentwickler und Bauträger DAMAC Properties LLC, Dubai, 69 Bauträgerverträge mit einem Vertragsvolumen von insgesamt AED 98.604.002,00 abgeschlossen. Hierauf hat DDF bis zum 31.12.2007 Anzahlungen an DAMAC i.H.v. AED 69.583.000,00 geleistet.
Die Parteien haben mit Verträgen vom 14.05.2008, 23.07.2008 (sog. Transferagreement”) nebst Zusatzvereinbarungen vom 10.09.2008 (sog. „First Amendment”) und 16.10.2008 (sog. „Second Amendment”) den Verkauf und die Übertragung der Wohnungen von DDF an DDF II zu einem Kaufpreis von € 25.217.903,45 vereinbart. DDF II hat hierzu bis zum 05.06.2008 Zahlungen i.H.v. € 25.217.903,45 auf das Treuhandkonto des DDF geleistet. Zudem hatte sich DDF II verpflichtet, die nach dem 14.05.2008 gegenüber dem Bauträger DAMAC weiterhin fällig werden Bauträgerraten zu zahlen.
Die Übertragung der 69 Appartements von DDF an DDF II steht unter der Bedingung der Zustimmung der DAMAC und des Masterdevelopers. Bislang konnten die Parteien die Zustimmung des Masterdevelopers nicht beibringen. Zudem sind zwischenzeitlich auch Zahlungsrückstände von über AED 22 Mio. (ca. € 4,6 Mio.) gegenüber der Bauträger DAMAC aufgelaufen, so dass auch deren Zustimmung vor Ausgleich der offenen Raten nicht mehr zu erlangen ist.
DDF ist der Auffassung, dass der zwischen den Parteien geschlossene Kaufvertrag wirksam sei und die Übertragung der Immobilien zumindest nach deren Fertigstellung an DDF II übertragen werden könne, da dann eine Zustimmung des Masterdevelopers nicht mehr erforderlich ist. Dies ist Gegenstand der Klage vor dem Landgericht Köln, Az. 91 O 75/09.
DDF II vertritt die Ansicht, dass der Kaufvertrag unwirksam sei. Zumindest jedoch infolge Verfristung nicht mehr durch DDF erfüllt werden könne. DDF II ist deshalb vom Kaufvertrag zurückgetreten und verlangt widerklagend die Rückzahlung der bereits geleisteten € 25.217.903,45 nebst Zinsen bzw. Nutzungsentschädigung.
Vor diesem Hintergrund hat das Landgericht Köln den Parteien am 21.12.2010 einen Vergleich zur Beilegung des Rechtsstreits vorgeschlagen, dessen Inhalt sich kurz wie folgt darstellt:
II. Abwägung des Vergleichs Darstellung Chancen und Risiken des Vergleichs bei Annahme und Nichtannahme
Die Nichtannahme des Vergleichsvorschlags führt zur Fortsetzung des Rechtsstreits. DAMAC würde die Bauträgerverträge des DDF II infolge der nicht ausgleichbaren Zahlungsrückstände kündigen. DDF II hätte damit den größten Teil seines Vermögens verloren und wäre darauf angewiesen, den Prozess in Köln zu gewinnen. Das Verfahren würde sich durch die Instanzen über Jahre hinziehen mit der Folge, dass während der Dauer des Verfahrens die Verzugszinsen bzw. Nutzungsausfallentschädigungen auf voraussichtlich € 10 Mio. € anwachsen werden, die DDF selbst im Obsiegensfalle zu tragen hätte, da DDF bekanntlich die Wohnungen und den Kaufpreis in seinem Vermögen hält. Zudem könnte DDF für die Dauer des Verfahrens die Wohnungen bei einem anziehenden Immobilienmarkt in Dubai nicht verkaufen. Im Unterliegensfalle müsste DDF neben den Prozesszinsen i.H.v. voraussichtlich € 10 Mio. € den vereinnahmten Kaufpreis i.H.v. € 25,2 Mio. zurückzahlen und sämtliche Prozesskosten (voraussichtlich € 3 Mio. €) tragen, was unweigerlich zur Insolvenz des DDF führen würde.
Mit dem vorliegenden Vergleich werden sich die Verluste des DDF zwar auf voraussichtlich € 3 Mio. bis € 6 Mio. belaufen. Sie fallen aber damit geringer aus, als wenn DDF das Verfahren fortsetzt und am Ende verliert bzw. sogar gewinnt. Vor diesem Hintergrund empfehle ich die Annahme des vom Landgericht Köln vorgeschlagenen Vergleichs.
III. Stellungnahmen des Anlegerforums DDF und der Aktionsgemeinschaft quickfunds
Sowohl das Anlegerforum DDF als auch die Aktionsgemeinschaft quickfunds haben zu dem Vergleichsvorschlag eigene Stellungnahmen verfasst, mit der Sie den Vergleichsvorschlag unterstützen. Die beiden Stellungnahmen habe ich Ihnen auf Bitten der beiden Interessengruppen als Anlage 2a und Anlage 2b zur Kenntnisnahme beigefügt.
zu 2.) Änderung des § 17 des Gesellschaftsvertrages (freiwillige Jahresabschlussprüfung)
Dieser Beschlusspunkt war bereits Gegenstand des Umlaufverfahrens im August 2010. Der Umlaufbeschluss vom 01.09.2010 wurde durch die damalige Treuhandkommanditistin IWuS vor dem Landgericht Berlin (Az. 33 O 389/10) angefochten u.a. weil IWuS der Ansicht ist, dass die damals vom Liquidator nicht gewerteten Stimmen der IWuS, die diese für diejenigen Treugeber abgegeben hatte, die nicht persönlich von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht hatten, rechtswidrig gewesen wäre. Zur Beilegung des Rechtsstreits haben sich der Liquidator und IWuS darauf geeinigt, dass der Beschlusspunkt 8. des damaligen Umlaufverfahrens wiederholt wird, da die Nichtwertung der Stimmen der IWuS in dem damaligen Umlaufverfahren nur auf diesen Beschlusspunkt Auswirkung gehabt hätte.
Zur Begründung des Beschlusspunktes zu 2.) wiederhole ich daher im Folgenden meine Ausführungen aus dem Umlaufverfahren von August 2008:
Die Prüfung des Jahresabschlusses für DDF ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, da es sich gemäß § 267 HGB um eine kleine „Kapitalgesellschaft” (in der Rechtsform der GmbH & Co. KG) handelt. Die freiwillige Jahresabschlussprüfung wurde in den Gesellschaftsvertrag im Wesentlichen für die Investitionsphase benötigt. Themen der Vollständigkeit und Bewertung standen bis zum Abschluss der Investition im Vordergrund. Während der Liquidation prägen primär rechtliche Themen die Fragen des Jahresabschlusses und der Bilanzierung. Die Gesellschaft als auch der Liquidator sind hinreichend rechtlich beraten. Um nicht weitere Kosten für eine freiwillige Jahresabschlussprüfung (ca. 60 bis 70 T€ p.a.) entstehen zu lassen, regt der Liquidator an, auf die ohnehin freiwillige Jahresabschlussprüfung durch Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17 zu verzichten. Stattdessen soll der Jahresabschluss nur einer prüferischen Durchsicht durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer unterzogen werden, was voraussichtlich Kosten von lediglich 10 bis 15 T€ p.a. verursacht. Der Aussagewert einer prüferischen Durchsicht dürfte während der Liquidationsphase nahezu gleichwertig für den Anleger sein.
Ich empfehle auch diesmal, hier mit JA zu stimmen.
Zu 3.) Änderung des § 1 des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Berlin nach Düsseldorf
§ 1 des Gesellschaftsvertrages bestimmt bislang als Sitz der Gesellschaft Berlin, was sich aus der Historie der Gesellschaft begründet. Die Komplementärin hatte bei Gründung der Gesellschaft ihren Sitz in Berlin, ist aber zwischenzeitlich nach Köln verzogen. Auch die damalige Treuhandkommanditistin IWuS hat ihren Sitz in Berlin. Infolge des Ausscheidens der IWuS hat die Gesellschaft keinerlei Bezug mehr zum Standort Berlin. Sie unterhält dort keine Büroräume. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch den Liquidator an dessen Sitz in Düsseldorf ausgeführt. Ebenso hat die neue Treuhandkommanditistin ADVOCATRUST GmbH ihren Sitz in Düsseldorf. Vor diesem Hintergrund halte ich es für erforderlich, den Sitz der Gesellschaft von Berlin nach Düsseldorf zu verlegen. Anderenfalls müsste DDF Büroräume (zumindest jedoch einen Briefkasten) in Berlin anmieten. Zudem würden eventuelle Klagen gegen die Gesellschaft weiterhin vor dem Landgericht Berlin anhängig zu machen sein, was wiederum zu Mehrkosten bei der Rechtsvertretung führen würde.
Aus Gründen der Effektivität und der Kostenersparnis empfehle ich auch in diesem Punkt mit JA zu stimmen.
Ich bitte Sie höflichst, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und den Stimmzettel bis spätestens zum
25.01.2011 (EINGANG)
an
DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L.
Herrn Liquidator Dr. Julius F. Reiter Benrather Schlossallee 101 D-40597 Düsseldorf per Post oder
per Fax: +49-(0) 211-836 805.78
zurückzusenden.
Über das Abstimmungsergebnis und die gefassten Beschlüsse werde ich Sie gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages informieren.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator - B. Sachstandsbericht
I. Überblick
In den zurückliegenden ereignisreichen Wochen konnte die Liquidation in entscheidenden Punkten deutlich vorangebracht werden. Zum besseren Überblick stelle ich Ihnen folgende Zusammenfassung des Sachstandsberichts voraus:
II. Einzelheiten
Im Einzelnen führen wir zu den vorstehenden Punkten aus:
Herr Rechtsanwalt Dr. Wächter hat als (ehemaliger) Prozessbevollmächtigter der IWuS bzw. der ACCEPT in den bereits abgeschlossenen Verfahren vor dem Landgericht Berlin (8 O 621/2009 und 99 O 71/2009) sowie vor dem Kammergericht Berlin (19 U 150/09) beantragt, die bislang auf € 190.000,00 bzw. € 50.000,00 festgesetzten Streitwerte nachträglich auf € 18 Mio. heraufzusetzen. Über die Anträge wurde bislang noch nicht entschieden. Sollte Rechtsanwalt Dr. Wächter mit seinem Antrag zumindest in dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin (8 O 621/2009) durchdringen, kämen auf DDF Mehrkosten von voraussichtlich über T€ 500 zu. Von den Anträgen in den anderen genannten Verfahren wäre die quickfunds betroffen.
Gegen den gebührentreibenden Antrag der DDF betrifft, haben sich die jetzigen Prozessbevollmächtigten des DDF entschieden zur Wehr gesetzt. Es bleibt zu hoffen, dass das Landgericht Berlin diesem Antrag nicht folgen wird.
Über die weiteren Entwicklungen der Gesellschaft werde ich Sie zu gegebener Zeit informieren. Für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator - Download:
Umlaufverfahren und Sachstandsbericht Dezember 2010 mit Anlagen Beschlussvorlage (Stimmzettel) Fortsetzung Treuhandvertrag Bankverbindung Anlage 1 Anlage 2a Anlage 2b Anlage 3 Anlage 3a Informationen vom LiquidatorSehr geehrte Anlegerinnen und Anleger,
ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass Treuhänder und Liquidator nach zähem Ringen auf eine sachdienliche Ebene zurückgekehrt sind.
Ich kann Ihnen bekanntgegeben, dass die bereits eingereichte Anfechtungsklage des Treuhänders gegen den letzten Umlaufbeschluss zwischenzeitlich zurückgenommen wurde. Dadurch war nunmehr möglich, den größten Teil der Restrate für die 69 Wohnungen des DDF auf den Weg nach Dubai zum Fondspartner DAMAC Properties zu bringen.
Weiterhin kann ich berichten, dass sich in der vergangenen Woche ein Arbeitskreis aller wichtigen Akteure der beiden Fonds DDF + DDF II mit mir zum gegenseitigen Austausch getroffen hat - mit dem Ziel, einen außergerichtlichen Vergleich vorzubereiten. Diese Gespräche können ohne Einschränkung als konstruktiv und zielführend bezeichnet werden!
Um die Grundlage für ein gemeinsam erarbeitetes Modell für die angestrebte Vergleichslösung zu schaffen, muss nun zunächst Rücksprache mit dem Vorsitzenden Richter Reiprecht am Landgericht Köln gehalten werden, da die Gespräche im Kontext mit dem anhängigen Klageverfahren zu sehen sind. Ich hoffe, dass auf diesem Wege die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Anleger beider Fonds noch in diesem Jahr in getrennten Umlaufverfahren (DDF bzw. DDF II) über den Vergleichsvorschlag abstimmen können.
Sobald möglich werde ich Sie über alle weiteren Details informieren!
Bis dahin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator - Sachstandsbericht Oktober 2010Sehr geehrte Damen und Herren,
der Monat Oktober 2010 ist und war für den Fonds und die Anleger bisher ereignisreich. Daher möchten wir Sie auf den neuesten Stand bringen.
A. Zusammenfassung
Zum besseren Verständnis, haben wir eine kurze Zusammenfassung für Sie vorangestellt:
1. Abnahme der Wohnungen in Dubai und Verhandlungen mit DAMAC
Der Liquidator hat vor Ort in Dubai sämtliche Bauprojekte des DDF besichtigt bzw. überprüft. Mit DAMAC wurden Verhandlungen über die Abnahme und Übergabe der Objekte geführt und dabei die Forderungen seitens DAMAC reduziert. Zahlungen müssen in den nächsten Wochen an DAMAC zum Zwecke der Abnahme geleistet werden.
Nach einem ersten Eindruck scheint sich der Immobilienmarkt in Dubai wieder (langsam) zu erholen. Jedoch werden dabei noch nicht wieder die Miet- und Immobilienpreise erreicht, die bei Kaufvertragsabschluss mit DAMAC bzw. DDF II üblich waren. Eine kurzfristige Veräußerung der Immobilien würde daher wohl zu Verlusten führen.
2. Gerichtliche Vergleichsverhandlungen zwischen DDF und DDF II am 13. Oktober 2010 vor dem Landgericht Köln
Vor dem Landgericht Köln fand am 13. Oktober 2010 die gerichtlich moderierte Vergleichsverhandlung zwischen DDF und DDF II statt. Die Parteien konnten sich angesichts der vom Gericht nochmals dargestellten Prozessrisiken in groben Zügen auf mögliche Vergleichsszenarien einigen. Konkret, insbesondere zahlenmäßig, wurde jedoch noch keine Einigung erzielt. Die Parteien treffen sich wieder im November 2010 zu weiteren Gesprächen, die der Konkretisierung eines möglichen Vergleichs dienen sollen.
3. Klage des Treuhänders gegen die Beschlussfassung vom 01. September 2010 - Vergleichsverhandlungen zwischen Liquidator und Treuhänder am 6. Oktober 2010 in Düsseldorf zur Beilegung des Rechtsstreits
Die Treuhandkommanditistin IWuS hat vor dem Landgericht Berlin Klage auf Feststellung der Nichtigkeit sämtlicher im letzten Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse eingereicht. Hintergrund ist, dass zwischen Liquidator und Treuhänder erhebliche Meinungsunterschiede hinsichtlich der rechtlichen Positionen im Rahmen der Stimmrechtsausübung durch den Treuhänder bestehen. Im Nachgang zu einer Veranstaltung des Anlegerforums vom 28. September 2010 und auf Anregung des Anlegerforums haben sich Liquidator und Treuhänder am 6. Oktober 2010 zu einem persönlichen Gespräch in Düsseldorf getroffen. Die vom Treuhänder eingelegte Anfechtungsklage gegen den letzten Umlaufbeschluss sollte von diesem bis zum 26. Oktober 2010 zurückgenommen werden. Dieses ist bis zum heutigen Tage nicht geschehen.
B. Einzelheiten
Im Einzelnen führen wir zu den vorstehenden Punkten aus:
1. Abnahme der Wohnungen in DUBAI und Verhandlungen mit DAMAC
Der Liquidator war vom 17. bis zum 20. Oktober 2010 vor Ort in Dubai. Im Vordergrund standen die Verhandlungen mit DAMAC über das Prozedere zur Abnahme und Übergabe der Wohnungen. Des Weiteren mussten die in der Vergangenheit verursachten Lasten und Kosten für den Fonds verhandelt werden. Bei dieser Gelegenheit konnte der Liquidator alle Objekte des Fonds persönlich in Augenschein nehmen und sich darüber hinaus selbst einen Eindruck vom Immobilienmarkt in Dubai machen. Dieser Eindruck wurde durch Gespräche und Verhandlungen mit Marktteilnehmern (Mietinteressenten, Kaufinteressenten, Makler) verifiziert.
Zur Erinnerung: Der Fonds hat insgesamt 69 Wohnungen in Dubai erworben. Davon wurden 32 Wohnungen in „The Crescent”, 17 in „Lago Vista”, 4 in „Ocean Heights” und 16 in „Park Towers” erworben. Vertragspartner ist stets DAMAC.
Aktuelle Informationen zu den einzelnen Objekten seitens DAMAC finden sich auch im Internet unter
a. The Crescent
Die 32 Wohnungen im Objekt „The Crescent” wurden gemäß „Building Completion Certificate” (Certificate Number MS.035) bereits am 25. Dezember 2008 fertiggestellt und hätten von der damaligen Liquidatorin Accept Steuerberatungs GmbH, ursprünglich vertreten durch die Herren Otto A. Geller und Lothar Schäfer, abgenommen werden müssen. Mit Schreiben vom 27. November und 30. Dezember 2008 wurde DDF zur Abnahme der 32 Wohnungen seitens DAMAC aufgefordert.
DAMAC hat beim jetzigen Besuch des Liquidators größtes Unverständnis darüber geäußert, dass Herr Geller bei seinem damaligen Besuch Anfang 2009 in Dubai die Wohnungen in dem Objekt „The Crescent” nicht abnehmen wollte, sondern vielmehr über die Problematik „Zustimmung des Master Developers” diskutierte. Da die Objekte bereits fertiggestellt waren, bedurfte es zur Übertragung der 32 Wohnungen gar keiner Zustimmung des „Master Developers” mehr.
DAMAC hat und hatte in diesem Fall ein völlig einfaches – und leider richtiges – Rechtsverständnis, da sämtliche 32 Verträge in dem Objekt „The Crescent” mit DDF (I) geschlossen wurden und in Dubai auch nur von DDF (I) zu erfüllen waren. Die Probleme zwischen DDF und DDF II waren und sind für DAMAC in Dubai rechtlich völlig irrelevant.
Der Liquidator, dem dieser Sachverhalt erst während seines Gesprächs in Dubai vollständig offenbart wurde, ist entsetzt über diese fehlende Abnahme und den damit verbundenen (geldvernichtenden) Leerstand der 32 Wohnungen in den letzten 22 Monaten.
DAMAC hat darüber hinaus noch erklärt, dass wegen des Zeitablaufs Ansprüche wegen Mängel der Wohnungen nicht mehr geltend gemacht werden könnten („12-Monatsfrist”). DAMAC lehnt für die sämtlichen 32 Objekte in „The Crescent” eine Mängelgewährleistung ab, da diese nur 12 Monate ab Fertigstellung, d.h. bis zum 25. Dezember 2009, galt. Gleichwohl könnte aus Kulanzgründen teilweise eine Mängelbeseitigung erfolgen. Dieses wird mit DAMAC noch abschließend verhandelt.
DAMAC macht zu allem Überfluss noch geltend, dass aufgrund der von DDF vertraglich geschuldeten und nicht gezahlten restlichen Kaufpreisraten insgesamt „penalties” von 4.360.176 AED (ca. 872 T€) entstanden sind. Hinsichtlich der von DAMAC gegenüber DDF gewährten Mietgarantie in Höhe von 7% des Kaufpreises für 2 ½ Jahre wandte DAMAC Verwirkung ein, da die Wohnungen trotz Fertigstellung Ende 2008 von der damaligen Liquidatorin ACCEPT für DDF nicht abgenommen wurden, obwohl die Wohnungen damals zu einem deutlich höheren Betrag als heute hätten vermietet werden können.
Nach rechtlicher Beratung und Abwägung der erheblichen Prozessrisiken in Dubai wurde dann mit DAMAC ein Vergleich verhandelt und zunächst mündlich abgeschlossen. DAMAC verzichtet für The Crescent auf die Zahlung von 4.360.176 AED „penalties”, wenn der Fonds für diese 32 Wohnungen auf die Mietgarantie verzichtet. Der Vergleich bewahrt DDF damit vor weiteren unnötigen und sofort fälligen Zahlungen in Höhe von etwa 872 T€ an DAMAC. Rechtsstreitigkeiten mit DAMAC hätten zudem die endgültige (und von RERA genehmigte) Kündigung der 32 Verträge bedeutet, was DAMAC unmissverständlich in den Verhandlungen zum Ausdruck gebracht hat. Nach rechtlicher Beratung sieht der Liquidator von weiteren unnötigen Rechtsstreitigkeiten ab und wird den Vergleich mit DAMAC schließen.
Bei Vermietung ab Januar 2009 hätten – aus Vergleichsmieten im selben Objekt – Jahresmieten je Wohnung von ca. 65.000 AED p.a. erzielt werden können. Bei heutiger Vermietung läge die Miete eher bei etwa 35.000 AED p.a. Nach der Schätzung eines Maklers liegen die Mietverluste für die 32 Objekte in The Crescent bei etwa 1.000.000 AED p.a. (ca. 200 T€ p.a.). Im Vergleich zur jährlichen Mietgarantie – sofern überhaupt noch wirksam – von 2.758.980 AED liegt der Nachteil bei etwa 1.640.000 AED p.a. Bei maximal 2 ½ Jahren Mietgarantie läge der Verzicht dann bei 4.100.000 AED (ca. 820 T€). Es ist wirtschaftlich sinnvoller auf die Mietgarantie zu verzichten und dafür die „penalties” in Höhe von 872 T€ nicht zu zahlen. Darüber hinaus hätte bei Nichtzahlung der „penalties” die endgültige Kündigung der 32 Wohnungen in „The Crescent” gedroht. Rechtsstreitigkeiten in Dubai über die Lieferung der Wohnungen an DDF hätten mit einer anfänglichen Sicherheit von 10% des Streitwerts (ca. 4.000.000 AED) hinterlegt werden müssen.
Die 32 Wohnungen wurden im Anschluss an die Verhandlungen vom Liquidator persönlich besichtigt und überprüft. Dieses diente ausschließlich der Vorbereitung der Abnahme sowie Feststellung eventueller Mängel. Dabei stellte sich heraus, dass die 32 Wohnungen des DDF im Objekt „The Crescent” in einem lediglich durchschnittlichen bis schlechten Zustand sind. Nach eingehender Besprechung mit der Hausverwaltung dieses Objektes konnte die Ursache in der fehlenden Nutzung seit Januar 2009 gefunden werden. Nahezu alle anderen Wohnungen in diesem Objekt, die nicht DDF gehören, sind vermietet. Die Hausverwaltung fragte im Zusammenhang mit unserer Besichtigung ausdrücklich nach, ob DDF zur Vermietung bereit sei, da täglich mehrere Anfragen von Mietinteressenten eingingen und vergleichbare Wohnungen im Objekt nicht mehr vorhanden seien. Das Gesamtobjekt (z.B. Lobby, Flure, Pool, japanischer Garten, Sauna, Fitnessraum) befindet sich in einem guten und gepflegten Zustand, zumal während der Besichtigungen permanent Reinigungskräfte im Objekt tätig waren. Gleichwohl ist das Gesamtobjekt im Vergleich zu den sonst in Dubai anzutreffenden Wohnungsobjekten sowie weiteren Objekten im DDF qualitativ nur durchschnittlich. Bei den Mietern handelt es sich vorwiegend um Arbeitnehmer mit geringen bis mittleren Einkommen.
Mit DAMAC werden die Verhandlungsergebnisse nun kurzfristig schriftlich festgehalten und finalisiert. Es wird vor Übergabe der Wohnungen eine Abschlusszahlung von etwa 8,1 Mio. AED zu leisten sein, welche die Registrierungsgebühren bei RERA, Zahlungsrückstände, Kosten für eingebaute Wasser- und Stromzähler sowie rückständige Zahlungen an die Hauseigentümergemeinschaft enthalten. Nach Zahlung erfolgen die endgültige Abnahme der von DAMAC instandgesetzten Wohnungen sowie eine offizielle Registrierung der Wohnungen bei RERA noch im November 2010.
Der Liquidator sowie DAMAC betrachten diese Entwicklung als erfreulich und einen Fortschritt. Beide Parteien haben ein wirtschaftlich vernünftiges Ergebnis gefunden. Einigkeit besteht zwischen Liquidator und DAMAC allerdings auch darüber, dass dieses Ergebnis auch schon im Dezember 2008 bei rechtzeitiger Abnahme hätte erzielt werden können und DDF dabei heute schon einen Vorteil durch höhere Mieten und Mietgarantien von etwa 550 T€ p.a. erzielt hätte. Bis zu einem voraussichtlichen Mietbeginn im Januar 2011 hat DDF damit einen Verlust von 1,1 Mio. € durch die Nichtnutzung der 32 Wohnungen erlitten.
b. Lago Vista
Das Objekt „Lago Vista” befindet sich unmittelbar neben dem Objekt „The Crescent”. „The Crescent” besteht aus 3 Häusern, genau wie Lago Vista aus 3 Häusern besteht. Am oberen Ende der Straße befinden sich die 3 Häuser „The Crescent”, während sich die 3 Häuser „Lago Vista” am unteren Ende der Straße befinden. Der gegenüberliegende See ist noch im Bau, jedoch im Moment noch vollständig trocken und ein Fortgang der Arbeiten nicht zu erkennen. Die gesamte Umgebung nebst Infrastruktur befindet im Bauzustand. Alle sichtbaren Baustellen waren während des Aufenthalts aktiv. Bis zur vollständigen Entwicklung des Gebietes dürften noch einige Jahre vergehen. Positiv an dieser Lage ist jedoch die relative Nähe zum neuen Flughafen Dubai World Central (DWC), der derzeit nur als Frachtflughafen genutzt wird (s.a. http://de.wikipedia.org/wiki/Flughafen_Dubai-World_Central_International). In der unmittelbar angrenzenden „International Media Production Zone” sind hingegen keine nennenswerten Entwicklungen oder Bautätigkeiten zu erkennen (s.a. http://www.impz.ae).
DDF hat in dem Objekt „Lago Vista” 17 Wohnungen erworben. Derzeit werden noch Arbeiten in sämtlichen Häusern des Objektes ausgeführt. Der Liquidator konnte trotz laufender Bauarbeiten 2 Wohnungen besichtigen, wovon eine DDF gehört. Nach Auskunft von DAMAC soll das Objekt „Lago Vista” in etwa 4 Wochen übergeben werden. Wahrscheinlicher dürfte jedoch eine Übergabe Ende 2010 sein.
Das Objekt „Lago Vista” macht einen erheblich höherwertigen Eindruck als „The Crescent”, obwohl beide Objekte äußerlich baugleich erscheinen. Die Vermietbarkeit bzw. Veräußerung dürfte im Vergleich zu „The Crescent” erheblich besser sein. DDF kann jedenfalls bei diesem Objekt - im Gegensatz zu „The Crescent” - noch alle Mängelgewährleistungs- bzw. Minderungsansprüche geltend machen. Vor Übergabe wird ein sog. „snagging” (s. z.B.: http://www.emirates247.com/property/real-estate/property-owners-get-less-than-promised-2010-10-20-1.306485) durchgeführt, bei dem sämtliche Mängel markiert und gerügt werden. Dieser Prozess wird kurzfristig vom Liquidator in Auftrag gegeben.
Welches Entwicklungspotenzial die Objekte „Lago Vista” und „The Crescent” haben, dürfte maßgeblich von den weiteren Infrastrukturprojekten in Dubai abhängen (u.a. Flughafen Dubai World Central, International Media Production Zone). Die Informationen dazu sind derzeit nicht verifizierbar und führen noch zu keinem klaren Ergebnis. Tendenziell müssten die Wohnungen eher langfristig vermietet werden, um von einer theoretisch möglichen Wertsteigerung bei späterer Veräußerung zu profitieren. Eine kurzfristige Veräußerung würde sowohl für DDF als auch DDF 2 einen deutlichen Verlust bedeuten. Diese Einschätzung zur kurzfristigen Situation teilen jedoch die Marktteilnehmer, insbesondere Makler.
c. Ocean Heights
In dem Objekt „Ocean Heights” hat DDF 4 Wohnungen erworben. DAMAC hat es möglich gemacht, dass trotz Bauarbeiten eine Besichtigung sämtlicher Wohnungen des DDF durchgeführt werden konnte. Das Objekt befindet sich ohne Übertreibung in einer 1a-Lage mit Blick auf The Jumeirah Palm, Atlantis The Palm und teilweise Burj Al Arab sowie in unmittelbarer Nähe der Dubai Marina.
Für dieses Objekt ist eine Übergabe im November 2010 als realistisch anzusehen, auch wenn dann eventuell noch nicht alle Außenanlagen fertiggestellt sein sollten. Die 4 Wohnungen sind hochwertig und beeindrucken durch ihren Ausblick. Angeboten werden vergleichbare Wohnungen am Markt für Preise, die 10 bis 30% unter dem damaligen vertraglichen Kaufpreis liegen. Informationen über tatsächlich erfolgte Verkäufe liegen noch nicht vor.
Insgesamt besteht der Eindruck, dass dieses hochwertige Objekt in der Vermarktung keine größeren Probleme darstellen dürfte. Jedoch ist auch hier voraussichtlich keine kurzfristige verlustfreie Verwertung möglich, da sich der Immobilienmarkt längst nicht nachhaltig erholt hat.
d. Park Towers
Bei dem Objekt „Park Towers” im Dubai International Financial Centre (DIFC) haben sich deutliche Baufortschritte ergeben, die jedoch nur von außen besichtigt werden konnten. DAMAC konnte während unseres Aufenthalts leider keine kurzfristig Innenbesichtigung ermöglichen, da die Bauarbeiten dieses gerade nicht zuließen. Insoweit kann nur festgehalten werden, dass äußerliche Baufortschritte und -tätigkeiten sichtbar sind. Eine Übergabe dürfte daher wohl erst nach dem 1. Quartal 2011 in Betracht kommen.
e. Zusammenfassung
DAMAC befindet sich nach eigener Analyse und Darstellung wieder in einer Phase des Wachstums. Dieses ist sowohl durch die Bautätigkeiten bei zahllosen Projekten feststellbar als auch die gerade wieder stattfindende Ausweitung der eigenen Büroflächen. Mit DAMAC ist zumindest ein Vertragspartner vorhanden, der die Objekte auch tatsächlich fertigstellt und übergibt. Selbst kritisch gegenüber DAMAC eingestellte Marktteilnehmer anerkennen mittlerweile die positive Entwicklung bei DAMAC.
DAMAC zeigte sich wegen der Erfahrungen seit Ende 2008 (z.B. Nichtzahlung, Nichtabnahme, Untätigkeit, Desinteresse) in den Verhandlungen gegenüber DDF zunehmend aggressiv und unnachgiebig. Durch die persönlichen Gespräche in den letzten vier Monaten wurde jedoch eine Art Vertrauenspartnerschaft zwischen DDF und DAMAC aufgebaut. Diese Vertrauenspartnerschaft ist notwendig und aus Sicht des Liquidators unverzichtbar. DAMAC befindet sich wieder in einer Position der Stärke und könnte jederzeit die Abhängigkeit des DDF ausnutzen. Sicherlich hätte sich in 2009 noch ein anderes Bild von DAMAC ergeben und zu weiteren Zugeständnissen geführt.
Festzustellen ist jedenfalls, dass DAMAC sich an sämtliche wesentlichen Absprachen hält und nunmehr auch die physische und rechtliche Übergabe der Wohnungen ermöglicht. Nach Kenntnis und Recherche des Liquidators ist dieser Schritt für einen geschlossenen Immobilienfonds in Deutschland zumindest als sehr positiv zu werten. In den letzten Jahren hat kein in Deutschland von der BaFin zugelassener geschlossener Immobilienfonds in diesem Umfang physisch und rechtlich Immobilien in Dubai abgenommen. Den Anlegern steht damit unzweifelhaft ein Immobilienwert als Sicherheit zur Verfügung und nicht nur Bauträgerverträge.
f. Weiteres Vorgehen in Dubai
Unabhängig vom Ausgang des gerichtlichen Mediationsverfahrens (s.u. 2.) ist es erforderlich, dass die übernommenen Wohnungen vermarktet werden. Da ein Mietverhältnis für einen späteren Verkauf in Dubai kein materielles Hindernis darstellt, sollen und müssen die 32 Wohnungen in The Crescent unverzüglich vermietet werden. Die Verluste durch die fehlende Abnahme seit Anfang 2009 sind schon zu groß.
Es wurden und werden mehrere Makler um Abgabe eines Vermietungskonzepts gebeten. DAMAC hat auch angedeutet, dass einer ihrer Kunden Interesse an der gesamten Anmietung der 32 Wohnungen hätte. Von Vorteil wäre es, wenn ein Generalmieter die 32 Wohnungen im jetzigen Zustand übernehmen würde. Alternative Konzepte sehen zur Verbesserung der Vermietbarkeit eine (teure) Möblierung vor, die DDF jedoch nicht leisten kann. Diese Möglichkeiten werden im November 2010 weiter geprüft und sollen dann ab Anfang 2011 umgesetzt werden. Der durch den fast 2-jährigen Leerstand verursachte Zustand der Wohnungen lässt – ohne höhere Investitionen – eine frühere Nutzung gar nicht zu. Die rechtzeitige Abnahme Ende 2008 hätte mängelfreie und vermietbare Wohnungen gewährleistet. Durch die fast 2-jährige Nichtnutzung haben sich dann Mangelfolgeschäden (z.B. Wasserschäden, Schimmelbildung) ergeben. DAMAC ging dabei kein Risiko ein, da die Anzahlungen vereinnahmt waren und die 32 Verträge hätten – nahezu entschädigungslos – gekündigt werden können.
Die weiteren 37 Wohnungen sollen von November 2010 bis – hoffentlich – Ende März 2011 abgenommen werden. Auch hier sollte unverzüglich eine Vermietung begonnen werden, da sich weder DDF noch DDF II Leerstand ohne Einnahmen leisten können. Ein Verkauf einer vermieteten Wohnung ist in Dubai nicht mit materiellen Problemen verbunden.
g. Fotos
Sämtliche aktuellen vom Liquidator erstellten Objektfotos können in Kürze unter http://www.ddf-liquidationsverfahren.de eingesehen werden.
2. Gerichtliche Vergleichsverhandlungen zwischen DDF und DDF II am 13. Oktober 2010 vor dem Landgericht Köln
Unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters Dr. Reiprich fand am 13. Oktober 2010 vor dem Landgericht Köln die erst gerichtlich moderierte Vergleichsverhandlung zwischen DDF und DDF II statt.
Der Richter führte noch einmal kurz in den Sach- und Streitstand ein und wies auf die für beide Parteien bestehenden Prozessrisiken hin. Der Liquidator stellte ein mögliches Vergleichsszenario vor, wonach der Kaufvertrag als wirksam und noch erfüllbar (!) angesehen wird und DDF nun endlich die 69 (noch abzunehmenden) Wohnungen an DDF II überträgt. Aufgrund der nach Ansicht des Gerichts unstreitig an DDF II zu zahlenden Nutzungsentschädigung würde DDF einen noch zu verhandelnden Betrag an DDF II bezahlen bzw. Teile der noch an DAMAC zu entrichtenden Schlussraten nicht mehr bei DDF II einfordern.
Die Vertreter des DDF II konnten diesem Modell in Grundzügen folgen, sehen jedoch noch Unterschiede in der Höhe der von DDF an DDF II zu leistenden Zahlung.
Das Gericht schlug vor, dass die Verhandlung fortgesetzt werden sollen, wenn DDF II in der Lage ist, die genauen Zahlen vorzulegen.
Alternativ schlug DDF II vor, den Kaufvertrag rückabzuwickeln, d.h. DDF behält die 69 (noch abzunehmenden) Wohnungen und zahlt den Kaufpreis (zum Teil) an DDF II zurück. Mangels konkreter Zahlen konnte der Liquidator dem hier zunächst nur widersprechen.
DDF und DDF II verständigten sich darauf, zunächst die Vergleichsmöglichkeiten intern zu prüfen und zu besprechen und danach mit konkreten Zahlen zu belegen. Eine Fortsetzung der gerichtlich moderierten Vergleichsverhandlungen soll Mitte bis Ende November 2010 mit dem Richter erfolgen. Bis dahin sollen und wollen DDF und DDF II die Vergleichsmöglichkeiten konkretisieren.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass zwischen DDF und DDF II ernsthafte Vergleichsbemühung bestehen. Im Detail wird jedoch entscheidend sein, ob die finanziellen Leistungen an den jeweils anderen Fonds für die Anleger vertretbar und akzeptabel sein werden. Alle Beteiligten wollen dazu jetzt interne Vorgespräche führen und dann schnellstmöglich unter Moderation des Richters die Vergleichsverhandlungen fortsetzen. Sobald konkrete, d.h. mit Zahlen unterlegte, Vergleichsmodelle vorliegen, sollen diese den Anlegern präsentiert werden.
3. Klage des Treuhänders gegen die Beschlussfassung vom 01. September 2010 – Vergleichsverhandlungen zwischen Liquidator und Treuhänder am 6. Oktober 2010 in Düsseldorf zur Beilegung des Rechtsstreits
Die Treuhandkommanditistin IWuS hat vor dem Landgericht Berlin Klage auf Feststellung der Nichtigkeit sämtlicher im letzten Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse eingereicht.
Hintergrund ist, dass zwischen Liquidator und Treuhänder erhebliche Meinungsunterschiede hinsichtlich der rechtlichen Positionen im Rahmen der Stimmrechtsausübung durch den Treuhänder bestehen. Der Liquidator hatte die Stimmrechtsausübung des Treuhänders im letzten Umlaufverfahren nicht zugelassen, weil der Treuhänder auch das Stimmrecht für Treugeber ausübte, die ihre Stimmrechtsvollmacht nachweislich gegenüber dem Treuhänder widerrufen hatten. Der Treuhänder vertritt dazu einen konträren Rechtsstandpunkt und hatte gegen den letzten Umlaufbeschluss Anfechtungsklage vor dem Landgericht Berlin erhoben. Die gleiche Rechtsfrage wird allerdings schon in der Anfechtungsklage der Komplementärin quickfunds vor dem Landgericht Berlin (Az. 98 O 62/10) geklärt. Diesem Rechtsstreit ist der Treuhänder beigetreten, so dass seine Klage nicht mehr notwendig erscheint.
Im Anschluss an eine Veranstaltung des Anlegerforums vom 29. September 2010 und auf Anregung des Anlegerforums haben sich Liquidator und Treuhänder am 6. Oktober 2010 in Düsseldorf zu einem persönlichen Gespräch zusammen gefunden. Ziel war die Erörterung der offenen rechtlichen Themen und Findung eines praktikablen Vergleichs.
Zum Zwecke der Streitbeilegung fand am 6. Oktober 2010 ein persönliches Gespräch statt.
Das Protokoll aus Sicht des Liquidators sieht wie folgt aus:
Der Liquidator hatte dem Treuhänder eine Frist zur Rücknahme der Anfechtungsklage bis zum 26. Oktober 2010 gesetzt. Bis zum heutigen Tage hat der Treuhänder weder die Klage zurückgenommen noch dem Besprechungsprotokoll zugestimmt.
Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unterrichten.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich dem Anlegerforum sowie dem DDF II für die konstruktiven Gespräche und Anregungen im Rahmen der Vergleichsfindung danken. Es werden jedoch noch erhebliche Anstrengungen erforderlich sein, um tatsächlich einen für alle DDF-Anleger tragfähigen Vergleich auszuhandeln.
Für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator - Download: Sachstandsbericht Oktober 2010 Treuhänder erhebt Klage gegen die Beschlussfassung vom 01.09.2010Sehr geehrte Anleger,
mit Empörung und Unverständnis habe ich am 29.09.2010 das Schreiben der neuen Rechtsvertreter des Treuhänders, zur Kenntnis genommen, das ich Ihnen hiermit zur Kenntnis bringen möchte.
Wie Sie dem Schreiben der Rechtsanwälte Jung & Schleicher entnehmen können, haben diese nunmehr im Auftrag der IWuS vor dem Landgericht Berlin Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse eingereicht.
Dies steht konträr zur Aussage des Treuhänders vom 28.09.2010 auf einer Informationsveranstaltung des Anlegerforums, nach der bislang noch keine Anfechtungsklage bzgl. des letzten Umlaufverfahrens eingelegt wurde und konträr zur Ankündigung auf weitere (fondsinterne) Klagen zu verzichten.
Die nunmehr offensichtlich doch eingelegte Klage dürfte nach meiner Ansicht aber keinen Erfolg haben, da die im letzten Umlaufverfahren von mir nicht gewerteten Stimmen des Treuhänders (mit Ausnahme des Beschlusspunktes zu Ziff. 8) keine Auswirkung auf das Ergebnis des Umlaufverfahrens gehabt haben. Zudem hatte ich Herrn Geller am 28.09.2010 auf der Informationsveranstaltung zur Vermeidung weiterer Konfrontationen auch angeboten, dass ich zukünftig die Stimmabgaben der IWUS für diejenigen Treugeber, die nicht persönlich abstimmen, berücksichtigen werde, sofern IWuS mir mitteilt, welche Treugeber ihre Vollmacht bzw. Stimmrechtsermächtigung widerrufen haben. Dass auch die weiteren Einwendungen des Treuhänders gegen das Umlaufverfahren nicht Erfolg versprechend sind, hatten meine Rechtsberater der Kanzlei Jung & Schleicher bereits eingehend dargelegt.
Angesichts der eindeutigen Ergebnisse zu den einzelnen Punkten des Umlaufverfahrens stellt sich mir auch die Frage, ob der Geschäftsführer der IWuS hier noch im Interesse der Anleger handelt. Denn diese Klage wird abermals Kosten zu Lasten der Anleger des DDF auslösen, die sich – da ich den Umfang der Klageanträge noch nicht kenne – auf mindestens € 8.000,00 belaufen werden, bei Anfechtung mehrerer oder gar aller Beschlusspunkte aber auch schnell auf einen hohen fünfstelligen Betrag anwachsen können.
Diese Kosten summieren sich mit den bereits bis heute durch IWuS und ACCEPT zu Lasten des DDF verursachten Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf über € 1 Million. Was damit bisher erreicht wurde, ist bekannt.
Sobald mir die Klage zugestellt wurde, werde ich Sie an dieser Stelle hierüber informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator - Terminsbericht zur mündlichen Verhandlung am 22.09.2010Terminsbericht zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Köln am 22.09.2010 in der Sache
Dubai Direkt Fonds GmbH & Co. KG i.L. (DDF)
./.
Dubai Direkt Fonds GmbH & Co. II KG (DDF II)
(Az. 91 O 75/09)
Am 22.09.2010 fand vor dem Landgericht Köln der Termin zur mündlichen Verhandlung über die Feststellungsklage zur Wirksamkeit des Verkaufs der 69 Bauträgerverträge/Wohnungen von DDF an DDF II sowie über die Widerklage des DDF II über die Rückzahlung des Kaufpreises i.H.v. € 25,2 Mio. nebst Zinsen statt.
Die Verhandlung wurde geleitet von dem VRLG Reiprich. Für die Klägerin (DDF) waren anwesend der Liquidator Dr. Julius F. Reiter sowie der Prozessbevollmächtigte der Klägerin, Rechtsanwalt Heiko Müller aus der Kanzlei Baum, Reiter & Collegen. Die Beklagte wurde vertreten durch die Rechtsanwälte Christian Slota und Florian Reisser aus der Kanzlei LKO Wahlen & Partner.
Das Gericht äußerte zunächst seine Verwunderung darüber, dass der ehemalige Prozessbevollmächtigte der Klägerin (Rechtsanwalt Dr. Wächter) im Klageantrag zu 1) die Feststellung der Wirksamkeit des Verkaufs für lediglich 17 der 69 Wohnungen beantragt, während er zugleich im Klageantrag zu 2) die Feststellung beantragt, dass die Klägerin nicht verpflichtet sei, an die Beklagte den Kaufpreis i.H.v. € 25,5 Mio. zurückzuzahlen. Mit dieser im Antrag zu 1) offensichtlich verfolgten Teilklage sei keine Kosteneinsparung verbunden, da mit dem Antrag zu 2) die gesamte Kaufpreiszahlung im Streit stünde. Insoweit sei an die Klägerin bereits eine Rechnung über eine Gerichtskostennachfestsetzung i.H.v. ca. € 230.000,00 unterwegs.
Der Vorsitzende führte sodann in den Sach- und Streitstand ein. Das Gericht stellte fest, dass den Gegenstand der Auseinandersetzung die Wirksamkeit und die noch Erfüllbarkeit des Abtretungsvertrag vom 14.05.2008 sowie das Transfer Agreements vom 23.07.2008 mit seinen beiden Zusatzvereinbarungen vom 10.09.2010 (Fristverlängerung) und vom 16.10.2010 (Aufhebung der Bedingung in Ziff. V des Transfer Agreement) sowie die Rücktrittserklärung des DDF II von Juni 2010 bilden.
Für das Gericht liegen die Kernprobleme in den Fragen
Nach Ansicht des Gerichts kann es auf jeden Fall nicht richtig sein, dass DDF den Kaufpreis vereinnahmt hat und weiterhin die Wohnungen hält. Dieses würde auf jeden Fall zu einer Entschädigung des DDF II führen müssen.
Der Vorsitzende merkte an, dass das Verfahren erst ganz am Anfang stünde und noch weit von einer Entscheidung entfernt sei. Wenn das Verfahren durch Urteil entschieden werden müsste, wäre wahrscheinlich ein Rechtsgutachten über die Auslegung des Rechts der VAE einzuholen. Zudem wäre dann auch ein Weg durch die Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) wohl vorgezeichnet, so dass mit einer Verfahrensdauer von weiteren 5 Jahren zu rechnen sei.
Sodann stellte das Gericht nach seiner vorläufigen Ansicht die möglichen Folgen für DDF sowohl im Obsiegensfall als auch im Unterliegensfall wie folgt dar:
Szenario 1: DDF verliert die Klage nach 5 Jahren durch Urteil des BGH
Szenario 2: DDF gewinnt die Klage nach 5 Jahren durch Urteil des BGH
Weiterhin stellte das Gericht fest, dass in dem Gesamtkomplex offensichtlich eine Vielzahl von Klagen zwischen den Parteien und weiteren Funktionsträgern geführt wurden bzw. noch geführt werden. Ebenso hat das Gericht zur Kenntnis genommen, dass das Landgericht Berlin bereits Anfang 2009 ein Mediationsverfahrens zur Lösung des Gesamtproblems vorgeschlagen hatte, das jedoch durch die Treuhandkommanditistin IWuS abgelehnt wurde.
Der Vorsitzende merkte an, dass sowohl dieses Klageverfahren als auch alle weiteren Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem DDF letztendlich nur auf Kosten der Anleger geführt werden und die Anleger zudem mit der Dauer des Verfahrens weiteres Geld verlieren werden. Vor diesem Hintergrund appellierte das Gericht eindringlich an die Parteien, kurzfristig eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Die Vertreter des DDF und des DDF II nehmen diesen Apell ernst und haben sich dahingehend verständigt, in Begleitung des Gerichts nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen. Hierzu lud der Vorsitzende die Vertreter beider Parteien für den 13.10.2010 in sein Amtszimmer ein, um zunächst die möglichen Eckpunkte einer einvernehmlichen Lösung zu erörtern.
Insgesamt machte das Gericht den Eindruck, dass es sich umfassend und tiefgehend in die Materie des Falles eingearbeitet hat. Da der Vorsitzende Richter der Handelskammer, der über genügend Erfahrung sowie Kompetenz verfügen dürfte, gewillt ist, die Parteien im Sinne der Anleger zu einer einvernehmlichen Lösung zu bewegen und dabei zu begleiten, kann m.E. auf ein Mediationsverfahren, dass mit weiteren Kosten verbunden wäre, verzichtet werden.
Über den Verlauf sowie die erzielten Ergebnisse der Vergleichsverhandlungen werde ich Sie Anlassbezogen informieren.
Düsseldorf, den 22.09.2010
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator - Protokoll des Umlaufverfahrens vom 09.08.2010 - 31.08.2010Sehr geehrte Anleger,
nachdem am 31.08.2010 um 23:59 Uhr die Abstimmungsfrist des am 09.08.2010 eingeleiteten Umlaufverfahrens abgelaufen ist, steht zwischenzeitlich das Ergebnis der schriftlichen Abstimmung fest.
Mit dem anliegenden Protokoll gebe ich Ihnen das Ergebnis des Umlaufverfahrens gem. § 19 des Gesellschaftsvertrages bekannt.
Des Weiteren möchte ich mich bei allen Treugebern für die rege Teilnahme bedanken, die dazu geführt hat, dass eine Beteiligungsquote von knapp 80% aller Anleger erreicht wurde. Durch diese hohe Beteiligungsquote ist gewährleistet, dass die Ergebnisse in nahezu allen Abstimmungspunkten von der überwiegenden tatsächlichen Mehrheit aller Treugeber getragen werden.
Die gefassten Beschlüsse werde ich zeitnah umsetzen und Sie über die weitere Entwicklung der Liquidation auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator – Download:
Protokoll Umlaufverfahren Stellungnahme des Anlegerforums DDF zum Umlaufverfahren August 2010Hinweis des Liquidators:
Die nachfolgende Stellungnahme des Anlegerforums DDF vom 13.08.2010 stellt eine eigenständige Meinung der Mitglieder des Anlegerforums DDF dar und steht als gleichwertige - jedoch in Teilen unterschiedliche - Stellungnahme neben den bereits als Anlagen zum Umlaufverfahren beigefügten Stellungnahmen der IWuS vom 03.08.2010 (Anlage 2) und der IWuS vom 07.08.2010 (Anlage 2a), der quickfunds, vertreten durch LKO Wahlen & Partner, vom 07.08.2010 (Anlage 6) und der Aktionsgemeinschaft quickfunds vom 07.08.2010 (Anlage 7) sowie auch der Stellungnahme des Liquidators in den Erläuterungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten. Offener Brief an alle Anleger des DDF
CUI BONO, wie der alte Lateiner sagt – oder: „Wem nützt es?”
Sehr geehrte Anleger in den Fonds DDF und DDF2,
alleine die Schreibweise irritiert! Wenn es eine Nr. 2 gibt, setzt dies eigentlich eine Nr. 1 voraus. Vielleicht war die auch mit verantwortlich für die Fehlbuchungen bei der Fa. Damac in Dubai?
Sie alle haben heute oder werden spätestens morgen ein sehr umfängliches Schreiben des Liquidators Dr. Reiter erhalten. Der Umfang von mehr als 60 Seiten gebietet uns, hier eine kürzere Stellungnahme zu schreiben, in der Hoffnung, daß diese noch gelesen und verstanden wird.
Es ist bei einer Publikumsgesellschaft, der wir nun einmal mit größten Hoffnungen beigetreten sind, unvermeidbar, daß Fragen und Abstimmungen von substantieller Art durch ein Umlaufverfahren (UV) geschehen müssen, ein Wesen, vielleicht auch ein kleiner Malus der Demokratie, dennoch, seien wir froh, daß wir in einer solchen leben!
Zum Umlaufverfahren:
Vorab stellen wir fest, daß der Liquidator in außerordentlich umfangreicher und informativer Art den Sachstandsbericht und das UV nebst Anlagen für alle Anleger im DDF vorbereitet hat. Besonders erwäh¬nens¬wert ist aus unserer Sicht, daß alle Parteien zu Wort kommen und die Möglichkeit haben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Wir halten die Darstellungen im Kern für sachlich und bitten Sie alle, sich die Zeit zu nehmen, diese sicher nicht ganz leicht verdauliche Kost zu lesen und ihre noch offenen Fragen ent¬weder an den Liquidator selbst oder die anderen Akteure zu richten. Schon hier möchten wir unser Befremden darüber zum Ausdruck bringen, daß die Einlassungen von Herrn Fuchsgruber auf „rotem Papier” zugelassen wurden. Sein Beitrag wird deswegen nicht wichtiger! Ist dies eine versuchte Manipulation über die Farbenlehre? Hat er dies nötig? Warum lässt der Liquidator solcherlei zu? Nun zur Sache:
Zu Punkt 1 des UV:
Die Dramatik, die durch ein Schreiben der Fa. Damac eingetreten ist, lässt sich leider nicht leugnen. Uns sind mehrere „Verschwörungstheorien” zu Ohren gekommen, doch meinen wir nach gründlicher Über¬legung, diese lassen sich weder beweisen noch halten wir diese für entscheidend.
Wir hatten den Liquidator nach erster Kenntnis gebeten, den Termin des UV möglichst zu verschieben, da ein Teil Deutschlands noch bis mindestens Ende August Ferienzeit hat und deshalb evtl. gar nicht erreich¬bar ist. Die Frage stellte sich uns, wie geht man dann mit den nicht abgegebenen Stimmen um? Die gewünschte Terminverschiebung konnte leider nicht stattfinden. Als plausibler Grund wird das Schreiben der Fa. Damac angegeben, in dem diese nun erstaunlich kurzfristig nach zweijähriger Wartezeit die Zahlung der noch geschuldeten Restraten zuzüglich einer kräftigen Vertragsstrafe in Form von Verzugs¬zinsen verlangen - und dies bis Ende August. Ob es nun eine Drohgebärde ist oder nicht, wir stimmen dem Liquidator in diesem Punkte zu. Diese Restforderung für die Fertigstellung der 69 Objekte im DDF sollten gezahlt werden. Da anscheinend nur die Kassenlange des DDF diese Zahlung zulässt, bleibt wohl nichts anderes übrig als den Betrag aus dem Treuhandkonto des DDF zu zahlen. Allerdings, und hier haben wir eine klare Forderung eingebracht, natürlich nicht ohne Gegenleistung des DDF2.
Im Prinzip hätten wir uns gewünscht, daß angesichts der terminierten Forderungen der Fa. Damac das Umlaufverfahren auf die zwei wesentlichen Aspekte verkürzt würde:
Warum kommen wir zu dieser Forderung? Wir meinen, wenn man die Drohung einer endgültigen Kündigung aller Verträge ernst nehmen muß – und wir tun dies, dann müssen beide Fonds überlegen, welchen Nutzen hätte man davon. Vermutlich keinen. Endlose Rechtsstreitigkeiten über die Verantwortlichkeit wären die Folge. Ob es sich anbietet, eine Rechtsstreitigkeit vor einem dubaianischen Gericht auszufechten, entzieht sich unserer Kenntnis. Allerdings meinen wir, und dies haben wir dem Liquidator in klaren Worten vermittelt, es kann nicht sein, daß der DDF, fernab jeder Klärung noch offener Rechtsstreitigkeiten, alleine eine Goodwill Aktion durchführt, hier 6-8 Millionen Euro in die Hand nimmt und damit erst einmal dafür sorgt, daß die Kündigungen für beide Fonds nicht ausgesprochen werden. Eine Rückforderung dieser vorgestreckten Summe versteht sich aus unserem Verständnis von selbst.
>> Wir empfehlen in diesem Punkt ein klares JA <<
Welche Gegenleistung erbringt der DDF2 hierfür? Bislang konnten wir noch nicht einmal den leisesten Hauch einer solchen vernehmen. Unsere Forderungen auf eine Transparenz und eine aktuelle Zahlen-Darbietung wurde und wird stets ignoriert!
Zu Punkt 2 des UV: entfällt
Zu Punkt 3 des UV:
Angesichts der juristischen Darlegungen und des erkennbaren Widerspruchs mit Bezug auf HGB § 155 ff. können wir, so wünschenswert natürlich eine Vorabausschüttung aus Sicht der Anleger wäre, nicht zustimmen.
>> Wir empfehlen in diesem Punkt mit NEIN zu stimmen <<
Zu Punkt 4 des UV:
>> Hier muß jeder Anleger selbst entscheiden. Wir können hierzu keine Empfehlung abgeben <<
Zu Punkt 5 des UV:
Nach gründlicher Überlegung und Studium der uns von den Fachleuten überlassenen - sich widersprechenden - Begründungen können wir hierzu keine Empfehlung abgeben.
>> Hier muß jeder Anleger selbst entscheiden. Wir können hierzu keine Empfehlung abgeben <<
Zu Punkt 6 des UV:
Eines müssen wir sehr deutlich zum Ausdruck zu bringen: Vom DDF2 – weder von quickfunds, noch von Herrn Fuchsgruber, seines Zeichens Vorsitzender der Aktionsgemeinschaft und Beirat der quickfunds, (nicht Anleger-Beirat!) haben wir bis heute auf unsere Auskunftsanfragen bzgl. der finanziellen Situation des Fonds eine Antwort erhalten! Erst die Fa. Damac stellt nun klar, welche offenen Forderungen an die beiden Fonds bestehen. Jetzt stellen wir das Ausmaß des Desasters fest! – DDF hat die 6 Mio. für die Restrate. Aber DDF2 hat die offenen knapp 28 Mio. nicht! – Raten wir doch gemeinsam auf welchem Geld der sog. „Sanierungsplan“ aufgebaut sein wird. Richtig! – Man will nur das Beste: das Geld der DDF-Anleger.
Wissend, daß unsere WebSite (www.ddf1.de) wohl auch von der Geschäftsleitung wie auch von Herrn Fuchsgruber zur Kenntnis genommen wird, erlauben wir uns an dieser Stelle die offene Frage an ihn und auch an die Geschäftsleitung des DDF2:
Sie wollen erneut einen Mediator engagieren, der die scheinbar verfahrene Situation, kurz vor dem nun seit mehr als 1¼ Jahren erwarteten Gerichtsverfahren in der Feststellungsklage vor dem LG Köln, in die Hand nehmen soll. Warum, fragen wir Sie. Es geht hier nicht um nachbarschaftliche Auseinandersetzungen über den Gartenzaun, es geht hier auch nicht um ein Scheidungsklage, die von Emotionen geprägt ist. Was also soll Ihrer Meinung nach die Einschaltung eines „Mediators” in dieser von Zahlen, Gesetzen und Fakten geprägten Thematik tun? Einen Vergleich herbeiführen? Wenn Sie dieses wollten, hätten wir uns mehr als eine halbe Million an Honoraren erspart und bei Vorlage eines vernünftigen Vorschlags sicher schon längst eine machbare Lösung gefunden.
Nein, es lag daran, daß Sie, selbst als Beirat der quickfunds, nicht dafür gesorgt haben, die Fakten auf den Tisch zu legen, die wahre Dimension der finanziellen Schieflage zuzugeben. Sie geben vor, es müsse eine „wirtschaftliche Lösung” für alle Anleger geben. Fragen Sie dabei auch nach den Anlegern, die im besten Glauben an die Seriosität der Firma quickfunds ausschließlich im Fonds DDF investiert haben. Wohl kaum, vielmehr wird von Ihnen die Situation genutzt, daß sehr viele Anleger in beiden Fonds investiert haben. Bis heute haben Sie es versäumt, klare Zahlen zu nennen! - Diesen Vorwurf können und wollen wir Ihnen nicht ersparen. Damit haben Sie das Wesentlichste, auf das es in einer geschäftlichen Partnerschaft ankommt verspielt, nämlich VERTRAUEN.
>> Wir empfehlen in diesem Punkte allen Anlegern im Fonds DDF ein klares NEIN <<
Zu Punkt 7 des UV:
Hierzu verweisen wir auf eine mehr als 20-seitige Ausarbeitung als gutachterliche Darstellung durch den RA Dr. Wächter aus dem Dezember 2008. Dort wurde eindeutig klar gestellt, daß die Zahlungen sich nur als Einmalzahlung verstehen und nicht, wie die Fa. quickfunds meint, nun auch noch trotz grandioser Fehlleistungen (für die Entlastung verweigert wurde!) für weitere Jahre nachgezahlt werden muß.
>> Wir empfehlen in diesem Falle mit NEIN abzustimmen <<
Zu Punkt 8 des UV:
Nach wie vor haben wir aufgrund gemachter Erfahrungen unsere größten Bedenken. Wir meinen, es kann nicht angehen, daß die quickfunds den Anlegern in den entscheidenden, nachvollziehbaren Themenfeldern wie einer Bilanz Rede und Antwort über mehr als eine angemessene Frist verweigert. Eine Firma, die nicht nur eine immense zeitliche Verzögerung in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Frist für die Offenlegung der Bilanzen und anderer wichtiger Berichte versäumt, dann auch noch nachgewiesenermaßen Buchungsfehler begeht, kann nicht unser Votum erhalten für eine Veröffentlichung ohne Prüfungsvermerk. Aus Kostengründen stimmen wir den Ausführungen des Liquidators zu.
>> Wir empfehlen in diesem Falle mit NEIN abzustimmen <<
Zu Punkt 9 des UV:
>> Wir können in diesem Falle keine Empfehlung abgeben <<
Zu Punkt 10 des UV:
Diesen Punkt, den der Treuhänder IWuS, Herr Geller, als zusätzlichen Beschlusspunkt eingebracht hat, unterstützen wir aus dem Grunde, daß hier noch einmal explizit vom Liquidator eine Gegenleistung des DDF2, der sich vertraglich zur Zahlung der Restrate verpflichtet hatte, eingeholt wird. Uns ist die Argumentation, daß der DDF2 nicht nur der Feststellungsklage entgegentritt, sondern darüber hinaus auch einen Rücktritt von dem Kaufvertrag nebst aller damit verbundenen Verpflichtungen geltend macht, bekannt.
>> Wir empfehlen in diesem Punkt mit JA zu stimmen <<
Zu Punkt 11 des UV:
Den Ausführungen des Liquidators, siehe auch Punkt 4, können wir uns anschließen. Eine von allen gewünschte Auszahlung kann aus rechtlichen Gründen so nicht stattfinden.
>> Wir empfehlen in diesem Falle mit NEIN abzustimmen <<
Zu Punkt 12 des UV:
Aus Sicht der Anleger, die auf diesen mehr emotionalen Punkt schon seitens der Aktionsgemeinschaft in einem vorhergehenden Umlaufverfahren hingewiesen worden waren und damit erreicht hatten, daß dem damals im Amte befindlichen Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur MVK mehr oder weniger das Vertrauen entzogen wurde, u.a. auch mit Hinweis auf fehlende Kontounterlagen und dergl. mehr, verstehen wir die eingereichte Beschlussfassung des Treuhänders Geller.
Die Anleger müssen selbst erkennen, was sich seither verbessert hat oder nicht, welche Transparenz sie wünschen, welche sie von wem bekommen oder eben nicht.
>> Wir können in diesem Falle keine Empfehlung abgeben <<
Zum Schluß stellen wir nochmals die Frage an die Geschäftsleitung d. DDF2 sowie an Herrn Fuchsgruber:
Was wollen Sie denn nun wirklich? Was soll der von Ihnen gewünschte Mediator erreichen? Nun wissen wir alle, daß der DDF2 wesentlich mehr Objekte eingekauft hatte, als ihm aufgrund seiner Liquidität möglich gewesen wäre. Dadurch entstand - auch in der Folge der Immobilienkrise - eine massive Schieflage und Liquiditätskrise beim DDF2. Seit mehr als einem Jahr wurde und wird den Anlegern mitgeteilt, es gäbe konstruktive Verhandlungen mit der Fa. Damac, alles sei im Lot, nur der „Staatsfeind Nr. 1” - der Treuhänder Geller - und seit Neuestem auch der von Ihnen per Gerichtsbeschluß eliminierte Anlegerbeirat des DDF (nun in der Nachfolge als Anlegerforum benannt) sei an der Misere Schuld!
Sagen Sie doch endlich, was Sie wirklich wollen. Der DDF2 hat Schulden in Höhe von ca. 28 Mio plus X - je nachdem, ob im Verhandlungswege die Fa. Damac auf ihre Forderung der Verzugszinsen verzichten wird. Im Klartext heißt dies, Sie brauchen/wollen das gesamte Geld des DDF, also 25 Mio!
Sagen Sie den Anlegern doch endlich, nachdem Sie scheinbar seit Monaten ein selbstgefertigtes „Sanierungskonzept” in der Schublade liegen haben (das außer den betroffenen Anlegern noch niemand zu Gesicht bekommen hat), wie dieses aussieht, welche Gegenleistungen Sie erbringen können und wollen. Vor allem machen Sie doch einmal, nun kurz vor der anstehenden Gerichtsverhandlung vor dem LG Köln klar, worin Ihre werthaltigen Besicherungen bestehen könnten.
Dann, meine Herren der Geschäftsleitung und Herr Fuchsgruber, könnte es, wie von Ihnen nun wieder ange¬mahnt, tatsächlich zügig vorangehen!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ingo Ehm
Heinz Schmid Thomas de Cruppe Download:
2010-08-13 cui bono - Wem nützt es? Sachstandsbericht und Umlaufverfahren in der Zeit vom 09.08.2010 - 31.08.2010Sehr geehrte Anleger,
im Folgenden möchte ich Ihnen in meiner Funktion als Liquidator der DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L. („DDF”) zunächst einen aktuellen Sachstandsbericht (Stand August 2010) über das laufende Liquidationsverfahren geben (hierzu unter I.) und Sie im Weiteren um Ausübung Ihres Stimmrechts im Umlaufverfahren (hierzu unter II.) bis zum
31.08.2010
bitten.
Wichtiger Hinweis:
Wegen der erheblichen Bedeutung des Umlaufverfahrens für das weitere Liquidationsverfahren bitte ich Sie, dieses Schreiben nebst sämtlichen gleichwertigen Anlagen sorgfältig zu lesen.
Zudem bitte ich jeden Treugeber an dieser für die Gesellschaft wichtigen Abstimmung teilzunehmen und den Stimmzettel – sei es auch nur durch Enthaltung bei dem einen oder anderen Beschlusspunkt – zurückzusenden!
I. Sachstandsbericht
1. Gespräche mit DAMAC und DDF II wegen Name-Change und Korrekturbuchungen und Abwendung der Kündigung der Bauträgerverträge
Die Gespräche mit DAMAC und DDF II konnten zwischenzeitlich erfolgreich fortgesetzt werden. Deren Ergebnisse stehen unmittelbar vor dem Abschluss.
So wurde zunächst zwischen DDF und DDF II eine Vereinbarung geschlossen, nach der die fälschlicher Weise auf DDF ausgestellten 162 (nicht 165!) Bauträgerverträge auf DDF II umgeschrieben werden sollen. DDF II wird DDF bedingungslos von jedem Schaden und jedem Verlust freistellen, der aus der Haftung aus den für DDF II gehaltenen Bauträgerverträgen gegenüber DAMAC oder Dritten resultieren kann. DAMAC hat sich mit Erklärung vom 29.07.2010 mit dem Vertrag zwischen DDF und DDF II einverstanden erklärt. Mit dieser Einverständniserklärung wird DAMAC DDF aus den 162 fälschlicher Weise auf DDF ausgestellten Bauträgerverträgen und der damit verbundenen Haftung entlassen und diese Verträge auf DDF II umschreiben. Damit konnte der sog. Name-Change als eine der entscheidenden Voraussetzungen für den Fortgang der Liquidation erfolgreich umgesetzt werden und das innerhalb von wenigen Monaten, wenn man bedenkt, dass die Beteiligten dies in den letzten zwei Jahren nicht zum Abschluss bringen konnten. Der Name-Change war aus rechtlicher Sicht u.a. auch deshalb erforderlich, um nicht in Dubai Transfergebühren in Höhe von bis 2% bezogen auf den ursprünglichen Kaufpreis auszulösen (Ersparnis von bis zu AED 5,9 Mio. bzw. ca. € 1,2 Mio.).
Darüber hinaus konnten die bei DAMAC fehlgebuchten Anzahlungen des DDF korrigiert werden. Wie sich aus den von IWuS überlassenen Unterlagen und aus dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO geprüften und testierten Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2007 sowie aus der Saldenbestätigung der DAMAC vom 11.05.2008 ergibt, hat IWuS als Mittelverwendungskontrolleurin und Treuhänderin des DDF Anzahlungen an DAMAC auf die 69 Bauträgerverträge i.H.v. insgesamt AED 69.583.000 geleistet. Von dieser Summe sind nach Angabe von DAMAC versehentlich AED 21.719.680 auf Verträge der DDF II gebucht worden.
DDF II hat Anzahlungen an DAMAC auf seine (vermeintlichen) Bauträgerverträge i.H.v. insgesamt AED 98.565.000 geleistet. Von dieser Summe sind nach Angaben von DAMAC versehentlich AED 11.620.701 auf Verträge der DDF gebucht worden.
Diese Fehlbuchungen sind von DAMAC bestätigt worden und werden insoweit korrigiert, dass der Saldo aus beiden Fehlbuchungen (AED 21.719.680 - AED 11.620.701 = AED 10.098.979) auf Verträge des DDF gutgeschrieben wird. Nach den Korrekturbuchungen bestehen somit bis zur Fertigstellung aller 69 Objekte des DDF noch offene Raten i.H.v. AED 29.003.572, was DAMAC ebenfalls bestätigt.
Infolge der Korrekturbuchung bei DAMAC sind dann die von DDF geleisteten Anzahlungen den 69 Bauträgerverträgen des DDF wieder zugeordnet.
DAMAC hat in dem letzten Gespräch vom 20.07.2010 sowohl mir als auch den Vertretern des DDF II unmissverständlich zu verstehen gegeben hat, dass DAMAC nunmehr ernsthaft die Option in Erwägung zieht, alle Bauträgerverträge beider Fonds aufgrund des in beiden Fonds bestehenden erheblichen Zahlungsverzugs aufzukündigen bzw. die bereits ausgesprochenen Kündigungen umzusetzen. Bis heute seien in Bezug auf die 69 Bauträgerverträge des DDF – auch nach Korrekturbuchungen – weitere AED 22.332.672 (ca. € 4,7 Mio.) fällig; nach Fertigstellung aller Objekte des DDF (Park Towers als letztes Objekt voraussichtlich Ende April 2011) erhöht sich dieser Betrag dann auf AED 29 Mio. (ca. € 6,1 Mio.). Zudem fordert DAMAC von DDF für den eingetretenen Zahlungsverzug eine Vertragsstrafe i.H.v. AED 9,5 Mio. (ca. € 2 Mio.).
Hinsichtlich der 162 Bauträgerverträge des DDF II seien zudem – ebenfalls nach Korrekturbuchung – weitere AED 104.447.359 (knapp € 22 Mio.) fällig. Auch hier kommen noch weitere Vertragsstrafen wegen des eingetretenen Verzuges hinzu. Diese 162 Bauträgerverträge und die daraus resultieren Risiken und Zahlungsverpflichtungen betreffen jedoch nach Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen nicht mehr unmittelbar DDF.
Nach Aussage von DAMAC habe man Verständnis dafür gehabt, dass die streitigen Rechtsverhältnisse zwischen DDF und DDF II in Deutschland zunächst geklärt werden müssen, ging aber davon aus, dass dieses infolge des Liquidatorenwechsels zeitnah erfolgen würde. Als wir DAMAC darüber aufklärten, dass zur Schaffung der Rechtssicherheit über die Frage der Wirksamkeit des Kaufvertrages und die Unwirksamkeit des erklärten Rücktritts beide Fondsgesellschaften derzeit vor dem Landgericht Köln einen Rechtsstreit führen, der sich bis zur Rechtskraft über die Instanzen noch 3 bis 4 Jahre hinziehen kann, erklärte DAMAC, dass man nicht gewillt sei, diese Zeit abzuwarten. Die von DDF und DDF II angedachte Treuhandlösung, nach der die 69 Objekte bis zur Klärung der Wirksamkeit des Kaufvertrages zunächst von mir treuhänderisch für beide Fondsgesellschaften gehalten werden, und die Mieteinnahmen zur Tilgung der Restverbindlichkeiten herangezogen werden, will DAMAC nicht mittragen, da die Mieteinnahmen nicht ausreichend seien, um die fälligen Zahlungen zeitnah auszugleichen. Aus Sicht von DAMAC ist DDF Vertragspartner der 69 Bauträgerverträge und hafte für die restlichen Ratenzahlungen, deren Ausgleich man jetzt kurzfristig erwarte.
Diese Haltung hat DAMAC mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 05.08.2010 (incl. beglaubigter Übersetzung) nochmals unterstrichen und fordert, dass DDF spätestens bis Ende August 2010 DAMAC gegenüber einen verbindlichen Zahlungsplan mit konkreten Zahlungsfristen hinsichtlich der 69 Bauträgerverträge unterbreitet.
Damit steht DDF jetzt vor der Wahl, entweder alle Objekte fertig stellen zu lassen und die noch offenen Raten i.H.v. € 6,1 Mio. zzgl. € 2 Mio. Verzugsstrafen – mithin € 8,1 Mio. – an DAMAC zu zahlen oder bei Nichtzahlung die Kündigung bzw. Abwicklung sämtlicher Verträge in Kauf zu nehmen. DAMAC gab hinsichtlich der letzten Variante zu verstehen, dass DAMAC nach Kündigung bzw. Abwicklung der Verträge die geleisteten Anzahlungen nicht zurückzahlen müsste, da eventuelle Ansprüche mit den Verzugsstrafen aufgerechnet werden könnten.
Mein Einwand, dass DAMAC infolge des in 2008 eingeführten Law No. 13 bei Kündigung der Verträge dem Käufer die Anzahlungen abzgl. 30% zurückzuzahlen habe, wurde von DAMAC mit der Begründung zurückgewiesen, dass dieses Gesetz erst für Verträge, die nach Einführung dieses Gesetzes in 2008 geschlossen wurden, greife. Wenn DDF dies anders sehen sollte, wäre dies vor einem Gericht in Dubai zu klären.
Konkret bedeutet dies, dass DAMAC bei Kündigung bzw. Abwicklung der Verträge wohl freiwillig keine Rückzahlungen tätigen wird. DDF müsste DAMAC dann in Dubai unter Berufung auf Law No. 13 auf Zahlung der mit diesem Gesetz vorgesehene Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen i.H.v. AED 69.583.000 abzgl. des gesetzlich vorgesehenen Einbehalts von 30% (= AED 20.874.900), im Ergebnis also AED 48.708.100 (entspricht heute ca. € 10,2 Mio.) verklagen. Wenn die Gerichte in Dubai Law No. 13 auch für Altverträge anwenden, bekäme DDF am Ende nach heutigem Umrechungskurs ca. € 10,2 Mio. zurück. Im ungünstigsten Fall besteht die Gefahr, dass DDF keine Zahlungen zurückverlangen kann.
Wenn parallel dazu die Feststellungsklage in Deutschland zu Lasten des DDF ausginge, also der Kaufvertrag unwirksam wäre, müsste DDF € 25,2 Mio. nebst Zinsen i.H.v. 8% über dem jeweiligen Basiszins an DDF II zurückzahlen. Im Ergebnis hätte DDF – je nach Ausgang des Klageverfahrens in Dubai – gegen DAMAC am Ende entweder noch € 10,2 Mio. oder € 0,00 zu beanspruchen.
Ginge die Feststellungsklage in Deutschland zu Gunsten des DDF aus, müsste DDF, um seiner Erfüllung aus dem Kaufvertrag nachzukommen, die Wohnungen bzw. Bauträgerverträge an DDF II übertragen. Dies wird aber infolge der Kündigung der Verträge durch DAMAC unmöglich sein. In diesem Fall stellt sich dann die Frage, wer die Unmöglichkeit zu vertreten hat und insoweit für den eingetretenen Schaden haftet. Die Klärung dieser Frage zieht dann zwangsläufig den nächsten langwierigen Rechtsstreit nach sich.
Vor diesem Hintergrund erscheint es mir – auch zur Vermeidung eines weitergehenden Schadens – sinnvoll, die Bauraten hinsichtlich der 69 Objekte des DDF bis zur Fertigstellung zu zahlen. Bei Fertigstellung aller 69 Wohnungen dürfte ein Vermögenswert von ca. € 15 - 18 Mio. verbleiben, den ich aber bislang nicht gutachterlich habe feststellen lassen. Bei meinen Berechnungen habe ich aber einen Quadratmeterpreis von € 2.000 – 2.400 unterstellt, wobei der Durchschnittpreis nach mir vorliegenden Studien derzeit bei ca. € 2.200 / qm liegen soll.
Im Vergleich zu einer Rückzahlung von DAMAC bei Kündigung von entweder € 0,00 oder nach langem Rechtsstreit von € 10,2 Mio. erscheint es mir wirtschaftlicher und risikoärmer, die € 6,1 Mio. bis zur Fertigstellung zu zahlen und DAMAC im Wege der Verhandlungen zu dem Verzicht auf die Verzugsstrafen zu bewegen.
DAMAC sagte zu, die 69 Verträge des DDF nicht zu kündigen bzw. abzuwickeln, wenn zeitnah ein wesentlicher Betrag auf die Rückstände gezahlt würde, was ich vorsorglich in Aussicht gestellt habe.
DAMAC hat mit Schreiben vom 05.08.2010 (Anlage 1) noch einmal klargestellt, dass DDF nicht mehr für die 162 Bauträgerverträge des DDF II haftet. Die Ausführungen aus Seite 2 des Schreibens vom 05.08.2010 beziehen auf mögliche (weitergehende) Zugeständnisse seitens DAMAC in Bezug auf bereits verwirkte Vertragsstrafen. Die Enthaftung des DDF in Bezug auf die 162 Bauträgerverträge des DDF II ist endgültig und vorbehaltlos. Die entgegenstehenden Ausführungen der Treuhänderin in Ihrer Stellungnahme vom 07.08.2010 sind insoweit unzutreffend.
2. Stand der Klageverfahren
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Überblick über den Stand der aktuellen Klageverfahren geben:
a) Klageverfahren gegen quickfunds Vertriebsgesellschaft mbH wegen Rückzahlung überzahlter Vertriebsgebühren
Wie ich Ihnen bereits im letzten Sachstandsbericht mitteilte, wurde die quickfunds Vertriebsgesellschaft mbH mit Urteil des Landgerichts Köln vom 29.10.09 (Az. 22 O 248/09) zur Rückzahlung überzahlter Vertriebsgebühren i.H.v. 757.400,00 € an die DDF verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte die quickfunds Vertriebsgesellschaft mbH Berufung bei dem OLG Köln eingelegt. Nach einem Hinweisbeschluss des OLG Köln (§ 522 ZPO) hat die quickfunds Vertriebsgesellschaft mbH die Berufung mittlerweile zurückgenommen. Damit ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig geworden. Die Beitreibung der ausgeurteilten Klageforderung läuft derzeit.
b) Dr. Targan verklagt DDF auf Honorarzahlung
Herr Dr. Targan hat am 11.06.2010 Klage vor dem Landgericht Hamburg (Az. 322 O 190/10) gegen DDF wegen seiner Honorarforderung über vermeintlich € 61.607,10 eingereicht. Hintergrund der Honorarklage ist, dass Dr. Targan infolge der Gesellschafterbeschlüsse vom 03.03.2009 eine gewisse Tätigkeit entfaltet hat. Allerdings besteht zwischen Dr. Targan und DDF unstreitig keine Vergütungsvereinbarung. Herr Dr. Targan hatte DDF für seine Tätigkeit im Jahr 2009 ein Honorar i.H.v. € 46.205,32 sowie für seine Tätigkeit von Januar bis April 2010 ein Honorar i.H.v. € 15.401,78 in Rechnung gestellt. Er vertritt die Auffassung, dass ihm ein Honorar in derselben Höhe wie der bisherigen Mittelverwendungskontrolleurin IWuS zustünde.
Da Dr. Targan jedoch infolge der Gesellschafterbeschlüsse vom 03.03.2009 nicht die Aufgabe als Mittelverwendungskontrolleur übertragen wurde, sondern sich seine Tätigkeit ausschließlich auf die Ausübung von Zustimmungsvorbehalten beschränkte, dürfte sich eine analoge Heranziehung der Vergütungsregelung mit dem damaligen Mittelverwendungskontrolleur verbieten. Nach meiner Ansicht steht Herrn Dr. Targan für lediglich die übliche Vergütung zu, die sich nach dem tatsächlichen Aufwand und den hierfür üblichen Honorarstundensatz zu richten hat. Da eine einvernehmliche Lösung mit Herrn Dr. Targan nicht herbeizuführen war, er vielmehr auf eine Vergütung entsprechend dem damaligen Mittelverwendungskontrolleur besteht, ist die Vergütungsfrage nunmehr gerichtlich zu klären. Über den Ausgang des Verfahrens werde ich Sie nach Abschluss informieren.
c) Anfechtungsklage der quickfunds gegen den im Umlaufverfahren vom 08.07.2009 bis 24.07.2009 gefassten Beschluss
Die quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH hat in ihrer Funktion als Komplementärin den im Umlaufverfahren vom 08.07.2009 bis 24.07.2009 gefassten Beschluss betreffend die Vorabausschüttung des Liquidationsguthabens an die Anleger und die Installation des Anlegerbeirats angefochten.
Mit Urteil vom 10.06.2010 (Az. 8 O 621/09) hat das Landgericht Berlin der Klage vollumfänglich stattgegeben mit der Begründung, dass die Gesellschafter über den Abstimmungsgegenstand getäuscht wurden und den Gesellschaftern darüber hinaus nicht ermöglicht wurde, ihrer Pflicht auf Rücksichtnahme auf die Belange der Komplementär-GmbH, der Klägerin, nachzukommen bzw. wurden hiervon nicht unterrichtet. Im Übrigen hat das Gericht festgestellt, dass das Protokoll über das Ergebnis des Gesellschafterbeschlusses bisher nicht an die Gesellschafter verschickt wurde. Das Gericht hält den Beschluss für mangelhaft und hat ihn daher für nichtig erklärt.
Gegen dieses Urteil hat der Liquidator kein Rechtsmittel eingelegt, da dieses keine Erfolgsaussichten versprach. Zudem erachte ich als Liquidator bekanntlich die Auffassung, dass eine Vorabausschüttung auf den Liquidationsenderlös derzeit wegen der streitigen Frage über die Wirksamkeit des Kaufvertrages wegen der Vorschrift des § 155 HGB nicht erfolgen kann. Dieses hat auch das Landgericht Berlin in seinem Urteil so festgestellt (s. dazu unten II.3. und II.11.).
d) Anfechtungsklage der quickfunds gegen den Umlaufbeschluss vom 14.06.2010
Die quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH hat in ihrer Funktion als Komplementärin den (letzten) Gesellschafterbeschluss vom 14.06.2010 hinsichtlich der Stimmrechtsausübung der IWuS für Treugeber, die sich nicht aktiv an der Abstimmung beteiligt haben, angefochten. Die Klage wurde vorab dem Liquidator zur Kenntnis gebracht.
Aufgrund der Klage und der Antragstellung durch die Aktionsgemeinschaft Quickfunds unter Vorlage der Stimmrechtsvollmachten sah sich der Liquidator veranlasst, die bisherigen Stimmrechtsausübungen noch einmal zu untersuchen. Die Treuhandkommanditistin IWuS hat im letzten Umlaufverfahren Stimmrechte für „alle, nicht anwesende oder durch Dritte vertretene Treugeber” ausgeübt. IWuS hat jedoch im Rahmen der Abstimmung keine namentliche Benennung der Treugeber vorgenommen, die ihre Stimmrechtsvollmacht gegenüber IWuS widerrufen haben. Die Treugeber, die die Stimmrechtsvollmacht gegenüber der IWuS widerrufen haben, sind IWuS seit Oktober 2009 bekannt. In der notariellen Auszählung der Stimmen im Umlaufverfahren vom 22.10.2009 war neben dem Notar auch ein Rechtsvertreter der IWuS zugegen und konnte Einsicht in den Widerruf der Stimmrechtsvollmachten (Anlage 3 zu UR 1374/2009 des Notars Dirk Höfinghoff, Siegburg) nehmen. Diese Kenntnis wird IWuS zugerechnet. Eine verwertbare Liste derjenigen Treugeber, die ihre Stimmrechtsvollmacht gegenüber IWuS widerrufen haben, ist dem Liquidator erst im Juli 2010 nebst Nachweisen überlassen worden.
Aus Vorsichtsgründen werde ich in dem aktuellen Umlaufverfahren die Stimmabgaben der IWuS als Treuhandkommanditistin im Einzelfall nur werten, wenn IWuS eine dieses Umlaufverfahren betreffende Weisung des jeweiligen – namentlich zu benennenden – Treugebers darlegt.
e) Stand der Feststellungsklage vor dem Landgericht Köln
Das Landgericht Köln hat die mündliche Verhandlung über die Feststellungsklage des DDF, mit der die Wirksamkeit des Verkaufs der 69 Bauträgerverträge von DDF an DDF II rechtsverbindlich geklärt werden soll, nunmehr auf den 22.09.2010 terminiert.
DDF II hat am 11.06.2010 ausdrücklich den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und fordert über deren Anwälte von DDF die Rückzahlung des Kaufpreises über € 25,5 Mio. Die Rücktrittserklärung sowie die erneute Rückforderung des vollständigen Kaufpreises haben es erforderlich gemacht, die Feststellungsklage dahingehend zu erweitern, dass DDF neben der Wirksamkeit des Kaufvertrages nunmehr auch die Unwirksamkeit des erklärten Rücktritts und damit das Nichtbestehen des Rückforderungsbetrages geklärt wissen muss. Denn selbst wenn der Kaufvertrag wirksam wäre, könnte sich DDF II weiterhin auf den erklärten Rücktritt berufen, da die Bauträgerverträge bis heute bekanntlich nicht von DDF auf DDF II übertragen werden konnten.
Die Treuhandkommanditistin IWuS hat zu dem vorstehenden Sachstandsbericht mit E-Mail-Schreiben vom 07.08.2010 Stellung genommen. Auf diese Stellungnahme in Anlage 2a weise ich ausdrücklich hin.
II. Umlaufverfahren
In der Anlage finden Sie die Beschlussvorlage (Stimmzettel) über die nach den Regelungen des § 19 des Gesellschaftsvertrages im Umlaufverfahren entschieden werden soll.
Im Einzelnen geht es um folgende Beschlussfassungen:
Zu den vorgenanten Beschlusspunkten möchte ich Ihnen folgende Erläuterungen geben:
1. Zustimmung zur Zahlung der restlichen Raten aus den 69 Bauträgerverträgen an DAMAC
Wie bereits oben im Sachstandsbericht unter I.1. dargelegt, hat DAMAC unmissverständlich zu verstehen gegeben hat, dass DAMAC ernsthaft die Option in Erwägung zieht, alle Bauträgerverträge beider Fonds aufgrund des in beiden Fonds bestehenden erheblichen Zahlungsverzugs aufzukündigen bzw. ausgesprochene Kündigungen nunmehr umzusetzen. Bis heute seien – auch nach Korrekturbuchungen – weitere AED 22.332.672 (ca. € 4,7 Mio.) fällig; nach Fertigstellung aller Objekte des DDF (Park Towers als letztes Objekt voraussichtlich Ende April 2011) erhöht sich dieser Betrag dann auf AED 29 Mio. (ca. € 6,1 Mio.).
DDF kann jetzt entweder alle Objekte fertig stellen lassen und die noch offenen Raten i.H.v. AED 29 Mio. zzgl. evt. noch zu verhandelnder AED 9,5 Mio Verzugsstrafen – mithin bis zu max. AED 38,5 Mio. – an DAMAC zahlen oder bei Nichtzahlung die Kündigung bzw. Abwicklung sämtlicher Verträge in Kauf nehmen. DAMAC gab hinsichtlich der letzten Variante zu verstehen, dass DAMAC nach Kündigung bzw. Abwicklung der Verträge die geleisteten Anzahlungen nicht zurückzahlen müsste, da eventuelle Ansprüche mit den Verzugsstrafen aufgerechnet werden könnten.
Vor diesem Hintergrund erscheint es mir – auch zur Vermeidung eines weitergehenden Schadens – sinnvoll, die Bauraten zzgl. evt. Vertragsstrafen hinsichtlich der 69 Objekte des DDF bis zur Fertigstellung zu zahlen. Im Vergleich zu einer Rückzahlung von DAMAC bei Kündigung von entweder € 0,00 oder nach langem Rechtsstreit von € 10,2 Mio. erscheint es mir effizienter und deutlich risikoärmer, die AED 29 Mio. bis zur Fertigstellung zu zahlen und DAMAC im Wege der Verhandlungen zu dem Verzicht auf die Verzugsstrafen zu bewegen.
Daher empfehle ich, mit JA zu stimmen.
Auf die abweichende Stellungnahme seitens IWuS in Anlage 2a weise ich hin.
2. Geltendmachung evt. Verzugszinsen und Vertragsstrafen
Dieser Abstimmungspunkt entfällt auf Vorschlag der Treuhandkommanditistin. Aus Gründen der Gliederung und Übersichtlichkeit bleibt dieser Gliederungspunkt bestehen, da sich die Stellungnahmen auf die ursprüngliche Gliederung beziehen.
3. Antrag IWuS per E-Mail vom 03.08.2010
Zur Begründung verweise ich auf das als Anlage 2 beigefügte E-Mail Schreiben der Treuhänderin vom 03.08.2010.
Der Liquidator nimmt dazu wie folgt Stellung:
Sämtliche Beschlussanträge der Treuhandkommanditistin IWuS setzen voraus, dass der Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln (Az. 91 O 75/09) über die Wirksamkeit der Kaufverträge vom 14.5./23.7.2008 zwischen DDF und DDF II fortgesetzt wird und über alle Instanzen zugunsten des DDF ausgeht.
In wesentlichen Teilen entspricht der Beschlussvorschlag bereits den Handlungen und Vorbereitungen des Liquidators (s. oben Sachstandsbericht zu I.1.). Eine Vorabausschüttung des Vermögens des DDF kann jedoch bereits aus rechtlichen Gründen nicht vorgenommen werden, da die Ausschüttungssperre des § 155 Abs. 2 HGB – nicht zuletzt aufgrund des Rechtsstreits vor dem Landgericht Köln (Az. 91 O 75/09) – greift. Dieses wäre die Aufforderung an den Liquidator, eine rechtswidrige Handlung bzw. Rechtsbruch zu begehen.
Im Übrigen bestehen auch für sämtliche Treugeber/Anleger Treuepflichten gegenüber der Komplementärin. Diese Treuepflicht hat das Landgericht Berlin im Urteil vom 10.06.2010 (Az. 8 O 621/09) deutlich festgestellt und den ursprünglich im Umlaufverfahren vom 08. bis 24.07.2009 gefassten Ausschüttungsbeschluss für nichtig erklärt.
Dazu heißt es im Urteil auf Seite 6 wörtlich:
Aufgrund dieser eindeutigen Entscheidung des Landgerichts Berlin ist zu erwarten, dass ein solcher Beschluss wiederum angefochten würde.
Auch dürfte DDF nicht die Wohnungen an Dritte verkaufen, da diese bereits an DDF II verkauft sind. DDF dürfte die Wohnungen nur dann verkaufen, wenn der Prozess vor dem Landgericht Köln (Az. 91 O 75/09) zugunsten des DDF II ausginge und die Kaufverträge für unwirksam bzw. undurchführbar erklärt würden. Dieses Ergebnis kann der DDF nicht ernsthaft anstreben und würde der o.g. Prämisse der Treuhandkommanditistin, dass DDF die Rechtsstreitigkeiten über alle Instanzen gewinnt, widersprechen.
Ein Verkauf an Dritte wäre nur mit Zustimmung des DDF II möglich. Dieses setzt jedoch eine vorherige Einigung mit DDF II voraus. DDF II lehnt eine solche Einigung ohne Vereinbarung einer Gesamtlösung derzeit strikt ab.
Daher empfehle ich, hier mit NEIN zu stimmen.
Auf die Stellungnahme seitens quickfunds in Anlage 6 weise ich hin.
4. Antrag IWuS per E-Mail vom 03.08.2010
Zur Begründung verweise ich auf das als Anlage 2 beigefügte E-Mail Schreiben der Treuhänderin vom 03.08.2010.
Der Liquidator nimmt dazu wie folgt Stellung:
Der Liquidator könnte diesen Beschlussantrag zwar sinngemäß unterstützen, könnte jedoch nicht die individuelle Verhandlung eines jeden Einzelnen Anlegers mit DDF II führen. Daher hält der Liquidator den Beschlussantrag für nicht erforderlich, da er die individuellen Verhandlungen gar nicht führen kann. Es dürfte im Übrigen unwahrscheinlich sein, dass DDF II sich auf Verhandlungen einließe, ohne dass vorher eine Gesamtlösung mit DDF verhandelt wurde.
Eine Beschlussempfehlung wird nicht abgegeben.
Auf die Stellungnahme seitens quickfunds in Anlage 6 weise ich hin.
5. Antrag der IWuS auf Änderung des § 3 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages
Zur Begründung verweise ich auf das als Anlage 2 beigefügte E-Mail Schreiben der Treuhänderin vom 03.08.2010.
Der Liquidator nimmt dazu wie folgt Stellung:
Der vermeintliche Jahresabschlussstichtag 30.09. geht auf die Veranlassung der ACCEPT zurück. Eine Kostenersparnis kann nicht mehr erzielt werden, da bereits die vermeintlichen Jahresabschlüsse 30.09.2008 und 30.09.2009 bereits fehlerhaft erstellt und geprüft wurden. Es liegt weder ein ordnungsgemäßer Gesellschafterbeschluss zur Änderung des Geschäftsjahres vor noch wurde die zwingend notwendige Zustimmung des zuständigen Finanzamtes eingeholt. ACCEPT und IWuS haben sich hierbei eigenmächtig über die Regelung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Satz 2 hinweggesetzt. Eine rückwirkende Änderung des Geschäftsjahres ist weder handels- noch steuerrechtlich zulässig, so dass die Jahresabschlüsse zum 31.12.2008 und 31.12.2009 ohnehin noch erstellt werden müssen. Um jedoch hier unnötige Kosten für die freiwillige Prüfung zu vermeiden, wird unter Beschlusspunkt 8 der Verzicht auf die Jahresabschlussprüfung gesondert beschlossen.
Der DDF stellte seinen Jahresabschluss ursprünglich auf den gesetzlichen Stichtag, den 31.12. eines Jahres auf. Dies ist für den DDF korrekterweise jeweils zum 31.12.2006 und 31.12.2007 auch geschehen.
Der ehemalige Liquidator ist jedoch davon ausgegangen, dass sich mit dem Liquidationsbeschluss per 30.09.2008 auch der Stichtag geändert hat, auf den der Fonds seinen Jahresabschluss aufzustellen hat. Er beabsichtigte, Jahresabschlüsse ab dem 30.09.2008 jeweils auf den 30.09. eines Jahres aufzustellen.
Wir vertreten hier eine andere Auffassung, auch wenn die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO das Vorgehen des vorherigen Liquidators ursprünglich akzeptiert hatte.
Handelsrecht:
Die nach HGB notwendige Liquidationseröffnungsbilanz bei einer Kommanditgesellschaft dient lediglich als „internes Rechenwerk”. Die externe Rechnungslegung, also die handelsrechtlichen Regelungen für die Jahresabschlusserstellung, wird dabei nicht berührt. Da weder im Gesellschaftsvertrag des DDF noch in einem Gesellschafterbeschluss des DDF etwas anderes geregelt ist, bleibt das Geschäftsjahr auch nach der Beschlussfassung über die Liquidation unverändert (es ist also weiterhin zum 31.12. ein Jahresabschluss aufzustellen). Das Handelsgesetzbuch (HGB) wendet ausdrücklich nur bilanzielle Regelungen, die für Kapitalgesellschaften gelten, auch für haftungsbeschränkte Personengesellschaften an (§ 264a HGB). Dies gilt auch für die Rechtsform der GmbH & Co. KG. Die Frage des Bilanzstichtages nach Liquidationsbeschluss ist hiermit jedoch nicht berührt. Das GmbHG und das AktG haben betreffend den Bilanzstichtag bei der Liquidation besondere Regelungen. Diese werden aber in keinem Gesetz, auch nicht im HGB, für die GmbH & Co. KG adaptiert!
Steuerrecht:
Aus steuerlicher Sicht gibt es einen Grund, eine Bilanz auf den 31.12.2008 aufzustellen. Der Kaufvertrag zwischen DDF und DDF II könnte von der Finanzverwaltung beispielsweise als erst im IV. Quartal des Jahres 2008 wirksam angesehen werden. Damit findet in diesem Zeitpunkt eine Gewinnrealisation statt. Dies ist für die Besteuerung a) des Fonds hinsichtlich Gewerbesteuer (GewSt) und b) der Zeichner hinsichtlich Einkommensteuer (ESt) von wesentlicher Bedeutung, da das maßgebliche Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) per 31.12.2008 (bisher) ersatzlos ausgelaufen ist. Auch für Besteuerungszwecke muß deshalb eine Bilanz zum 31.12.2008 aufgestellt werden, da unbedingt eine Abgrenzung der Zeiträume „mit DBA” und „ohne DBA” erfolgen muss. Ohne ein solches Rechenwerk kann der Gewinn, der durch die Veräußerung der Immobilien entsteht, nicht im Rahmen des DBA steuerfrei gehalten werden. Es sollte im Sinne der Anleger die Gewinnrealisation des Kaufvertrages innerhalb des gültigen DBA noch zum 31.12.2008 erfolgen; andernfalls gehen die Verluste der Jahre bis 2008 über das DBA im Prinzip ins Leere, während der Gewinn bei Veräußerung in Deutschland voll steuerpflichtig werden würde (GewSt zu Lasten der KG + ESt zu Lasten der Beteiligten mit evtl. Anrechnung der GewSt).
Daher empfehle ich, hier mit NEIN zu stimmen.
Auf die Stellungnahme seitens quickfunds in Anlage 6 weise ich hin.
6. Antrag Aktionsgemeinschaft Quickfunds vom 07.07.2010
Zur Begründung verweise ich auf das als Anlage 3 beigefügte Schreiben der Aktionsgemeinschaft Quickfunds vom 07.07.2010.
Eine Beschlussempfehlung seitens des Liquidators wird nicht abgegeben.
Auf die Stellungnahme seitens IWuS in Anlage 2a weise ich hin.
7. Antrag der Komplementärin vom 30.07.2010 zur Änderung bzw. Klarstellung des § 16 lit. a) und lit. b) des Gesellschaftsvertrages
Zur Begründung verweise ich auf das als Anlage 4 beigefügte Schreiben der anwaltlichen Vertreter der Komplementärin vom 30.07.2010
Eine Beschlussempfehlung seitens des Liquidators wird nicht abgegeben.
Auf die Stellungnahme seitens IWuS in Anlage 2a weise ich hin.
8. Änderung des § 17 des Gesellschaftsvertrages (freiwillige Jahresabschlussprüfung)
Die Prüfung des Jahresabschlusses für DDF ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, da es sich gemäß § 267 HGB um eine kleine „Kapitalgesellschaft” (in der Rechtsform der GmbH & Co. KG) handelt. Die freiwillige Jahresabschlussprüfung wurde in den Gesellschaftsvertrag im Wesentlichen für die Investitionsphase benötigt. Themen der Vollständigkeit und Bewertung standen bis zum Abschluss der Investition im Vordergrund. Während der Liquidation prägen primär rechtliche Themen die Fragen des Jahresabschlusses und der Bilanzierung. Die Gesellschaft als auch der Liquidator sind hinreichend rechtlich beraten. Um nicht weitere Kosten für eine freiwillige Jahresabschlussprüfung (ca. 60 bis 70 T€ p.a.) entstehen zu lassen, regt der Liquidator an, auf die ohnehin freiwillige Jahresabschlussprüfung durch Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17 zu verzichten. Stattdessen soll der Jahresabschluss nur einer prüferischen Durchsicht durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer unterzogen werden, was voraussichtlich Kosten von lediglich 10 bis 15 T€ p.a. verursacht. Der Aussagewert einer prüferischen Durchsicht dürfte während der Liquidationsphase nahezu gleichwertig für den Anleger sein.
Ich empfehle, hier mit JA zu stimmen.
Auf die Stellungnahme seitens IWuS in Anlage 2a weise ich hin.
9. Zustimmung zur Auftrags- und Vergütungsvereinbarung
Der als Anlage 5 beigefügte Auftrags- und Vergütungsvereinbarung soll vor allem aus Gründen der Transparenz durch die Anleger zugestimmt werden, da in der Vergangenheit wesentliche Vereinbarungen zwischen DDF, Quickfunds, ACCEPT und IWuS auch ohne Information aller Treugeber geschlossen wurden.
Eine Beschlussempfehlung des Liquidators in eigenen Angelegenheiten wird nicht abgegeben.
10. Antrag IWuS per E-Mail vom 07.08.2010 (dort Beschlussvorschlag Nr. 3)
Zur Begründung verweise ich auf Ziffer „zu 3.:” (Seite 9) des als Anlage 2a beigefügte E-Mail-Schreibens der Treuhänderin vom 07.08.2010.
Der Liquidator nimmt dazu wie folgt Stellung:
Die zwischen DDF und DDF II geschlossene Vereinbarung vom 20.07.2010 ist durch die Einverständniserklärung der DAMAC vom 27.07.2010 wirksam geworden und führt zu einer verbindlichen Enthaftung des DDF bzgl. der 162 Bauträgerverträge. Diese Vereinbarung steht auch nicht unter Vorbehalt. Das Schreiben der DAMAC vom 05.08.2010 bezieht sich lediglich auf ein mögliches Entgegenkommen der DAMAC bzgl. evt. Kaufpreisreduzierungen des DDF II und dem Downsizing des DDF II-Portfolios. Dieser Beschlussantrag ist daher als erledigt anzusehen.
Daher empfehle ich, hier mit NEIN abzustimmen.
11. Antrag IWuS per E-Mail vom 07.08.2010 (dort Beschlussvorschlag Nr. 4)
Zur Begründung verweise ich auf Ziffer „zu 4.:” (Seite 9) des als Anlage 2a beigefügte E-Mail-Schreibens der Treuhänderin vom 07.08.2010.
Der Liquidator nimmt dazu wie folgt Stellung:
Im Falle eines erstinstanzlichen Obsiegens des DDF in der Feststellungsklage vor dem Landgericht Köln könnte kein Vorschuss auf die Endverteilung des DDF-Vermögens i.H.v. 110% der Einlagen erfolgen, da erfahrungsgemäß zu erwarten ist, dass DDF II gegen ein solches Urteil Rechtsmittel einlegen wird und dadurch das Urteil nicht rechtskräftig wird. Solange jedoch rechtshängige Verfahren schweben, ist es dem Liquidator nach § 155 Abs. 2 HGB nicht möglich, Vorschüsse an die Gesellschafter auf das Liquidationsendvermögen zu zahlen, die ggf. bei einem dann negativen Ausgang des Rechtsmittelverfahrens von DDF II zurückverlangt werden können.
Aus dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 10.06.2010 (Az. 8 O 621/09) kann auch für diesen Beschlusspunkt entnommen, werden, dass die Gesellschafter ihrer Treuepflicht zu Gunsten der persönlich haftenden Gesellschafterin nachkommen müssen und insoweit eine solche Ausschüttung vor Rechtskraft nicht beanspruchen können.
Dazu heißt es im Urteil auf Seite 6 wörtlich:
Aufgrund dieser eindeutigen Entscheidung des Landgerichts Berlin ist zu erwarten, dass ein solcher Beschluss wiederum angefochten würde.
Daher empfehle ich, hier mit NEIN abzustimmen.
12. Antrag IWuS per E-Mail vom 07.08.2010 (dort Beschlussvorschlag Nr. 5)
Zur Begründung verweise ich auf Ziffer „zu 5.:” (Seite 9) des als Anlage 2a beigefügte E-Mail-Schreibens der Treuhänderin vom 07.08.2010.
Der Liquidator nimmt dazu wie folgt Stellung:
Einer solchen Verpflichtung hatte sich bisher weder die Geschäftsführung noch der vorherige Liquidator unterworfen. Dieses ist weder gesellschaftsvertraglich vorgesehen und stimmt dieses mit den geschlossenen Treuhandverträgen überein.
Bereits aus Gründen des Datenschutzes sowie sonstiger wesentlicher Persönlichkeitsrechte dürfte die Verpflichtung nicht umsetzbar sein. Sämtliche Anleger/Gesellschafter müssen sich darüber bewusst, dass auch ihre finanziellen und steuerlichen Verhältnisse zum Teil sichtbar für andere Anleger/Gesellschafter werden können, wenn sie Korrespondenz an die Gesellschaft bzw. den Liquidator richten bzw. in der Vergangenheit gerichtet haben (z.B. wirtschaftliche Notlagen, persönliche Verhältnisse, Sonderbetriebsausgaben etc.).
Zudem wären aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen an die IT-Struktur mit einmaligen Mehrkosten von ca. 10.000 € (Einrichtung und Post-Ident-Verfahren) sowie laufende jährliche Wartungs- und Pflegekosten von 15.000 € zu erwarten.
Treugeber können Ihren Anspruch auf Auskunft und evt. Einsichtnahme ohne Weiteres gegenüber dem Treuhänder geltend machen und erhalten von diesem unverzüglich entsprechende Unterlagen und Informationen. Dieses ergibt sich aus den zwischen Treugebern und dem Treuhänder geschlossenen Treuhandverträgen (§ 9 Nr. 2 des Treuhandvertrages). Dieser wiederum kann als Gesellschafter einen Anspruch gegenüber der Gesellschaft geltend machen.
Daher empfehle ich, hier mit NEIN abzustimmen.
Zu den vorgenanten Beschlusspunkten haben die IWuS, die quickfunds und die Aktionsgemeinschaft quickfunds jeweils gesondert Stellung genommen. Diesbezüglich verweise ich nochmals auf die beiliegenden Stellungnahmen der IWuS (Anlage 2 und Anlage 2a), der quickfunds (Anlage 6) und der Aktionsgemeinschaft quickfunds (Anlage 7).
Ich bitte Sie höflichst, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und den Stimmzettel bis spätestens zum
31.08.2010
an
DUBAI DIREKT FONDS GmbH & Co. KG i.L.
Herrn Liquidator Dr. Julius F. Reiter Benrather Schlossallee 101 D-40597 Düsseldorf per Post oder
per Fax: +49-(0) 211-836 805.78
zurückzusenden.
Über das Abstimmungsergebnis und die gefassten Beschlüsse werde ich gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages informieren.
Für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und Ihre Bemühungen bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Julius F. Reiter
- Liquidator - Download:
Sachstandsbericht und Umlaufverfahren Vereinbarung zwischen DDF und DDF II Einverständniserklärung DAMAC Anlage 1 Anlage 2 Anlage 2a Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Antworten auf den Fragenkatalog vom 05.07.2010Sehr geehrter Herr Schmid,
sehr geehrter Herr de Cruppe, sehr geehrter Herr Dr. Ehm, ich komme zurück auf Ihren Fragenkatalog vom 05.07.2010 den ich Ihnen im Nachfolgenden gerne beantworten werde. Zuvor möchte ich Ihnen aber nochmals mitteilen, dass dem „Anlegerforum” kein Auskunfts- und Informationsrecht zusteht, da es sich um einen außerhalb der Gesellschaft stehenden Zusammenschluss einzelner Gesellschafter und somit nicht um ein Organ der Gesellschaft handelt. Ihre im Namen des Anlagerforums als Aufforderung formulierten „Fragen” muten daher als befremdlich an. Wie ich Ihnen jedoch nach Aufhebung des Beschlusses über die Installierung des Anlegerbeirats durch das Landgericht Berlin versprochen hatte, stehe ich auch dem Anlegerforum gerne zur Beantwortung seiner Fragen zur Verfügung. Ich bitte Sie jedoch zukünftig, den Stil Ihrer Anfragen zu überdenken.
Zudem möchte ich mich nochmals für die verzögerte Beantwortung Ihres Fragenkatalogs entschuldigen. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte, liegt dies darin begründet liegt, dass die eigentlich für Ende Juni 2010 in Dubai geplanten Gespräche mit DAMAC kurzfristig von dem Vertreter der DAMAC abgesagt und auf den 20.07.2010 verschoben wurden. Da ich die Ergebnisse der Besprechung mit DAMAC noch abwarten wollte, hielt ich es für nicht zielführend, vorab auf Ihren Fragenkatalog einzugehen. Der Termin mit DAMAC hat nunmehr am 20.07.2010 stattgefunden und DAMAC hat am 27.07.2010 verbindliche Erklärungen abgegeben, so dass ich nunmehr auch die aktuellen Erkenntnisse und Ergebnisse dieses Gesprächs in die Beantwortung Ihrer Fragen mit einfließen lassen kann.
Zu Ihren „Fragen” nunmehr im Einzelnen:
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